Wie gezielte Bilanzbereinigung den Unternehmenswert erhöhen kann

Wie geziel­te Bilanz­be­rei­ni­gung den Unter­neh­mens­wert erhöhen kann

Für mittel­stän­disch gepräg­te Famili­en­un­ter­neh­men bestehen, anders als bei Konzer­nen, die bilanz­po­li­ti­schen Ambitio­nen vor allem in der Erhal­tung finan­zi­el­ler Mittel im Betrieb und in der regel­mä­ßi­gen Optimie­rung der Steuer­last. Wie mit geziel­ter Bilanz­be­rei­ni­gung der Unter­neh­mens­wert Ihrer Firma erhöht werden kann, erläu­tert unser KERN-Partner Thomas Dörr.

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen”

Mit diesem Satz hat seiner­zeit kein gerin­ge­rer als Altkanz­ler Helmut Schmidt vorsich­tig bilan­zie­ren­den Kaufleu­ten seinen Segen erteilt, die steuer­recht­li­chen Möglich­kei­ten im vorge­ge­be­nen Rahmen auszu­schöp­fen. Also!

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Die 7 teuers­ten Fehler bei der Unter­neh­mens-bewer­tung für Käufer oder Verkäufer

Anders beim Unternehmensverkauf

Sofern jedoch ein Verkauf des Unter­neh­mens - etwa anläss­lich einer geplan­ten Unternehmens­nachfolge - ansteht, gelten andere Grund­sät­ze. Hier gilt es, die Werte des Unter­neh­mens trans­pa­rent darzu­stel­len. Auch mit Blick auf die Attrak­ti­vi­tät des Unter­neh­mens gegen­über poten­zi­el­len Inves­to­ren genießt dieses Prinzip höchs­te Priori­tät. Das betrifft vor allem häufig auftre­ten­de stille Reser­ven in der Bilanz. Diese sollten nach Möglich­keit nicht still bleiben. Dieser Grund­satz bleibt auch dann richtig, wenn sich durch die Hebung stiller Reser­ven kurzfris­tig eine höhere Steuer­last ergibt.

Wichtigs­tes Ziel: die Trennung der Berei­che zwischen Altge­sell­schaf­ter und zu veräu­ßern­dem Unternehmen 

Prinzi­pi­ell gilt es, durch eine Bilanz­be­rei­ni­gung die Bilanz­sum­me so weit wie möglich zu reduzie­ren und Steuer­op­ti­mie­run­gen und Pensi­ons­rück­stel­lun­gen aufzu­lö­sen. Alle Bilanz­po­si­tio­nen, die nicht eindeu­tig dem Unter­neh­men zurechen­bar sind, sollten die Bilanz verlas­sen. Auf der Aktiv­sei­te fallen Fahrzeu­ge und etwas selte­ner auch Immobi­li­en darun­ter, sofern sie jeweils auch privat genutzt werden. Auf der Passiv­sei­te ist häufig eine Pensi­ons­rück­stel­lung des Firmen­in­ha­bers der größte, zu berei­ni­gen­de Posten. Diese sollte ebenfalls im Wege einer Rückde­ckung per Versi­che­rungs­lö­sung die Bilanz verlas­sen. Soweit möglich sollten auch Gesell­schaf­ter­dar­le­hen frühzei­tig zurück­ge­führt oder ersetzt werden. Überge­ord­ne­tes Ziel ist es, die Berei­che der Altge­sell­schaf­ter und des zu veräu­ßern­den Unter­neh­mens im Vorfeld des Veräu­ße­rungs­pro­zes­ses klar vonein­an­der zu trennen. Im Regel­fall verbes­sern sich schon durch diesen positi­ven Neben­ef­fekt die Bilanzkennzahlen.

Ob Aktiva oder Passi­va - Markt­üb­li­che Bewer­tun­gen vornehmen

Ist der Unter­neh­mens­wert zu berech­nen, sind sämtli­che Vermö­gens­ge­gen­stän­de auf den realis­ti­schen Verkehrs­wert zu überprü­fen. Ist der Forde­rungs­be­stand angemes­sen wertbe­rich­tigt? Sind Waren­la­ger und Vorrats­ver­mö­gen realis­tisch bewer­tet oder wurden Bilan­zie­rungs­spiel­räu­me genutzt? Generell gilt im Vorfeld einer Unter­neh­mens­ver­äu­ße­rung, das Vorrats­ver­mö­gen gering zu halten und um Altbe­stän­de und Laden­hü­ter zu berei­ni­gen. Auch das Anlage­ver­mö­gen ist auf plausi­ble Verkehrs­wer­te oder Wieder­be­schaf­fungs­wer­te zu überprü­fen. In Zweifels­fäl­len ist ein exter­nes Wertgut­ach­ten einzu­ho­len. Es ist nicht auszu­schlie­ßen, dass sich dabei sowohl stille Reser­ven als auch Lasten ergeben können. Auf der Passiv­sei­te, sind die Rückstel­lun­gen auf ihre Angemes­sen­heit zu überprü­fen. Sind beispiels­wei­se Gewähr­leis­tungs­rück­stel­lun­gen in der bilan­zier­ten Höhe realis­tisch? Ist die Nutzung der Anspar­rück­stel­lun­gen tatsäch­lich geplant? Angesichts des beabsich­tig­ten Verkaufs sollten alle größe­ren Inves­ti­tio­nen ohnehin zurück­ge­stellt werden bzw. die Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung dem neuen Eigen­tü­mer überlas­sen werden. Bei konser­va­tiv geführ­ten, profi­ta­blen Famili­en­un­ter­neh­men sind stille Reser­ven in der Bilan­zie­rung von Rückstel­lun­gen häufig anzutreffen.

Die letzten drei Geschäfts­jah­re sind für die Bilanz­be­rei­ni­gung sehr wichtig

Der Unter­neh­mer sollte unbedingt recht­zei­tig mit der geziel­ten Bilanz­be­rei­ni­gung begin­nen. Bei einer Unter­neh­mens­ver­äu­ße­rung sind die letzten drei Geschäfts­jah­re von beson­de­rer Bedeu­tung. Sie stehen bei der Due Diligence durch den Erwer­ber im Fokus. In diesem Zeitraum sollten auch keine wesent­li­chen langfris­tig binden­den Verträ­ge mehr einge­gan­gen werden, die die Gewinn- und Verlust­rech­nun­gen nach der Unter­neh­mens­ver­äu­ße­rung belas­ten. Die Abkehr von der steuer­op­ti­mier­ten, konser­va­ti­ven Bilan­zie­rung kann in diesen und gegebe­nen­falls voran­ge­gan­ge­nen Geschäfts­jah­ren höhere Ertrag­steu­ern zur Folge haben. Gleich­zei­tig verbes­sern sich aber sowohl das opera­ti­ve Ergeb­nis als auch die betriebs­wirt­schaft­li­chen Kennzah­len des Unter­neh­mens. Der Effekt auf den Unter­neh­mens­wert und damit den möglich erziel­ba­ren Verkaufs­preis ist i.d.R. höher als der eventu­el­le Steuereffekt.

Auch bei der Vergan­gen­heits­ana­ly­se im Rahmen der Unter­neh­mens­be­wer­tung stehen die letzten drei Geschäfts­jah­re im Vorder­grund. Sie tragen maßgeb­lich zur Plausi­bi­li­sie­rung der Planzah­len bei. Da die Unter­nehmens­verkauf Bewer­tung nichts anderes ist als die „Verbar­wer­tung“ der Planer­geb­nis­se erhöht sich der später erziel­ba­re Kaufpreis. Die Berei­ni­gung der Bilanz hilft, die Lücke zwischen den Kaufpreis­vor­stel­lun­gen von Käufer und Verkäu­fer teilwei­se zu schließen.

Natür­lich kann der Verkäu­fer die Analy­se und die Aufde­ckung der Bilanz­re­ser­ven dem Unter­neh­mens­be­wer­ter oder Inves­tor überlas­sen. Wie überall existiert aber auch im Markt für Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen ein schar­fer Wettbe­werb. Daher muss der erste Blick auf die Zahlen stimmen, um die richti­gen Inves­to­ren anzulo­cken und ein nachhal­ti­ges Inter­es­se am eigenen Unter­neh­men zu erzeu­gen. Zur Optimie­rung der Kaufpreis­kon­di­tio­nen gilt erfah­rungs­ge­mäß der Satz: Tue Gutes und rede darüber!

Für weite­re Fragen zum Thema geziel­te Bilanz­be­rei­ni­gung kontak­tie­ren Sie uns gern telefo­nisch unter: +49 6196 - 52 53 957 oder per E-Mail an: doerr@kern-unternehmensnachfolge.com

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