GmbH-Anteile verkaufen
Als Mitgesellschafter in 3 Schritten
07. Juni 2024 / Von Norbert Lang
Die Veräußerung von GmbH-Anteilen ist mit unzähligen Vorgaben des Gesetzgebers verbunden und hängt von vielen verschiedenen Aspekten ab.
Bereits hier ist der Hinweis förderlich, dass dieser Artikel einen einfachen Ablauf skizzieren möchte und keinesfalls eine ausführliche Beratung und Begleitung für den M&A Prozess ersetzen kann oder möchte.
Dieser Artikel eröffnet mit einem fiktiven Beispiel, dass der Verkäufer beziehungsweise Gesellschafter einen Prozentsatz seiner GmbH-Anteile veräußern möchte und es wird nicht von einem 100%-igen Verkauf ausgegangen, was in der Tatsache einen klassischen Unternehmensverkauf darstellen würde und dessen fiktive Beschreibung einen wesentlich höheren Umfang in der Beschreibung hätte.
Ein typisches Beispiel zum Verkauf von GmbH-Anteilen wäre ein möglicher Streit oder eine offene Uneinigkeit zwischen den jeweiligen Gesellschaftern. In den allgemein gängigsten Fällen erfolgt der Verkauf von GmbH-Anteilen an die Mitgesellschafter des Unternehmens oder einem bestimmten Dritten und das möchte dieser Artikel näher beleuchten.
Bei einem GmbH Verkauf von 100 % der Gesellschaftsanteile empfehlen wir den Artikel Firma verkaufen.
Tipp: Wenn Sie Ihre GmbH-Anteile verkaufen möchten, stehen Sie sicher vor einigen steuerlichen und rechtlichen Fragen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, eine erste Orientierung zu erhalten. Wenn Sie in Ihrem konkreten Fall Risiken vermeiden sowie Kosten und Steuern einsparen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie gern.
1. GmbH Anteile verkaufen: Bewertung
Generell ist natürlich zu beachten, dass es für den Verkauf der GmbH-Anteile gegebenenfalls der Zustimmung der Gesellschaft bedarf und einer notariellen Abwicklung unterliegt. Die Veräußerung wird in der Gesellschafterversammlung bestätigt.
Dieser Artikel geht nicht detailliert auf mögliche Bewertungsverfahren ein, die etwa vorrangig durch geprüfte und zugelassene Experten für Steuern, Recht oder M&A durchgeführt werden. Eines der wichtigsten und am meisten genutzten Verfahren ist das Ertragswertverfahren nach IDWS1. Weitere Informationen zu Bewertungsverfahren finden Sie hier: Unternehmenswert berechnen.
Bei der Ermittlung des aktuellen Wertes der Gesellschaftsanteile kommt häufig das vorgenannte Ertragswertverfahren oder die EBIT-Methode (Multiples-Faktor) zum Einsatz. Bei größeren Unternehmen und Konzernen beruft man sich vorrangig auf die Discounted-Cash-Flow-Methode. Bei der EBIT-Methode (EBIT=Earnings Before Interest and Taxes) beispielsweise basiert die Bewertung auf den Nettoerträgen vor Zinsen und Steuern und wird mit einem Faktor multipliziert. Da gerade mittelständische Unternehmen in ihrer individuellen Ausprägung der Geschäftsmodelle schwer vergleichbar sind, ist das Multiplikatorverfahren immer mit einer gewissen “Unschärfe” zu betrachten.
Um das zu veranschaulichen folgt ein Beispiel mit fiktiven Beträgen und einem Jahresüberschuss von 100.000 Euro:
Punkt 1.) + Jahresüberschuss: 100.000 Euro
Punkt 2.) + Steueraufwand: 10.000 Euro
Punkt 3.) - Steuererstattungen: 20.000 Euro
Punkt 4.) + Zinsaufwand (Finanzierung) 7.000 Euro
Punkt 5.) - Zinsertrag 4.000 Euro
Ergebnis: 93.000 Euro
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine vorgenommene Bewertung in keinem direkten Pflichtverhältnis zu einem möglichen Kaufpreis liegt und diese somit unabhängig voneinander gesehen werden können.
Verkauf der GmbH-Anteile zum Nennwert
Falls sich nun etwa ein Gesellschafter dazu entscheidet, seine Anteile zum Nennwert - also teils weit unter dem tatsächlichen Wert - an den vorgesehenen Käufer zu verkaufen, so gibt es hierzu keine rechtlichen Einschränkungen. Sollte der Preis für die Anteile jedoch auffällig günstig sein, könnte eine Finanzbehörde auch von einer versteckten Schenkung ausgehen und würde dies ggf. hinterfragen. Falls bei der Übertragung ein Treuhänder eingesetzt wird, erfolgt auch der Weiterverkauf zum Nennwert.
Zu beachten ist hierbei der Unterschied zu Unternehmensanteilen oder dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen, was hier nur mit einer einfachen Erklärung darstellt wird. Der Gesellschaftsanteil ist unter anderem der Teil, den ein Gesellschafter als Einlage für die gesamte Gesellschaft geleistet hat und bezieht sich auf das Gesellschaftsvermögen, also ein Anteil der Einlage. Bei Firmenanteilen sind Unternehmensanteile gemeint, beispielsweise hat die „Firma“ fünf Gesellschafter und jeder Gesellschafter hat denselben Anteil oder die Bewertung erfolgt beispielsweise nach den zugeführten Teilen am ursprünglichen Grundkapital.
Dürfen GmbH-Anteile unter Wert verkauft werden?
Grundsätzlich und allgemein rechtlich gesehen, steht einem Verkauf der GmbH-Anteile unter deren Wert nichts im Wege. Zu beachten sind jedoch eventuelle Vorgaben und Aspekte im Gesellschaftsvertrag, die gewisse Vorgaben festgeschrieben haben. Das können etwa Vorgaben für das Vorkaufsrecht an bereits vorhandenen Gesellschaftern des Unternehmens sein und mögliche Zahlungsmodalitäten, wie etwa der Ablauf der Zahlungen und weitere spezifische Punkte bei einer Veräußerung.
2. Verhandlungen & Kaufvertrag für GmbH Anteile
Die Umsetzung beim Verkauf von Geschäftsanteilen ist mit unzähligen Aspekten in rechtlicher wie auch steuerlicher Hinsicht verbunden. Deshalb ist die Inanspruchnahme von Beratern oder einem Rechtsanwalt im eigenen Interesse empfehlenswert. Bei der Verhandlung ist natürlich das Geschick des Verkäufers gefragt, welcher sich vorrangig auf eine Bewertung nach den wie oben im Artikel erwähnten Methoden beruft und sicherlich Entscheidungen auch auf Marktgegebenheiten und eigenen Erfahrungen treffen wird.
Natürlich spielen hierbei die zeitlichen Umstände für den Verkauf eine wesentliche Rolle und der damit verbundene Zeitrahmen für eine schnelle oder langsame Abwicklung der gewünschten Veräußerung. Für die Erstellung des Kaufvertrages kursieren unzählige, teils kostenpflichtige Standardvorlagen, die jedoch eher als Information oder richtungsweisende Empfehlung anzusehen sind. Für den endfertigen Kaufvertrag ist es sehr empfehlenswert, einen erfahrenen M&A- Rechtsanwalt oder Notar zu beauftragen.
Unternehmensprüfung: Due Diligence
Die Due Diligence (Kaufprüfungsphase) ist eine detaillierte Form der Bewertung einer Substanz, welche beispielsweise vor dem Erwerb eines Unternehmens oder von Anteilen erfolgt. Diese Bewertung des Risikos wird vorrangig Experten aus der Branche, einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer überlassen.
Das Ziel aus dieser Bewertung ist die Absicherung, die angeführten Angaben beispielsweise beim Erwerb von GmbH-Anteilen zu prüfen und mögliche Risiken zu identifizieren. Die Due Diligence ist auch die Bewertung der erforderlichen Sorgfalt. Dabei wird das Unternehmen oder eine Person genauestens auf wirtschaftliche, rechtliche und finanzielle Verhältnisse analysiert und bewertet. Hierzu wird nach der Analyse vom beauftragten Experten allgemein auch eine Einschätzung oder Empfehlung des möglichen Kaufpreises vorgenommen.
Für weitere Informationen zu diesem wichtigen Punkt auf dem Weg zum Unternehmenskaufvertrag empfiehlt sich unser Artikel zur Due Diligence Checkliste.
3. Abschluss & Übertragung der Unternehmensanteile und Zahlung
Der grundsätzlichen Veräußerung der Unternehmensanteile steht nichts im Weg. Der Verkauf erfolgt gemäß rechtlichen Vorgaben als sogenannte Abtretung der Anteile einer GmbH mittels eines Kaufvertrages oder sonstiger schuldrechtlicher Rechtsgeschäfte. Die Abwicklung sollte jedoch über einen haftungsverpflichteten Dritten wie etwa eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters erfolgen, um bei der Einhaltung aller rechtlichen Schritte auf der sicheren Seite zu sein.
Eine Unterbindung für eine einwandfreie Veräußerung der Anteile könnte insbesondere ein aufgeführter Punkt im jeweiligen Gesellschaftsvertrag sein, der eingehalten werden muss. Das könnte etwa die Vorgabe sein, einen Dritten beim Verkaufsrecht zu bevorzugen.
Die gängigste Variante bei der Zahlung und der Nutzung externer Experten ist die Einzahlung auf ein Treuhandkonto und der folglichen Übertragung der Werte an den Verkäufer.
Kann man GmbH Anteile verkaufen ohne Notar?
Die Veräußerung der GmbH-Anteile stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar und deshalb ist die Beauftragung eines Notars unumgänglich, da eine sogenannte Abtretungsverpflichtung eintrifft. Somit kann ein konformer Abschluss nur in Form eines notariellen Aktes erfolgen.
Die nachfolgende Aufstellung zum Ablauf stellt eine grundsätzliche Umsetzung dar und kann natürlich in der Realität variieren.
Verkaufsprozess Anteilsverkauf:
1. Vertraulichkeitsvereinbarung – Non Disclosure Agreement
2. Absichtserklärung – Letter of Intent
3. Due Diligence
4. Vertrag über den Kauf von GmbH-Anteilen
5. Notartermin und Kaufpreiszahlung
6. Übertragung der GmbH-Anteile – Closing
7. Eintragung im Handelsregister
Zahlungsmodalitäten (was gilt es zu beachten?): Die Übertragung der GmbH-Anteile erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Einmalzahlung: Generell wird der vollständige Kaufpreis beim Notartermin fällig und wurde in den gängigsten Fällen bereits frühzeitig auf ein Treuhandkonto des Notars hinterlegt.
Ratenzahlung: Es können auch Teilzahlungen oder erfolgsabhängige Zahlungen erfolgen (je nach Vereinbarung), die vertraglich festgehalten werden und sich an konkreten Parametern wie Umsatz oder Ertrag in der Zukunft orientieren. Hierbei sind diverse steuerrechtliche Vorgaben zu beachten, wie etwa die Behandlung der Zahlungen deklariert werden können.
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Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
In den gängigsten Fällen ist mit einer Expertenstunde von 200 bis zu 400 Euro für etwa die Erstellung und Begleitung einer Due Diligence zu kalkulieren. Das ist nur ein Richtwert und kann auch als Kostenpauschale vereinbart werden. Je nach Umfang der Prüfungen ist im Schnitt mit einer Dauer von mindestens vierzehn Tagen bis zu mehreren Wochen zu rechnen und daraus resultierend mit einem mindestens fünfstelligen Kostenbetrag. Zusätzlich kommen eventuelle weitere Investitionen für Beratung und Gebühren hinzu.
Bei einem Anteilserwerb innerhalb bekannter Gesellschafterstrukturen können diese Aufwendungen ggf. auch untereinander aufgeteilt werden.
Beim Erwerb der GmbH-Anteile mittels einer Bankfinanzierung kann man hier somit mit circa 3 bis 8 Prozent als Nebenkosten für die Kaufabwicklung rechnen, Bei der notariellen Abwicklung kommen festgelegte Gebühren des Gesetzgebers und die Bezahlung der Umsetzung und Beratungstätigkeiten des Notars hinzu.
GmbH Anteile verkaufen: Steuern
Der Erlös aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen fällt unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen und ist somit steuerpflichtig. Dies muss jedoch individuell mit einem Steuerberater geklärt werden.
Bei den steuerlichen Freibeträgen ist die Höhe der Beteiligung ausschlaggebend. So gilt beispielsweise: Wenn der Verkäufer 1 Prozent oder mehr an der GmbH hält, greift das sogenannte Teileinkünfteverfahren und somit sind 60 Prozent des Gewinns steuerpflichtig. Bei Beteiligungen unter 1 Prozent kommt die sogenannte Abgeltungssteuer zum Tragen.
Vorrangig gibt es auch Unterschiede zur Versteuerung. Dies hängt beispielsweise beim Verkauf der Anteile davon ab, wer Anteilseigner an der GmbH ist. Nachfolgend eine kurze Aufstellung:
Privatperson | ca. 25 Prozent Einkommensteuer |
Einzelunternehmen/Personengesellschaften | 25 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Gewerbesteuer |
GmbH/Holdinggesellschaft | 1,5 Prozent Körperschafts- und Gewerbesteuer |
Mehr zum Thema: In unseren Beitrag GmbH verkaufen Steuern geben wir Ihnen 8 Tipps zur optimalen Besteuerung!
Rechtliches, Risiken und Haftung
Der ausschlaggebende Vorteil einer GmbH sind die Vorgaben für die Haftung, somit gilt generell nur eine Haftung der Gesellschaft ohne persönliche Haftung der Gesellschafter. Die Gesellschafter haften nur für die Aufbringung des im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Stammkapitals.
Die generelle Absicherung bei der Umsetzung erfolgt durch einen persönlich beauftragten Rechtsanwalt, der einen Vertragsentwurf gemäß den gewünschten Vorgaben erstellt und diesen der Käuferpartei vorlegt. Das hat den Vorteil, dass eventuelle Klauseln der detaillierten Absicherung der Käuferpartei trotz sorgfältiger Prüfung übersehen werden könnten. Der Entwurf eines Kaufvertrages gibt der anderen Seite Struktur und Inhalt vor. Der beauftragte Rechtsanwalt wird somit auch jene Formulierungen wählen, die vorrangig dem Interesse des Auftraggebers entsprechen
Für die Übertragung von Geschäftsanteilen gilt in Deutschland stets das GmbH-Gesetz, insbesondere §15 GmbHG.
Vorkaufsrecht laut Gesellschaftervertrag: Was bedeutet das und welche Probleme können entstehen? Ein Gesellschaftsvertrag oder Satzung kann diverse Vorgaben beinhalten, wie etwa die Einräumung eines Vorkaufsrechts für bereits vorhandene Gesellschafter und eventuelle Vorgaben für die Veräußerung von GmbH-Anteilen beinhalten, wenn diese nicht unmittelbar in Anspruch genommen wird. Die Veräußerung von GmbH-Anteilen ist beschlusspflichtig. Mit der Sperrminorität wird der Anteil bezeichnet, mit dem Gesellschafter Beschlüsse verhindern können. Für die Umsetzung diverser Beschlüsse ist eine Mehrheit erforderlich.
Die GmbH erwirbt ihre eigenen Anteile
Grundsätzlich ist es einer GmbH rechtlich gestattet, eigene Geschäftsanteile zu erwerben. Es gelten jedoch diverse rechtliche Einschränkungen beim Erwerb, wie beispielsweise von Geschäftsanteilen, deren Einlageverpflichtung nicht in voller Höhe geleistet wurden. Hier gilt geltendes Recht und kann nicht umgangen werden. Sonstige abweichende Vereinbarungen in der Satzung sind somit ungültig. Hierzu ist jedoch natürlich ein geeigneter Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht zu konsultieren.
Was passiert mit Stammkapital bei GmbH Verkauf?
Durch den Verkauf von GmbH-Anteilen ändert sich in der Regel nichts am Stammkapital der GmbH, welche als rechtliches Konstrukt immer über die vereinbarte Mindesthöhe verfügen muss. Gleichwohl kann ein Verkauf auch für die Veränderung des Stammkapitals genutzt werden.
5 mögliche Fehler beim Verkauf von GmbH-Anteilen
Ein Beispiel wäre die sogenannte Aufspaltung der Gesellschaft. Der Gesellschafter verkauft seine Anteile und vermietet beispielsweise vor dem Verkauf eine eigene Immobilie an die GmbH. Aufgrund des Verkaufs erfolgt nun die Beendigung des Mietverhältnisses zur GmbH. Folglich resultiert daraus ein fiktiver Rück-Verkauf, der separat steuerpflichtig ist.
Die Entscheidung, sich von GmbH-Anteilen zu trennen und sich damit eventuell gegen mögliche Marktentwicklungen und den Ausbau von Geschäftspotenzial zu entscheiden, kann natürlich die unterschiedlichsten Beweggründe haben. Deshalb ist es ratsam, mit einem M&A-Berater, einem Rechtsanwalt oder Steuerberater zu sprechen und die eigenen Punkte offen anzusprechen und damit eventuelle andere Sichtweisen zu ergründen.
Die Vorgaben einer gültigen Satzung einer Gesellschaft sind einzuhalten und die gegebenenfalls vereinbarten Vorverkaufsrechte einzuräumen. Falls dies jedoch nicht der Fall ist, kann der Verkäufer davon ausgehen, dass es eine mögliche Auswahl an Interessenten gibt, die noch nichts von der Verkaufsabsicht erfahren haben und als potenzielle Käufer in Frage kommen könnten. Somit ist es ratsam, sich beispielsweise an Wirtschaftsprüfer, M&A-Berater oder spezialisierte Anwaltskanzleien zu wenden, die den Käufermarkt realistisch einschätzen können und anonym verdeckt Interessenten ansprechen können. Sollte die Verkaufsabsicht öffentlich werden, könnte das Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten verunsichern und zu erheblichen Schäden führen.
Die vorliegenden Prüfungsergebnisse einer Due Diligence, eigene Erfahrungswerte und beste Marktkenntnisse sind für eine ausgereifte Verkaufsstrategie äußerst hilfreich und bei den Verhandlungen förderlich. Und es ist sinnvoll, für diese komplexen Prozesse, die Unterstützung von Experten zu sichern, die mit Referenzen nachweislich aufzeigen können, regelmäßig an Verkaufsverhandlungen (M&A-Transaktionen) beteiligt gewesen zu sein und deren Erfahrungen viele Vorteile bieten.
Die Unterzeichnung von Verkaufsverträgen ist in der Regel unumkehrbar, deshalb ist es ratsam, alle möglichen Eventualitäten und ausschließenden Punkte zu berücksichtigen, um auf der sicheren Seite zu sein. Als Buchtipp zur Übersicht der umfangreichen Themen, Chancen und Fehler einer geplanten Anteilsveräußerung gilt hierzu “Unternehmensnachfolge - Das Prozesswissen“.
Über den Autor
Norbert Lang
Jahrgang 1962, Diplom-Ingenieur (FH), Fachrichtung Maschinenbau, systemischer Coach mit dem Schwerpunkt von Nachfolgeprozessen in Familienunternehmen. Autorisierter Berater und Dozent der OFFENSIVE MITTELSTAND für Unternehmensnachfolge. Experte für Maschinenbau und metallverarbeitende Unternehmen. Zweitsprache Englisch. Mehr erfahren >