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IDW S1: Der Standard für Unternehmensbewertung

Der IDW S1 Standard bildet das Funda­ment für profes­sio­nel­le Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen in Deutsch­land und gewähr­leis­tet objek­ti­vier­te, nachvoll­zieh­ba­re Unter­neh­mens­wer­te. Origi­när dient der Standard bei Gesell­schaf­ter­strei­tig­kei­ten, erbrecht­li­chen und famili­en­recht­li­chen Ausein­an­der­set­zun­gen zur Bestim­mung des Unter­neh­mens­werts. In den letzten Jahren hat sich das vom Insti­tut der Wirtschafts­prü­fer (IDW) entwi­ckel­te Verfah­ren als Standard bei M&A-Prozessen, Gesell­schaf­ter­wech­seln und Nachfol­ge­re­ge­lun­gen als die Bewer­tungs­me­tho­de der Wahl etabliert.

Die Unter­neh­mens­be­wer­tung nach IDW S1 folgt klaren Grund­sät­zen und ermög­licht sowohl das Ertrags­wert­ver­fah­ren als auch DCF-Metho­den. Beson­ders bei komple­xen Bewer­tungs­an­läs­sen bietet der Standard Rechts­si­cher­heit und Akzep­tanz bei Gerich­ten, Finanz­in­sti­tu­ten und Verhand­lungs­part­nern. Als Exper­ten für M&A-Beratung mit Erfolgs­ga­ran­tie und über 2.000 erfolg­reich beglei­te­ten Nachfol­ge­man­da­ten verste­hen wir die prakti­schen Anfor­de­run­gen an fundier­te IDW S1 Bewertungen.

Das Wichtigs­te auf den Punkt

  • IDW S1 ist der deutsche Standard für objek­ti­ve Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen mit hoher Rechtsakzeptanz
  • Die laut Standard mögli­chen Ertrags­wert- oder DCF-Verfah­ren, basie­rend auf zukünf­ti­gen Erträ­gen statt Vergangenheitswerten
  • IDW ES 1 Neufas­sung (Entwurf 11/2024) bringt klare­re Bewer­t­erfunk­tio­nen und präzi­se­re Wertkonzepte
  • Anwen­dung bei M&A, Gesell­schaf­ter­wech­seln, Erbfäl­len und gericht­li­chen Ausein­an­der­set­zun­gen optimal
  • Kosten 4.000-10.000+ Euro, Dauer 2-6 Wochen je nach Unternehmenskomplexität
  • Vorteil gegen­über verein­fach­ten Verfah­ren: Zukunfts­ori­en­tiert, detail­liert, inter­na­tio­nal anerkannt

Grund­la­gen– Was Sie wissen müssen

Der IDW S1 Standard schafft einheit­li­che Rahmen­be­din­gun­gen für objek­ti­ve Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen und bildet die recht­li­che Grund­la­ge für profes­sio­nel­le Gutach­ten in Deutschland.

Defini­ti­on und Ziel des Standards

Das IDW S1 Verfah­ren wurde vom Insti­tut der Wirtschafts­prü­fer entwi­ckelt, um nachvoll­zieh­ba­re und objek­ti­vier­te Unter­neh­mens­wer­te zu ermit­teln. Der Standard legt Grund­sät­ze zur Durch­füh­rung von Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen fest und zielt auf die Schaf­fung einheit­li­cher Bewer­tungs­maß­stä­be ab.

Anders als rein steuer­li­che Bewer­tungs­ver­fah­ren fokus­siert sich der IDW Standard auf zukunfts­ori­en­tier­te Wertermitt­lung. Er dient primär wirtschaft­li­chen Zwecken wie M&A-Transaktionen, Gesell­schaf­ter­wech­seln oder gericht­li­chen Auseinandersetzungen.

Die 7 Kernprin­zi­pi­en des IDW S1

Infografik zu den 7 Prinzipien des IDW S1 Standard

Die Grund­sät­ze des Standards umfas­sen sieben zentra­le Prinzi­pi­en: Maßgeb­lich­keit des Bewer­tungs­zwecks, Bewer­tung der wirtschaft­li­chen Unter­neh­mens­ein­heit und das Stich­tags­prin­zip. Weite­re Prinzi­pi­en sind die Fokus­sie­rung auf betriebs­not­wen­di­ges Vermö­gen, die Unbeacht­lich­keit bilan­zi­el­ler Vorsicht sowie die Nachvoll­zieh­bar­keit aller Bewertungsansätze.

Das Going-Concern-Prinzip bildet das Funda­ment und geht von der Fortfüh­rung des Unter­neh­mens aus. Diese syste­ma­ti­sche Heran­ge­hens­wei­se gewähr­leis­tet die Akzep­tanz von IDW S1 Gutach­ten bei allen Beteiligten.

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Die Bewer­tungs­ver­fah­ren im Detail

Der IDW S1 Standard lässt verschie­de­ne Metho­den zur Unter­neh­mens­be­wer­tung zu, wobei das Ertrags­wert­ver­fah­ren und DCF-Verfah­ren im Fokus stehen.

Das Ertrags­wert­ver­fah­ren

Das Ertrags­wert­ver­fah­ren IDW S1 ermit­telt den Unter­neh­mens­wert basie­rend auf zukünf­tig erwar­te­ten finan­zi­el­len Überschüs­sen. Die Durch­füh­rung erfolgt in mehre­ren Phasen: Vergan­gen­heits­ana­ly­se, detail­lier­te Planungs­rech­nung und Ermitt­lung der ewigen Rente.

Der Kapita­li­sie­rungs­zins­satz setzt sich aus Basis­zins­satz, Risiko­zu­schlag und Wachs­tums­ab­schlag zusam­men. Der Basis­zins­satz IDW S1 orien­tiert sich an risiko­lo­sen Kapital­an­la­gen und bildet das Funda­ment für die Diskon­tie­rung zukünf­ti­ger Erträge.

Discoun­ted Cash-Flow Verfahren

Das DCF Verfah­ren bewer­tet Unter­neh­men auf Basis diskon­tier­ter Zahlungs­strö­me und kennt zwei Haupt­va­ri­an­ten: die Equity-Metho­de und die Entity-Metho­de mit WACC-Ansatz. Bei identi­schen Annah­men führen beide Bewer­tungs­ver­fah­ren zu gleichen Ergebnissen.

Die Metho­de eignet sich beson­ders für inter­na­tio­na­le Trans­ak­tio­nen, da sie weltweit anerkannt ist. Wirtschafts­prü­fer nutzen häufig beide Verfah­ren paral­lel zur gegen­sei­ti­gen Plausi­bi­li­sie­rung der Bewertungsergebnisse.

Substanz­wert und Liquidationswert

Der Substanz­wert dient primär als Wertun­ter­gren­ze oder bei spezi­fi­schen Bewer­tungs­an­läs­sen. Der Liqui­da­ti­ons­wert bildet die absolu­te Unter­gren­ze und zeigt den Wert bei Zerschla­gung des Unter­neh­mens auf.

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Die Neuerun­gen: IDW S1 (i.d.F. 2008) vs. IDW ES 1 n.F.

Die jüngs­te Neufas­sung des Standards, bekannt als IDW ES 1 n.F. (Entwurf Stand Novem­ber 2024), bringt wichti­ge Änderun­gen für die Unter­neh­mens­be­wer­tung nach IDW S1.

Hinter­grund und Ziele der Überarbeitung

Die Überar­bei­tung durch den Fachaus­schuss für Unter­neh­mens­be­wer­tung und Betriebs­wirt­schaft (FAUB) des Insti­tuts der Wirtschafts­prü­fer war notwen­dig gewor­den, um den Standard an aktuel­le Markt­ent­wick­lun­gen und die moder­ne Betriebs­wirt­schaft anzupas­sen. Die Neufas­sung zielt auf mehr Klarheit, Trans­pa­renz und eine besse­re Abgren­zung der Bewer­t­erfunk­tio­nen ab.

Der IDW Fachaus­schuss hat dabei inter­na­tio­na­le Standards berück­sich­tigt und die Rolle des Wirtschafts­prü­fers präzi­ser definiert. Diese syste­ma­ti­sche Überar­bei­tung stärkt die Akzep­tanz von IDW S1 Gutach­ten in der Praxis erheblich.

Wichtigs­te Änderun­gen im IDW ES 1 n.F.

Die Neufas­sung führt drei Funktio­nen des Wirtschafts­prü­fers ein: neutra­ler Gutach­ter, neutra­ler Sachver­stän­di­ger (neu) und Berater. Modifi­zier­te Wertkon­zep­te umfas­sen den neu definier­ten objek­ti­vier­ten Unter­neh­mens­wert und den plausi­bi­li­sier­ten Entschei­dungs­wert, bei dem die Bewer­tung aus der Perspek­ti­ve eines bestimm­ten Entschei­dungs­trä­gers erfolgt.

Die Detail­pla­nungs­pha­se betont verstärkt die Eigen­ver­ant­wort­lich­keit des Bewer­ters mit Fokus auf erwart­ba­re Ertrags­kraft. Bei Syner­gien erfolg­te eine geänder­te Abgren­zung mit Schwer­punkt auf Plausi­bi­li­tät und Erwartbarkeit.

Beim für die Bewer­tung zu Grunde zu legen­den, nachhal­ti­gen Ergeb­nis wird verstärk­ter Fokus auf die Beurtei­lung langfris­ti­ger Erwar­tun­gen notwen­di­ger Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se und Trends sowie die übertrag­ba­re Ertrags­kraft und Lebens­dau­er eines Unter­neh­mens hervorgehoben.

Prakti­sche Auswir­kun­gen für Unter­neh­men und Bewerter

Die Neufas­sung erhöht die Anfor­de­run­gen an Dokumen­ta­ti­on und Plausi­bi­li­sie­rung erheb­lich. Unter­neh­men können von verän­der­ten Bewer­tungs­an­sät­zen und poten­zi­ell anderen Werten durch neue Defini­tio­nen profitieren.

Mehr Rechts­si­cher­heit und besse­re Verhand­lungs­grund­la­gen in M&A-Prozessen sind weite­re Vortei­le des überar­bei­te­ten Standards.

Seit der Veröf­fent­li­chung des Entwurfs können Fachleu­te und die inter­es­sier­te Öffent­lich­keit Stellung­nah­men bis zum 31.5.2025 abgeben. Diese Rückmel­dun­gen werden vom Fachaus­schuss für Unternehmens­bewertung und Betriebs­wirt­schaft (FAUB) ausge­wer­tet und in Überar­bei­tun­gen des Entwurfs berück­sich­tigt. Anschlie­ßend prüfen weite­re Gremi­en des IDW den überar­bei­te­ten Text und nehmen letzte Anpas­sun­gen vor. Wann der neue Fassung des Standards veröf­femt­licht und damit gültig wird ist zur Zeit noch nicht bekannt.

Anwen­dungs­fäl­le: Wann ist ein IDW S1 Gutach­ten sinnvoll?

Ein Gutach­ten nach dem Standard IDW S1 ist in zahlrei­chen Situa­tio­nen erfor­der­lich oder zumin­dest empfeh­lens­wert, um eine fundier­te Unter­neh­mens­be­wer­tung zu erhalten.

Unter­neh­mens­ver­käu­fe und M&A-Prozesse

Bei Unter­neh­mens­ver­käu­fen bildet ein IDW S1 Gutach­ten die Grund­la­ge für objek­ti­ve Kaufpreis­ver­hand­lun­gen und schafft Vertrau­en zwischen den Partei­en. Der objek­ti­vier­te Wert dient als neutra­le Ausgangs­ba­sis und reduziert Verhand­lungs­ri­si­ken erheblich.

Due Diligence Prozes­se profi­tie­ren von der standar­di­sier­ten Bewer­tungs­me­tho­dik, während Fairness Opini­ons auf Basis des Bewer­tungs­stan­dards bei Gremi­en­ent­schei­dun­gen höchs­te Akzep­tanz finden. M&A-Berater nutzen den Standard regel­mä­ßig zur Absiche­rung komple­xer Transaktionen.

Recht­li­che und Gesell­schaf­ter-bezoge­ne Anlässe

Ausein­an­der­set­zun­gen zwischen Gesell­schaf­tern erfor­dern oft neutra­le Wertgut­ach­ten, beson­ders bei Austrit­ten oder Abfin­dungs­re­ge­lun­gen. Erbrecht­li­che und famili­en­recht­li­che Fälle wie Pflicht­teils­be­rech­nun­gen oder Zugewinn­aus­gleich basie­ren häufig auf IDW S1 Gutach­ten.

Squeeze-Out Verfah­ren und gericht­li­che Ausein­an­der­set­zun­gen erken­nen den Standard als maßgeb­li­che Bewer­tungs­grund­la­ge an. Die hohe Rechts­si­cher­heit macht den Standard zur bevor­zug­ten Metho­de bei strit­ti­gen Bewertungen.

Weite­re Bewertungsanlässe

Umwand­lungs­vor­gän­ge, Kredit­wür­dig­keits­prü­fun­gen und Inves­to­ren­auf­nah­me nutzen IDW S1 da die im Zug der Bewer­tung notwen­di­ge Bestim­mung der zukünf­ti­gen Ertrags­kraft mit den verbun­den Cash-Flow eine gute Basis zur Beurtei­lung der Kapital­dienst­fä­hig­keit und der zu erwar­ten­den Rendi­te des Engage­ments bilden. Bilan­zi­el­le Zwecke wie Impair­ment Tests nach IFRS greifen ebenfalls auf den Bewer­tungs­stan­dard zurück.

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IDW S1 Gutach­ten: Ablauf, Dauer und Kosten

Die Erstel­lung eines Gutach­tens zur Unter­neh­mens­be­wer­tung nach IDW S1 folgt einem struk­tu­rier­ten Prozess und ist mit entspre­chen­dem Aufwand verbunden.

Benötig­te Unter­la­gen und Informationen

Für eine fundier­te Unter­neh­mens­wert-Ermitt­lung benöti­gen Gutach­ter umfas­sen­de Finanz­un­ter­la­gen: Jahres­ab­schlüs­se, BWAs und Summen- und Salden­lis­ten der letzten 3-5 Jahre. Diese bilden die Grund­la­ge für die histo­ri­sche Analy­se der Wertschöp­fungs-, Kosten- und Ertrag­struk­tur des Unter­neh­mens und die Plausi­bi­li­sie­rung der Zukunfsplanung.

Detail­lier­te Planungs­rech­nun­gen für die nächs­ten 3-5 Jahre sind essen­ti­ell, um die zukünf­ti­ge Ertrags­kraft und den daraus resul­tie­ren­den Wert des Unter­neh­mens zu prognos­ti­zie­ren. Geschäfts­un­ter­la­gen wie Gesell­schafts­ver­trä­ge, Organi­gram­me und Markt­ana­ly­sen ergän­zen das Bewer­tungsprofil.

Infor­ma­tio­nen zu nicht betriebs­not­wen­di­gem Vermö­gen fließen separat in die Unter­neh­mens­wert-Berech­nung ein und können den Gesamtwert erheb­lich beeinflussen.

Typischer Ablauf der Gutachtenerstellung

Die Auftrags­klä­rung definiert Bewer­tungs­stich­tag und -zweck als Rahmen für das IDW S1 Gutach­ten. Die Infor­ma­ti­ons­samm­lung und -analy­se umfasst Vergan­gen­heits­ana­ly­se und Plausi­bi­li­sie­rung der Planungsdaten.

Die eigent­li­che Bewer­tung wendet die IDW S1 Verfah­ren an.Der Kapital­sie­rungs­zins­satz wird auf Basis des CAPM-Modells abgelei­tet und berück­sich­tigt den risiko­frei­en Zins, die Markt­ri­si­ko­prä­mie und den Beta-Faktor des Unternehmens. 

Der Bewer­tungsbericht dokumen­tiert alle Annah­men und Bewer­tungsergeb­nis­se trans­pa­rent und nachvollziehbar.

Zeitli­cher Aufwand und Kostenfaktoren

Die Erstel­lung dauert üblicher­wei­se 2-6 Wochen, abhän­gig von Unter­neh­menskomple­xi­tät und Daten­ver­füg­bar­keit. Die Kosten variie­ren stark nach Unter­neh­mensgröße und Bewer­tungskomple­xi­tät.

Beispie­le reichen von 4.000 Euro für einfa­che­re Fälle bis über 10.000 Euro für komple­xe Unter­neh­men. Manche Anbie­ter haben Festprei­se – die Inves­ti­ti­on in ein profes­sio­nel­les IDW S1 Gutach­ten zahlt sich durch höhere Wert-Akzep­tanz aus.

Häufig gestell­te Fragen (FAQ)

Was genau ist der IDW S1 Standard?

IDW S1 ist ein vom Insti­tut der Wirtschafts­prü­fer veröf­fent­lich­ter Standard, der Grund­sät­ze zur Durch­füh­rung von Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen in Deutsch­land festlegt und einen objek­ti­vier­ten Unter­neh­mens­wert zum Ziel hat.

Welche Bewer­tungs­ver­fah­ren sind nach IDW S1 üblich?

Primär kommen das Ertrags­wert­ver­fah­ren IDW S1 und Discoun­ted Cash-Flow (DCF) Verfah­ren zur Anwen­dung, die auf zukünf­ti­gen finan­zi­el­len Überschüs­sen basieren.

Was ist der Haupt­un­ter­schied zwischen IDW S1 und dem neuen IDW ES 1?

IDW ES 1 (Entwurf) präzi­siert u.a. die Rollen des Bewer­ters, modifi­ziert Wertkon­zep­te (z.B. plausi­bi­li­sier­ter Entschei­dungs­wert) und aktua­li­siert den Umgang mit Syner­gien und Planungsphasen.

Wann ist ein IDW S1 Gutach­ten erfor­der­lich?

Häufig bei M&A-Prozessen, recht­li­chen Ausein­an­der­set­zun­gen (Erbe, Schei­dung), Gesell­schaf­ter­wech­seln oder für Finan­zie­rungs­run­den, um einen objek­ti­vier­ten Unter­neh­mens­wert zu ermitteln.

Was kostet ein IDW S1 Gutach­ten ungefähr?

Die Kosten variie­ren stark, begin­nend bei ca. 4.000 Euro für einfa­che­re Fälle bis über 10.000 Euro für komple­xe Unter­neh­men; manche Anbie­ter haben Festpreise.

Wie lange dauert die Erstel­lung eines IDW S1 Gutach­tens?

Abhän­gig von der Unter­neh­mens­kom­ple­xi­tät und Daten­qua­li­tät dauert es meist 2 bis 6 Wochen vom Auftrag bis zum ferti­gen IDW S1 Gutach­ten.

Welche Unter­la­gen werden für ein IDW S1 Gutach­ten benötigt?

Wichtig sind Jahres­ab­schlüs­se (3-5 Jahre), detail­lier­te Planungs­rech­nun­gen, Gesell­schafts­ver­trä­ge sowie Infor­ma­tio­nen zum Geschäfts­mo­dell, Markt und Wettbewerb.

Ist der Basis­zins­satz für IDW S1 relevant?

Ja, der Basis­zins­satz IDW S1 ist ein funda­men­ta­ler Bestand­teil zur Ablei­tung des Kapita­li­sie­rungs­zins­sat­zes, der zur Diskon­tie­rung der zukünf­ti­gen Erträ­ge oder Cashflows dient.