Der IDW S1 Standard bildet das Fundament für professionelle Unternehmensbewertungen in Deutschland und gewährleistet objektivierte, nachvollziehbare Unternehmenswerte. Originär dient der Standard bei Gesellschafterstreitigkeiten, erbrechtlichen und familienrechtlichen Auseinandersetzungen zur Bestimmung des Unternehmenswerts. In den letzten Jahren hat sich das vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelte Verfahren als Standard bei M&A-Prozessen, Gesellschafterwechseln und Nachfolgeregelungen als die Bewertungsmethode der Wahl etabliert.
Die Unternehmensbewertung nach IDW S1 folgt klaren Grundsätzen und ermöglicht sowohl das Ertragswertverfahren als auch DCF-Methoden. Besonders bei komplexen Bewertungsanlässen bietet der Standard Rechtssicherheit und Akzeptanz bei Gerichten, Finanzinstituten und Verhandlungspartnern. Als Experten für M&A-Beratung mit Erfolgsgarantie und über 2.000 erfolgreich begleiteten Nachfolgemandaten verstehen wir die praktischen Anforderungen an fundierte IDW S1 Bewertungen.
Das Wichtigste auf den Punkt
- IDW S1 ist der deutsche Standard für objektive Unternehmensbewertungen mit hoher Rechtsakzeptanz
- Die laut Standard möglichen Ertragswert- oder DCF-Verfahren, basierend auf zukünftigen Erträgen statt Vergangenheitswerten
- IDW ES 1 Neufassung (Entwurf 11/2024) bringt klarere Bewerterfunktionen und präzisere Wertkonzepte
- Anwendung bei M&A, Gesellschafterwechseln, Erbfällen und gerichtlichen Auseinandersetzungen optimal
- Kosten 4.000-10.000+ Euro, Dauer 2-6 Wochen je nach Unternehmenskomplexität
- Vorteil gegenüber vereinfachten Verfahren: Zukunftsorientiert, detailliert, international anerkannt
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen– Was Sie wissen müssen
Der IDW S1 Standard schafft einheitliche Rahmenbedingungen für objektive Unternehmensbewertungen und bildet die rechtliche Grundlage für professionelle Gutachten in Deutschland.
Definition und Ziel des Standards
Das IDW S1 Verfahren wurde vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelt, um nachvollziehbare und objektivierte Unternehmenswerte zu ermitteln. Der Standard legt Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen fest und zielt auf die Schaffung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe ab.
Anders als rein steuerliche Bewertungsverfahren fokussiert sich der IDW Standard auf zukunftsorientierte Wertermittlung. Er dient primär wirtschaftlichen Zwecken wie M&A-Transaktionen, Gesellschafterwechseln oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die 7 Kernprinzipien des IDW S1

Die Grundsätze des Standards umfassen sieben zentrale Prinzipien: Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks, Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit und das Stichtagsprinzip. Weitere Prinzipien sind die Fokussierung auf betriebsnotwendiges Vermögen, die Unbeachtlichkeit bilanzieller Vorsicht sowie die Nachvollziehbarkeit aller Bewertungsansätze.
Das Going-Concern-Prinzip bildet das Fundament und geht von der Fortführung des Unternehmens aus. Diese systematische Herangehensweise gewährleistet die Akzeptanz von IDW S1 Gutachten bei allen Beteiligten.

Die Bewertungsverfahren im Detail
Der IDW S1 Standard lässt verschiedene Methoden zur Unternehmensbewertung zu, wobei das Ertragswertverfahren und DCF-Verfahren im Fokus stehen.
Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren IDW S1 ermittelt den Unternehmenswert basierend auf zukünftig erwarteten finanziellen Überschüssen. Die Durchführung erfolgt in mehreren Phasen: Vergangenheitsanalyse, detaillierte Planungsrechnung und Ermittlung der ewigen Rente.
Der Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus Basiszinssatz, Risikozuschlag und Wachstumsabschlag zusammen. Der Basiszinssatz IDW S1 orientiert sich an risikolosen Kapitalanlagen und bildet das Fundament für die Diskontierung zukünftiger Erträge.
Discounted Cash-Flow Verfahren
Das DCF Verfahren bewertet Unternehmen auf Basis diskontierter Zahlungsströme und kennt zwei Hauptvarianten: die Equity-Methode und die Entity-Methode mit WACC-Ansatz. Bei identischen Annahmen führen beide Bewertungsverfahren zu gleichen Ergebnissen.
Die Methode eignet sich besonders für internationale Transaktionen, da sie weltweit anerkannt ist. Wirtschaftsprüfer nutzen häufig beide Verfahren parallel zur gegenseitigen Plausibilisierung der Bewertungsergebnisse.
Substanzwert und Liquidationswert
Der Substanzwert dient primär als Wertuntergrenze oder bei spezifischen Bewertungsanlässen. Der Liquidationswert bildet die absolute Untergrenze und zeigt den Wert bei Zerschlagung des Unternehmens auf.

Die Neuerungen: IDW S1 (i.d.F. 2008) vs. IDW ES 1 n.F.
Die jüngste Neufassung des Standards, bekannt als IDW ES 1 n.F. (Entwurf Stand November 2024), bringt wichtige Änderungen für die Unternehmensbewertung nach IDW S1.
Hintergrund und Ziele der Überarbeitung
Die Überarbeitung durch den Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer war notwendig geworden, um den Standard an aktuelle Marktentwicklungen und die moderne Betriebswirtschaft anzupassen. Die Neufassung zielt auf mehr Klarheit, Transparenz und eine bessere Abgrenzung der Bewerterfunktionen ab.
Der IDW Fachausschuss hat dabei internationale Standards berücksichtigt und die Rolle des Wirtschaftsprüfers präziser definiert. Diese systematische Überarbeitung stärkt die Akzeptanz von IDW S1 Gutachten in der Praxis erheblich.
Wichtigste Änderungen im IDW ES 1 n.F.
Die Neufassung führt drei Funktionen des Wirtschaftsprüfers ein: neutraler Gutachter, neutraler Sachverständiger (neu) und Berater. Modifizierte Wertkonzepte umfassen den neu definierten objektivierten Unternehmenswert und den plausibilisierten Entscheidungswert, bei dem die Bewertung aus der Perspektive eines bestimmten Entscheidungsträgers erfolgt.
Die Detailplanungsphase betont verstärkt die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters mit Fokus auf erwartbare Ertragskraft. Bei Synergien erfolgte eine geänderte Abgrenzung mit Schwerpunkt auf Plausibilität und Erwartbarkeit.
Beim für die Bewertung zu Grunde zu legenden, nachhaltigen Ergebnis wird verstärkter Fokus auf die Beurteilung langfristiger Erwartungen notwendiger Transformationsprozesse und Trends sowie die übertragbare Ertragskraft und Lebensdauer eines Unternehmens hervorgehoben.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Bewerter
Die Neufassung erhöht die Anforderungen an Dokumentation und Plausibilisierung erheblich. Unternehmen können von veränderten Bewertungsansätzen und potenziell anderen Werten durch neue Definitionen profitieren.
Mehr Rechtssicherheit und bessere Verhandlungsgrundlagen in M&A-Prozessen sind weitere Vorteile des überarbeiteten Standards.
Seit der Veröffentlichung des Entwurfs können Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit Stellungnahmen bis zum 31.5.2025 abgeben. Diese Rückmeldungen werden vom Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) ausgewertet und in Überarbeitungen des Entwurfs berücksichtigt. Anschließend prüfen weitere Gremien des IDW den überarbeiteten Text und nehmen letzte Anpassungen vor. Wann der neue Fassung des Standards veröffemtlicht und damit gültig wird ist zur Zeit noch nicht bekannt.
Anwendungsfälle: Wann ist ein IDW S1 Gutachten sinnvoll?
Ein Gutachten nach dem Standard IDW S1 ist in zahlreichen Situationen erforderlich oder zumindest empfehlenswert, um eine fundierte Unternehmensbewertung zu erhalten.
Unternehmensverkäufe und M&A-Prozesse
Bei Unternehmensverkäufen bildet ein IDW S1 Gutachten die Grundlage für objektive Kaufpreisverhandlungen und schafft Vertrauen zwischen den Parteien. Der objektivierte Wert dient als neutrale Ausgangsbasis und reduziert Verhandlungsrisiken erheblich.
Due Diligence Prozesse profitieren von der standardisierten Bewertungsmethodik, während Fairness Opinions auf Basis des Bewertungsstandards bei Gremienentscheidungen höchste Akzeptanz finden. M&A-Berater nutzen den Standard regelmäßig zur Absicherung komplexer Transaktionen.
Rechtliche und Gesellschafter-bezogene Anlässe
Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern erfordern oft neutrale Wertgutachten, besonders bei Austritten oder Abfindungsregelungen. Erbrechtliche und familienrechtliche Fälle wie Pflichtteilsberechnungen oder Zugewinnausgleich basieren häufig auf IDW S1 Gutachten.
Squeeze-Out Verfahren und gerichtliche Auseinandersetzungen erkennen den Standard als maßgebliche Bewertungsgrundlage an. Die hohe Rechtssicherheit macht den Standard zur bevorzugten Methode bei strittigen Bewertungen.
Weitere Bewertungsanlässe
Umwandlungsvorgänge, Kreditwürdigkeitsprüfungen und Investorenaufnahme nutzen IDW S1 da die im Zug der Bewertung notwendige Bestimmung der zukünftigen Ertragskraft mit den verbunden Cash-Flow eine gute Basis zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit und der zu erwartenden Rendite des Engagements bilden. Bilanzielle Zwecke wie Impairment Tests nach IFRS greifen ebenfalls auf den Bewertungsstandard zurück.
IDW S1 Gutachten: Ablauf, Dauer und Kosten
Die Erstellung eines Gutachtens zur Unternehmensbewertung nach IDW S1 folgt einem strukturierten Prozess und ist mit entsprechendem Aufwand verbunden.
Benötigte Unterlagen und Informationen
Für eine fundierte Unternehmenswert-Ermittlung benötigen Gutachter umfassende Finanzunterlagen: Jahresabschlüsse, BWAs und Summen- und Saldenlisten der letzten 3-5 Jahre. Diese bilden die Grundlage für die historische Analyse der Wertschöpfungs-, Kosten- und Ertragstruktur des Unternehmens und die Plausibilisierung der Zukunfsplanung.
Detaillierte Planungsrechnungen für die nächsten 3-5 Jahre sind essentiell, um die zukünftige Ertragskraft und den daraus resultierenden Wert des Unternehmens zu prognostizieren. Geschäftsunterlagen wie Gesellschaftsverträge, Organigramme und Marktanalysen ergänzen das Bewertungsprofil.
Informationen zu nicht betriebsnotwendigem Vermögen fließen separat in die Unternehmenswert-Berechnung ein und können den Gesamtwert erheblich beeinflussen.
Typischer Ablauf der Gutachtenerstellung
Die Auftragsklärung definiert Bewertungsstichtag und -zweck als Rahmen für das IDW S1 Gutachten. Die Informationssammlung und -analyse umfasst Vergangenheitsanalyse und Plausibilisierung der Planungsdaten.
Die eigentliche Bewertung wendet die IDW S1 Verfahren an.Der Kapitalsierungszinssatz wird auf Basis des CAPM-Modells abgeleitet und berücksichtigt den risikofreien Zins, die Marktrisikoprämie und den Beta-Faktor des Unternehmens.
Der Bewertungsbericht dokumentiert alle Annahmen und Bewertungsergebnisse transparent und nachvollziehbar.
Zeitlicher Aufwand und Kostenfaktoren
Die Erstellung dauert üblicherweise 2-6 Wochen, abhängig von Unternehmenskomplexität und Datenverfügbarkeit. Die Kosten variieren stark nach Unternehmensgröße und Bewertungskomplexität.
Beispiele reichen von 4.000 Euro für einfachere Fälle bis über 10.000 Euro für komplexe Unternehmen. Manche Anbieter haben Festpreise – die Investition in ein professionelles IDW S1 Gutachten zahlt sich durch höhere Wert-Akzeptanz aus.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
IDW S1 ist ein vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichter Standard, der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen in Deutschland festlegt und einen objektivierten Unternehmenswert zum Ziel hat.
Primär kommen das Ertragswertverfahren IDW S1 und Discounted Cash-Flow (DCF) Verfahren zur Anwendung, die auf zukünftigen finanziellen Überschüssen basieren.
IDW ES 1 (Entwurf) präzisiert u.a. die Rollen des Bewerters, modifiziert Wertkonzepte (z.B. plausibilisierter Entscheidungswert) und aktualisiert den Umgang mit Synergien und Planungsphasen.
Häufig bei M&A-Prozessen, rechtlichen Auseinandersetzungen (Erbe, Scheidung), Gesellschafterwechseln oder für Finanzierungsrunden, um einen objektivierten Unternehmenswert zu ermitteln.
Die Kosten variieren stark, beginnend bei ca. 4.000 Euro für einfachere Fälle bis über 10.000 Euro für komplexe Unternehmen; manche Anbieter haben Festpreise.
Abhängig von der Unternehmenskomplexität und Datenqualität dauert es meist 2 bis 6 Wochen vom Auftrag bis zum fertigen IDW S1 Gutachten.
Wichtig sind Jahresabschlüsse (3-5 Jahre), detaillierte Planungsrechnungen, Gesellschaftsverträge sowie Informationen zum Geschäftsmodell, Markt und Wettbewerb.
Ja, der Basiszinssatz IDW S1 ist ein fundamentaler Bestandteil zur Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes, der zur Diskontierung der zukünftigen Erträge oder Cashflows dient.