GmbH verkaufen Steuern: 8 Tipps für eine optimale Besteuerung
07. Juni 2024 / Von Jörn Greve
Soll eine GmbH verkauft werden, sind dabei diverse Kriterien zu berücksichtigen. Zum einen kommt es auf den Gesellschaftervertrag an, zum anderen fallen je nach der Aufteilung der Anteile unterschiedliche Steuern an. Außerdem ist es relevant, ob sich die GmbH Anteile im Privat- oder Geschäftsvermögen des Gesellschafters befinden.
Welche Steuern im Einzelnen anfallen und welche Sonderregelungen es gibt, wird in diesem Artikel geklärt.
Sie haben nicht viel Zeit zu lesen? Alles zu GmbH verkaufen Steuern auf einen Blick:
- Wird eine GmbH verkauft, handelt es sich bei dem Gewinn aus dem Verkauf um eine Einnahme aus Gewerbebetrieb. Trotzdem unterliegt der Erlös nicht der Gewerbesteuer, sondern der Einkommens- und Abgeltungssteuer.
- Eine GmbH kann sowohl im Ganzen als auch in Anteilen verkauft werden. GmbH Anteile sind frei verkäuflich und können von einer juristischen oder natürlichen Person auf einen Dritten übertragen werden.
- Wird ein Gesellschaftsanteil einer GmbH verkauft, erfolgt eine Abtretung gemäß den §§ 413 und 398 BGB.
Wie funktioniert das Verkaufen einer GmbH?
Da eine GmbH verpflichtend im Handelsregister eingetragen ist, muss dies entsprechend beim Verkauf umgeschrieben werden. Möchte man also eine GmbH verkaufen, muss das notariell beglaubigt werden.
Beim Verkauf einer GmbH gehen alle Rechten und Pflichten an den Unternehmenskäufer über.
Die Regeln für den Verkauf einer GmbH
Grundsätzlich steht es jedem Gesellschafter frei, seine Anteile an der GmbH zu verkaufen. Ausnahmen gelten, wenn im Gesellschaftervertrag etwas anderes vereinbart wurde.: Ist dort geregelt, dass die Anteile nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter verkauft werden dürfen, muss ggf. ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, damit der Verkauf rechtswirksam gestaltet werden kann. Ein Teilverkauf unter mehreren Gesellschaftern birgt häufig Konflikte und langwierige Auseinandersetzungen.
Es empfiehlt sich unbedingt einen erfahrenen M&A-Berater als Moderator und Mediator einzuschalten. Das spart Zeit und Geld und schützt vor emotionalen Verstrickungen.
Möchte ein Gesellschafter seine Gesellschaftsanteile nur in Teilen verkaufen, bedarf es in jedem Fall der Zustimmung der anderen Gesellschafter unabhängig der Regelung im Gesellschaftsvertrag.
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Welche Steuern fallen beim GmbH Verkauf an?
Wird eine GmbH verkauft, hat der Verkäufer entsprechende Einkünfte. Diese sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Es gibt jedoch unterschiedliche Szenarien, die bei einem Unternehmensverkauf berücksichtigt werden müssen. Dementsprechend sind auch unterschiedliche Regelungen im Steuergesetz verankert.
Hier drei in der Praxis häufig vorkommende Situationen im Detail.
Tipp 1: Share Deal oder Asset Deal
Beim Share Deal verkaufen die Gesellschafter ihre Anteile an der GmbH. Den Verkaufspreis erhalten dann entsprechend die Verkäufer. Die Verbindlichkeiten, die die GmbH gegenüber Lieferanten und Banken hat, verbleiben dabei häufig in der Gesellschaft und werden mit auf den Käufer übertragen. Gleichwohl wird dies in der Kaufpreisstruktur berücksichtigt. Der Käufer übernimmt die Gesellschaft mit allen Vermögensgegenständen.
Beim Share Deal wechseln also nur die Anteile den Eigentümer. Ansonsten bleiben der rechtliche Rahmen und die Haftung wie zuvor bestehen.
Der Verkäufer der Anteile muss diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen besteuern.
Beim Asset Deal dagegen ist die GmbH selbst die Verkäuferin und es werden die Vermögensgegenstände an den Verkäufer übertragen. Sowohl die materiellen als auch die immateriellen Wirtschaftsgüter müssen einzeln im Vertrag aufgeführt werden. Dazu gehören auch Grundstücke sowie Rechts- und Vertragsverhältnisse.
Außerdem müssen die einzelnen Vermögenswerte bestimmt werden. Sie sind so zu bestimmen, dass eindeutig erkennbar ist, um welchen Vermögensgegenstand es sich handelt. Zudem muss festgehalten werden, wo sich der entsprechende Gegenstand im Unternehmen befindet.
Die GmbH selbst wird nicht übertragen, sondern bleibt als Rechtsträger bestehen. Dadurch ist es beim Asset Deal auch möglich, die GmbH nur zu einem Teil, nämlich über den Wert des Anlagevermögens, zu verkaufen. Den Verkaufspreis erhält die GmbH selbst und der Käufer überträgt die gekauften Vermögensgegenstände in sein eigenes Unternehmen bzw. gründet ein neues.
Grundsätzlich sind die Erlöse aus dem Verkauf beim Asset Deal umsatzsteuerpflichtig (§ 2 UStG), es gibt jedoch auch Ausnahmen (§ 1 Abs. 1a UStG)
§ 1 Abs. 1a UStG: Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Der erwerbende Unternehmer tritt an die Stelle des Veräußerers.
Der Share Deal ist für die Verkäufer meistens vorteilhafter, da er eine geringe Steuerlast mit sich bringt. So wird der Verkauf mit dem Asset Deal bei Kapitalgesellschaften mit ca. 30 Prozent besteuert. Bei natürlichen Personen liegt die Besteuerung bei bis zu 47 Prozent, wenn man von den Sonderregelungen im Steuergesetz absieht. Ergänzend sollte frühzeitig geprüft werden, ob z.B. über eine Holding-Konstruktion die Steuerlast für den Verkäufer extrem reduziert werden kann.
Tipp 2: Verkauf als natürliche Person (Gesellschafter)
Verkauft eine Privatperson ihre Anteile an der GmbH, muss unterschieden werden, ob sich die GmbH Anteile im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen befinden. Hat ein Gesellschafter Anteile an einer GmbH, aber beruflich nichts damit zu tun, befinden sich die Anteile im Privatvermögen.
Bei Anteilen, die sich im Betriebsvermögen befinden, greift das Teileinkünfteverfahren. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus dem Verkauf nur zu 60 Prozent einkommensteuerpflichtig ist.
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Bei Anteilen, die sich im Privatvermögen des Gesellschafters befinden, muss zunächst geprüft werden, ob die natürliche Person einen wesentlichen Anteil an der Gesellschaft hält. Ein wesentlicher Bestandteil liegt bei einer Beteiligung an der GmbH von 1 Prozent oder mehr vor.
Auch bei einer wesentlichen Beteiligung greift das Teileinkünfteverfahren und 60 Prozent des Verkaufsgewinnes sind steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Einkommenssatz des Gesellschafters besteuert.
Liegt eine Beteiligung von unter 1 Prozent vor, fällt eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an. Wurden die Anteile an der GmbH vor 2009 erworben, ist der Verkauf steuerfrei.
Tipp 3: Verkauf von GmbH Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft
Verkauft eine Kapitalgesellschaft ihre GmbH Anteile, ist der gesamte Veräußerungsgewinn fast steuerfrei. Es werden 5 Prozent des Veräußerungsgewinns, der aus dem Verkauf entstanden ist, wieder dem Einkommen zugerechnet und mit etwa 30 % besteuert. Somit liegt die endgültige Steuerlast bei ca. 1,5 Prozent.
Beim Verkauf von GmbH Anteilen durch eine juristische Person werden die GmbH-Anteile als Betriebsvermögen angesehen, weswegen die Steuerbefreiung von 95 Prozent entsteht.
GmbH verkaufen – Steuern sparen?
Der Erlös, den man bei einem Verkauf aus einer GmbH oder den einzelnen Gesellschafteranteilen erhält, ist grundsätzlich eine Einnahme aus Gewerbebetrieb. Es fällt jedoch keine Gewerbesteuer an, sondern es greift die Einkommenssteuer, genauer gesagt die Abgeltungssteuer. Durch diese gesetzliche Regelung wird es dem Verkäufer der GmbH ermöglicht, Steuern zu sparen, da es im Einkommensteuergesetz entsprechende Freibeträge und Sonderfälle gibt.
Wie kann man die Steuerlast minimieren?
Um die Steuerlast beim GmbH-Verkauf so gering wie möglich zu halten, sollte der Verkauf vorausschauend geplant werden. Es empfiehlt sich deswegen, sich bereits mit diesem Thema zu beschäftigen, bevor man einen Verkauf plant. Dies ermöglicht dem Verkäufer, den Verkauf so zu planen, dass die entsprechenden Steuervorteile genutzt werden können.
Teileinkünfteverfahren
Im deutschen Steuerrecht greift beim Verkauf einer GmbH das Teileinkünfteverfahren. Das Teileinkünfteverfahren besagt, dass lediglich 60 Prozent des Verkaufserlöses mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Verkäufers besteuert werden müssen. Somit bleiben 40 Prozent des Verkaufserlöses steuerfrei.
Das Teileinkünfteverfahren greift dann, wenn sich die GmbH Anteile des Verkäufers im Betriebsvermögen befinden. Gerne prüfen wir mit Experten Ihre individuelle Situation auf Optimierungsmöglichkeiten. Es lohnt sich, früh darüber nachzudenken.
Tipp 4: Gesellschaftsanteile verkaufen Steuern
Bei dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen der GmbH greift auch das Teileinkünfteverfahren. Dies bedeutet, dass 60 Prozent des Gewinnes aus dem Verkauf besteuert werden und 40 Prozent steuerfrei sind.
Das Teileinkünfteverfahren ist jedoch nur anwendbar, wenn der Anteil an der GmbH mindestens 1 Prozent beträgt.
Liegt die Beteiligung bei unter 1 Prozent, wird die Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig. Die Steuerlast liegt dann bei etwa 30 Prozent.
Tipp 5: Steuern bei Verkauf GmbH mit Betriebsaufspaltung
Eine steuerliche Besonderheit kann bei einem Verkauf einer GmbH mit Betriebsaufspaltung auftreten:
Verkauft der/die Gesellschafter ihre Anteile einer GmbH, die im Vorwege aus Haftungsgründen den Weg der Betriebsaufspaltung gewählt hat, kann es zu einer erheblichen steuerlichen Zusatzbelastung kommen.
Vermietet der Gesellschafter der GmbH eine Immobilie (Grundstück und Gebäude), die als Betriebsimmobilie genutzt wird, sich aber mehrheitlich im privaten Vermögen des Gesellschafters befindet, ist diese Immobilie in der Konsequenz steuerlich verstrickt. Sie kann auch nach Ablauf der Haltezeit von 10 Jahren nicht steuerfrei verkauft werden.
Das hat zur Folge, dass es beim Verkauf der GmbH regelmäßig zu der Aufdeckung stiller Reserven kommt. Die stillen Reserven entstehen durch den Differenzbetrag aus Buchwert und Verkehrswert von Grundstück und Gebäude. Sie unterliegen der Versteuerung, auch wenn die Immobilie nicht verkauft wird. Sollte z.B. der GmbH-Gesellschafter das Unternehmen verkaufen, die Immobilie aber aus Gründen der Alterssicherung behalten und an den Nachfolger vermieten, kommt es zu dieser steuerlichen Zusatzbelastung. Man spricht von einem sog. „dry income“, also einer Steuerbelastung ohne Liquiditätszufluss – worst case!
Eine empfehlenswerte Lösung besteht in dem vorherigen Verkauf der Immobilie an eine zuvor neu zu gründende Besitz-GmbH & Co.KG. In diesem Fall kann die Immobilie zum Buchwert an die GmbH & Co.KG übertragen werden und es fallen keine Steuern auf die stillen Reserven an, solange die Immobilie gehalten wird. Eine Schenkung der Immobilie z.B. an die Ehefrau vor Verkauf der GmbH ist keine Lösung, da auch dann stille Reserven steuerpflichtig sind. Zunächst muss eine Übertragung an die GmbH & Co.KG erfolgt sein und dann können die KG-Anteile an die Ehefrau übertragen werden.
Voraussetzung zur Nutzung dieses Konstrukts ist, dass die Immobilie mindestens seit 6 Jahren an die GmbH vermietet wurde. Langlaufende Fristen sind dabei nicht zu beachten und diese Struktur kann im Prozess der gesamten Transaktion aufgebaut werden. Wenn die Voraussetzungen passen, können darüber hinaus Steuerbelastungen aus dem Veräußerungsgewinn der GmbH-Anteile zusätzlich minimiert werden (6b Rücklage).
Fazit: Bei richtiger Vorgehensweise kann eine sehr große Steuerentlastung erreicht werden.
Tipp 6: Einbringung Anteile in Holding
Damit eine GmbH Eigentum einer Holding werden kann, müssen die Gesellschafteranteile komplett an die Holding übertragen werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Man verkauft die Anteile zum aktuellen Verkehrswert an die Holding. Der Verkehrswert muss ermittelt werden und wird vom Finanzamt geprüft. Auf den Erlös von diesem Verkauf zahlt man dann die entsprechenden Steuern.
- Der qualifizierte Anteilstausch. Dabei tauscht man die Anteile der GmbH gegen Anteile an der Holding. Diese Anteile sind dann sperrbefristet, was bedeutet, dass sieben Jahre gewartet werden muss, bevor diese Anteile mit nur 5 Prozent Steuern verkauft werden können.
Sollen die eingebrachten Anteile vor Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren verkauft werden, dann werden diese nachträglich besteuert. Die Steuerlast ist von demjenigen zu tragen, der die Anteile in die Holding eingebracht hat. Dabei wird die nachträgliche Steuer anteilig berechnet. Jedes Jahr, das seit der Einbringung der Anteile verstrichen ist, mindert sich die Steuer um ein Siebtel.
Weitere Tipps zum Steuern Sparen
Tipp 7: Transaktionskosten geltend machen
Zusätzlich zum Kaufpreis der GmbH fallen auch Transaktionskosten für Berater, Gutachter, Notar etc. an. Diese Transaktionskosten sind ggf. Anschaffungsnebenkosten und in der Regel vom Käufer der GmbH zu tragen. Es sind Aufwendungen, die den Gewinn schmälern und somit die Steuerlast mindern.
Tipp 8: GmbH Verkauf auf mehrere Jahre verteilen
Der Verkaufserlös ist in dem Jahr zu versteuern, in dem er dem Gesellschafter zufließt. Wird der Verkauf auf mehrere Jahre aufgeteilt, ist nur der Teil zu versteuern, der im jeweiligen Jahr zugeflossen ist.
Fazit
Möchte man eine GmbH verkaufen, sollte man anhand der oben aufgeführten Punkte genau prüfen, wann und in welcher Form ein Verkauf sinnvoll ist. Mit der richtigen Strategie und dem richtigen Zeitpunkt lässt sich die Steuerlast enorm minimieren, was einen entsprechend höheren Gewinn bedeutet. Zudem ergibt es Sinn, sich bereits bei der Unternehmensgründung Gedanken über einen möglichen späteren Verkauf zu machen und den Gesellschaftsvertrag entsprechend auszugestalten.
FAQ
Um den Verkehrswert eine GmbH zu berechnen, gibt es mehrere anerkannte Methoden. Dann addiert man noch den Ertragswert der letzten beiden Jahre. Das Ergebnis teilt man durch 3, um einen Durchschnitt zu ermitteln. Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 ermittelt einen spezifischen Unternehmenswert auf Basis der zukünftig zu erwartenden Erträge. Alternativ ist für eine erste Werteinschätzung das Multipleverfahren üblich. Dabei werden die EBIT- oder EBITDA-Zahlen der letzten drei bis fünf Jahre gemittelt und mit einem Branchen- und Unternehmensgrößenfaktor multipliziert.
Wann entsteht ein Verkaufsgewinn, der besteuert werden muss?Ein Verkaufsgewinn entsteht, wenn der Verkaufspreis abzüglich der beim Verkauf anfallenden Kosten für den Verkäufer größer ist als die Buchwerte der veräußerten Anteile. Dieser Verkaufsgewinn muss dann entsprechend versteuert werden.
Was ist der zu versteuernde Ertrag bei einem GmbH-Verkauf?Versteuert werden muss der Verkaufsgewinn abzüglich der Anschaffungskosten. Anschaffungskosten sind etwa das Stammkapital, der Kaufpreis der Anteile (falls diese käuflich erworben wurden) und etwaige Kapitalerhöhungen.
Was ist die Besteuerungsgrundlage bei GmbH Anteilen?Der Wert von GmbH Anteilen für Fälle der Erbschaftsteuer- oder Schenkungssteuerfestsetzung ist nach dem Bewertungsgesetz (BewG) zu ermitteln. Dieser ermittelte Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§ 200) bildet dann die Grundlage für die Steuer.
Über den Autor
Jörn Greve
Jörn Greve, Ausbildung zum Industriekaufmann, Studium BWL mit Abschluss Diplom-Kaufmann an der Universität Lüneburg, spezialisiert auf mittelständische Wirtschaft. Langjährige Erfahrung in Familienunternehmen als Vertriebsleiter, Prokurist und Geschäftsführer innerhalb der Baubranche und deren Umfeld. Umfassende Führungserfahrung mit Schwerpunkt nationaler und internationaler Vertrieb sowie strategisches Management. Praktische Erfahrungen beim Generationswechsel und Unternehmenskauf sowie Integration in eine internationale mittelständische Unternehmensgruppe. Sein Fokus liegt auf der umfassenden Beratung und Begleitung bei Nachfolgeprozessen für den Verkauf und Kauf von mittelständischen Familienunternehmen. Wirtschaftsmediator sowie autorisierter Berater und Dozent der OFFENSIVE MITTELSTAND für Unternehmensnachfolge. Mehr erfahren >