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Wcześ­nie­js­ze wyjaś­ni­e­nie ważnych pytań dotyc­zą­cych sukces­ji firmy

Was erwar­tet mein Unter­neh­men, wenn ich gehe?“ Diese Frage beschäf­tigt so manch einen Unter­neh­mer im reife­rem Lebens­al­ter. Er hat sein Unter­neh­men aufge­baut und entwi­ckelt und fühlt, daß die Zeit für Verän­de­rung gekom­men ist.  Immer öfter wird er aus dem Famili­en­kreis hören „Du solltest nun endlich einmal kürzer treten..!“. 

Weder das „kürzer treten, noch die Weichen­stel­lung für die Unter­neh­mens Zukunft und -Nachfol­ge lassen sich von heute auf morgen umset­zen. Auch, wenn der „innere Beschluss“  gefasst wurde und eine Entschei­dung getrof­fen wurde, dauert ein erfolg­rei­cher Nachfol­ge­pro­zess bis zu 4 Jahre. Aus diesem Grund sollte ein Firmen­in­ha­ber wichti­ge Fragen zur Unternehmens­nachfolge vorab klären.

Vom Entschluss bis zum Beginn einer erfolg­ver­spre­chen­den Suche nach einem Unter­neh­mens­nach­fol­ger sind in der Regel etliche Maßnah­men erfor­der­lich, um das Unter­neh­men „nachfol­ge­fä­hig“ zu machen. Dazu muß ein Unter­neh­mer vor einem Generations­wechsel unter anderem die folgen­den wichti­gen Fragen beantworten:

  • Die 3Ws: Was soll wann an wen überge­ben werden?
  • Soll die Firma in oder außer­halb der Familie fortge­führt werden
  • Kiedy sprze­daż firmy jest wskazana?

Egal ob eine Nachfol­ge inner­halb der Familie möglich ist oder ein exter­ner Nachfol­ger gefun­den werden muß; die gegebe­nen Struk­tu­ren müssen einem „neuen Chef“ eine Zukunft ermög­li­chen. Da mittel­stän­di­sche Unter­neh­men auf die Persön­lich­keit des Eigners zugschnit­ten und orien­tiert sind, müssen in der Organi­sa­ti­on und Außen­dar­stel­lung oft einige struk­tu­rel­le Verän­de­run­gen vorge­nom­men werden.

Bilanz ordnen und inter­ne Struk­tu­ren für eine erfolg­rei­che Überga­be schaffen

Ein weite­rer wichti­ger Schritt ist die Klärung der Eigen­tums­ver­hält­nis­se: Dazu gehören u.a. die Trennung von Firmen- und Privat­ver­mö­gen, die Vorbe­rei­tung der Alters­ab­si­che­rung und die Berei­ni­gung der Bilanz im Rahmen der Unternehmensbewertung.

Ein wichti­ges Thema betrifft den Wert des Unter­neh­mens; erfah­rungs­ge­mäß ist es hierbei schwie­rig den „richti­gen“ Wert zu finden. Ein oft hoher „gefühl­ter und emotio­na­ler Unter­neh­mens­wert“ muss sich letzt­lich dem objek­ti­vier­te Wert einer Unter­neh­mens­be­wer­tung basie­rend auf den bishe­ri­gen Finanz­ergeb­nis­sen, Markt­po­si­ti­on und den Zukunfts­per­spek­ti­ven anpas­sen. Letzt­end­lich kann ein Unter­neh­men nur erfolg­ver­spre­chend in eine Unternehmens­nachfolge überführt werden, wenn der gefor­der­te Verkaufs­preis markt­rea­lis­tisch ist. Ein Nachfol­ger wird ein Unter­neh­men darüber hinaus auch immer auf Basis der zukünf­ti­gen Ertrags­er­war­tun­gen bewerten.

Hier geht es zum zweiten Teil dieses Beitrags.

Über den Autor:

Thomas Dörr ist Partner von K.E.R.N – Die Nachfolge­spezialisten in Frank­furt und beglei­tet Unter­neh­mer bei der Unternehmens­nachfolge sowie beim  Unter­nehmens­verkauf und Firmen­kauf in Frank­furt, Wiesba­den und Hessen.

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