MA-Prozess KERN Dokumente zur Unternehmenswertanalyse am Schreibtisch

Der M&A Prozess: Ziele, Phasen und Gefahren

M&A ist die gängi­ge Abkür­zung für „Mergers & Acqui­si­ti­ons“, zu Deutsch etwa als „Fusio­nen & Käufe“ zu übersetzen. 

Der M&A Prozess beschreibt alle Stadi­en, die für eine erfolg­rei­che Unter­neh­mens­trans­ak­ti­on notwen­dig sind. Dies beginnt bereits mit der Vorbe­rei­tungs­pha­se und endet mit einer Überga­be­pha­se, die sich je nach Anwen­dungs­fall über lange Zeiträu­me erstre­cken kann. Die angepeil­te Trans­ak­ti­on kann verschie­de­ne Formen anneh­men – vom Unter­nehmens­verkauf aus Alters­grün­den bis hin zu Spin-Offs, wo z.B. eine Geschäfts­ein­heit als Unter­neh­men abgekap­selt wird.

Der gesam­te M&A Prozess hat als überge­ord­ne­tes Ziel eine geregel­te und für alle Betei­lig­ten trans­pa­ren­te Neuord­nung der Besitz­ver­hält­nis­se. Auf diese Weise werden Risiken minimiert, Verhand­lun­gen auf fairer Basis geführt und Abläu­fe optimiert. Um diese Ziele zu errei­chen, werden in der Regel Exper­ten, wie etwa Rechts­an­wäl­te, Steuer­be­ra­ter und eine M&A Beratung hinzugezogen.

Inhalts­ver­zeich­nis

Ablauf M&A Prozess

Grund­sätz­lich lässt sich der M&A Prozess in fünf überge­ord­ne­te Phasen unterteilen:

  • Vorbe­rei­tungs- und Vertragsanbahnungsphase
  • Phase der Unter­neh­mens­prü­fung (Due Diligence)
  • Phase der Vertragsverhandlung
  • Vollzugs- bzw. Durchführungsphase
  • Integra­ti­on und Post-Merger-Maßnah­men  könnten wir auch als Post-Merger-Maßnah­men bezeichnen

Jede dieser Phase unter­teilt sich wieder­um in einzel­ne Arbeits­schrit­te, die unter größter Sorgfalt ausge­führt werden sollten. Der Umfang der Phasen richtet sich stets nach dem indivi­du­el­len Anwendungsfall.

Abbildung M&A Prozess von M&A Strategie bis Post Merger Integration

Vorbe­rei­tung- und Vertragsanbahnungsphase

Die erste Phase, die einen Mergers & Acqui­si­ti­ons Prozess einlei­tet, ist von Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung sowie -aufbe­rei­tung gekenn­zeich­net. Das zu verkau­fen­de Unter­neh­men wird analy­siert und die notwen­di­gen Dokumen­te werden profes­sio­nell aufbe­rei­tet. Außer­dem wird man den Unter­neh­mens­wert berech­nen, um einen erziel­ba­ren Kaufpreis festzu­le­gen. In Abspra­che mit dem Verkäu­fer werden wichti­ge Eckda­ten für das weite­re Vorge­hen und eine genaue M&A Strate­gie bespro­chen. Als Zwischen­er­geb­nis stehen festge­leg­te Prozess­zie­le. In diesem ersten Schritt wird ebenfalls entschie­den, ob es ein Bieter­ver­fah­ren (struk­tu­rier­ter Prozess mit mehre­ren Kaufin­ter­es­sen­ten paral­lel) oder ein indivi­du­el­les Suchver­fah­ren nach einem passen­den Nachfol­ger und Überneh­mer umgesetzt wird.

Ebenfalls in die erste Phase fällt die Käufer­su­che und der möglichst anony­me Erstkon­takt mit einem poten­zi­el­len Käufer. In dieser Frühpha­se ist es wichtig, dass sensi­ble Daten vertrau­lich behan­delt werden. Das Bekannt­wer­den einer Verkaufs­ab­sicht kann zu negati­ven Folgen hinsicht­lich Mitar­bei­ter, Liefe­ran­ten und Kunden führen. Am Ende der Klärung grund­sätz­li­cher Fragen steht eine Absichts­er­klä­rung, der sogenann­teLetter of Intent, der zwar nicht verpflich­tend, aber anzura­ten ist.

Letter of Intent Checkliste für Unternehmensverkäufer

Phase der Unter­neh­mens­prü­fung (Due Diligence) 

Die Due Diligence (Sorgfalts­prü­fung des Käufers) nimmt eine beson­de­re Rolle ein, da ihr Ergeb­nis den erfolg­rei­chen Ausgang des M&A Prozes­ses maßgeb­lich beein­flusst. Es handelt sich um eine sorgfäl­ti­ge Prüfung aller relevan­ter Unter­neh­mens­be­rei­che. In der Regel wird die Due Diligence vom poten­zi­el­len Käufer veran­lasst, der sich ein möglichst genau­es Abbild des Profils aus Stärken, Schwä­chen, Chancen und Risiken des Kaufob­jekts erhofft. Im Fokus stehen die Unter­nehmens­verkauf Steuern, sowie wirtschaft­li­che und recht­li­che Infor­ma­tio­nen, wobei der Schwer­punkt je nach Fall anders gesetzt werden kann.

Ihr gegen­über steht die Vendor Due Dilli­gence, eine Unter­neh­mens­prü­fung, die vom Verkäu­fer vor Unter­nehmens­verkauf durch­ge­führt wird.

Phase der Verhand­lung des Unternehmenskaufvertrags

Wenn die Due Diligence keine Proble­me offen­bart hat, die für den poten­zi­el­len Unter­nehmens­kauf K.O.-Kriterien sind, geht der Prozess in die Verhand­lungs­pha­se über. Dieser Schritt sollte stets auf Augen­hö­he ablau­fen. Selbst­ver­ständ­lich ist der Verkäu­fer an einem möglichst hohen Verkaufs­preis inter­es­siert, während der Unter­neh­mens­käu­fer einen niedri­gen Preis bezah­len möchte. Als Basis für einen angemes­se­nen Verkaufs­preis dient die Unter­neh­mens­be­wer­tung. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass Bewer­tungs­ver­fah­ren zwischen Käufer und Verkäu­fer abgegli­chen werden müssen und zugleich unter­schied­li­che Sicht­wei­sen bei bestimm­ten Parame­tern zu abwei­chen­den Wertein­schät­zun­gen führen können.

M&A-Prozess-CTA-Unternehmenswert-Einschaetzung-gratis-und-vertraulich

Aufgrund dieser Basis können Argumen­te für die eine oder andere Seite vorge­legt werden. Eine faire Verhand­lung ist im Inter­es­se beider Partei­en, die nicht selten noch über länge­re Zeiträu­me mitein­an­der koope­rie­ren müssen. Das Ergeb­nis dieser Phase ist ein Unter­neh­mens­kauf­ver­trag. Für die daran anschlie­ßen­de Kaufver­trags­ver­hand­lung empfeh­len wir immer einen neutra­len Dritten einzu­schal­ten, der emotio­nal nicht invol­viert ist.

Vollzugs­pha­se bzw. Durch­füh­rungs­pha­se (Signing und Closing)

Die Unter­schrift des Kaufver­trags stellt den Übergang zwischen Verhand­lun­gen und Durch­füh­rung dar. Das sogenann­te Signing ist der Beginn der Vollzugs­pha­se Closing. Die im Unter­neh­mens­kauf­ver­trag darge­leg­ten Verein­ba­run­gen werden umgesetzt, wobei auch recht­li­che Rahmen­be­din­gun­gen beach­tet werden müssen. Je nach Ausmaß der M&A Trans­ak­ti­on muss etwa das Kartell­amt infor­miert werden oder es müssen Infor­ma­tio­nen an Inves­to­ren heraus­ge­ge­ben werden.

Integra­ti­on und der Post-Closing-Maßnah­men (Post Merger Integra­ti­on, Übergabe)

Der Übergang von Verkäu­fer zu Käufer kann unter­schied­li­che Zeiträu­me in Anspruch nehmen und wird als Post Merger Integra­ti­on bezeich­net. Selten kann ein Unter­neh­men „von heute auf morgen“ den Besitz wechseln. Je nach Ausmaß der vorhe­ri­gen Abspra­chen und Klauseln im Kaufver­trag kann auch eine mehrmo­na­ti­ge oder sogar mehrjäh­ri­ge Integra­ti­on nötig sein. 

Denkbar sind beispiels­wei­se Einwei­sun­gen in bestehen­de Betriebs­ab­läu­fe oder Vorstel­lun­gen bei wichti­gen Kunden bzw. Partnern. Diese Phase kann nur reibungs­los ausge­führt werden, wenn die vorhe­ri­gen Verhand­lun­gen zu einem Ergeb­nis gekom­men sind, das für alle Betei­lig­ten zufrie­den­stel­lend ist.

M&A Prozess Dauer

Eine pauscha­le Angabe der Dauer eines M&A Prozes­ses ist nicht möglich. Dennoch lassen sich erfah­rungs­ge­mäß Orien­tie­run­gen für einzel­ne Abschnit­te und damit auch für die gesam­te Dauer geben. Die stark unter­schied­li­che Dauer der Überga­be­pha­se wurde bereits beschrie­ben. Doch auch die erste Phase kann durch langwie­ri­ge Suchen nach poten­zi­el­len Käufern einen langen Atem verlan­gen. In spezi­el­len Branchen oder bei beson­de­ren Anfor­de­run­gen an den Käufer können durch­aus Monate verge­hen, bis erste Gesprä­che termi­niert werden.

Eine gute zeitli­che Einord­nung lässt sich für die Dauer zwischen erster Kontakt­auf­nah­me mit dem Käufer und dem Vertrags­ab­schluss angeben: Etwa 4 – 6 Monate sind hier im Schnitt einzu­pla­nen. Zwar können auch beson­de­re Gegeben­hei­ten länge­re wie auch kürze­re Zeiträu­me ermög­li­chen, ein halbes Jahr gilt jedoch als geeig­ne­te Orientierung.

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M&A Projek­te

Ein Projekt im Bereich Mergers & Acqui­si­ti­ons steht und fällt mit diver­sen Fakto­ren. Werden die im Folgen­den genann­ten Aspek­te frühzei­tig berück­sich­tigt und umgesetzt, sind die Weichen für eine erfolg­rei­che Trans­ak­ti­on gesetzt.

Erfolgs­fak­to­ren M&A Projekte

Es liegt auf der Hand, dass ein M&A Projekt nur dann erfolg­reich abgeschlos­sen werden kann, wenn sowohl Verkäu­fer als auch Käufer eine Einigung erzie­len können, die beide Seiten zufrie­den­stellt. Dies ist aller­dings keines­wegs davon abhän­gig, dass sich passen­de Partei­en zufäl­lig finden. Der Erfolg eines Projekts kann und sollte im Rahmen der Möglich­kei­ten beein­flusst werden.

Hierbei stehen an erster Stelle eine klare Kommu­ni­ka­ti­on und Trans­pa­renz

Auf Verkäu­fer­sei­te sind von Beginn an Fragen zu klären, wie etwa: Welche Werte soll der Käufer möglichst aufrecht­erhal­ten? An die Käufer­sei­te müssen solche Voraus­set­zun­gen deutlich kommu­ni­ziert werden. Wenn beide Seiten trans­pa­rent über Wünsche, Ziele und Voraus­set­zun­gen infor­miert werden, sinkt die Wahrschein­lich­keit für unange­neh­me Überra­schun­gen, die sich ansons­ten erst später herausstellen.

Wie es im Abschnitt über die M&A Prozess Dauer darge­legt wurde, kann die exakte Dauer einer Trans­ak­ti­on nicht vorher­ge­se­hen werden. Wenn der zeitli­che Rahmen mit ausrei­chen­dem Sicher­heits­puf­fer verse­hen wird, steigt die Chance auf einen Erfolg. Doch auch bei Zeitdruck sollten klare Angaben gemacht werden. Muss ein Prozess aus gegebe­nen Gründen in einer gewis­sen Zeit abgeschlos­sen werden, können die Anstren­gun­gen von Beginn an in diese Richtung gebün­delt werden.

Die Frage nach den preis­li­chen Vorstel­lun­gen von Käufer und Verkäu­fer ist von zentra­ler Bedeu­tung. Faire Verhand­lun­gen auf Augen­hö­he basie­ren auf einer seriö­sen Unter­neh­mens­be­wer­tung und einem Abwägen von realis­ti­schen Argumen­ten für die eine oder andere Seite. Ideel­le Werte können Berück­sich­ti­gung finden, müssen aber angemes­sen in die Bewer­tung Einfluss finden.

Der M&A Prozess ist zwar nicht gesetz­lich geregelt, dennoch sollten die M&A Prozess-Phasen einge­hal­ten werden. Wenn die einzel­nen Schrit­te sorgfäl­tig ausge­führt werden, ist dies der richti­ge Weg für einen positi­ven Abschluss.
Nicht zuletzt entschei­det ein erfah­re­nes Team von M&A Beratern über Erfolg und Misserfolg eines M&A Projekts. Mergers & Acqui­si­ti­ons sind kein Bereich, der ledig­lich theore­tisch erlernt werden kann. Die prakti­schen Abläu­fe beher­ber­gen Stolper­stei­ne, die nur durch Erfah­rung ausge­merzt werden können. Wenn die angestreb­ten Summen vor Augen geführt werden, sollte ein Projekt nicht durch subop­ti­ma­le Berater gefähr­det werden.

10 Gründe, woran M&A Projek­te bzw. M&A Prozes­se schei­tern können

1. Die Überga­be­fä­hig­keit ist nicht gegeben
2. Unange­mes­se­ne Erwar­tun­gen des Kaufpreises
3. Ungenü­gen­de Bemühun­gen bei der Käufer­su­che
4. Anfer­ti­gung des Kaufver­trags von der Gegenseite
5. Keine Einigung bezüg­lich Haftung oder Gewährleistungen
6. Pensi­ons­zu­sa­gen / Pensionsrückstellungen
7. Recht­li­che Frage­stel­lun­gen oder Steuerprobleme
8. Abbruch der Vertrau­ens­ba­sis der Partei­en
9. Absage durch den poten­zi­el­len Nachfolger
10. Mängel der Organisation

M&A Prozess bei Insolvenzverfahren

Der Ablauf des M&A Prozes­ses in Hinsicht auf insol­ven­te Unter­neh­men unter­schei­det sich nicht grund­le­gend von den bisher vorge­stell­ten Abläu­fen. Größter Unter­schied besteht ledig­lich darin, dass poten­zi­el­le Käufer über das Insol­venz­ver­fah­ren in Kennt­nis gesetzt sind. Daraus ergeben sich unter­schied­li­che Zielset­zun­gen, die an die Trans­ak­ti­on gestellt werden. 

In vielen Fällen ist das Insol­venz­ver­fah­ren das Ergeb­nis eines Worst-Case-Szena­ri­os, in dem das Ziel zu beschrei­ben ist als: „Retten, was zu retten ist“. Selten ist die Zielset­zung konser­va­ti­ver und sieht ledig­lich eine Minimie­rung des Stellen­ab­baus oder eine Erhal­tung bestimm­ter Standorte vor.

Diese Ausgangs­la­ge schränkt entspre­chend auch die Verhand­lun­gen sowie die mögli­chen Verkaufs­prei­se ein. Die Erfah­rung zeigt, dass M&A Berater hier eine große Unter­stüt­zung sein können. Dies gilt sowohl für Großin­sol­ven­zen als auch Insol­venz­ver­fah­ren kleiner und mittle­rer Unternehmen.

M&A Beratung

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Fazit

Der M&A Prozess folgt in der Regel einer klaren Struk­tur, die für einen erfolg­rei­chen Abschluss beibe­hal­ten werden sollte. Nach Vorbe­rei­tung und Unter­neh­mens­prü­fung folgen Vertrags­ab­schluss sowie Überga­be des Unter­neh­mens. Für den gesam­ten Prozess sind unter­schied­li­che Zeiträu­me einzu­pla­nen, wobei sechs Monate eine Orien­tie­rung für das Mindest­maß darstel­len. Ein positi­ver Abschluss wird durch Trans­pa­renz, klare Kommu­ni­ka­ti­on und eine profes­sio­nel­le Beglei­tung erzielt. Letzte­re vermei­det zudem häufi­ge Fehler, die zum Schei­tern der Trans­ak­ti­on führen, oder berät zumin­dest bei solchen Problemstellungen.

FAQ

Was macht man bei M&A?

Bei M&A werden alle nötigen Schrit­te ausge­führt, um eine erfolg­rei­che Unter­neh­mens-Trans­ak­ti­on zu erzie­len. Das Ziel ist eine positi­ve Überein­kunft zwischen Verkäu­fer und Käufer.

Was gehört alles zu M&A?

M&A umfasst verschie­de­ne Phasen von der Vorbe­rei­tung bis hin zur Vertrags­un­ter­zeich­nung samt Überga­be des Unter­neh­mens. In den Zwischen­schrit­ten sind primär die Unter­neh­mens­prü­fung („Due Diligence“) sowie die Vertrags­ver­hand­lun­gen zu nennen.

Was bedeu­tet M&A-Berater?

Ein M&A Berater beglei­tet den Verkäu­fer oder Käufer bei allen Schrit­ten bis zur erfolg­rei­chen Trans­ak­ti­on. Er unter­stützt mit Fachwis­sen und einem Netzwerk aus exter­nen Fachkräften.