Abbildung eines Letter of Intent bzw. Absichtserklärung

Letter of Intent (LoI): Was ist eine Absichts­er­klä­rung und worauf sollte geach­tet werden?

Obwohl jeder Unter­nehmens­verkauf indivi­du­ell betrach­tet werden muss, ergeben sich dennoch einige Check­punk­te, die üblicher­wei­se durch­lau­fen werden.

So verhält es sich auch beim Letter of Intent (kurz: LoI), der nach ersten Kontakt­auf­nah­men und Verhand­lun­gen als Absichts­er­klä­rung unter­zeich­net wird. Er stellt eine Basis für die weite­ren Schrit­te dar und ist zeitlich vor der Due Diligence einzuordnen.

Inhalts­ver­zeich­nis

Letter of Intent Defini­ti­on.
Letter of Intent - Was gibt es zu beach­ten?
Letter of Intent Vorla­ge / Muster (pdf)
Recht­li­che bzw. finan­zi­el­le Risiken?
Wann ist eine Absichts­er­klä­rung sinnvoll?
Letter of Intent - M&A.
Wie wird er verhan­delt und worauf sollte man achten?
Gestal­tung LoI.
Letter of Intent Inhalt.
NDA: Non-Disclo­sure Agree­ment.
Fazit.

Letter of Intent Definition

Der Letter of Intent, zu Deutsch Absichts­er­klä­rung (auch bekannt als Memoran­dum of Under­stan­ding) ist kein spezi­el­ler Begriff aus dem Bereich Mergers & Acqui­si­ti­ons. Vielmehr handelt es sich um ein bewähr­tes Mittel aus allen Sekto­ren, in denen komple­xe Verhand­lun­gen geführt werden.

Es handelt sich um eine Grund­satz­ver­ein­ba­rung, die ein ernstes Inter­es­se an weite­ren Schrit­ten zwischen den Verhand­lungs­part­nern signa­li­siert. Alle Vertrags­par­tei­en erklä­ren schrift­lich, dass sie zu weite­ren Vertrags­ver­hand­lun­gen bereit sind und an einem erfolg­rei­chen Abschluss des M&A Prozes­ses inter­es­siert sind.

Letter of Intent - Was gibt es zu beachten?

Zunächst ist festzu­hal­ten, dass der LoI grund­sätz­lich keine recht­li­che Verbind­lich­keit besitzt. Der Abschluss eines Memoran­dum of Under­stan­ding ist keine Garan­tie für den Erfolg der weite­ren Verhandlungen.

Zwar können einzel­ne Passa­gen mit Verpflich­tun­gen einher­ge­hen – so könnte beispiels­wei­se ein vertrags­wid­ri­ger Umgang mit sensi­blen Daten recht­li­che Konse­quen­zen nach sich ziehen - eine überge­ord­ne­te Verbind­lich­keit entsteht jedoch nicht.

Häufig wird im M&A Prozess die Frage nach der Notwen­dig­keit eines Letter of Intent gestellt. Schließ­lich entste­hen Kosten und gerade mittel­stän­di­sche Unter­neh­men stellen dieses wichti­ge Erfolgs­in­stru­ment vorei­lig infra­ge. Die Erfah­run­gen zeigen jedoch, dass ein LoI sowohl für den Verkäu­fer als auch für den Käufer viel wert ist.

Der Letter of Intent ist zwar „nur“ eine Absichts­er­klä­rung, die im Hinblick auf den eigent­li­chen Vertrags­ab­schluss recht­lich unver­bind­lich ist, aber zugleich die Ernst­haf­tig­keit und wesent­li­chen Eckpunk­te der Verhand­lun­gen zum Ausdruck bringt.

Ein wichti­ger Bestand­teil eines LoI ist die einver­nehm­li­che Dokumen­ta­ti­on des Verhand­lungs­stan­des. Bei diesem Punkt kommt es öfter zu Missver­ständ­nis­sen, was schon als verein­bart wahrge­nom­men oder „nur mal angespro­chen wurde“. Deshalb ist es wichtig, das geplan­te Vorha­ben zu beschrei­ben und dessen Bestand­tei­le genau zu definieren.

Können durch einen LoI recht­li­che bzw. finan­zi­el­le Risiken entste­hen?

Der Letter of Intent ist ledig­lich eine beson­de­re Bezeich­nung und ändert nichts an der Tatsa­che, dass es sich um eine Art Vertrag handelt. Alle in diesem Schrift­stück verein­bar­ten Klauseln haben Gültig­keit. Dies wird auch im sogenann­ten „harten LoI“ deutlich, der konkre­te und recht­lich binden­de Erklä­run­gen umfasst. Um Risiken auszu­schlie­ßen, sollte der LoI mit der Hilfe einer Unter­nehmens­verkauf Beratung und einem Rechts­an­walt verfasst werden.

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Letter of Intent Vorla­ge / Muster (pdf)

Wir bieten Ihnen die Beispiel-Formu­lie­rung Letter of Intent Muster­vor­la­ge der IHK Frank­furt zum Download an.

Unter­schied Vertrag und Vorver­trag? Der Vorver­trag ist bereits ein recht­lich binden­des Dokument, das die Vertrags­par­tei­en dazu verpflich­tet, den abschlie­ßen­den Unter­neh­mens­kauf­ver­trag abzuschlie­ßen. Diese Verpflich­tung kann nur aus im Vorver­trag festge­hal­te­nen Gründen bzw. mit festge­hal­te­nen Konse­quen­zen aufge­löst werden. Der Letter of Intent ist hinge­gen selbst in seiner harten Form nicht als Vorver­trag einzuordnen.

Recht­li­che bzw. finan­zi­el­le Risiken?

Der Letter of Intent ist in der Regel, wenn alle festge­leg­ten Bedin­gun­gen ordnungs­ge­mäß einge­hal­ten werden, frei von Risiken. 

Aller­dings verbirgt sich in den „festge­leg­ten Bedin­gun­gen“ eventu­ell ein Schlupf­loch für Risiken. Wird der LoI nämlich mit proble­ma­ti­schen Passa­gen erstellt, sodass er womög­lich mehr einem Vorver­trag gleicht als einem klassi­schen LoI, kann dies durch­aus zu Proble­men führen.

Wann ist eine Absichts­er­klä­rung sinnvoll?

Grund­sätz­lich ist anzumer­ken, dass der Letter of Intent für jeden Unter­nehmens­verkauf empfeh­lens­wert ist. Obwohl Umfang und Inhal­te variie­ren können, sind die Vortei­le aus diesem Schrift­stück nicht von der Hand zu weisen.

Der direk­te Nutzen der Absichts­er­klä­rung ergibt sich durch die psycho­lo­gi­sche und morali­sche Wirkung. Beide Partei­en können sich der Ernst­haf­tig­keit des Gegen­übers ein wenig siche­rer sein. Sollten also Zweifel bestehen, können diese durch den LoI ausge­räumt oder zumin­dest gemin­dert werden.

Ein weite­rer prakti­scher Anwen­dungs­fall betrifft die Zeitpla­nung. Ein in der Absichts­er­klä­rung gemein­sam verein­bar­ter Zeitplan hilft, das Tempo für den Unter­nehmens­kauf zu halten oder sogar zu beschleu­ni­gen. Denn die Erfah­rung zeigt, dass mit zuneh­men­der Dauer ein Schei­tern wahrschein­li­cher wird.

Gründe für Verzö­ge­run­gen können hierbei takti­sche „Spiele“ oder schlicht­weg eine Unent­schlos­sen­heit auf der Käufer- oder Verkäu­fer­sei­te sein. Die mögli­che Zusiche­rung einer Exklu­si­vi­täts­pha­se für den Käufer gibt z.B. dem Inter­es­sen­ten die Sicher­heit, sich mit dem LoI jetzt auf die folgen­den Schrit­te konzen­trie­ren zu können und nicht mehr weiter zwingend nach rechts und links schau­en zu müssen.

Im Verlauf der Verhand­lun­gen kommt es zur Offen­le­gung der intims­ten Unter­neh­mens­da­ten. Deshalb ist ein weite­rer Punkt, die Verein­ba­rung absolu­ter Geheim­hal­tung, mit dem LoI präzi­ser zu verein­ba­ren als bei der Exposé-Überga­be, die bei Verlet­zung auch zur Durch­set­zung von Schadens­er­satz­an­sprü­chen führen kann.

Wann ist ein Letter of Intent sinnvoll und was sichert er ab - grafische Übersicht

Letter of Intent - M&A

Die bisher erwähn­ten Grund­la­gen zum Letter of Intent gelten auch für den Spezi­al­fall der Mergers & Acqui­si­ti­ons. Neben Kaufpreis und Details zur Struk­tur des Unter­neh­mens­ver­kaufs (was genau wird verkauft?), enthält die Absichts­er­klä­rung hier Regelun­gen zur weite­ren Vorge­hens­wei­se (z.B. Umfang der Unter­neh­mens­prü­fung / Due Diligence), einen Zeitplan, eine Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung sowie Bestim­mun­gen zur Kosten­über­nah­me sowie zum mögli­chen Abbruch der Verhandlungen.

In vielen Fällen wird im LoI auch eine Exklu­si­vi­tät verein­bart, d.h. der Verkäu­fer darf in diesem Zeitraum mit keinem anderen Inter­es­sen­ten verhan­deln. Viele Verkäu­fer machen hier den Fehler, einen zu langen Zeitraum zu wählen und verges­sen mit anderen Inter­es­sen­ten einen “Stand-by-Modus” zu vereinbaren.

Wie wird er verhan­delt und worauf sollte man achten?

Der Verhand­lungs­pro­zess für einen Letter of Intent gleicht letzt­end­lich einer Diskus­si­on über die relevan­ten Punkte. Beide Partei­en bespre­chen Ihre Vorstel­lun­gen und einigen sich auf gewis­se Eckda­ten. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass auch Punkte bespro­chen werden, die für eine Partei als selbst­ver­ständ­lich oder bereits geklärt gelten. Oftmals stellt sich heraus, dass zuvor unver­bind­lich gemach­te Aussa­gen bei der Formu­lie­rung der Absichts­er­klä­rung keine Gültig­keit mehr haben.

Nicht zuletzt wird oft die Frage gestellt, wer die Kosten für den LoI übernimmt. Besser wäre hier die Frage, wer bestimmt, was darin steht? Denn eine gemein­sa­me Verein­ba­rung bindet beide Seiten und hat mehr Gewicht als eine mündli­che Absichtserklärung.

Bild mit Link zum Unternehmenswertrechner

Gestal­tung LoI

Obwohl der LoI gewis­sen Gestal­tungs­spiel­raum mit sich bringt, sind ein paar Eckpunk­te hilfreich.

Letter of Intent Inhalt - grafische Übersicht

Letter of Intent Inhalt

Die einzel­nen Passa­gen des LoI sollten stets indivi­du­ell gestal­tet werden. Dennoch haben sich einige grund­sätz­li­che Aspek­te heraus­ge­stellt, die beach­tet werden sollten.

  • Benen­nung der Vertragspartner
  • Darle­gung des Inter­es­ses an der jewei­li­gen Transaktion
  • Festhal­ten des Stands der Dinge
  • Konkre­te Aussa­gen über das M&A-Vorhaben (z.B. Firma verkau­fen) ganz beson­ders der Kaufpreis und mögli­che, weite­re Bestand­tei­le einer Preis­struk­tur sind exakt zu definieren
  • Zeitplan (auch in Bezug auf die folgen­de Due Diligence)
  • Ausstel­lung von Vollmach­ten für nachfol­gen­de Prüfun­gen durch Dritte
  • Vorbe­hal­te und spezi­el­le Bedingungen
  • Pflich­ten zur Geheim­hal­tung sowie Darle­gung von Ausnah­men und Konsequenzen
  • Regelun­gen zur Heraus­ga­be von Dokumenten
  • Wichtig: Hinweis auf die fehlen­de Bindungs­wir­kung der Absichtserklärung
  • Nennung eventu­el­ler Gründe für eine Beendi­gung der Verhandlungen
  • Regelun­gen für Auslagenersatz
  • Klauseln bezüg­lich Exklusivität

NDA: Non-Disclo­sure Agreement

Das Non-Disclo­sure Agree­ment wird im Deutschen als Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung bezeich­net und entwe­der paral­lel zum oder als Bestand­teil des Letter of Intent verfasst. Die Partei­en verpflich­ten sich, die Inhal­te der Verhand­lun­gen oder sogar das Vorhan­den­sein von Verhand­lun­gen selbst vertrau­lich zu behandeln.

Da die Bedeu­tung der Vertrau­lich­keit sicher­lich nicht weiter erläu­tert werden muss, ergibt sich durch das NDA für alle Betei­lig­ten eine Vertrau­ens­ba­sis. Die beson­de­re Stellung der Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung führt zudem auch dazu, dass sie nicht ohne beson­de­re Positio­nie­rung im Letter of Intent platziert wird. Bei Verstö­ßen lassen sich die Konse­quen­zen hierdurch leich­ter umsetzen.

Fazit

Ein Letter of Intent (LoI) ist eine Absichts­er­klä­rung, die vor weite­ren Verhand­lun­gen und vor der Due Diligence-Phase unter­zeich­net wird. Obwohl der LoI grund­sätz­lich keine recht­li­che Verbind­lich­keit besitzt, signa­li­siert er den Ernst und die Eckpunk­te der Verhand­lun­gen. Es ist wichtig, den LoI präzi­se zu gestal­ten und den Verhand­lungs­stand einver­nehm­lich zu dokumen­tie­ren, um Missver­ständ­nis­se zu vermei­den. Durch einen LoI können psycho­lo­gi­sche und morali­sche Wirkun­gen erzielt werden, und er kann bei der Zeitpla­nung helfen. 

Es ist ratsam, den LoI mit profes­sio­nel­ler Beratung und Unter­stüt­zung eines Rechts­an­walts zu verfas­sen, um recht­li­che und finan­zi­el­le Risiken auszu­schlie­ßen. Im M&A-Kontext enthält der LoI zusätz­li­che Regelun­gen zur weite­ren Vorge­hens­wei­se, Kosten­über­nah­me und mögli­cher­wei­se Exklusivität. 

Ein Non-Disclo­sure Agree­ment (NDA) wird oft paral­lel zum LoI verfasst, um die Vertrau­lich­keit der Verhand­lun­gen sicherzustellen.

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