Der Unternehmenskaufvertrag: Muster, Checkliste und die wichtigsten Tipps
24. Februar 2022 von Nils Koerber
Der Unternehmenskaufvertrag ist – obwohl nicht immer der Abschluss eines M&A Prozesses – ein wichtiger Meilenstein.
Der Unternehmenskaufvertrag ist – obwohl nicht immer der Abschluss eines M&A Prozesses – ein wichtiger Meilenstein. Da jeder Unternehmenskauf bzw. -Verkauf auf individuellen Gegebenheiten beruht, muss der entsprechende Vertrag diese Details widerspiegeln.
Unternehmer schließen mit der Zeit unzählige Verträge ab. Eine Orientierung bieten oftmals die regionalen Industrie- und Handelskammern durch Musterverträge. Diese sind allerdings auch nur als Muster zu behandeln. Einzelfragen sollten stets mit einem M&A-erfahrenen Rechtsanwalt oder der Beratung der Industrie- und Handelskammern geklärt werden.
Unternehmenskaufvertrag Muster für M&A Transaktionen
Im frühen Stadium eines M&A Prozesses ist zunächst eine Orientierung sinnvoll, wie der Vertrag für einen Unternehmenskauf grundsätzlich aussehen kann. Ein Muster ist hierbei eine große Hilfe und gibt Aufschluss über Umfang, Gestalt oder Inhalte. Während ohne Zweifel noch individuelle Veränderungen vorgenommen werden müssen, ist das folgende Muster der erste Schritt zur erfolgreichen Transaktion.
Die Industrie- und Handelskammern engagieren sich ebenfalls sehr stark zum Thema Unternehmensnachfolge.
Die IHK-Frankfurt am Main stellt auf ihrer Homepage eine sehr gute, allgemein gehaltene Kaufvertragsvorlage zum Download zur Verfügung.
Hier können Sie die Vorlage zum Unternehmenskaufvertrag der IHK herunterladen.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen, was einen Share Deal vs. Asset Deal ausmacht.
Mustervertrag Share Deal – Verkauf von Anteilen
Bei einem Anteilsverkauf (Share Deal) wechselt nur die Inhaberschaft an diesen Anteilen; alle von der Gesellschaft selbst mit Dritten geschlossenen Verträge bleiben grundsätzlich unverändert bestehen. Wichtig sind dann unter anderem folgende Aspekte:
- Sind alle vertraglichen Regelungen, einschließlich Vertragsnachträgen und -ergänzungen, dokumentiert und auffindbar?
- Entsprechen alle Verträge dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung?
- Sind die Einkaufs-, Kunden- oder anderen Verträge standardisiert?
- Enthalten Verträge etwa Kündigungsrechte des Vertragspartners im Falle eines Inhaberwechsels, so-genannte „Change-of-Control“-Klauseln?
Eine umfangreiche Vorlage, die als Mustervertrag für einen Share Deal genutzt werden kann, bietet das Juraforum.
Vertragsvorlage Asset Deal – Verkauf von Assets
Erwirbt der Käufer im Wege der Einzelrechtsnachfolge definierte Vermögensgegenstände wie Maschinen, Lagerbestände etc. (Asset Deal), gehen die von der Gesellschaft geschlossen Verträge beim Unternehmensverkauf nicht automatisch über. In solchen Fällen muss die Vertragsübernahme besonders geregelt werden; zumeist ist bei solchen Verträgen auch die Zustimmung des Vertragspartners hierfür erforderlich.
Im Vorfeld eines Firmenverkaufs kann es hilfreich sein, diese Zustimmung zu einer Vertragsübertragung bereits standardmäßig in den Vertrag einzubauen oder auch hier individuell vorab einzuholen, um im Verkaufsprozess Zeit zu gewinnen. Ganz besondere Aufmerksamkeit ist beim Asset Deal der Übertragung von Datenstämmen zu widmen. Die DSGVO zieht hierfür relativ enge Grenzen.
Was ist grundsätzlich zu beachten?
Der Vertrag für einen Unternehmenskauf wird oftmals auf Basis des zuvor dargelegten „Letter of Intent“ verfasst. In den folgenden Verhandlungen ergeben sich aus den verschiedenen Ansichten Kompromisse, die in festen Klauseln enden.
Wichtig ist, dass die zu diskutierenden Punkte nicht als lästige Feinheiten gesehen werden. Jeder später unterschriebene Punkt des Vertrags stellt eine Verpflichtung ein, die sich nicht einfach umgehen lässt. Daher sollte der Prozess der Erstellung des Unternehmenskaufvertrags als Chance gesehen werden, alle relevanten Details für die Zukunft eindeutig festzuhalten.
Ähnlich verhält es sich mit der Due Diligence, die ebenfalls keine Last ist, sondern eine wichtige Prüfung für den Erfolg des gesamten Prozesses darstellt.
Wer erstellt den Erstentwurf?
Der erste Entwurf kann sowohl vom Verkäufer als auch Käufer initiiert werden, wobei es in der Regel der Verkäufer ist, der die ersten Entwürfe anfertigen lässt. Zumindest die entscheidenden Vertragseckdaten sollten vom Verkäufer aufgestellt werden. Das hat für die Grundstruktur eines Unternehmenskaufvertrages eine hohe Bedeutung.
Zudem ist es legitim, dass die Seite, die für den ersten Entwurf die Verantwortung trägt, auch die eigene Sichtweise deutlicher formulieren wird. Da es nahezu unvermeidbar zu Verhandlungen kommen wird, bei denen der Verkäufer Kompromisse einräumen muss, ergibt sich am Ende ein Vertrag, der für beide Seiten beim Unternehmenskauf annehmbar ist.
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Warum man keinen Notar für den Erstentwurf einschalten sollte
Je nach M&A Prozess wird ein Notar für die Beurkundung der abschließenden Unterzeichnungen notwendig. Für einen Erstentwurf besteht allerdings keine Pflicht für eine notarielle Beurkundung. Dies ist aus Kostengründen auch zu vermeiden, da ein Notar bereit für den Erstentwurf eine (nicht unerhebliche) Gebühr verlangen wird. Die Gebühr ist dabei unabhängig vom Erfolg des Prozesses.
Ein erfahrener M&A Berater und/oder Rechtsanwalt ist ebenfalls oftmals in der Lage, einen ersten Entwurf für Kaufverträge zu erstellen. Ein Verkäufer kann mit dem Rechtsanwalt seines Vertrauens über die Honorierung nach Aufwand, Festpreis oder erfolgsbezogen verhandeln. Rechtsanwälte, die auf Unternehmensverkäufe spezialisiert sind, sind nicht immer unmittelbar zu erkennen. Im Idealfall kann der M&A Berater Kontakte verschaffen und Empfehlungen aussprechen.
Alternativ zeigt sich oftmals im persönlichen Gespräch, wie hoch der Erfahrungsschatz des Rechtsanwalts auf diesem Gebiet ist.
- Sind ihm die speziellen Ansprüche Ihres M&A Prozesses ein Begriff?
- Hat er bereits erstellte Kaufverträge zur Hand, die er als Muster verwenden kann?
- Kennt er die Anforderungen an einen rechtssicheren Vertrag?
Und dabei sollte es nicht nur einmal im Jahr eine M&A-Rechtsberatung gegeben haben, sondern das Fachwissen vieler Transaktionen ist auch in der Rechtsberatung von hohem Wert für den Mandanten.
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“Lassen Sie sich vom M&A Berater Ihres Vertrauens einen kompetenten Rechtsanwalt für den Erstentwurf Ihres Unternehmenskaufvertrags empfehlen. So sparen Sie Kosten, sichern sich das beste Know-how und legen den Grundstein für die weiteren Verhandlungen.”
Die 10 wichtigsten Inhalte für den Unternehmenskaufvertrag [Checkliste]
Neben individuellen Elementen, die sich innerhalb von Branchen und einzelnen Unternehmen unterscheiden, existieren grundlegende Inhalte, die bei jedem Unternehmenskaufvertrag berücksichtigt werden müssen.
Weitere Inhalte im Kaufvertrag
Neben den genannten 10 Inhalten unserer Checkliste sollten zwingend weitere Fragen im Unternehmenskaufvertrag beantwortet werden.
- Sind der Vertragsgegenstand und der Kaufpreis sowie Kaufpreismechanismus exakt definiert?
- Welche Anlagen werden angeführt?
- Existieren relevante Forderungen?
- Existieren relevante Verbindlichkeiten?
- Welche Rechte und Verpflichtung gelten für die Vertragsparteien?
- Müssen Abgaben geleistet werden?
- Welche Mitwirkung wird vertraglich geregelt?
- Wie genau hat die Umsetzung zu erfolgen?
![KERN-Die-10-wichtigsten-Elemente-eines-Unternehmenskaufvertrags KERN-Grafik-zu-den-10-wichtigsten-Elementen-eines-Unternehmenskaufvertrags](https://www.kern-unternehmensnachfolge.com/wp-content/uploads/2022/09/KERN-Die-10-wichtigsten-Elemente-eines-Unternehmenskaufvertrags-1.png)
Wer übernimmt die Kosten? Käufer oder Verkäufer?
Während es in Deutschland grundsätzlich möglich ist, nahezu alles vertraglich zu regeln, hat sich etabliert, dass der Käufer die Kosten für die mögliche notarielle Beurkundung des Unternehmenskaufvertrags trägt. Und der Käufer trägt seine Kosten für seine anwaltliche Beratung.
Der Gedankengang ist hierbei simpel: Im Endeffekt zahlt der Käufer die Kosten ohnehin. Denn: Wird vereinbart, dass der Verkäufer die Kosten zu tragen hat, wird dieser die Kosten aller Wahrscheinlichkeit im Gesamtpreis mit einberechnen.
Achtung: Steuerliche und rechtliche Besonderheiten!
Jeder M&A Prozess obliegt den geltenden steuerlichen und rechtlichen Regelungen. Dies ist jedoch nicht unbedingt als Last anzusehen, sondern kann häufig auch Chancen für die Übertragung bieten.
Ein Beispiel: Bei der Veräußerung einzelnen Wirtschaftsgüter einer GmbH im Rahmen eines Asset Deals fallen Gewerbe- sowie Körperschaftssteuer an. Veräußert die GmbH stattdessen eine Tochter GmbH im Rahmen eines Share Deals, sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei (5 % des Veräußerungsgewinns werden als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt).
Im Rahmen der M&A Beratung und/oder Unterstützung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt können solche Möglichkeiten besprochen werden. Entscheidend ist, dass die richtigen Inhalte im Unternehmenskaufvertrag festgehalten werden und frühzeitig auf der Verkäuferseite ein gutes steuerliches Konstrukt durchdacht und vorbereitet werden sollte.
Wichtige Tipps für die Vertragsverhandlungen
Der Erstentwurf des Unternehmenskaufvertrags ist unbedingt auch als solcher zu betrachten. Er wird unvermeidbar Passagen enthalten, die der gegenüberstehenden Partei nicht zusagen. Als vorbeugende Maßnahme für erfolgreiche Verhandlungen ist es ratsam, sich in die andere Partei hineinzuversetzen.
- Welche Punkte werden ihr besonders wichtig sein?
- Kann man hier bereits großzügig sein?
- Welche Punkte sind der anderen Partei weniger wichtig?
- Können diese zu eigenen Gunsten formuliert werden?
Eine weitere Taktik sieht vor, dass bestimmte Inhalte bewusst so gestaltet werden, dass eine Diskussion unvermeidbar ist. In den Verhandlungen wird bei diesen Inhalten nachgegeben, um der gegenüberstehenden Partei „einen Sieg“ zu ermöglichen. Tatsächlich ist der gemachte Kompromiss aber genau das Ergebnis, das von Beginn an angestrebt wurde.
Bonus: Weitere Verträge beim Unternehmensverkauf
Wenn Sie eine Firma verkaufen, wird die Transaktion in der Regel nicht nur vom Unternehmenskaufvertrag besiegelt. Weitere Verträge kommen zum Einsatz und sollten gründlich geplant bzw. geprüft werden.
Als wichtige Verträge sind zu nennen: Arbeits- und Mietverträge. Doch auch etwa Verträge mit Lieferanten oder Kunden sind Teil eines ordnungsgemäßen M&A Prozesses.
Über den Autor
![Nils-Koerber-kerngruender Portrai Nils Koerber von KERN M&A Beratung für Unternehmensverkauf und Unternehmensnachfolge](https://www.kern-unternehmensnachfolge.com/wp-content/uploads/2021/11/Nils-Koerber-kerngruender.jpg)
Nils Koerber
Jahrgang 1964, Ausbildung und Studium als Kaufmann und Betriebswirt, zertifizierter Coach und Trainer für Nachfolgeprozesse in Familienunternehmen, ausgebildeter Mediator (Wirtschaftsmediation) und Konfliktmoderator. Seit 2004 Mitbegründer und Inhaber von KERN - Unternehmensnachfolge. Erfolgreicher. Langjährig erfahrener Praktiker in allen Fragen der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen. Spezialisiert auf M&A-Prozesse im Mittelstand. Mehr erfahren >