Erfolgreicher Firmenverkauf wird durch die Unterschrift bestätigt

Firmen­ver­kauf: 10 Beste Tipps zu Börsen, Ablauf & Kaufpreis

Ein Firmen­ver­kauf gehört zu den emotio­nals­ten und nerven­auf­rei­bends­ten Vorgän­gen im Leben eines Unter­neh­mers. Denn ein Unter­neh­men soll nicht nur in fähige Hände gegeben, sondern auch zu den richti­gen Kondi­tio­nen verkauft werden.

Ein gut laufen­des Geschäfts­mo­dell wird grund­sätz­lich gerne übernom­men, an den Inter­es­sen­ten schei­tert es oft nicht. Das große Problem ist die Einig­keit zwischen den beiden Partei­en. Dabei steht der Preis für ein Unter­neh­men oftmals prägend im Vordergrund.

Die Liste der zu verhan­deln­den Kondi­tio­nen ist lang. Aber am Ende reicht die Uneinig­keit über einen einzel­nen Punkt aus, um den Vertrag schei­tern zu lassen. Um Unter­neh­mer bei ihrem Verkauf zu unter­stüt­zen, werden im Folgen­den typische Dealb­rea­k­er und hilfrei­che Tipps für eine erfolg­rei­che Verhand­lung beschrieben.

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Sie haben nicht viel Zeit zu lesen? Hier die Tipps auf einen Blick:

KERN Prozessgrafik Firmenverkauf - 10 Beste Tipps

3 typische Dealb­rea­k­er beim Unternehmensverkauf

1. Recht­li­che Ungewiss­heit
Kein Verkauf einer Firma gleicht dem anderen, aber eine Sache bleibt immer gleich: Käufer scheu­en die Ungewiss­heit. Treten bei der Überprü­fung eines Unter­neh­mens recht­li­che Schwie­rig­kei­ten auf, zum Beispiel recht­lich unwirk­sa­me Übertra­gungs­vor­gän­ge in der Firmen­ge­schich­te, gerät der Verkaufs­pro­zess schnell ins Stocken oder wird direkt abgebrochen.

2. Kaufpreis und Zahlungs­be­din­gun­gen
Der Kaufpreis ist häufig das wichtigs­te Entschei­dungs­kri­te­ri­um für oder gegen den Verkauf einer Firma. Aller­dings ist nicht nur der Betrag entschei­dend, auch die Zahlungs­be­din­gun­gen sind relevant. Denn ob der Kaufpreis in einer Summe, in Tranchen oder teilwei­se erfolgs­ab­hän­gig gezahlt wird, darf nicht vernach­läs­sigt werden.

3. Haftungs­fra­gen
Egal wie überzeugt ein Käufer von einem Unter­neh­men ist, Haftungs­fra­gen können einen lukra­ti­ven Deal zu einem Fiasko werden lassen. Ein gutes Beispiel aus der Praxis ist der Bayer-Monsan­to-Deal. Spätes­tens mit diesem promi­nen­ten M&A-Fall sind Haftungs­fra­gen wieder mit in den Vorder­grund der Risiko­über­prü­fung gerückt. Daher hat die Aussicht auf zukünf­ti­ge Verbind­lich­kei­ten oder Risiken großen Einfluss darauf, ob und zu welchem Preis ein Kaufan­ge­bot für ein Unter­neh­men abgege­ben wird.

Ablauf Firmen­ver­kauf

Wie bei jedem Handels­ge­schäft geht auch bei einem Firmen­ver­kauf eine Prüfung durch den poten­zi­el­len Käufer voraus. Je nach Käufer und Unter­neh­men kann diese sogenann­te Due Diligence mehre­re Wochen dauern und wird in der Regel von exter­nen Wirtschafts­prü­fern, Rechts­exper­ten und Unter­neh­mens­be­ra­tern durch­ge­führt. Diese Prüfung ist aller­dings nur möglich, wenn der Verkäu­fer Einsicht in inter­ne Dokumen­te gewährt. Daher wird vor der Due Diligence eine Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rung unterschrieben.

In einem Letter of Intent kommu­ni­zie­ren Verkäu­fer und Käufer ihre Handlungs­po­si­tio­nen. Lassen sich aus diesem Dokument bereits frühzei­tig „Dealb­rea­k­er“ heraus­le­sen, kann eine Verhand­lung noch vor dem Start einer DD-Due Diligence abgebro­chen werden. Dies spart nicht nur Zeit und Geld, auch kann so eine Offen­le­gung der wichtigs­ten Firmen­ge­heim­nis­se verhin­dert werden. Dies ist beson­ders dann wichtig, wenn der poten­zi­el­le Käufer ein Wettbe­wer­ber ist.

Ablauf eines Firmenverkaufs in Kürze

Schnel­le To-Do Liste für Verkäufer

Sie wollen sich einen schnel­len Überblick über die wichtigs­ten To-Dos vor dem Verkauf verschaf­fen? Unter folgen­dem Link haben wir für Sie einen ausführ­li­chen Leitfa­den zum Thema Check­lis­te Unter­nehmens­verkauf zusam­men­ge­stellt. Hier 5 wichtigs­te Punkte in der schnel­len Übersicht:

KERN Auflistung 5 wichtiger To-Dos für den Firmenverkauf

1 Wählen Sie den optima­len Zeitpunkt
Beim Firmen­ver­kauf ist das Timing alles. Sie wollen sicher­stel­len, dass Sie verkau­fen, wenn das Unter­neh­men seinen Höchst­wert erreicht hat und das Inter­es­se groß ist. Bei der Bestim­mung des richti­gen Verkaufs­zeit­punkts gibt es einige Dinge zu beach­ten, etwa die aktuel­le Lage des Unter­neh­mens, die allge­mei­ne Wirtschafts­si­tua­ti­on und die Konkurrenz.

2 Berei­ten Sie den Unter­nehmens­verkauf gründ­lich vor
Es ist nie zu früh, mit den Vorbe­rei­tun­gen für die Nachfol­ge zu begin­nen. Je früher Sie damit begin­nen, desto mehr Zeit haben Sie, um alles in die Wege zu leiten und einen reibungs­lo­sen Verkaufs­pro­zess zu gewähr­leis­ten. Wenn Sie frühzei­tig mit den Vorbe­rei­tun­gen für den Verkauf begin­nen, haben Sie zudem mehr Spiel­raum, um den bestmög­li­chen Preis für Ihr Unter­neh­men zu erzielen.

3 Führen Sie eine profes­sio­nel­le Unter­neh­mens­be­wer­tung durch
Wenn Sie den Unter­neh­mens­wert profes­sio­nell berech­nen lassen, kann Ihnen dies helfen, den Wert Ihres Unter­neh­mens zu ermit­teln und Ihnen eine klare Vorstel­lung davon geben, welche Summen für den Verkauf realis­tisch sind. Sie kann Ihnen zudem dabei helfen, den besten Weg zur Struk­tu­rie­rung Ihres Unter­neh­mens zu finden, um dessen Wert zu maximieren.

4 Lassen Sie sich bei steuer­li­chen und recht­li­chen Themen beraten
Der beste Weg, um sich in steuer­li­chen und recht­li­chen Fragen beraten zu lassen, ist ein Steuer­be­ra­ter oder Buchhal­ter. Diese Fachleu­te können Ihnen helfen, die steuer­li­chen Auswir­kun­gen Ihrer geschäft­li­chen Aktivi­tä­ten zu verste­hen, Fehler zu vermei­den, und Sie bei der Einhal­tung der Steuer­ge­set­ze beraten.

5 Planen Sie Überga­be frühzei­tig
Es ist wichtig, die Überga­be und Integra­ti­on von Perso­nal frühzei­tig zu planen, um einen reibungs­lo­sen Übergang nach dem Verkauf zu gewähr­leis­ten. Dies kann durch Kommu­ni­ka­ti­on mit den schei­den­den und den neuen Mitar­bei­tern gesche­hen, um sicher­zu­stel­len, dass alle auf dersel­ben Seite stehen.

Hier gehts direkt zur Unter­nehmens­verkauf Checkliste

Kraft infor­mel­ler Netzwerke

M&A-Spezialisten wie KERN haben sich über viele Jahre ein belast­ba­res Netzwerk zu einer Vielzahl (regio­na­ler) Banken, Sparkas­sen, Verbän­den, Rechts­an­wäl­ten, Steuer­be­ra­tern, Innun­gen und Kammern aufge­baut. Sie kennen zigtau­sen­de Kaufin­ter­es­sen­ten und ihre exakten Suchprofile.

In den meisten Fällen sind ihnen die finan­zi­el­len Möglich­kei­ten strate­gi­scher Inves­to­ren, Einzel­kan­di­da­ten und Finanz­in­ves­to­ren bekannt. Anders gesagt bietet dieses Netzwerk für Unter­neh­mens­ver­käu­fer die große Chance, eine Vielzahl poten­zi­el­ler Kaufin­ter­es­sen­ten schnell, gezielt und anonym anzuspre­chen. Oftmals ohne überhaupt das Unter­neh­men anonym in einer Börse präsen­tiert zu haben.

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10 Tipps für den Firmenverkauf

Neben den genann­ten Dealb­rea­k­ern möchten wir Ihnen weite­re nützli­che Hilfe­stel­lun­gen für den Unter­nehmens­verkauf geben. Es geht nicht nur darum, Fallstri­cke zu vermei­den. Die nachfol­gen­den Tipps helfen dem Firmen­in­ha­ber, den Unter­nehmens­verkauf Ablauf erfolg­reich abzuschlie­ßen und das Unter­neh­men mit einem guten Gefühl an den Firmen­nach­fol­ger zu übergeben.

1 Kompro­miss­be­reit­schaft bei den Zahlungs­be­din­gun­gen des Kaufpreises

Die Zahlungs­be­din­gun­gen sind ein wichti­ger Bestand­teil des Unter­neh­mens­kauf­ver­trags. Der Verkäu­fer wünscht sich gerne eine sofor­ti­ge Bezah­lung des komplet­ten Kaufbe­trags, während der Käufer möglichst viele erfolgs­ab­hän­gi­ge Vertrags­be­stand­tei­le wünscht. Für den Verkäu­fer einer Firma empfiehlt es sich, bei diesem Punkt kompro­miss­be­reit zu sein. Denn eine Zahlung in Tranchen kann sich für beide Seiten lohnen. Dabei ist zu unter­schei­den, ob es sich um ein Verkäu­fer­dar­le­hen oder eine sogenann­te Earn Out Varian­te (am zukünf­ti­gen Erfolg orien­tiert) handelt.

Der Käufer zahlt den vollen Kaufpreis erst, wenn das Unter­neh­men auch die gemein­sam verein­bar­ten Planzah­len in den Folge­jah­ren erreicht hat. Der Verkäu­fer kann bei einem Verkäu­fer­dar­le­hen Zinsen für den ausste­hen­den Betrag verlan­gen. Aller­dings sollte bei einem Unter­neh­mens­ver­trag mit solchen Zahlungs­be­din­gun­gen ein Notar hinzu­ge­zo­gen und nicht auf eine Bankga­ran­tie oder andere Sicher­hei­ten verzich­tet werden.

2 Absichts­er­klä­rung (Letter of Intent)

Ein Firmen­ver­kauf gelingt nur, wenn sich beide Partei­en am Ende auf einen Vertrag einigen können. Doch der Weg dahin führt über lange, mögli­cher­wei­se zähe Verhand­lun­gen. Aller­dings lässt sich in vielen Fällen mit einem ausführ­li­chen LoI bereits vor den Verhand­lun­gen heraus finden, ob eine Einigung überhaupt wahrschein­lich ist. Daher sollte viel Wert auf den Letter of Intent (Absichts­er­klä­rung) gelegt werden.

3 Wettbe­werbs­ver­bot oder Berater­pos­ten verhandeln

Vom Unter­neh­mens­kauf­ver­trag kann auch die weite­re Zukunft im Wettbe­werb des Marktes dieser Firma abhän­gen. Daher sollte darüber nachge­dacht werden, ob ein Wettbe­werbs­ver­bot integriert werden soll. Allein die Gefahr, der Verkäu­fer könnte ein Konkur­renz­un­ter­neh­men neu gründen, kann den Käufer dazu bewegen, diese Möglich­keit mit einem Aufschlag auf den Kaufpreis zu verhin­dern. Alter­na­tiv kann der Verkäu­fer als Berater in seinem alten Unter­neh­men engagiert werden. Dieser Käufer­wunsch ist häufig leicht integrierbar.

4 Unter­neh­men verkau­fen: Der Halo-Effekt (umgangs­sprach­lich der “erste Eindruck”)

Bei Vertrags­ver­hand­lun­gen ist es wichtig, den Käufer möglichst schnell von allen positi­ven Eigen­schaf­ten und den Chancen des Unter­neh­mens zu überzeu­gen. Der Halo-Effekt kann bei der Ausge­stal­tung der Verkaufs­stra­te­gie helfen. Dieser besagt, dass das beson­de­re Hervor­he­ben von nur einer wichti­gen, positi­ven Eigen­schaft dazu führt, dass die andere Seite schnel­ler weite­re positi­ve Eigen­schaf­ten erkennt.

Erfolg­reich angewen­det wurde dieser Effekt unter anderem übrigens von Barack Obama in seinem ersten Wahlkampf. Daher sollte der Verkäu­fer einer Firma beson­ders die Kernkom­pe­tenz seines Unter­neh­mens betonen, z. B. die überdurch­schnitt­li­che Quali­tät seiner Produk­te, Dienst­leis­tun­gen oder den USP (Allein­stel­lungs­merk­mal). Ist der Käufer von den beson­de­ren Merkma­len überzeugt, wird er auch andere Kompe­ten­zen wertschätzen.

KERN Halo Effekt für den Verkauf Ihrer Firma nutzen

5 Profes­sio­nel­les Auftre­ten des Unternehmers

Bei der Unter­neh­mens­be­wer­tung spielen nicht nur die positi­ven und negati­ven Eigen­schaf­ten der Firma eine Rolle. Ein unpro­fes­sio­nel­les Verhal­ten des Unter­neh­mers kann Zweifel an den übermit­tel­ten Infor­ma­tio­nen wecken. Denn wie sich der Unter­neh­mer verhält, so führt er auch die Geschäf­te. Die zuver­läs­si­ge Auskunft und die schnel­len Antwor­ten auf Fragen des Käufers spielen keine unwich­ti­ge Rolle.

6 Die richti­gen Markt­plät­ze für den Firmen­ver­kauf wählen

In den vergan­ge­nen Jahren etablier­ten sich neben den beiden großen Firmen­markt­plät­zen Nexxt Change und der deutschen Unter­neh­mer­bör­se eine Vielzahl von Markt­plät­zen. Diese sind oft klein und auf eine Region oder eine Branche ausge­rich­tet. Infol­ge­des­sen führt die gerin­ge Zahl von Besuchern nur zu einer überschau­ba­ren Anzahl von Inter­es­sen­ten­an­fra­gen oder es werden sogar veral­te­te Kaufan­ge­bo­te präsentiert.

Spezia­lis­ten wie KERN wissen, welche M&A-Plattformen erfolg­ver­spre­chend sind. Sie inves­tie­ren in die teuren Zugän­ge zu hochwer­ti­gen und nicht-öffent­li­chen Platt­for­men, um die Verkaufs­an­ge­bo­te ihrer Kunden diskret einer Vielzahl von geprüf­ten Kaufin­ter­es­sen­ten vorzustellen.

Auf der KERN Firmen­bör­se finden Sie eine Vielzahl an geprüf­ten Insera­ten von Käufern und Verkäufern.

6 Change-of-Power-Klauseln in Verträgen

Die Attrak­ti­vi­tät eines Unter­neh­mens liegt auch in der Attrak­ti­vi­tät seiner Verträ­ge und Vertrags­part­ner. Ein Unter­neh­mer, der bereits vor dem Firmen­ver­kauf Liefe­ran­ten- oder Mietver­trä­ge flexi­bi­li­siert, kann den Verkaufs­preis steigern. Change-of-Power-Klauseln (oder auch Change-of-Control-Klauseln) treten in Kraft, wenn die Kontrol­le über ein Unter­neh­men wechselt. So können unter anderem beson­de­re Kündi­gungs­fris­ten für Kunden und Liefe­ran­ten verein­bart werden. Solche Klauseln erleich­tern eine Integra­ti­on in die Liefer­ket­te des überneh­men­den Unter­neh­mens und senken so das Risiko des Käufers. Aller­dings ist auch eine große Gefahr mit solchen Klauseln verbun­den: Kunden und Liefe­ran­ten die aus der Sicht des Käufers im Boot bleiben sollten, können dann jeder­zeit kündi­gen. Wie immer gibt es die berühm­ten zwei Seiten einer Medaille.

7 Die Rolle der Banken verstehen

Ein Firmen­ver­kauf wird meistens nicht nur aus Eigen­mit­teln finan­ziert. Daher hängt die Unter­neh­mens­trans­ak­ti­on nicht nur von den Einschät­zun­gen des Käufers, sondern auch von dessen Bank ab. Die meisten Infor­ma­tio­nen erhält die Bank aus der Due Diligence. Aller­dings kann die finan­zie­ren­de Bank Infor­ma­tio­nen bei der Hausbank über die sogenann­te Banken­aus­kunft erhalten. 

Hierbei vermit­telt die Hausbank einen Eindruck über den Unter­neh­mer und die Firma. Daher sollten Proble­me, die der Hausbank bekannt sind, auf jeden Fall den Käufern im Voraus mitge­teilt werden. Fällt die Bankaus­kunft schlech­ter aus als erwar­tet, hat dies einen negati­ven Einfluss auf den Kaufpreis. Es empfiehlt sich für den Käufer, auch mit der Hausbank konkre­te Gesprä­che für den Firmen­kauf zu führen.

8 Mit Haftungs­höchst­be­trag und Verjäh­rungs­fris­ten das Risiko senken

Eine große Streit­fra­ge bei jeder Unter­neh­mens­trans­ak­ti­on ist die Haftung. Da die gesetz­li­chen Regeln weder für den Käufer noch den Verkäu­fer sonder­lich attrak­tiv sind, werden im Unter­neh­mens­kauf­ver­trag indivi­du­el­le Regelun­gen getrof­fen. Der Käufer möchte nicht von unerwar­te­ten Verbind­lich­kei­ten und Risiken überrascht werden und versucht daher einen Großteil der Haftung auf den Verkäu­fer abzuwäl­zen. Für den Verkäu­fer macht es hinge­gen Sinn, zwei Klauseln in den Vertrag zu integrieren.

Zum einen ein Haftungs­höchst­be­trag, der im Verhält­nis zum Kaufpreis steht. Zum anderen kann mit einer indivi­du­el­len Verjäh­rungs­frist ein Haftungs­ri­si­ko ausge­schlos­sen werden, wenn der Käufer erst nach dieser Frist von der Zahlungs­ver­pflich­tung erfährt. Auch wenn dies mögli­cher­wei­se einen negati­ven Einfluss auf den Kaufpreis hat, schüt­zen diese Regelun­gen, damit langfris­tig mehr vom Kaufpreis übrig bleibt.

Alles zum Thema Steuern beim Firmen­ver­kauf, Unternehmens­nachfolge und Überga­be finden Sie in diesen Artikeln:

9 Eine Vendor Due Diligence kann den Verkaufs­preis steigern

Eine Vendor Due Diligence (bei größe­ren Trans­ak­tio­nen relevant und kann im Bieter­ver­fah­ren gut einge­setzt werden) wird vom Verkäu­fer durch­ge­führt, um Schwä­chen und mögli­che Proble­me bereits vor der Verhand­lung zu erfah­ren und beheben zu können. Die Ergeb­nis­se der Vendor Due Diligence werden vor der Verhand­lung ebenfalls dem Käufer präsen­tiert. Auch wenn dies mit zeitli­chem oder finan­zi­el­lem Aufwand verbun­den ist, kann eine Vendor Due Diligence den Verkaufs­pro­zess an mehre­ren Stellen ankur­beln. Denn zum einen entfal­len alle bereits im Vorfeld bespro­che­nen Risiken aus der Haftung des Verkäufers.

Des Weite­ren kann ein Still­stand oder Abbruch der Verhand­lung verhin­dert werden, wenn schwer­wie­gen­de recht­li­che Proble­me wie ein unwirk­sa­mer Übertra­gungs­vor­gang der GmbH in der Vergan­gen­heit bereits geregelt ist, bevor der Kunde seine Due Diligence durch­führt. Außer­dem kann die Vendor Due Diligence den Kaufpreis steigern, denn Käufer kalku­lie­ren einen „Unsicher­heits-Abschlag“ auf den gebote­nen Kaufpreis. Je besser der Käufer das Unter­neh­men einschät­zen kann, umso gerin­ger fällt dieser Abschlag aus.

10 Profes­sio­nel­le Beratung

Unter­neh­mens­über­nah­men gehören für große Unter­neh­men zur Geschäfts­stra­te­gie. Daher verfü­gen sie über eigene Exper­ten oder führen bereits Geschäfts­be­zie­hun­gen zu exter­nen M&A Beratern, Steuer­be­ra­tern und Rechts­an­wäl­ten. Für viele mittel­stän­di­sche Unter­neh­mer ist die Veräu­ße­rung einer Firma ein einma­li­ger Vorgang. Daher stehen für sie immer die Zweifel im Raum, von dem großen erfah­re­nen Unter­neh­men mit all den Exper­ten “übers Ohr gehau­en” zu werden. Und es fehlt oftmals die Zeit im Alltag, ein so komple­xes Projekt mit so vielen Themen neben den tägli­chen Aufga­ben umfas­send absol­vie­ren zu können.

Viele dieser Unter­neh­mer scheu­en aber den Weg zur eigenen Unter­nehmens­verkauf Beratung. Häufig neigen Selfma­de-Unter­neh­mer zu einer „das mach ich selbst“-Mentalität, die ihnen bei einer Unter­neh­mens­trans­ak­ti­on im Weg stehen kann. Denn exter­ne Berater können mit ihrer Erfah­rung nicht nur verhin­dern, dass ein Unter­neh­men unter Wert verkauft wird, sondern halten auch recht­li­che Risiken im Rahmen der Möglichkeiten.

In unbekann­ten Gewäs­sern vertraut der Kapitän eines Schif­fes oft einem in diesem Seege­biet erfah­re­nen Lotsen. Als ein solcher Wegbe­glei­ter verste­hen wir uns auch als KERN – Die Nachfolge­spezialisten: Aus der Vielzahl unserer Projek­te wissen wir, wo gefähr­li­che Klippen und Untie­fen einer Unternehmens­nachfolge liegen. Darüber hinaus kennen wir die Fragen unter­schied­lichs­ter Kaufin­ter­es­sen­ten und wissen, was für die erfolg­rei­che Abwick­lung eines Unter­neh­mens­ver­kaufs wichtig ist.

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3 häufi­ge Fehler beim Firmenverkauf

Ein erfolg­rei­cher Firmen­ver­kauf erfor­dert eine strate­gi­sche Heran­ge­hens­wei­se und die Vermei­dung wichti­ger Fehler.

Fehler 1: Die Geheim­hal­tungs­fal­le: Verber­gen der Nachfol­ge­plä­ne beim Firmenverkauf

Oftmals fürch­ten sich Unter­neh­mer davor, dass ihre Kunden, Liefe­ran­ten und Mitar­bei­ter absprin­gen, wenn sie von den Firmen­ver­kaufs­ab­sich­ten erfah­ren. Diese Angst beruht jedoch meist auf einer mangeln­den Kommu­ni­ka­ti­on. Wichtig ist zu erken­nen, dass das Alter des Unter­neh­mers und die offen­sicht­li­che Notwen­dig­keit einer Nachfol­ge­re­ge­lung es für alle Betei­lig­ten offen­sicht­lich machen. Eine frühzei­ti­ge, trans­pa­ren­te Kommu­ni­ka­ti­on kann dem entge­gen­wir­ken und Vertrau­en schaf­fen. Gleich­wohl ist jeder Fall einzeln zu bewerten.

Fehler 2: Unter­schät­zen der Bedeu­tung der Mitar­bei­ter während des Firmenverkaufs

Die Einbin­dung der Mitar­bei­ter ist von entschei­den­der Bedeu­tung für den Erfolg des Firmen­ver­kaufs. Dabei sollte der Verkäu­fer einer Unter­neh­mung nicht unter­schät­zen, dass Käufer schnell bestimm­te Mitar­bei­ter als wichti­ge und relevan­te Größen für die Fortfüh­rung betrach­ten können und daher einen Verbleib dieser Poten­zia­le im Unter­neh­men sogar als einen Wertfak­tor betrach­ten.  Auch in diesem Fall macht eine vertrau­li­che Einbin­dung vorab Sinn. Häufig wünschen sich Käufer sogar eine aktive Einbin­dung und bieten mit der Übernah­me den leiten­den Mitar­bei­tern sogar eine Betei­li­gung an der Firma an.

Fehler 3: Unter­be­wer­tung der Rolle der Mitar­bei­ter für den Unternehmenswert

Unter­neh­mer neigen oft dazu, den Wert ihres Unter­neh­mens mit ihrer subjek­ti­ven Einschät­zung des eigenen Lebens­werkes gleich­zu­set­zen und die Mitar­bei­ter als weniger relevant zu betrach­ten. Dieser Fehler ist jedoch gefähr­lich, da der Unter­neh­mens­wert maßgeb­lich von den Mitar­bei­tern abhängt. Fachkräf­te­man­gel kann zu einem Verlust an Firmen­wert führen. Eine angemes­se­ne Wertschät­zung der Mitar­bei­ter ist daher unerläss­lich, um den Unter­neh­mens­wert während des Firmen­ver­kaufs zu erhal­ten. Für leiten­de Mitar­bei­ter kann z. B. auch eine Erfolgs­prä­mie für den erfolg­rei­chen Verkauf eine Motiva­ti­on sein.

Firmen­ver­kauf Fazit

Auf den ersten Blick schei­nen Zahlen der treiben­de Faktor für den Firmen­ver­kauf zu sein. Verkäu­fer unter­schät­zen aller­dings, dass sich Käufer davor fürch­ten, die Katze im Sack zu kaufen. Daher spielen auch weiche Fakto­ren eine wichti­ge Rolle. Ein kompe­ten­tes Auftre­ten, eine gute Kommu­ni­ka­ti­on und der zuver­läs­si­ge Austausch vieler nützli­cher Infor­ma­tio­nen können das Sicher­heits­ge­fühl des Käufers steigern.

So kann der Kaufpreis über das Vertrau­en auch durch­aus gestei­gert werden. Für unsiche­re Verkäu­fer lohnt sich die Konsul­ta­ti­on exter­ner Berater. Ob diese beim Unter­nehmens­verkauf nur beratend zur Seite stehen oder selbst in die Verhand­lun­gen eingrei­fen sollen, kann der Unter­neh­mer ganz nach seinen Bedürf­nis­sen entscheiden.