Ein Geschäftsmann macht mit einem Füller auf einer Grafik ein paar Notizen

Erbschafts­steu­er: DIHK fordert markt­ge­rech­te Unternehmensbewertung

Eine markt­ge­rech­te Unter­neh­mens­be­wer­tung ist bei Anwen­dung des Bewer­tungs­ge­set­zes nahezu unmög­lich. Mit der Erbschaft­steu­er-Reform von 2009 wurde auch die Bewer­tung von Betrie­ben grund­sätz­lich verän­dert: Seitdem gilt der Verkehrs­wert – also der am freien Markt erziel­ba­re Verkaufs­preis. Dies hat zur Konse­quenz, dass Famili­en­un­ter­neh­men entwe­der ein Gutach­ten anfer­ti­gen lassen müssen oder das verein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren anwen­den können. In einer Stellung­nah­me kriti­siert der DIHK die bishe­ri­ge Vorge­hens­wei­se und fordert im Zusam­men­hang mit der Neure­ge­lung der Erbschafts­steu­er ebenfalls eine entspre­chen­de Korrek­tur des Bewertungsgesetzes.

Das derzei­ti­ge Bewer­tungs­recht berück­sich­tigt nicht die engen vertrag­li­chen Bindun­gen von Famili­en­un­ter­neh­men im Hinblick auf Gewinn­ver­wen­dung und Bindung finan­zi­el­ler Mittel im Unter­neh­men oder auch bei der Übertra­gung von Gesell­schafts­an­tei­len. Damit wird ein Kapital­ab­fluss aus den mittel­stän­di­schen Unter­neh­men verhin­dert, was der Siche­rung von Arbeits­plät­zen förder­lich ist. Außer­dem verhin­dern derar­ti­ge Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­run­gen kurzfris­ti­ges Gewinn­stre­ben und dienen so der Nachhal­tig­keit des Unter­neh­mens. Als Ergeb­nis der derzei­ti­gen Bewer­tungs­pra­xis ergeben sich laut DIHK unrea­lis­ti­sche Verkehrs­wer­te und damit nicht markt­ge­rech­te Unter­neh­mens­wer­tun­gen. Während dies nach aktuel­lem Erbschafts­steu­er­recht noch durch Verscho­nungs­re­ge­lun­gen ausge­gli­chen wird, sei zukünf­tig mit einem spürba­ren Nachteil aufgrund der Besteue­rung eines Teils des Betriebs­ver­mö­gens zu rechnen.

Markt­ge­rech­te Unter­neh­mens­be­wer­tung durch Geset­zes­la­ge nicht sichergestellt

Anstel­le eines Bewer­tungs­gut­ach­tens benut­zen viele Famili­en­un­ter­neh­men aus Kosten­grün­den das verein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren für die Ermitt­lung des Verkehrs­werts, bei dem ein Kapita­li­sie­rungs­fak­tor aus dem Basis­zins­satz der Bundes­bank abgelei­tet wird. Während dieser Faktor bei Einfüh­rung des Verfah­rens 2008 noch bei 11 lag, ist er zwischen­zeit­lich aufgrund der gefal­le­nen Zinsen bei 18,2 angelangt. Trotz seiner Einfach­heit führt das Verfah­ren im aktuel­len Zinsum­feld zu völlig überhöh­ten Verkehrs­wer­ten. Am Beispiel eines ländli­chen Einzel­händ­lers mit einem Gewinn nach Steuern und fikti­vem Unter­neh­mer­lohn von 55.000 EUR ergibt sich ein Wert im Millionenbereich.

Auf der Grund­la­ge des aktuel­len Kabinetts­ent­wurfs zur Erbschafts­steu­er wird die gesetz­li­che Unter­neh­mens­be­wer­tung laut DIHK zu einem poten­ti­ell existenz­ge­fähr­den­den Problem für viele Famili­en­un­ter­neh­men. Aus diesem Grund fordert der DIHK zeitgleich mit der Anpas­sung der Erbschafts­steu­er eine Korrek­tur des Bewer­tungs­ge­set­zes, die die Verfü­gungs­be­schrän­kun­gen beim Betriebs­ver­mö­gen im Rahmen der Bewer­tung berück­sich­tigt und darüber hinaus den Kapita­li­sie­rungs­fak­tor so anpasst, dass sich auch bei niedri­gen Zinsen keine überhöh­ten Mondprei­se und damit markt­ge­rech­te Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen ergeben.

Unter­neh­mens­wert­gut­ach­ten von Finanz­be­hör­den akzeptiert

Aktuell ist das Ertrags­wert­ver­fah­ren ein von der Wirtschaft, den Kammern und vor allem den Finanz­be­hör­den akzep­tier­tes Verfah­ren zur Defini­ti­on einer möglichst markt­ge­rech­ten Unter­neh­mens­be­wer­tung. Diese Metho­dik bestimmt den Unter­neh­mens­wert, indem es die Ergeb­nis­se der Vergan­gen­heit um Sonder­ef­fek­te berei­nigt und nachfol­gend eine möglichst plausi­ble Entwick­lung des Unter­neh­mens prognos­ti­ziert. Damit ist ein schlüs­si­ges Wertgut­ach­ten eine gute Alter­na­ti­ve zur im Bewer­tungs­ge­setz definier­ten Methodik.

Die markt­ge­rech­te Unter­neh­mens­be­wer­tung führt in der Konse­quenz meist zu einer gerin­ge­ren Steuer­be­las­tung der Erben und erhält somit finan­zi­el­le Spiel­räu­me für zukünf­ti­ge Inves­ti­tio­nen”, sagt der Frank­fur­ter Berater für Unternehmens­nachfolge Thomas Dörr.  Nach seiner Erfah­rung lassen sich von den Finanz­be­hör­den akzep­tier­te Ertrags­wert­gut­ach­ten mit realis­ti­schen Annah­men ohne größe­ren finan­zi­el­len und zeitli­chen Aufwand erstel­len. Diese Inves­ti­ti­on in eine markt­ge­rech­te Unter­neh­mens­be­wer­tung zahlt sich oftmals allein durch die niedri­ge­re Steuer­for­de­rung des Finanz­am­tes bei Übertra­gung des Unter­neh­mens auf die nächs­te Genera­ti­on aus.

Die vollstän­di­ge Presse­mit­tei­lung des DIHK finden Sie hier.

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