Eine ausgedruckte Rechnung mit einem Taschenrechner und Münzen darauf liegend

Unter­nehmens­verkauf Bewer­tung: Diese Metho­de lohnt sich immer!

Für die Unter­nehmens­verkauf Bewer­tung gibt es viele unter­schied­li­che Metho­den. Doch welche ist die richtige? 

Es gibt die Bewer­tung nach einer Faust­for­mel oder auch die Bewer­tung nach Multi­pli­ka­tor Verfah­ren und die discoun­ted cash flow Metho­de. Wir möchten uns jedoch die ertrags­wert­ori­en­tier­te Unter­neh­mens­be­wer­tung für den Firmen­ver­kauf etwas genau­er ansehen und schau­en warum Sie beson­ders attrak­tiv sein kann, denn sie wird bei vielen Unter­neh­mens­nach­fol­gen vorge­nom­men. Ob für die Ermitt­lung des Geschäfts­an­teils in der Erbmas­se, für die Steuer­be­rech­nung oder für die Vorbe­rei­tung eines Unter­neh­mens­ver­kau­fes: Ertrags­wert­ori­en­tier­te Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen sind mitun­ter nicht nur zwingend notwen­dig, sondern auch eine verläss­li­che Auskunft über den Wert des Unter­neh­mens für Käufer und Verkäufer.

Fünf Gründe, warum sich die Unter­nehmens­verkauf Bewer­tung nach Ertrags­wert­ver­fah­ren lohnt:

1.    Sie liefern Klarheit – denn Unter­neh­mens­wert ist ungleich Kaufpreis

Können Sie auf die Frage nach dem Unter­neh­mens­wert Ihrer Firma eine konkre­te Antwort geben? Falls ja, Glück­wunsch zu ihrer komfor­ta­blen Positi­on. Im M&A Berater Alltag erleben wir häufig das Gegen­teil. Nur wenige Unter­neh­mer antwor­ten mit einem Betrag, der sich dann aber oft als eine Verkaufs­preis­er­war­tung entpuppt. Sogar gestan­de­ne Firmen­in­ha­ber werden bei der Beant­wor­tung dieser Frage unsicher. Die häufigs­te Antwort lautet: „Die Summe aller Vermö­gens­ge­gen­stän­de plus Betrag X.“

Auf der anderen Seite bestimmt aber für die meisten Firmen­käu­fer einzig und allein der zukünf­ti­ge, übertrag­ba­re Ertrags­wert den Wert einer Firma. Der Kaufpreis selbst stellt in den wenigs­ten Fällen den realen Firmen­wert dar, sondern reflek­tiert den Wert, den ein Käufer im Moment des Eigen­tums­über­gangs zahlen will.

2.    Multi­pli­ka­tor Verfah­ren vervoll­stän­digt Ertragswertverfahren

Der famili­en­ge­führ­te Mittel­stand greift häufig auf die sogenann­ten Multi­pli­ka­to­ren bei der Unter­neh­mens­wert­ermitt­lung zurück. Der Unter­neh­mens­wert leitet sich bei diesem Verfah­ren aus Preisen, die im Rahmen von Trans­ak­tio­nen vergleich­ba­rer Unter­neh­men einer Branche ab 50 Millio­nen Euro Umsatz gezahlt wurden, ab. Es wird unter­stellt, dass sich aus beobacht­ba­ren Markt­prei­sen vergleich­ba­rer Unter­neh­men Rückschlüs­se auf den Wert des betref­fen­den Unter­neh­mens ziehen lassen.

Für eine erste Einschät­zung hilft dieser Ansatz. Wir bei KERN-Unternehmens­nachfolge haben mit dem kosten­lo­sen Online Unter­neh­mens­wert­rech­ner zusätz­lich ein eigenes Tool entwi­ckelt das Ihnen dabei hilft, den Unter­neh­mens­wert zu berech­nen und das Ihnen eine erste Orien­tie­rung liefert.

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Beide Verfah­ren erset­zen jedoch nicht eine indivi­du­ell erstell­te Unter­neh­mens­be­wer­tung. So wird das Multi­pli­ka­tor­ver­fah­ren oftmals bei der Bewer­tung deutlich größe­rer und trans­pa­ren­te­rer Unter­neh­men einge­setzt. Zu dem berück­sich­tigt es nur selten den Unter­neh­mens­wert beein­flus­sen­de Umfeld­ver­än­de­run­gen, Sonder- und Einmal­ef­fek­te und Erwartungshaltungen.

Bewer­tungs­ver­fah­ren sind Momentaufnahmen

Der Multi­pli­ka­tor­an­satz ist eher eine ergän­zen­de Metho­de, um Anhalts­punk­te für den Wert eines Unter­neh­mens zu erhal­ten, aber auch um Unter­neh­mens­wer­te auf Basis von ertrags­wert­ori­en­tier­ten Verfah­ren zu plausi­bi­li­sie­ren. Das gilt nur dann, wenn die Multi­pli­ka­to­ren sorgfäl­tig ausge­wählt wurden. Erst dann werden die unter­neh­mens­spe­zi­fi­schen Unter­schie­de, wie z.B. unter­schied­li­che Renta­bi­li­tä­ten oder Finan­zie­rungs­struk­tu­ren, möglichst vollstän­dig erfasst. Eine strin­gen­te Durch­füh­rung des Multi­pli­ka­tor­an­sat­zes erfor­dert folglich eine sehr inten­si­ve Ausein­an­der­set­zung mit dem Bewer­tungs­ob­jekt, den Vergleichs­un­ter­neh­men und der Branche.

3.    Eine gute Unter­neh­mens­be­wer­tung für den Verkauf stärkt die Verhandlungsposition

Eine gut vorbe­rei­te­te Unter­neh­mens­be­wer­tung berei­tet hinge­gen die Verhand­lungs­po­si­ti­on des Unter­neh­mers vor. Sie infor­miert den Verkäu­fer über den aktuel­len Ertrags­wert seiner Firma und die wesent­li­chen aktuel­len Einfluss­fak­to­ren auf die Unter­neh­mens­ent­wick­lung im Detail. In der Folge ist er damit ideal auf späte­re Verhand­lun­gen vorbe­rei­tet. Gleich­zei­tig ist sie eine solide und wichti­ge Basis für die nachfol­gen­de Due Diligence oder Finan­zie­rungs­ge­sprä­che des Erwerbers.

In der Praxis haben sich mit dem Ertrags­wert­ver­fah­ren nach dem Standard IDW S 1 (Insti­tut der Wirtschafts­prü­fer) und der Discoun­ted-Cash-Flow-Berech­nung (DCF-Verfah­ren) zwei Metho­den zum Unter­neh­mens­wert berech­nen etabliert. Das im deutsch­spra­chi­gen Raum weit verbrei­te­te Ertrags­wert­ver­fah­ren ist, ebenso wie das DCF-Verfah­ren, von den Behör­den, Banken, Steuer­be­ra­tern, etc. gleicher­ma­ßen akzep­tiert. Das Discoun­ted Cashflow Verfah­ren ist darüber hinaus auch ein inter­na­tio­nal akzep­tier­ter Standard.

4.    Realis­ti­sche Zukunfts­pla­nun­gen geben Argumentationshilfen

Das Multi­pli­ka­tor­ver­fah­ren stützt sich bei der Bestim­mung des Unter­neh­mens­wer­tes vorran­gig auf die Ergeb­nis­se der vergan­ge­nen drei Jahre, berei­nigt um Einmal- und Sonder­ef­fek­te bzw. Steuer­spar­mo­del­le. Das Ertrags­wert­ver­fah­ren basiert in erster Linie auf den erwar­te­ten Ergeb­nis­sen der Zukunft und ist damit absolut zukunfts­ori­en­tiert. Die Vergan­gen­heits­wer­te werden eher als Überprü­fung der Planung heran­ge­zo­gen. Als Bewer­tungs­spe­zia­lis­ten empfeh­len wir, dass vor allem die Progno­se konser­va­tiv sein sollte: „Sprung­haft steigen­de Umsät­ze oder rasant sinken­de Kosten müssen nachvoll­zieh­bar begrün­det werden.“

Zu betonen ist, dass die Ergeb­nis­se nicht zuletzt von einer möglichst objek­ti­vier­ten Einschät­zung der zukünf­ti­gen Überschüs­se des Unter­neh­mens und einer realis­ti­schen Risiko­ab­schät­zung abhän­gen. „Für den Großteil der Famili­en­un­ter­neh­men empfiehlt sich eine indivi­du­ell erarbei­te­te Risiko­ein­schät­zung statt der Anwen­dung der niedri­ge­ren Risiko­mul­ti­pli­ka­to­ren börsen­no­tier­ter Unternehmen.“

5.    Fundier­te Unter­neh­mens­be­wer­tung reduziert die finan­zi­el­le Belas­tung von Nachfolgern

Eine sachlich korrek­te Unter­neh­mens­be­wer­tung fördert die Ausein­an­der­set­zung des Unter­neh­mers mit der zukünf­ti­gen Entwick­lung seiner Firma. Bei der Vorbe­rei­tung einer Unter­neh­mens­be­wer­tung ist die Hinzu­zie­hung spezia­li­sier­ter, seriö­ser M&A Berater anzura­ten. Denn über die kriti­sche Ausein­an­der­set­zung mit den gemach­ten Angaben stellen die exter­nen Spezia­lis­ten sicher, dass aus einer Unter­neh­mens­be­wer­tung eine am Markt durch­setz­ba­re Kaufpreis­er­war­tung ableit­bar ist. Gleich­zei­tig lässt sich mit einer fundier­ten Unter­nehmens­verkauf Bewer­tung der Firmen­ver­kauf optimal vorbereiten.

Ferner akzep­tiert das Finanz­amt ein schlüs­si­ges Wertgut­ach­ten i.d.R. als Alter­na­ti­ve zum im §199 des Bewer­tungs­ge­set­zes (BewG) definier­ten Verfah­ren. In Folge führt dies oft zu einer niedri­ge­ren Steuer­be­las­tung bzw. gerin­ge­ren Abfin­dungs­sum­men gegen­über Miter­ben. Die finan­zi­el­le Belas­tung der zu überge­ben­den Unter­neh­men reduziert sich.

 

Bild: Pixabay/athree23

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