Die Finan­zie­rung von Unternehmensnachfolgen

Unter­neh­mens­nach­fol­gen schei­tern immer wieder an der Finan­zie­rung. Das muss nicht sein! Denn es ist keines­falls so, dass der finan­zi­el­le Spiel­raum allein durch die vorhan­de­nen Eigen­mit­tel des Überneh­mers und das Wohlwol­len seiner Bank definiert ist. Der Finan­zie­rungs­exper­te Axel Bergmann beschreibt in der Deutschen Unter­neh­mer­bör­se die wesent­li­chen Punkte eines erfolg­rei­chen Finanzierungskonzeptes. 

Nach unserer Beobach­tung schei­tern Finan­zie­run­gen häufig an mangeln­der bzw. nachläs­si­ger Vorbe­rei­tung. Eine sorgfäl­ti­ge Aufbe­rei­tung des Themas ist jedoch unabding­bar. Das Finan­zie­rungs­kon­zept muss durch­dacht sein und den Inter­es­sen der Finanz­ierungs­partner Rechnung tragen. Es bildet den Abschluss eines überzeu­gen­den Geschäfts­plans, aus dem der Finanz­be­darf abgelei­tet wird. Das Gesamt­kon­zept muss stimmig sein. Was bedeu­tet das konkret?

Der Geschäfts­plan als Kern-Element

Der Geschäfts­plan beinhal­tet alle Vorha­ben des Unter­neh­mens­käu­fers. Dieser stellt seine Ziele dar und beschreibt, mit welcher Strate­gie und welchen Mitteln er diese errei­chen will. Kernstück des Geschäfts­plans sind die beson­de­ren Fähig­kei­ten, Eigen­schaf­ten, Allein­stel­lungs­merk­ma­le, mit denen sich das Unter­neh­men gegen­über Wettbe­wer­bern durch­setzt. Diese Infor­ma­tio­nen münden in eine Stärken/­Schwä­chen-Analy­se, die wieder­um poten­ti­el­len Kapital­ge­bern ein klares Chancen­/­Ri­si­ko-Profil liefert.

Darüber hinaus sind im Geschäfts­plan die finan­zi­el­len Auswir­kun­gen des Vorha­bens darge­stellt. Es wird ersicht­lich, ob neben der Kaufpreis­fi­nan­zie­rung weite­re Inves­ti­tio­nen erfor­der­lich sind, z.B. um einen Wachs­tums­kurs einzu­schla­gen oder Wettbe­wer­ber zu überneh­men. Sämtli­che Infor­ma­tio­nen münden in eine 3-5 Jahres-Planung, aus der ersicht­lich ist, ob das Unter­neh­men ertrag­reich arbei­tet und welcher Finanz­be­darf entsteht. Die Ermitt­lung des gesam­ten Finan­zie­rungs­be­darfs ist Grund­vor­aus­set­zung, um Gesprä­che mit poten­ti­el­len Geldge­bern aufzunehmen.

Mehre­re Varian­ten der Finan­zie­rung durchspielen

Im nächs­ten Schritt wird die Finan­zie­rungs­struk­tur festge­legt. Grob gespro­chen ist dies die Vertei­lung zwischen Eigen- und Fremd­ka­pi­tal. Hier sollten alle Varian­ten und Kombi­na­tio­nen durch­ge­spielt und in Betracht gezogen werden. Neben der Herein­nah­me weite­rer Gesell­schaf­ter ist die Aufnah­me von Hybrid­ka­pi­tal (Mezza­ni­ne­ka­pi­tal = rückzahl­ba­re Mittel mit Eigen­ka­pi­tal­cha­rak­ter, z.B. stille Betei­li­gun­gen) und Fremd­ka­pi­tal zu prüfen. Am Ende dieses Prozes­ses steht eine Finan­zie­rungs­struk­tur, die den Inter­es­sen aller Betei­lig­ten Rechnung trägt.

Die Vorzü­ge eines aussa­ge­fä­hi­gen Geschäfts­plans stellen sich zusam­men­fas­send wie folgt dar:

• Der Geschäfts­plan zwingt den Erwer­ber zu einer struk­tu­rier­ten Ausein­an­der­set­zung mit allen unter­neh­me­ri­schen Facet­ten, vor allem der Formu­lie­rung und Opera­tio­na­li­sie­rung seiner eigenen unter­neh­me­ri­schen Ziele.
• Der Geschäfts­plan ist damit Richt­schnur für etwaige Korrek­tur­maß­nah­men bei unplan­mä­ßi­ger Geschäfts­ent­wick­lung. Es geht weniger um die punkt­ge­naue Errei­chung der Planung. Vielmehr können in der Rückschau Aussa­gen zur Stabi­li­tät der Markt­ver­hält­nis­se und Planungs­qua­li­tät getrof­fen werden. Ebenso, wie auf unvor­her­ge­se­he­ne Verän­de­run­gen unter­neh­me­risch reagiert wurde, also Rückschlüs­se auf die Manage­ment­qua­li­tät gezogen werden.
• Der Geschäfts­plan ist die unter­neh­me­ri­sche Visiten­kar­te des Überneh­mers. Er bietet ihm die Möglich­keit, sich als fachlich und persön­lich kompe­ten­ter Kandi­dat zu präsentieren.
• Last, not least: ein aussa­ge­fä­hi­ger Geschäfts­plan ist eine wirkungs­vol­le Ergän­zung für den hausin­ter­nen Bewil­li­gungs­pro­zess der Geldge­ber und erleich­tert diesen die Arbeit

Nutzen Sie die Chancen, die in einem guten Geschäfts­plan stecken. Machen Sie sich die Mühe, es lohnt sich!

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