In vielen UnterÂnehÂmerÂfaÂmiÂliÂen besteht der HauptÂanÂteil des VermöÂgens aus dem eigentÂliÂchen UnterÂnehÂmen. Daher besteht sehr häufig der Wunsch, das UnterÂnehÂmen langfrisÂtig in der Familie zu halten, auch dann, wenn es keinen geeigÂneÂten familiÂenÂinÂterÂnen NachfolÂger gibt.
Die Suche und AusarÂbeiÂtung der passenÂden langfrisÂtiÂgen Lösung der UnternehmensÂnachfolge bedarf dabei eines langen ZeithoÂriÂzonÂtes von i.d.R. deutlich mehr als 2 Jahren. Es geht um die langfrisÂtiÂge AbsicheÂrung des eigenen LebensÂwerkes, aber auch um die GenerieÂrung von ausreiÂchend hohen ErträÂgen für einen sorgenÂfreiÂen Ruhestand.
Die FamiliÂenÂstifÂtung zur AbsicheÂrung des Lebenswerks
Bei größeÂren UnterÂnehÂmen kann es durchÂaus sinnvoll sein auch eine FamiliÂenÂstifÂtung als Holding-GesellÂschaft in Betracht zu ziehen. StiftungsÂzweck ist hier vorranÂgig die VersorÂgung des Stifters und der Familie des Stifters. Dies führt nicht nur mittel- und langfrisÂtig zu erhebÂliÂchen Steuervorteilen.
Durch die EinsetÂzung eines StiftungsÂbeiÂraÂtes kann die EinflussÂnahÂme auf die u.U. familiÂenÂfremÂde GeschäftsÂfühÂrung abgesiÂchert werden. Die AusgeÂstalÂtungsÂmögÂlichÂkeiÂten der BefugÂnisÂse einzelÂner Organe der Stiftung sind hierbei für den Stifter weitreichend.
ErbstreiÂtigÂkeiÂten durch klare NachfolÂgeÂreÂgeÂlunÂgen vorbeugen
Gerade auch, wenn es eine Vielzahl von FamiliÂenÂanÂgeÂhöÂriÂgen und damit potenÂtiÂelÂlen Erben gibt, können ErbstreiÂtigÂkeiÂten durch ein StiftungsÂmoÂdell langfrisÂtig verhinÂdert werden, ebenso wie ein mögliÂcherÂweiÂse drohenÂder Verkauf des UnterÂnehÂmens nach dem Ableben des UnterÂnehÂmers. Eine klare FormuÂlieÂrung des StiftungsÂzwecks trägt mit dazu bei, dass mit dem LebensÂwerk auch langfrisÂtig im Sinne des UnterÂnehÂmers umgeganÂgen wird.
Zudem sollte der VersorÂgungsÂaspekt der Familie nicht unterÂschätzt werden. Mit einer FamiliÂenÂstifÂtung besteht die MöglichÂkeit, anders als bei einer gemeinÂnütÂziÂgen Stiftung, die ErträÂge der Stiftung dem UnterÂnehÂmer und den AngehöÂriÂgen in belieÂbiÂger Höhe zukomÂmen zu lassen.
Die ExperÂten von K.E.R.N. und Partner – Die NachfolgeÂspezialisten helfen Ihnen hier gerne bei der detailÂlierÂten AusgeÂstalÂtung. Ein Pool von FachleuÂten für die jurisÂtiÂsche und steuerÂrechtÂliÂche WürdiÂgung steht hierbei zur Verfügung.
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