Die Famili­en­stif­tung als langfris­ti­ge Chance für die Unternehmensnachfolge

In vielen Unter­neh­mer­fa­mi­li­en besteht der Haupt­an­teil des Vermö­gens aus dem eigent­li­chen Unter­neh­men. Daher besteht sehr häufig der Wunsch, das Unter­neh­men langfris­tig in der Familie zu halten, auch dann, wenn es keinen geeig­ne­ten famili­en­in­ter­nen Nachfol­ger gibt.

Die Suche und Ausar­bei­tung der passen­den langfris­ti­gen Lösung der Unternehmens­nachfolge bedarf dabei eines langen Zeitho­ri­zon­tes von i.d.R. deutlich mehr als 2 Jahren. Es geht um die langfris­ti­ge Absiche­rung des eigenen Lebens­werkes, aber auch um die Generie­rung von ausrei­chend hohen Erträ­gen für einen sorgen­frei­en Ruhestand.

Die Famili­en­stif­tung zur Absiche­rung des Lebenswerks

Bei größe­ren Unter­neh­men kann es durch­aus sinnvoll sein auch eine Famili­en­stif­tung als Holding-Gesell­schaft in Betracht zu ziehen. Stiftungs­zweck ist hier vorran­gig die Versor­gung des Stifters und der Familie des Stifters. Dies führt nicht nur mittel- und langfris­tig zu erheb­li­chen Steuervorteilen.

Durch die Einset­zung eines Stiftungs­bei­ra­tes kann die Einfluss­nah­me auf die u.U. famili­en­frem­de Geschäfts­füh­rung abgesi­chert werden. Die Ausge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten der Befug­nis­se einzel­ner Organe der Stiftung sind hierbei für den Stifter weitreichend.

Erbstrei­tig­kei­ten durch klare Nachfol­ge­re­ge­lun­gen vorbeugen

Gerade auch, wenn es eine Vielzahl von Famili­en­an­ge­hö­ri­gen und damit poten­ti­el­len Erben gibt, können Erbstrei­tig­kei­ten durch ein Stiftungs­mo­dell langfris­tig verhin­dert werden, ebenso wie ein mögli­cher­wei­se drohen­der Verkauf des Unter­neh­mens nach dem Ableben des Unter­neh­mers. Eine klare Formu­lie­rung des Stiftungs­zwecks trägt mit dazu bei, dass mit dem Lebens­werk auch langfris­tig im Sinne des Unter­neh­mers umgegan­gen wird.

Zudem sollte der Versor­gungs­aspekt der Familie nicht unter­schätzt werden. Mit einer Famili­en­stif­tung besteht die Möglich­keit, anders als bei einer gemein­nüt­zi­gen Stiftung, die Erträ­ge der Stiftung dem Unter­neh­mer und den Angehö­ri­gen in belie­bi­ger Höhe zukom­men zu lassen.

Die Exper­ten von K.E.R.N. und Partner – Die Nachfolge­spezialisten helfen Ihnen hier gerne bei der detail­lier­ten Ausge­stal­tung. Ein Pool von Fachleu­ten für die juris­ti­sche und steuer­recht­li­che Würdi­gung steht hierbei zur Verfügung.

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