Ein zentrales Problem in vielen Firmen ist die Unternehmensnachfolge, weshalb häufig die Existenzfrage gestellt wird. Dabei übersehen viele Unternehmer das Potential ihrer eigenen Mitarbeiter und die Möglichkeit der Gründung einer Genossenschaft.
Laut aktueller Studien stehen in den nächsten 5 Jahren etwa 150.000 Unternehmen mit rund 2,5 Mio. Beschäftigten in Deutschland vor der Aufgabe, ihre Unternehmensnachfolge zu regeln. Im Durchschnitt 30.000 jedes Jahr!
Ein zentrales Problem der Unternehmensnachfolge besteht darin, dass kein natürlicher Nachfolger bzw. keine natürliche Nachfolgerin da ist. Dabei wird häufig übersehen, dass das Potential für eine erfolgreiche Weiterführung des Betriebes – auch unter den aktuellen Auswirkungen durch Corona – durchaus vorhanden ist. Wenn sich die Beschäftigten mit ihren Kompetenzen einbringen und sich beteiligen. Ungeregelte, falsch oder zu spät angegangene Unternehmensnachfolgen können im schlimmsten Fall zur Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens führen. Der Verlust der Arbeitsplätze vieler Beschäftigter stellt ein großes volkswirtschaftliches Problem dar!
Die Genossenschaft als alternative für engagierte Mitarbeiter
Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet in Fällen, für die es noch keine Regelung zur Nachfolge gibt, eine Alternative für engagierte Mitarbeiter des Unternehmens, die die Rolle als Inhaber eigenständig wahrnehmen können. Durch die eG entsteht dabei kein neues Unternehmen, sondern zusätzliche Unternehmer. Es handelt sich damit um einen sogenannten Employee-Buy-out. Durch diese wieder in Mode gekommene Rechtsform wird ein konstruktiver Beitrag zur Lösung des Nachfolgeproblems geleistet.
Wie funktioniert eigentlich das Genossenschaftsmodell (eG)
Genossenschaften sind Wirtschaftsbetriebe, die selbstständig von ihren Mitgliedern geführt werden und die gleichzeitig für ihre Mitglieder wirtschaften. Sie können sich dabei aus natürlichen oder juristischen Personen zusammensetzen. Ziel dieses Bündnisses ist die Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlich geführte Geschäftstätigkeit. Dabei existieren unterschiedliche Arten von Genossenschaften, wie die Bau-, die Produktions-, die Verbraucher- und die Absatzgenossenschaften.
Während eine KG mit mindestens zwei Gesellschaftern, eine GmbH ab einem Gesellschafter gegründet wird, benötigt man zur Gründung einer Genossenschaft mindestens drei „Mitglieder“. Die Genossenschaft ist allein und ausschließlich verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft ist auf wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Ziele ausgerichtet. Genau aus diesem Grunde stellt die Genossenschaft eine heute wieder höchst attraktive Form der Unternehmensform dar – neben anderen Formen wie z. B. der Stiftung.
Mitglieder einer Genossenschaft
Mit einem Vorstand und einem Aufsichtsrat hat die Genossenschaft eine klare Leitungs- und Kontrollstruktur. Sie ist eine demokratische Rechts- und Unternehmensform, in der jedes Mitglied genau eine Stimme hat. Unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Kleine Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern können dabei auf einen Aufsichtsrat verzichten.
Mitglieder einer Genossenschaft haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird. Beim Ausscheiden haben sie einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die Genossenschaft. Dabei ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich. Strukturelle Veränderungen sind nur mit einer Dreiviertelmehrheit möglich. Das verleiht der eingetragenen Genossenschaft eine große Stabilität. Sie sichert damit unternehmerische Selbstständigkeit und schließt eine feindliche Übernahme aus.
Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist für viele ganz unterschiedliche Zwecke geeignet. So ist sie flexibel, einfach zu handhaben und seit über 160 Jahren bewährt. Der Ein- oder Austritt erfolgt unbürokratisch, zum Nominalwert und ohne Notar oder Unternehmensbewertung.
Bekannte Genossenschaften
Heute in der Öffentlichkeit bekannte Genossenschaften sind unter anderem die Datev (das Rechenzentrum der Steuerberater und Buchhalter), alle Edeka-Märkte, Intersport, die Best-Western-Hotels, die „taz“ oder auch große Windparks, um nur einige ausgewählte zu benennen. Zahlreiche Bau-, Waren- und Winzergenossenschaften ergänzen die großen Unternehmen im Mittelstand.
Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Dieser prüft im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Die Pflichtprüfung nach dem Genossenschaftsgesetz gibt den Mitgliedern Sicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft. Dies macht sie mit weitem Abstand zur insolvenzsichersten Rechtsform in Deutschland.
Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft (GmbH; AG) sowie einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) in eine Genossenschaft ist nach dem Umwandlungsgesetz problemlos möglich.
Die Genossenschaft als Nachfolgelösung
Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet in den Fällen, in denen es noch keine Regelung zur Nachfolge und Unternehmensübergabe gibt, eine Alternative für engagierte Mitarbeiter des Unternehmens. Zwar entsteht auf diese Weise kein zusätzliches Unternehmen, doch zusätzliche Unternehmer. Die Unternehmensübergabe folgt dabei den üblichen Bedingungen der Genossenschaftsgründung. Die mindestens drei Gründungsmitglieder übernehmen das Unternehmen und zeichnen gemeinsam für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich.
Da die Genossenschaft die finanziellen Möglichkeiten mehrerer beteiligter Personen bündeln kann, ist die Finanzierung des Kaufpreises leichter realisierbar. Die Genossenschaft bietet dem ausscheidenden Unternehmer die Möglichkeit eines schrittweisen Rückzugs, beispielsweise als Mitglied des Aufsichtsrats der eG oder als Berater für das Unternehmen in einem Angestelltenverhältnis.
Die Gründung einer Genossenschaft
Eine Genossenschaft zu gründen erfordert unter anderem folgende Elemente:
- Eine grundlegende Idee sowie ein Grundkonzept inklusive der Ziele des gemeinschaftlichen Unternehmens, welche in der Satzung niedergeschrieben werden
- Ein Gründungsteam mit mindestens drei Mitgliedern, das sich um die jeweiligen Schritte kümmert und alle Fäden in der Hand hält, verbunden mit der Statuierung des Gründungsteams
- Entwicklung eines Wirtschaftskonzeptes / Businessplans sowie die Festlegung der Struktur der Genossenschaft mit Vorstand und Aufsichtsrat
- Die Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen der handelnden Personen
- Genehmigung des Konzeptes durch das Gründungsteam inklusive Bestellung der Organe (Vorstand und Aufsichtsrat)
- Gründungsprüfung (Wirtschaftskonzept, Satzung und Protokoll der Gründungsversammlung) durch genossenschaftlichen Gründungsverband
- Eintragung der neuen Genossenschaft durch einen Notar im Genossenschaftsregister
Drei Praxisbeispiele erfolgreicher Unternehmensnachfolgen mit einer Genossenschaft
Die Planergemeinschaft Kohlbrenner eG, Berlin
Das ursprünglich inhabergeführte Stadtplanungsunternehmen wurde im Rahmen der Unternehmensnachfolgesuche erfolgreich in eine Genossenschaft überführt. Der Inhaber bot 2006 als Einzelunternehmer im Alter von 64 Jahren die Firma seinen Mitarbeitern zum Kauf an. Ein Nachfolger aus der Familie stand leider nicht zur Verfügung. Weil aber kein einzelner Mitarbeiter die Verantwortung alleine übernehmen wollte, kam nur eine gemeinschaftliche Lösung in Betracht. Von den 20 festangestellten Beschäftigten, investierten acht von ihnen in das Unternehmen (Quelle: https://library.fes.de/pdf-files/wiso/14628.pdf).
Die Zimmerei Grünspecht eG, Freiburg
Die Zimmerei Grünspecht wurde 1984 als GbR in Freiburg gegründet. 1991 wurde sie dann in eine Mitarbeitergenossenschaft umgewandelt. Von 38 Beschäftigten gehören heute 30 der Genossenschaft an. Die Zimmerei steht für Ökologie und Nachhaltigkeit und wird von einem Team aus allen Altersgruppen geführt. Grundlage ist eine genossenschaftliche, selbstverwaltete Unternehmenskultur.
Bemerkenswert ist, dass gerade auch jüngere Mitarbeiter(-innen) der Genossenschaft beitreten und so die langfristige Unternehmensnachfolge sichern. Die gute wirtschaftliche Situation bietet Spielräume, die auch eine starke Familienorientierung (z.B. Elternzeit) ermöglichen (Quelle: Unternehmenshomepage)
Iteratec GmbH, München
Die Iteratec GmbH ist ein europaweit tätiges Unternehmen für individuelle Softwarelösungen und beschäftigt rund 350 Mitarbeiter an sieben Standorten. Sie wurde 1996 durch die beiden Gründer Klaus Eberhardt und Mark Goerke ins Leben gerufen. Aufgrund der besonderen Unternehmensphilosophie sowie der Kultur des Unternehmens war klar, dass ein reiner Verkauf nicht in Betracht gezogen wird. Folge ist, dass durch Kolleginnen und Kollegen eine Genossenschaft gegründet wurde: die „iteratec nurdemteam eG“. Die Genossenschaft kauft seither die iteratec GmbH von den Gründern auf, und jeder Mitarbeiter der iteratec GmbH kann, solange ein Arbeitsverhältnis besteht, Mitglied in der iteratec nurdemteam eG sein.
Die Vorbereitungen der Gründung der iteratec nurdemteam eG waren durch ein hohes Maß an Integration aller Interessierter geprägt. So hat sich bis Juni 2018 eine Gruppe aus circa 30 Personen gefunden, die an der Satzung der Genossenschaft mitgewirkt hat. An jedem Standort hat eine Mitarbeitern oder ein Mitarbeiter mitgeholfen, die Kommunikation über den Fortschritt der Gründung sicherzustellen. Aktuell sind rund 240 Mitarbeiter der iteratec GmbH gleichzeitig auch Mitglied der iteratec nurdemteam eG (Quelle: Publikation KERN und iteratec in der faz vom 13. Oktober 2020).
Bild: Pixabay.com
TIPPS zum Weiterlesen:
Wie gezielte Bilanzbereinigung den Unternehmenswert erhöhen kann
Kosten einer Unternehmensnachfolge oder eines M&A-Projektes
Ertragswertorientierte Unternehmensbewertung zahlt sich bein Unternehmensverkauf aus