Besprechung Share Deal oder Asset Deal am Schreibtisch

Asset Deal vs Share Deal: Der schnel­le Vergleich

Asset Deal vs Share Deal – zwei grund­le­gend verschie­de­ne Wege beim Unter­nehmens­kauf. Der entschei­den­de Unter­schied: Beim Asset Deal erwirbt der Käufer einzel­ne Vermö­gens­wer­te, beim Share Deal die komplet­ten Gesell­schafts­an­tei­le. Diese Wahl beein­flusst Haftung, Steuern und Risiken maßgeblich.

Für Verkäu­fer ist der Share Deal meist steuer­lich günsti­ger, während Käufer häufig den Asset Deal bevor­zu­gen – weniger Haftungs­ri­si­ken, geziel­te Auswahl der Unter­neh­mensteile. Die richti­ge Trans­ak­ti­ons­struk­tur kann den Deal-Erfolg entschei­den.

Als Exper­ten für M&A-Beratung mit Erfolgs­ga­ran­tie haben wir über 2.000 erfolg­reich beglei­te­te Nachfol­ge­man­da­te durch­ge­führt und verfü­gen über 500.000+ geprüf­te Kaufin­ter­es­sen­ten in unserer Daten­bank. Dieser Vergleich zeigt Ihnen, welche Struk­tur für Ihre Situa­ti­on optimal ist.

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  • Asset Deal: Käufer erwirbt einzel­ne Vermö­gens­wer­te, minima­le Haftung, höhere Steuern für Verkäufer
  • Share Deal: Käufer übernimmt komplet­tes Unter­neh­men mit allen Risiken, steuer­lich günsti­ger für Verkäufer
  • Käufer bevor­zu­gen Asset Deals (weniger Risiko), Verkäu­fer bevor­zu­gen Share Deals (Steuer­vor­tei­le)
  • Steuer­be­las­tung: Share Deal 1,5-28%, Asset Deal bis 47% je nach Verkäufertyp
  • Entschei­dung hängt von indivi­du­el­len Zielen ab – profes­sio­nel­le Beratung empfehlenswert
  • Verträ­ge bleiben bei Share Deal automa­tisch bestehen, bei Asset Deal Neuver­hand­lung nötig

Asset Deal vs Share Deal: Die wichtigs­ten Unterschiede

Umfang der Trans­ak­ti­on:
Bei einem Asset Deal können Sie selek­tiv vorge­hen – nur die Produk­ti­ons­li­nie, nur einen Stand­ort oder gezielt profi­ta­ble Unter­neh­mens­tei­le erwer­ben. Share Deals bedeu­ten hinge­gen “alles oder nichts” – das komplet­te Unter­neh­men mit sämtli­chen Verbind­lich­kei­ten.

Haftung und Risiko:
Asset Deal-Käufer haften grund­sätz­lich nur für expli­zit übernom­me­ne Aspek­te. Beim Share Deal gehen alle bekann­ten und unbekann­ten Altlas­ten auf den Käufer über – von Steuer­ri­si­ken bis hin zu Produkthaftung.

Verträ­ge und Kunden:
Share Deals übertra­gen automa­tisch alle bestehen­den Verträ­ge. Bei Asset Deals müssen Kunden­ver­trä­ge häufig neu verhan­delt werden, da der Vertrags­part­ner wechselt. Das Risiko: Kunden können abspringen.

Recht­li­che Komple­xi­tät:
Asset Deals erfor­dern detail­lier­te Bewer­tung jedes einzel­nen Vermö­gens­werts. Share Deals übertra­gen pauschal alle Gesell­schafts­an­tei­le – weniger Dokumentationsaufwand.

Asset Deal: Kauf einzel­ner Vermögenswerte

Beim Asset Deal bestim­men Sie als Käufer präzi­se, welche Assets Sie erwer­ben möchten. Diese Trans­ak­ti­ons­struk­tur eignet sich ideal für strate­gi­sche Akqui­si­tio­nen oder wenn nur profi­ta­ble Unter­neh­mens­tei­le inter­es­sant sind.

Typische Assets: Produk­ti­ons­an­la­gen, Immobi­li­en, Paten­te, Kunden­da­ten­ban­ken, Marken­rech­te oder komplet­te Geschäfts­be­rei­che. Jeder Vermö­gens­wert wird einzeln bewer­tet und übertra­gen – maxima­le Trans­pa­renz für den Deal.

Der Clou: Verkäu­fer bleiben Eigen­tü­mer der ursprüng­li­chen Gesell­schaft. Proble­ma­ti­sche Verbind­lich­kei­ten, Rechts­strei­tig­kei­ten oder Steuer­ri­si­ken verblei­ben beim Verkäu­fer. Sie als Käufer starten praktisch mit einem “saube­ren” Unternehmen.

Beson­der­heit Verträ­ge: Kunden­ver­trä­ge, Liefe­ran­ten­ver­ein­ba­run­gen und Arbeits­ver­trä­ge gehen nicht automa­tisch über. Hier ist die Zustim­mung der Vertrags­part­ner erfor­der­lich. Bei Arbeits­ver­trä­gen greift oft § 613a BGB (Betriebs­über­gang) – Mitar­bei­ter wechseln automa­tisch mit, haben aber Widerspruchsrecht.

Steuer­li­cher Vorteil: Höhere Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten für erwor­be­ne Assets.

Share Deal: Kauf von Gesellschaftsanteilen

Beim Share Deal erwer­ben Sie als Käufer die Gesell­schafts­an­tei­le und überneh­men damit die komplet­te Firma – inklu­si­ve aller recht­li­chen Struk­tu­ren, Verträ­ge und Verbind­lich­kei­ten. Das Unter­neh­men bleibt als juris­ti­sche Person vollstän­dig erhalten.

Automa­ti­sche Übernah­me: Sämtli­che Kunden­ver­trä­ge, Liefe­ran­ten­be­zie­hun­gen, Lizen­zen und Geneh­mi­gun­gen bleiben unver­än­dert bestehen. Für Kunden und Geschäfts­part­ner ändert sich recht­lich zunächst nichts – nur die Eigen­tü­mer wechseln.

Risiko und Verant­wor­tung: Sie überneh­men als neuer Eigen­tü­mer alle bekann­ten und unbekann­ten Risiken – von Steuer­rück­stän­den über Rechts­strei­tig­kei­ten bis hin zu Umwelt­las­ten. Eine sorgfäl­ti­ge Due Diligence ist daher unerlässlich.

Steuer­li­cher Vorteil für Verkäu­fer: Share Deals sind für Verkäu­fer meist deutlich steuer­op­ti­mier­ter. Bei Kapital­ge­sell­schaf­ten als Verkäu­fer liegt die Steuer­be­las­tung bei nur etwa 1,5%, bei natür­li­chen Perso­nen bei rund 28% (statt bis zu 47% beim Asset Deal).

Ideal für: Komplet­te Unter­neh­mens­über­nah­men, Konkur­ren­ten­ak­qui­si­tio­nen oder wenn bestehen­de Struk­tu­ren erhal­ten bleiben sollen.

Vor- und Nachtei­le: Käufer vs Verkäufer

Die wichtigs­ten Vor- und Nachtei­le im direk­ten Vergleich:

Aspekt

Asset Deal

Share Deal

Käufer-Vortei­le

Geziel­te Assets-Auswahl, minima­le Haftungs­ri­si­ken, höhere Abschreibungen

Automa­ti­sche Vertrags­über­nah­me, weniger Dokumen­ta­ti­ons­auf­wand, bestehen­de Struk­tu­ren bleiben

Käufer-Nachtei­le

Aufwen­di­ge Einzel­be­wer­tung, Vertrags­über­tra­gun­gen komplex, Kunden­ab­wan­de­rung möglich

Übernah­me aller Verbind­lich­kei­ten, unbekann­te Risiken, Due Diligence kritisch

Verkäu­fer-Vortei­le

Behält Gesell­schaft, Altlas­ten verblei­ben beim Verkäu­fer

Gerin­ge Steuer­be­las­tung (1,5%), einfa­che Übertra­gung, weniger Aufwand

Verkäu­fer-Nachtei­le

Hohe Steuer­be­las­tung (31,5%), Einzel­be­wer­tung aller Vermö­gens­wer­te

Käufer verlan­gen Garan­tien, Haftungs­aus­schlüs­se schwierig

Steuer­be­las­tung Vergleich: Asset Deal bis 47% (Privat­per­son) vs. Share Deal 28% (Privat­per­son) als Verkäu­fer.

Faust­re­gel: Verkäu­fer bevor­zu­gen Share Deals, Käufer bevor­zu­gen Asset Deals.

Steuer­li­che Aspek­te: Wann sich welcher Deal lohnt

Share Deal steuer­lich günsti­ger für Verkäu­fer: Die Steuer­be­las­tung hängt entschei­dend von der Trans­ak­ti­ons­struk­tur ab. Share Deals profi­tie­ren vom Teilein­künf­te­ver­fah­ren – 40% der Veräu­ße­rungs­ge­win­ne bleiben steuerfrei.

Steuer­be­las­tung im Vergleich:

Share Deal:

  • Kapital­ge­sell­schaft als Verkäu­fer: ca. 1,5%
  • Natür­li­che Person als Verkäu­fer: ca. 28%

Asset Deal:

  • Kapital­ge­sell­schaft als Verkäu­fer: bis 31,5%
  • Natür­li­che Person als Verkäu­fer: bis 47%

Optimie­rungs­stra­te­gie

Vor der Trans­ak­ti­on kann die Gründung einer Kapital­ge­sell­schaft als Zwischen­schritt die Steuer­be­las­tung erheb­lich reduzie­ren. Diese Struk­tur ist beson­ders bei größe­ren Deals relevant. Käufer-Perspek­ti­ve: Asset Deals bieten höhere Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten der erwor­be­nen Vermö­gens­wer­te, was die laufen­de Steuer­be­las­tung reduziert. Wichtig: Die steuer­li­che Optimie­rung sollte nie isoliert betrach­tet werden, sondern immer im Zusam­men­hang mit Haftungs­ri­si­ken und Trans­ak­ti­ons­kos­ten.


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Häufi­ge Fragen

Wann macht ein Asset Deal Sinn?

Ein Asset Deal macht Sinn, wenn der Käufer nur bestimm­te Vermö­gens­wer­te erwer­ben möchte und Haftungs­ri­si­ken minimie­ren will. Er bietet zudem steuer­li­che Vortei­le bei den Abschrei­bun­gen und reduziert Risiken durch Ausschluss unerwünsch­ter Verbind­lich­kei­ten.

Was passiert in einem Share Deal?

In einem Share Deal erwirbt der Käufer die Gesell­schafts­an­tei­le des Unter­neh­mens und übernimmt damit die komplet­te Firma inklu­si­ve aller Vermö­gens­wer­te und Verbind­lich­kei­ten. Dies bedeu­tet eine vollstän­di­ge Übernah­me der bestehen­den Struk­tu­ren und Verträge.

Was ist besser: Share Deal oder Asset Deal?

Ob ein Share Deal oder Asset Deal besser ist, hängt von den spezi­fi­schen Zielen ab. Verkäu­fer bevor­zu­gen meist Share Deals wegen der Steuer­vor­tei­le, Käufer bevor­zu­gen Asset Deals wegen gerin­ge­rer Haftungs­ri­si­ken. Eine indivi­du­el­le Beratung ist entscheidend.

Welche Steuern fallen bei Asset Deal vs Share Deal an?

Share Deals sind für Verkäu­fer steuer­lich günsti­ger: 1,5% (Kapital­ge­sell­schaft) vs. 28% (Privat­per­son). Asset Deals belas­ten Verkäu­fer mit bis zu 47%, bieten Käufern aber höhere Abschreibungsmöglichkeiten.