Beim Unternehmenskauf sind Asset Deal vs. Share Deal die zwei grundlegenden Transaktionsformen mit weitreichenden Folgen. Beide Modelle können je nach Zielsetzung und Risikobereitschaft von Käufern und Verkäufern gewählt werden. Im Folgenden werden Definitionen, Kernunterschiede, Vor- und Nachteile für beide Parteien sowie steuerliche Implikationen verständlich und praxisnah erläutert – immer mit dem Ziel, den Prozess der Unternehmensnachfolge transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Asset Deal & Share Deal: Definitionen & Grundlagen
Was ist ein Asset Deal?
Beim Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne, genau definierte Wirtschaftsgüter (Assets) eines Unternehmens. Dazu zählen:
- Materielle Güter: Gebäude, Maschinen oder Anlagen.
- Immaterielle Güter: Patente, Kundenstamm oder Markenrechte.
- Verträge: Können übernommen werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung der Vertragspartner vorliegt.
Wesentliche Punkte:
- Verkäufer: Das Unternehmen (z. B. eine GmbH) tritt als Verkäufer auf, der Kaufpreis fließt zunächst in das Unternehmen.
- Rechtsnachfolge: Jeder Vermögenswert geht als Einzelsache über, was eine spezifische Übertragung erfordert.
Was ist ein Share Deal?
Beim Share Deal erwirbt der Käufer Geschäftsanteile (Shares) an der Gesellschaft, die das Unternehmen trägt. Dadurch übernimmt er das Unternehmen als Ganzes mit allen seinen Aktiva, Passiva, Rechten und Pflichten.
Wesentliche Punkte:
- Verkäufer: Die bisherigen Gesellschafter oder Aktionäre erhalten den Kaufpreis direkt.
- Rechtsnachfolge: Das Unternehmen bleibt als Rechtsträger unverändert, wodurch sämtliche Verträge und rechtlichen Verpflichtungen bestehen bleiben.
Die wichtigsten Fakten zu Share und Asset Deals im Überblick
- Beim Share Deal gehen die Pflichten und Rechte des vorherigen Eigentümers auf den Käufer über.
- Asset Deals beinhalten nicht die komplette Eigentümerschaft, sondern beziehen sich auf einzelne Segmente.
- Aus Sicht der Käufer überwiegen oftmals die Vorteile für einen Asset Deal, beim Share Deal liegen die Vorteile in der Regel auf Seiten der Verkäufer.
- Beide Inhalte eines Kaufprozesses kommen in bestimmten Situationen zum Einsatz.
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Der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal
Der wichtigste Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal ist der Umfang der Transaktion. Bei einem Share Deal werden alle Rechte und Pflichten des ehemaligen Eigentümers übernommen. War der ehemalige Besitzer der Alleineigentümer einer GmbH, geht die gesamte Kontrolle über das Unternehmen an den Käufer. Somit werden alle Aktiva und Passiva des Unternehmens erworben, unabhängig davon, wie attraktiv sie sind.
Ein Asset Deal kann in einem beliebigen Umfang abgeschlossen werden. Hierbei ist es möglich, eine Sparte, Gegenstände (Anlagevermögen) oder auch nur einen Standort eines Unternehmens zu erwerben. Analog dem Share-Deal können auch Verbindlichkeiten vom Käufer übernommen werden.
Diese beiden Vertragsstrukturen haben jeweils Vor- und Nachteile. Dies betrifft insbesondere steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen (Vor- und Nachteile) und ist subjektiv mit der Brille des Käufers oder Verkäufers zu prüfen.
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Share Deal: Kauf von Gesellschaftsanteilen
Ein Share Deal kommt nur bei bestimmten Unternehmensformen infrage. Zu diesen gehören die OHG, die KG, die GmbH oder die AG. In der Praxis sind Share Deals bei Personengesellschaften möglich, werden steuerlich jedoch als Asset-Deal behandelt (z.B. bei der GmbH & Co. KG). Bei einem Kauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) werden alle Rechte und Pflichten aus den Unternehmensanteilen übertragen.
Dazu gehören Stimmrechte, Gewinnbeteiligung, aber auch das Haftungsrisiko. Daher sollte vor einer solchen Transaktion genau geprüft werden, wie hoch die zukünftigen Risiken tatsächlich sind. Natürlich können im Vertrag auch Haftungen für Käufer oder Verkäufer unterschiedlich ausgeschlossen werden.
Asset Deal: Kauf der Vermögensgegenstände
Mit dem Kauf von Wirtschaftsgütern im Asset Deal, gehen deren Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Auch wenn es sich bei den eingekauften Wirtschaftsgütern um Aktiva handelt, können aus diesen Haftungsrisiken entstehen. Wird zum Beispiel eine Produktionsstätte gekauft, welche ein bestimmtes Produkt herstellt, können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, sollte dieses Produkt defekt sein. Daher ist auch ein Asset Deal nicht risikolos.

Haftung für Verbindlichkeiten
Share Deal: Es erfolgt die Übernahme der gesamten Gesellschaft – damit auch aller bekannten und unbekannten Verbindlichkeiten und Risiken. Eine sorgfältige Due Diligence ist daher hier unabdingbar.
Asset Deal: Der Käufer haftet grundsätzlich nur für explizit übernommene Verbindlichkeiten. Dennoch können gesetzliche Haftungsrisiken, wie etwa Betriebssteuern, Umweltrisiken oder Produkthaftung, in gewissem Maße mitübergehen. Altlasten verbleiben in der Regel beim Verkäufer.
Vorteile / Nachteile aus Sicht des Käufers und des Verkäufers
Aus Sicht des Verkäufers ist besonders der Share Deal beliebt. Denn zum einen ist der Share Deal in der Regel steuerlich attraktiver und zum anderen können eine Fülle von Verpflichtungen aus der Vergangenheit unkomplizierter im Rahmen der Firmennachfolge übertragen werden. Auf diesen Punkt wird im Abschnitt „Share Deal vs. Asset Deal - Welche Steuer fällt an?“ eingegangen.
Der Haftungsübergang ist somit häufig für den Verkäufer angenehmer zu regeln. Allerdings wird ein Käufer immer versuchen, über sogenannte Garantieklauseln, seine Haftung als neuer Eigentümer einzuschränken.

Für einen Käufer ist ein Asset Deal möglicherweise attraktiver, denn er hat die Wahl, welche Unternehmensbestandteile er erwerben möchte. So können nur die attraktiven Unternehmensteile übernommen werden. Dies beschränkt nicht nur das Haftungsrisiko, sondern vereinfacht auch die Integration der übernommenen Unternehmensteile in die neue Muttergesellschaft deutlich.
Allerdings müssen ggf. Verträge mit Kunden oder Lieferanten komplett neu geschlossen werden, weil der bisherige Vertragspartner, die alte Gesellschaft, nicht mit übernommen wurde. Weitere Vorteile sind die steuerlich höheren und kürzeren Abschreibungsmöglichkeiten der Investitionen.

Jedoch hat der Asset Deal einen nicht zu unterschätzenden Nachteil: Handelsrechtlich muss jeder einzelne Vermögenswert dokumentiert und bewertet werden. Während dies bei dem Share Deal lediglich für die erworbenen Anteile nötig wäre. Dies kann besonders bei umfangreichen Transaktionen mit immateriellen Vermögensgegenständen zum Problem in der detaillierten Wertermittlung werden.
Ein weiterer Nachteil des Asset Deals kann die vorerwähnte Übertragung von Rechtsverhältnissen sein. Diese sind, wenn nicht anders geregelt, von der Zustimmung der Vertragspartner abhängig. Es kann auch Klauseln geben, die z.B. Kunden das außerordentliche Kündigungsrecht einräumen, wenn der Vertragspartner juristisch wechselt. Und damit verbunden ist das Risiko, dass ein Teil der Kunden sich im schlimmsten Falle auch vom neuen Eigentümer abwenden könnte.
Neben dem geringeren Aufwand gibt es noch ein bestimmtes Szenario, in dem der Share Deal für den Käufer ein Vorteil sein kann: Die Übernahme eines Konkurrenten. Denn in diesem Szenario liegt der Fokus darauf, einen Wettbewerber auszuschalten und somit den eigenen Marktanteil zu erhöhen. In diesem Fall bietet es sich an, das komplette Unternehmen zu übernehmen.

Asset Deal - Share Deal - Welche Steuern fallen an?
Bei einem Share Deal fallen für den Verkäufer Einkommenssteuern an, da es sich bei einem Unternehmensverkauf um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb handelt. Der genaue Betrag ist allerdings vom Verkäufer abhängig. Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine Kapitalgesellschaft, ist mit rund 1,5 % zu rechnen. Bei einer natürlichen Person als Verkäufer ist die Steuerlast deutlich höher. Obwohl durch das Teileinkünfteverfahren 40 % steuerfrei sind, ergibt sich eine Steuerbelastung von rund 28 %.
Bei einem Asset Deal hingegen ist mit einer maximalen Steuerbelastung von ca. 31,5 % bei Kapitalgesellschaften und mit bis zu 47 % bei einer natürlichen Person als Verkäufer zu rechnen.
Daher sollte vor einer Unternehmenstransaktion geprüft werden, ob eine zusätzliche Kapitalgesellschaft gegründet werden soll, um so die Steuerbelastung zu senken.
Welche Besonderheiten sind bei einem GmbH-Verkauf mit einem Asset Deal zu beachten?
Auch bei einer GmbH ist ein Asset Deal möglich. Allerdings ist dabei Folgendes zu beachten: In einer GmbH sind die Geschäftsführer berechtigt, alle Entscheidungen zu gewöhnlichen Rechtsgeschäften ohne die Zustimmung der Gesellschafter zu treffen. Je nach Umfang des Asset Deals oder je nach GmbH-Vertrag kann ein Asset Deal unter die außergewöhnlichen Rechtsgeschäfte fallen. In diesem Fall ist die Zustimmung der Gesellschafter zwingend notwendig.
M&A Beratung zur Auswahl der richtigen Transaktionsstruktur
Bei Unternehmenstransaktionen ist es hilfreich, Experten hinzuzuziehen. Gerade die Wahl der richtigen Deal Struktur hat Auswirkungen auf zukünftige Haftungsrisiken, Steuerbelastungen und den Kaufpreis. Wenn ausreichend Zeit für einen beabsichtigten Verkauf vorhanden ist, können damit gewichtige Vorteile für den Käufer konstruiert werden.
Eine M&A Beratung kann unter anderem bei folgenden Fragen beraten:
- Welche Haftungsrisiken entstehen?
- Welche Garantien übernimmt der Verkäufer?
- Mit welcher Steuerbelastung ist zu rechnen?
- Wie lässt sich die Steuerbelastung minimieren?
- Wie wirken sich bestehende Change-of-Control-Klauseln auf den Kaufpreis aus?
- Können weitere Change-of-Control-Klauseln den zukünftigen Kaufpreis steigern?
- Welche sonstigen Regelungen sind beim Unternehmensverkauf zu berücksichtigen?
- Welcher Preisaufschlag rechtfertigt es, auf die bevorzugte Deal-Struktur zu verzichten?
Due Diligence - Die Risikoprüfung
Bei der Due Diligence handelt es sich um eine Überprüfung der Risiken, die aus einer Unternehmenstransaktion entstehen können. In den meisten Fällen wird der Umfang der Fragen in der Due Diligence vom Käufer erstellt. Bei größeren Transaktionen kann auch eine vom Verkäufer vorab in Auftrag gegebene Due-Diligence-Prüfung von Vorteil sein. Käufer und Verkäufer sollten sehr bewusst und umsichtig diesen so bedeutsamen Teil im Verkaufsprozess wahrnehmen und sichern sich damit aus beiden Richtungen für zukünftige Probleme nach dem Verkauf ab.
Sonderfall Arbeitsrecht: Betriebsübergang nach § 613a BGB
Ein zentraler Aspekt, besonders beim Asset Deal, ist der Übergang von Arbeitsverhältnissen gemäß § 613a BGB.
Was bedeutet § 613a BGB?
Dieser Paragraph regelt, dass bei einem Betriebsübergang – typischerweise in einem Asset Deal – die bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber übergehen. Beim Share Deal liegt in der Regel kein Betriebsübergang vor, da der Arbeitgeber (die Gesellschaft) unverändert bleibt.
Rechte und Pflichten
- Erwerber: Er tritt in sämtliche Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Dazu gehören Gehaltszahlungen, Kündigungsschutz und die Anerkennung der bisherigen Betriebszugehörigkeit.
- Arbeitnehmer: Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang (innerhalb eines Monats nach Information). Entscheidet sich ein Arbeitnehmer dagegen, verbleibt das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber.
- Informationspflicht: Sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber müssen die Mitarbeiter umfassend über den Übergang informieren. Eine fehlerhafte Information kann die Widerspruchsfrist verlängern oder gar den Übergang verhindern.
Fazit: Wann sollte welche Vertragsstruktur gewählt werden?
Werden die Argumente für einen Share Deal oder Asset Deal zusammengefasst, ergibt sich folgender Schluss:
Es kommt auf die Betrachtungsweise von Käufer und Verkäufer an. Stehen rechtliche und/oder steuerliche Optimierungen bzw. Risiken im Vordergrund, muss schon frühzeitig die Wahl dazu getroffen werden.
Allerdings gilt es immer die individuelle Situation zu betrachten. Daher sollte jeder Unternehmer für beide Strukturen aufgeschlossen sein. Denn im Zweifel lassen sich die Vor- und Nachteile über einen Preisauf- bzw. -abschlag ausgleichen. Besonders bei komplexen Unternehmenstransaktionen sollte eine externe Beratung hinzugezogen werden.
Denn Experten, die sich regelmäßig mit der Thematik beschäftigen, helfen nicht nur dabei, Steuern zu sparen, sondern haben auch Erfahrung damit, Verhandlungen zu führen und Kompromisse zu finden. Schließlich müssen sich am Ende des Tages beide Parteien mit dem Vertrag wohlfühlen.
Häufige Fragen
Ein Asset Deal macht Sinn, wenn der Käufer nur bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens erwerben möchte. Er bietet zudem steuerliche Vorteile und reduziert Risiken durch den Ausschluss unerwünschter Verbindlichkeiten.
In einem Share Deal erwirbt der Käufer die Anteile (Shares) des Unternehmens und übernimmt damit das gesamte Unternehmen inklusive aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dies bedeutet eine vollständige Übernahme der bestehenden Strukturen und Verträge.
Ob ein Share Deal oder Asset Deal besser ist, hängt von den spezifischen Zielen und Umständen des Käufers und Verkäufers ab. Beide Modelle haben ihre eigenen Vor- und Nachteile, daher ist eine individuelle Beratung entscheidend.