Geschäftsleuten besprechen den Ablauf des Unternehmensverkaufs

Der Unter­nehmens­verkauf Ablauf in 4 Phasen

Ein Unter­nehmens­verkauf ist eine heikle Angele­gen­heit. Denn die Anzahl mögli­cher Fehler­quel­len ist hoch. Eine falsche Unter­neh­mens­be­wer­tung führt zu einem viel zu gerin­gen Kaufpreis oder verschreckt alle Interessenten.

Beson­ders schlim­me Auswir­kun­gen kann die Weiter­ga­be von Firmen­in­ternas an Wettbe­wer­ber haben, die von einem Kaufin­ter­es­sen­ten weiter­ge­ge­ben wurden. Um den Prozess des Unter­neh­mens­ver­kaufs zu verdeut­li­chen, werden im Folgen­den die wichtigs­ten Schrit­te erläutert.

Aber vor der Analy­se muss auf einen Punkt hinge­wie­sen werden: Jeder Unter­nehmens­verkauf ist anders. Daher sind viele Entschei­dun­gen von der indivi­du­el­len Situa­ti­on abhän­gig. Denn zwischen einem Verkauf im Rahmen einer Alters­nach­fol­ge, einem Sanie­rungs­ver­kauf oder einer vom Konkur­ren­ten erzwun­ge­nen Übernah­me liegen Welten.

Sie haben nicht viel Zeit zu lesen? Hier der Unter­nehmens­verkauf Ablauf in Kürze

In der Vorbe­rei­tungs­pha­se des Unter­neh­mens­ver­kaufs werden die Ziele und die Strate­gie, um diese zu errei­chen, festge­legt. Hierbei ist beson­ders die Unter­neh­mens­be­wer­tung wichtig. Denn der Wert des Unter­neh­mens entschei­det über den Kaufpreis.

In der Vermark­tungs­pha­se gilt es, die richti­gen poten­zi­el­len Käufer zu identi­fi­zie­ren und anzuspre­chen. Diese Perso­nen­grup­pe sollte auf die Strate­gie für den Verkauf abgestimmt sein. Ebenso gilt es früh zu entschei­den, ob ein Bieter­ver­fah­ren oder eine Einzel­su­che umgesetzt werden soll.

In der Unter­neh­mens­prü­fung (DD) und Verhand­lung prüfen die Inter­es­sen­ten, welche Risiken sie mit dem Unter­nehmens­kauf einge­hen. Ausge­hend vom Ergeb­nis dieser Prüfung wird ein finales Kaufan­ge­bot erstellt, über das verhan­delt werden kann. Einigen sich beide Partei­en, fließt das Resul­tat der Verhand­lung in einen Unternehmenskaufvertrag.

Vorbe­rei­tungs­pha­se

Im Ablauf eines Unter­neh­mens­ver­kaufs spielt bereits der erste Schritt der Vorbe­rei­tungs­pha­se eine wichti­ge Rolle. Sie stellt eine entschei­den­de Basis für den Erfolg des gesam­ten Verkaufs­pro­zes­ses dar.

Vorbe­rei­tung der Verkaufsunterlagen

Profes­sio­nel­le Inves­to­ren erhal­ten viele verschie­de­ne Kaufan­ge­bo­te und neigen bei unkla­rer Daten­la­ge auch schnell dazu ein Angebot abzuleh­nen. Ein Verkäu­fer muss daher die kurze Aufmerk­sam­keit, die er in der Angebots­pha­se erhält, nutzen. Daher gilt es, die relevan­tes­ten Infor­ma­tio­nen über das Unter­neh­men heraus­zu­fil­tern und daraus Infor­ma­ti­ons­un­ter­la­gen zu erstellen.

Der einfachs­te Weg, die Infor­ma­tio­nen aufzu­be­rei­ten, ist die Auswer­tung inter­ner Daten. Um die relevan­tes­ten Daten heraus­zu­fil­tern, ist es wichtig, sich in den Käufer hinein­zu­ver­set­zen. Welche Infor­ma­tio­nen steigern sein Inter­es­se und sind für das Geschäfts­mo­dell wirklich relevant? Was ist der USP (Allein­stel­lungs­merk­mal) und welche Wachs­tums­chan­cen bieten sich?

Auf jeden Fall sollte ein Käufer über die Stärken, Schwä­chen, Chancen und Risiken aufge­klärt werden. Daher kann eine SWOT-Analy­se die Basis der Verkaufs­un­ter­la­gen bilden.

KERN-SWOT-Analyse-als-Basis-der-Verkaufsunterlagen-des-Unternehmensverkaufs

M&A Beratung und Aufgaben

Für viele Unter­neh­mer stellt der Verkauf ihres Unter­neh­mens einen einma­li­gen Vorgang dar. Aller­dings steht dabei nicht nur viel Geld auf dem Spiel, sondern es gilt auch Haftungs­ri­si­ken zu minimie­ren. Daher suchen sich viele Unter­neh­mer eine profes­sio­nel­le M&A Beratung.

Diese Berater haben eine langjäh­ri­ge Erfah­rung mit Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen und stehen dem Unter­neh­mer mit ihrem Know-how zur Seite. Ihre Aufga­ben reichen von der Ausrich­tung der Verkaufs­stra­te­gie bis zur recht­li­chen Prüfung des ferti­gen Kaufvertrags.

So werden Unter­neh­mer nicht nur vor Fehlern bewahrt, die den Kaufpreis mindern könnten, sondern können über das Netzwerk der Berater eine Vielzahl inter­es­sier­ter Inves­to­ren in kürzes­ter Zeit errei­chen. Unabhän­gig davon, dass ein Projekt Firmen­ver­kauf einen extrem hohen Zeitbe­darf hat und dies über Berater intel­li­gent kompri­miert werden kann.

Verifi­zier­te Kaufge­su­che von Unter­neh­mern einsehen

M&A Strate­gie

Um sich die richti­ge Strate­gie auswäh­len zu können, müssen die Ziele klar definiert sein. Die wichtigs­te Frage, die sich ein Unter­neh­mer stellen sollte, lautet: Will ich wirklich sofort 100% der Antei­le verkau­fen oder lieber step-by-step die Antei­le abgeben? Und was will ich verkau­fen? Je nachdem, wie diese Fragen beant­wor­tet werden, kommen unter­schied­li­che Käufer infrage.

Der Unter­nehmens­verkauf

Wenn ein Unter­neh­mer nicht mehr direkt an seinem Unter­neh­men betei­ligt sein möchte, bietet sich ein Verkauf zu 100 % an. Und zugleich ist ein Unter­nehmens­verkauf keine Blaupause.

Einige Inves­to­ren sind bereit, den Großteil und bis zu 100 % des Kaufprei­ses in Cash zu bezah­len, andere Inves­to­ren bevor­zu­gen einen Kaufpreis, der sich an der zukünf­ti­gen Entwick­lung des Unter­neh­mens orien­tiert. Und die Parame­ter für einen Teil des Kaufprei­ses sind möglichst exakt und konkret mit allen Optio­nen schrift­lich zu benennen.

Beide Seiten sollten früh klären, ob es eine Übergangs­pha­se mit dem Verkäu­fer zur Einar­bei­tung geben wird und wie lang diese sein kann. Mehrheit­lich muss der Verkäu­fer und abgeben­de Unter­neh­mer einem Wettbe­werbs­ver­bot zustim­men. Manch­mal werden sogar Famili­en­mit­glie­der in dieses Wettbe­werbs­ver­bot mit integriert.

Die Unternehmens­nachfolge

Bei der Unternehmens­nachfolge fällt es vielen Firmen­in­ha­bern, die ein Unter­neh­men gegrün­det und aufge­baut haben, schwer zu akzep­tie­ren, dass ihre Firma mögli­cher­wei­se in der Zukunft mit einem anderen Unter­neh­men verschmol­zen wird. Die Ideal­vor­stel­lung der endlo­sen Fortfüh­rung der bishe­ri­gen Geschich­te in die Zukunft steht unbewusst im Vordergrund.

Famili­en­un­ter­neh­mer sind eher auch bereit auf Geld zu verzich­ten, wenn das Unter­neh­men und die Mitar­bei­ter aus Ihrer Sicht in gute Hände kommen und der Überneh­mer vermut­lich mit einem hohen Verant­wor­tungs­be­wusst­sein zur Geschich­te die Zukunft achtsam entwi­ckeln wird.

Diese Wunsch­vor­stel­lung eines Überge­bers bzw. Verkäu­fers spielt auch bei einem inner­fa­mi­liä­ren Generations­wechsel eine Rolle. Meistens ist jedoch im Rahmen ähnli­cher Wertvor­stel­lun­gen und der gemein­sa­men Vision der Genera­tio­nen, diese wichti­ge Frage­stel­lung für den Überge­ber leich­ter zu klären und zu vertrauen.

Unter­neh­mens­be­wer­tung

Die Unter­neh­mens­be­wer­tung ist eine subjek­ti­ve Einschät­zung über den Wert eines Unter­neh­mens. Hierbei werden Model­le verwen­det, die aus verschie­de­nen Unter­neh­mens­da­ten einen „fairen“ Preis für ein Unter­neh­men ermit­teln sollen.

Die wichtigs­ten Bewer­tungs­ver­fah­ren beim Unter­nehmens­kauf sind die Discoun­ted-Cashflow-Metho­de, die Ertrags­wert­me­tho­de, die Subtanz­wert­me­tho­de und die Multiplikatoren-Methode.

Bei der Discoun­ted-Cashh­flow- und der Ertrags­wert­me­tho­de werden die geschätz­ten zukünf­ti­gen Cashflows bzw. Jahres­über­schüs­se diskon­tiert und aufsum­miert. Bei der Subtanz­wert­me­tho­de wird der Wert aller Vermö­gens­ge­gen­stän­de geschätzt (ist bei Geschäfts­mo­del­len sinnvoll, bei denen das Anlage­ver­mö­gen wertvol­ler ist als der Ertrag).

Bei der Multi­pli­ka­to­ren-Metho­de werden Unter­neh­mens­kenn­zah­len wie Eigen­ka­pi­tal, Umsatz oder Gewinn mit gängi­gen Werten multi­pli­ziert, um eine grobe Schät­zung des Unter­neh­mens­werts zu erhal­ten. Das verein­fach­te, steuer­li­che Ertrags­wert­ver­fah­ren, eignet sich dagegen nicht, denn es setzt in der Regel deutlich zu hohe Fakto­ren ein. Aus der Sicht der Finanz­be­hör­den logisch und gleich­wohl entspricht es nicht dem üblichen Marktwert.

Unternehmensverkauf-Ablauf-CTA-Unternehmenswert-Einschaetzung-gratis-und-vertraulich

Kann der Unter­neh­mens­wert gestei­gert werden?

Unabhän­gig von Wahlmög­lich­kei­ten im Handels­recht zur bilan­zi­el­len Bewer­tung, sollte bei ausrei­chen­der Zeit des Verkäu­fers, jedes Geschäfts­mo­dell einge­hend auf Entwick­lungs­po­ten­tia­le geprüft werden. Der “Tunnel­blick” verstellt nach vielen Jahren des Unter­neh­mer­tums häufi­ger gewich­ti­ge Chancen für neue Märkte, Produk­te, Dienst­leis­tun­gen oder Skalierungen.

Heute gibt es in Verbin­dung mit künst­li­cher Intel­li­genz hervor­ra­gen­de Analy­se­instru­men­te und Verkäu­fer können dann abwägen, ob sie lieber noch 2-3 Jahre zur Entwick­lung des Unter­neh­mens­wer­tes inves­tie­ren möchten.

Wird ein Unter­nehmens­verkauf geplant, kann durch die geziel­te Prüfung des Geschäfts­mo­dells und der bilan­zi­el­len Gestal­tung der Unter­neh­mens­wert mögli­cher­wei­se deutlich gestei­gert werden. Alter­na­tiv kann über eine SWOT-Analy­se angesetzt werden. Denn wird das Unter­neh­men gegen Risiken abgesi­chert, zum Beispiel mit spezi­el­len Versi­che­run­gen, kann der Unter­neh­mens­wert gestei­gert werden. Aller­dings sind die Kosten dafür zur berücksichtigen.

Infor­ma­ti­on Memoran­dum / Firmen-Exposé

Das Infor­ma­ti­on Memoran­dum, auch Firmen Exposé genannt, hilft den Inter­es­sen­ten, einen umfang­rei­chen Überblick über das Unter­neh­men zu erlan­gen. Neben einer kurzen Einfüh­rung zu der Geschich­te, den Produk­ten und der strate­gi­schen Ausrich­tung werden „harte“ und „weiche“ Fakto­ren aufge­führt. Die „harten“ Fakto­ren sind die Unter­neh­mens­zah­len, mit denen der Inter­es­sent einen Unter­neh­mens­wert ermit­teln kann.

Zu den „weichen“ Fakto­ren gehören jene Punkte, die sich nicht oder nur teilwei­se quanti­fi­zie­ren lassen können. Hier werden zum Beispiel Führungs­ebe­nen, Markt­um­feld, Mitar­bei­ter­aus­bil­dung, Allein­stel­lungs­merk­ma­le sowie Kunden- und Liefe­ran­ten­be­zie­hun­gen beschrie­ben. Die SWOT-Analy­se ist hierbei ein mögli­ches Werkzeug zur Erstel­lung dieser Informationen.

Käufer­an­spra­che und Vermarktungsphase

Inner­halb der 4 Phasen des Verkaufs­pro­zes­ses sollte die Käufer­an­spra­che unter keinen Umstän­den vernach­läs­sigt werden.

Poten­zi­el­le Käufer / Unternehmensnachfolger

Ein Unter­neh­men kann an verschie­de­ne Arten von Inter­es­sen­ten verkauft werden. Jeder Käufer­typ sollte anders angespro­chen werden, da verschie­de­ne Inves­to­ren auch unter­schied­li­che Anrei­ze an einer Unter­neh­mens­trans­ak­ti­on haben.

KERN-Im-Unternehmensverkauf-Ablauf-stammen-potenzielle-Käufer-aus-verschiedenen-Gruppen

Inter­ner Mitarbeiter

Beim Manage­ment Buy Out (MBO) erwirbt das Manage­ment eines Unter­neh­mens die Unter­neh­mens­an­tei­le und erlangt so die Kontrol­le über das Unter­neh­men. MBO’s sind häufig ein geplan­ter Genera­tio­nen­wech­sel, bei dem der Käufer bereits im Vorfeld alle Infor­ma­tio­nen über das Unter­neh­men besitzt.

Exter­ne Führungskraft

Beim Manage­ment Buy In (MBI) erwirbt ein unter­neh­mens­exter­ner Akteur die Kontrol­le über das Unter­neh­men. Diese verfü­gen aller­dings über deutlich weniger Infor­ma­tio­nen über das Unter­neh­men. Daher gestal­ten sich Kaufpreis­ver­hand­lun­gen häufig deutlich schwie­ri­ger als beim MBO.

Mitbe­wer­ber / Strate­gi­scher Investor

Die Übernah­me eines Konkur­ren­ten bietet eine Vielzahl strate­gi­scher Vortei­le. So werden Kunden- und Liefe­ran­ten­be­zie­hun­gen, Forschungs- und Entwick­lungs­er­geb­nis­se einge­kauft und die Konkur­renz gleich­zei­tig verrin­gert. Zudem können durch die Integra­ti­on des übernom­me­nen Unter­neh­mens, in die Wertschöp­fungs­ket­te des strate­gi­schen Inves­tors, Syner­gien geschaf­fen werden und der eigene Unter­neh­mens­wert wird gesteigert.

Finanz­in­ves­to­ren

Das Geschäfts­mo­dell Firma kaufen besteht für Finanz­in­ves­to­ren darin, das gekauf­te Unter­neh­men zu einem späte­ren Zeitpunkt mit Gewinn weiter­zu­ver­kau­fen. Ziele von Finanz­in­ves­to­ren sind häufig Start-ups oder Unter­neh­men in Wachs­tums­bran­chen.

Finanz­in­ves­to­ren sind oftmals Invest­ment­fonds oder erfolg­rei­che Unter­neh­mer, die bereits über eine große Menge an Kapital verfü­gen. Dieses wird in viele Unter­neh­men inves­tiert, in der Hoffnung, dass die Inves­ti­tio­nen in erfolg­rei­che Unter­neh­men überwie­gen und zukünf­tig eine große Rendi­te erwirtschaften.

Aktive Käufer­su­che mit der Long List / Short List-Methode

Die Long List/Short List-Metho­de ist ein syste­ma­ti­sches Verfah­ren zur Identi­fi­ka­ti­on und Klassi­fi­zie­rung poten­zi­el­ler Käufer für das Unternehmen.

Auf der Long List werden alle Krite­ri­en aufge­lis­tet, die ein Käufer erfül­len sollte. Anhand dieser Liste werden alle passen­den Käufer grob identifiziert.

Auf der Short List werden die Krite­ri­en der Long List gewich­tet. Es ergibt sich nun ein Ranking der am besten passen­den poten­zi­el­len Erwer­ber. Diese können dann nach den wichtigs­ten Entschei­dungs­kri­te­ri­en weiter unter­teilt werden. 

Anspra­che Kaufinteressenten

Anhand der erstell­ten Klassen lassen sich die poten­zi­el­len Käufer gezielt anspre­chen. Hierbei sollte der höchs­te Aufwand in die Umwer­bung der Kandi­da­ten der relevan­tes­ten Klasse fließen.

Sollte sich in der wichtigs­ten Klasse kein Kaufin­ter­es­sent heraus­kris­tal­li­sie­ren, werden Gesprä­che mit den Unter­neh­men der zweiten und eventu­ell der dritten Klasse inten­si­viert. Da sich diese Akteu­re vermut­lich darüber bewusst sind, dass es besser passen­de Kauf-Kandi­da­ten gibt, sollte für jede Zielgrup­pe eine indivi­du­el­le Kommu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie ausge­ar­bei­tet werden.

Passi­ve Käufer­su­che mit einer Firmenbörse

Während mit der Long List/Short List-Metho­de aktiv nach poten­zi­el­len Erwer­bern gesucht wird, ermög­licht es eine Firmen­bör­se, Inves­to­ren breit angelegt auf ein zu verkau­fen­des Unter­neh­men aufmerk­sam zu machen, die an einem Unter­nehmens­kauf inter­es­siert sind. Hiefür erstellt der Unter­neh­mer oder Berater ein anony­mes Verkaufs­in­se­rat. Das Inserat sollte grund­le­gen­den Infor­ma­tio­nen erwäh­nen und Neugier­de auslösen.

Inves­to­ren können bei Inter­es­se mit dem Verkäu­fer oder Berater dann in Kontakt treten und ein Kennen­ler­nen kann erfol­gen. Jeder Verkäu­fer, der dies selbst und direkt machen möchte, sollt sich vorab grund­le­gend über seine Anony­mi­tät Gedan­ken machen und überle­gen, wie lange er diese aufrecht erhal­ten kann. Ein einge­schal­te­ter Berater ist dem gegen­über der perfek­te Sicher­heits­puf­fer für eine lange Anonymität.

Mit einer Unter­neh­mens­bör­se erhal­ten Sie quali­fi­zier­te Insera­te von Interessenten

Die Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung

Ein Unter­nehmens­verkauf ohne einen Austausch von Infor­ma­tio­nen zwischen Käufer und Verkäu­fer ist unmög­lich. Das Non-Disclo­sure-Agree­ment (NDA) soll verhin­dern, dass der Kaufin­ter­es­sent die erhal­te­nen Infor­ma­tio­nen weiter­gibt oder veröffentlicht.

Zwar veröf­fent­li­chen Unter­neh­men jedes Jahr einen Jahres­ab­schluss, in diesem sind jedoch viele sensi­ble Infor­ma­tio­nen nicht enthal­ten. Und grund­sätz­lich stellt eine offene Verkaufs­ab­sicht für einen Verkäu­fer ein poten­ti­el­les Risiko dar.

Gelan­gen zum Beispiel die Verträ­ge mit Zulie­fern in die Hände eines Konkur­ren­ten, könnte dieser sie nutzen, um die genau­en Herstel­lungs­kos­ten des produ­zier­ten Produkts zu ermit­teln und einen Preis­krieg begin­nen. Daher sollten sensi­ble Daten erst nach verein­bar­ter Geheim­hal­tung und verbind­li­cher Klärung eines nachhal­ti­gen Inves­ti­ti­ons­in­ter­es­ses weiter­ge­ge­ben werden. 

Unter­neh­mens­prü­fung und Verhandlung

Kein Unter­nehmens­kauf kann ohne gründ­li­che Prüfun­gen abgeschlos­sen werden. Sie bilden wichti­ge Säulen im Ablauf eines Kaufpro­zes­ses und für die Bestim­mung des finalen Kaufprei­ses der Firma.

Die Due Diligence

Bei der Due Diligence handelt es sich um eine Sorgfalts­prü­fung, die mit einer Fülle von Fragen des Inter­es­sen­ten gezielt vorbe­rei­tet werden sollte. Ziel ist es, die wirtschaft­li­chen, steuer­li­chen und recht­li­chen Risiken eines Unter­neh­mens­er­werbs zu identifizieren.

Hierzu bekommt der Inter­es­sent Einsicht in eine Fülle von Unter­neh­mens­da­ten, dem sogenann­ten Daten­raum. Mit fortschrei­ten­den Verhand­lun­gen und vertie­fen­den Fragen des Käufers kann dieser Daten­raum erwei­tert werden.

Eine Due Diligence wird mehrheit­lich vom Verkäu­fer erstellt und orien­tiert sich am Fragen­be­dürf­nis des poten­ti­el­len Käufes. Eine Ausnah­me kann bei größe­ren Firmen eine Vendor Due Diligence sein.

Werden über die DD Risiken und Proble­me bereits vor Eintritt in die finale Vertrags­ver­hand­lung mit einem Kaufin­ter­es­sen­ten erkannt, können diese dem Inter­es­sen­ten in der Verhand­lung mitge­teilt oder bis dahin behoben werden. Eine ausführ­li­che und grund­le­gen­de Due Diligence schützt letzt­end­lich beide Seiten vor mögli­chen Anspruchs­ri­si­ken nach einem Kauf.

Der Unter­nehmens­verkauf aus steuer­li­cher Sicht

Beim Unter­nehmens­verkauf sind Steuern ein wichti­ges Thema. Denn zum einen können bei der Überga­be der Kontrol­le über ein Unter­neh­men Steuern anfal­len, zum anderen versu­chen Verkäu­fer bereits während der Due Diligence heraus­zu­fin­den, wie zukünf­ti­ge Steuern vermie­den werden können.

Wird ein Unter­neh­men inner­halb der Familie weiter­ge­ge­ben, kann eine Schen­kungs­steu­er für den neuen Unter­neh­mer anfal­len, wenn das Unter­neh­men zu einem Preis unter­halb des Unter­neh­mens­werts weiter­ge­ge­ben wird. Der Kaufin­ter­es­sent prüft hinge­gen, welche Rechts­form für ihn Steuern einspa­ren kann.  Bestimm­te Rechts­for­men und vertrag­li­che Konstel­la­tio­nen können beiden Seiten helfen Steuern zu sparen.

Die Due Diligence Checkliste

Bei einer Due Diligence werden Unter­la­gen aus den Berei­chen Jahres­ab­schlüs­se, Steuern, Finan­zie­rung, Wettbe­werbs­ana­ly­se, Vertrieb, Marke­ting, Einkauf und Logis­tik, Unter­neh­mens­or­ga­ni­sa­ti­on, HR, Grund­stü­cke und Gebäu­de sowie dem Gesell­schafts­recht verwendet.

Grund­sätz­lich sollten die Unter­la­gen die letzten 3-5 Jahre vollstän­dig abbil­den. Während Jahres­ab­schlüs­se und Markt­ana­ly­sen für die Unter­neh­mens­be­wer­tung verwen­det werden, müssen alle Verträ­ge (Gesell­schaf­ter­ver­trag, Kunden- und Liefe­ran­ten­ver­trä­ge, Arbeits­ver­trä­ge) auf recht­li­che Risiken überprüft werden.

Die vollstän­di­ge Übermitt­lung aller wichti­gen Unter­la­gen ist beson­ders für den Verkäu­fer wichtig. Für alle Risiken, die dem Käufer bekannt waren, wird die Haftung übertra­gen. Werden Infor­ma­tio­nen zurück­ge­hal­ten, muss der Verkäu­fer auch nach dem Unter­nehmens­verkauf haften.

Schau­en Sie sich unsere Due Diligence Check­lis­te an, um mehr darüber zu erfah­ren, was im Einzel­nen geprüft wird.

Vertrag und Abschluss

Den letzten Schritt beim Ablauf eines Unter­neh­mens­ver­kaufs stellen die Vertrags­mo­da­li­tä­ten dar. Der Verkaufs­pro­zess nähert sich zwar dem Ende, die Aufmerk­sam­keit sollte aber weiter­hin gewahrt werden. Häufig ist in diesem Stadi­um auf beiden Seiten eine starke emotio­na­le Anspan­nung vorhan­den. Die passen­de Kommu­ni­ka­ti­on erhält damit einen beson­ders hohen Stellen­wert für die Errei­chung der finalen Unterschrift.

Asset Deal oder Share Deal?

Die Übertra­gung einer Firma kann auf zwei verschie­de­ne Weisen statt­fin­den. Beim Asset Deal verkauft das Unter­neh­men einzel­ne Wirtschafts­gü­ter an den Käufer. Dabei sollten alle Wirtschafts­gü­ter einzeln erfasst und übertra­gen werden.

Dies stellt sich in der Praxis oft als schwie­rig dar, beson­ders wenn immate­ri­el­le Vermö­gens­ge­gen­stän­de übertra­gen werden sollen, da der gesam­te Kaufpreis auf die einzel­nen Wirtschafts­gü­ter aufge­teilt werden muss. Neben Wirtschafts­gü­tern können auch Verbind­lich­kei­ten übernom­men werden.

Beim Share Deal hinge­gen werden nicht die Wirtschafts­gü­ter, sondern die Unter­neh­mens­an­tei­le übertra­gen. Das bedeu­tet, die Kontrol­le über das Unter­neh­men inklu­si­ve aller Aktiva und Passi­va, wechselt vom Verkäu­fer zum Käufer.

Der Asset Deal bietet die Möglich­keit, nur bestimm­te Teile eines Unter­neh­mens zu überneh­men. So kann der Käufer das Haftungs­ri­si­ko minimie­ren, indem bestimm­te Verbind­lich­kei­ten nicht übernom­men werden. Anderer­seits ist der Aufwand eines Asset Deals mögli­cher­wei­se im Detail deutlich höher und Verträ­ge mit Kunden oder Liefe­ran­ten könnten dabei einem Kündi­gungs­ri­si­ko unterliegen.

Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Fachar­ti­kel Share Deal vs. Asset Deal.

Das Bieter­ver­fah­ren

Das Bieter­ver­fah­ren ist ein Prozess, bei dem aus dem Kreis der Inter­es­sen­ten der Höchst­bie­ten­de ermit­telt werden kann. Hierzu werden in einer ersten Phase alle Inter­es­sen­ten gebeten, ein unver­bind­li­ches Angebot zu erstel­len. Anhand dieser Angebo­te sucht der Verkäu­fer die aussichts­reichs­ten Inves­to­ren aus.

Diese erhal­ten in einer zweiten Phase einen erwei­ter­ten Zugang zu inter­nen Daten und können so ein verbind­li­ches Angebot abgeben. In der letzten Phase erhal­ten dieje­ni­gen, die die besten Angebo­te abgege­ben haben, Zugang zu den vertrau­lichs­ten Infor­ma­tio­nen. Danach finden Vertrags­ver­hand­lun­gen mit diesen Inter­es­sen­ten statt. Dieses Verfah­ren ist klar struk­tu­riert und in einem überschau­ba­ren Zeitraum umsetzbar.

Der Letter of Intent

Der Letter of Intent (Absichts­er­klä­rung im Vorfeld einer anste­hen­den DD) ist ein wichti­ges Hilfs­mit­tel bei Vertrags­ver­hand­lun­gen. Beide Partei­en halten ihre wichtigs­ten Absich­ten detail­liert und schrift­lich fest. So kann frühzei­tig erkannt werden, ob eine Einigung überhaupt möglich ist.

Der Unter­neh­mens­kauf­ver­trag

Konnten sich Käufer und Verkäu­fer bei der Vertrags­ver­hand­lung einigen, wird der Unter­neh­mens­kauf­ver­trag erstellt. Dieser beschreibt alle verhan­del­ten Punkte, wie die Anzahl der übernom­me­nen Unter­neh­mens­an­tei­le (beim Share Deal) und den Kaufpreis.

Zwar ist ein Unter­neh­mens­kauf­ver­trag für den Verkauf einer Firma grund­sätz­lich an keine bestimm­te Form gebun­den, aller­dings können Vertrags­be­stand­tei­le, wie zum Beispiel GmbH-Antei­le oder Grund­stü­cke, dazu führen, dass eine notari­el­le Beurkun­dung notwen­dig ist.

Die Earn Out Klausel

Ein wichti­ger Bestand­teil eines Unter­neh­mens­kauf­ver­tra­ges ist die Earn Out Klausel. Diese sichert dem Verkäu­fer neben dem Kaufpreis einen erfolgs­ab­hän­gi­gen Zusatz­preis zu. Hierbei legen Käufer und Verkäu­fer, Bedin­gun­gen und Betrag der späte­ren, weite­ren Zahlun­gen, fest.

Eine solche erfolgs­ab­hän­gi­ge Zahlung dient in vielen Fällen als Kompro­miss bei weit ausein­an­der­lie­gen­den Preis­vor­stel­lun­gen oder Risiken in der zukünf­ti­gen Entwick­lung. Außer­dem dient es als zusätz­li­che Motiva­ti­on, falls der Unter­neh­mer weiter für das Unter­neh­men arbeitet.

Abschluss der Trans­ak­ti­on - Signing und Closing

Der letzte Schritt des Unter­neh­mens­ver­kaufs ist die Unter­schrift des Vertrags Signing sowie dessen Erfül­lung Closing. Die Übertra­gung der Unter­neh­mens­an­tei­le erfolgt, wenn alle erfor­der­li­chen Vertrags­be­din­gun­gen, zum Beispiel Zahlung des Kaufprei­ses, erfüllt wurden.

Kostenfreier KERN Experten-Ratgeber zum Unternehmensverkauf

Detail­lier­te­re Infor­ma­tio­nen und nützli­che Tipps finden Sie zusätz­lich in unserem Ratge­ber zum Verkauf eines Unternehmens