Wyróżniony obraz Formularz firmowy

Forma spółki: Optymal­ne przygo­to­wa­nie spółek do fuzji i przejęć

Die Wahl der optima­len Gesell­schafts­form spielt eine entschei­den­de Rolle bei der Vorbe­rei­tung eines Unter­neh­mens auf den M&A Prozess. Ein detail­lier­ter Überblick über die verschie­de­nen Rechts­for­men ist für strate­gi­sche Entschei­dun­gen im Rahmen von Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen von großer Bedeu­tung. Die Wahl der geeig­ne­ten Gesell­schafts­form kann den Unter­neh­mens­wert steigern, Trans­ak­tio­nen verein­fa­chen und sowohl recht­li­che als auch steuer­li­che Vortei­le bieten. Für Unter­neh­mer, die eine Nachfol­ge planen oder ihr Unter­neh­men verkau­fen wollen, kann die sorgfäl­ti­ge Ausein­an­der­set­zung mit der Gesell­schafts­form von strate­gi­schem Inter­es­se sein.

Im Folgen­den erläu­tern wir, wie Sie Ihr Unter­neh­men durch die Wahl der passen­den Rechts­form optimal für M&A-Transaktionen positionieren.

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Überblick: Gesell­schafts­for­men und ihre Auswir­kun­gen auf M&A-Transaktionen

Die Vielfalt der Gesell­schafts­for­men in Deutsch­land bietet Unter­neh­mern zahlrei­che Möglich­kei­ten, ihre Geschäfts­tä­tig­keit optimal zu struk­tu­rie­ren. Jede Rechts­form bringt spezi­fi­sche Vor- und Nachtei­le mit sich, die sich auf Haftung, Besteue­rung, Entschei­dungs­fin­dung und letzt­lich den Trans­ak­ti­ons­er­folg auswirken.

Einzel­un­ter­neh­men

Beschrei­bung: Ein Einzel­un­ter­neh­men ist oft die einfachs­te und direk­tes­te Form der Unter­neh­mens­grün­dung, getra­gen von einem einzel­nen Gründer ohne Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen.

Auswir­kun­gen auf M&A: Die Übertra­gung eines Einzel­un­ter­neh­mens ist vergleichs­wei­se unkom­pli­ziert, da keine Gesell­schaf­ter betei­ligt sind. Aller­dings kann die Übernah­me unbeschränk­ter Haftung (für Risiken aus der Vergan­gen­heit) ein Hinder­nis für poten­zi­el­le Käufer darstel­len. Und dem Thema Daten­schutz bei Kunden­da­ten ist beson­de­re Aufmerk­sam­keit zu widmen.

Perso­nen­ge­sell­schaf­ten

Perso­nen­ge­sell­schaf­ten sind insbe­son­de­re für kleine und mittel­gro­ße Unter­neh­men attrak­tiv, die Wert auf flexi­ble Struk­tu­ren und die persön­li­che Mitwir­kung der Gesell­schaf­ter legen.

Gesell­schaft bürger­li­chen Rechts (GbR)

Beschrei­bung: Die GbR ist eine einfa­che und flexi­ble Gesell­schafts­form, welche oft für kleine­re Unter­neh­men oder Freibe­ruf­ler genutzt wird. Jeder Gesell­schaf­ter haftet persön­lich und unbeschränkt.

Auswir­kun­gen auf M&A: Die GbR ist aufgrund der unbeschränk­ten Haftung und der Notwen­dig­keit, alle Gesell­schaf­ter in Entschei­dun­gen einzu­be­zie­hen, weniger attrak­tiv für M&A-Transaktionen.

Spółka jawna (OHG)

Beschrei­bung: Die OHG ist für gewerb­li­che Tätig­kei­ten konzi­piert. Auch hier haften alle Gesell­schaf­ter unbeschränkt. Diese Form gibt es relativ selten.

Auswir­kun­gen auf M&A: Ähnlich wie bei der GbR gestal­tet sich eine M&A-Transaktion aufgrund der unbeschränk­ten Haftung und der gemein­sa­men Entschei­dungs­fin­dung komplexer.

Spółka koman­dy­to­wa (KG)

Beschrei­bung: Die KG besteht aus (unbeschränkt haften­den) Komple­men­tä­ren und (haftungs­be­schränk­ten) Kommanditisten.

Auswir­kun­gen auf M&A: Die KG bietet eine gewis­se Flexi­bi­li­tät, da die Komman­di­tis­ten leich­ter ausschei­den oder Antei­le übertra­gen können. Die Haftung der Komple­men­tä­re bleibt jedoch ein Faktor, der bei Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen berück­sich­tigt werden muss.

Kapital­ge­sell­schaf­ten

Kapital­ge­sell­schaf­ten bieten eine klare Trennung zwischen dem Privat­ver­mö­gen der Gesell­schaf­ter und dem Gesell­schafts­ver­mö­gen, was sie für größe­re Unter­neh­mun­gen und Inves­ti­tio­nen ideal macht.

Gesell­schaft mit beschränk­ter Haftung (GmbH)

Beschrei­bung: Die GmbH stellt eine bevor­zug­te Unter­neh­mens­form mit beschränk­ter Haftung der Gesell­schaf­ter dar. Sie zeich­net sich durch eine klare Struk­tur sowie eine hohe Flexi­bi­li­tät in der Gestal­tungs­mög­lich­keit aus.

Auswir­kun­gen auf M&A: Die GmbH ist aufgrund der Haftungs­be­schrän­kung und der Möglich­keit, Geschäfts­an­tei­le zu übertra­gen, eine attrak­ti­ve Gesell­schafts­form für M&A-Transaktionen. Wichtig ist, bei den Übertra­gun­gen mögli­che Kunden­ver­trä­ge auf Sonder­kün­di­gungs­rech­te hin zu prüfen, da diese bei einem Gesell­schaf­ter­wech­sel auch ein Risiko darstel­len können.

Unter­neh­mens­ge­sell­schaft (UG)

Beschrei­bung: Die UG (haftungs­be­schränkt), auch „Mini-GmbH“ genannt, ist eine Varian­te der GmbH mit gerin­ge­rem Stammkapital.

Auswir­kun­gen auf M&A: Ähnlich wie die GmbH eignet sich die UG gut für M&A, aller­dings kann das gerin­ge­re Stamm­ka­pi­tal ein Faktor bei der Unter­neh­mens­be­wer­tung sein.

Spółka akcyj­na (AG)

Beschrei­bung: Die AG ist eine Kapital­ge­sell­schaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Sie eignet sich beson­ders für große Unternehmen.

Auswir­kun­gen auf M&A: Die AG bietet hohe Flexi­bi­li­tät bei M&A-Transaktionen, da Aktien leich­ter handel­bar sind. Aller­dings ist die Gründung und Verwal­tung einer AG komple­xer und mit höheren Kosten verbunden.

Die Wahl der Gesell­schafts­form stellt einen wesent­li­chen Faktor für die langfris­ti­ge Entwick­lung eines Unter­neh­mens sowie dessen Attrak­ti­vi­tät für poten­zi­el­le M&A-Transaktionen dar. Für Gründer und Unter­neh­mer ist es empfeh­lens­wert, die verschie­de­nen Optio­nen einer Gesell­schafts­form sorgfäl­tig abzuwä­gen. Dabei sollte nicht nur die aktuel­le Situa­ti­on berück­sich­tigt werden, sondern auch zukünf­ti­ge Entwicklungsmöglichkeiten.

Eine voraus­schau­en­de Entschei­dung hinsicht­lich der gewähl­ten Unter­neh­mens­form schafft die Grund­la­ge für erfolg­rei­che M&A-Aktivitäten und eine nachhal­ti­ge Steige­rung des Unter­neh­mens­wer­tes. Gleich­wohl ist auch steuer­lich abzuwä­gen, ob Fristen bei einem Gesell­schafts­form­wech­sel vor einem Verkauf zu beach­ten sind, damit auch wirklich alle gewünsch­ten Vortei­le erreicht werden.

Die Bedeu­tung der Gesell­schafts­form in der Due-Diligence-Prüfung

Die Due-Diligence-Prüfung ist ein wichti­ger Schritt im M&A-Prozess, bei dem poten­zi­el­le Risiken und Chancen des Zielun­ter­neh­mens gründ­lich unter­sucht werden. Eine Analy­se der Rechts­form liefert wesent­li­che Erkennt­nis­se über die Struk­tur, Haftungs­ver­hält­nis­se und steuer­li­chen Impli­ka­tio­nen des Zielunternehmens.

Beson­de­res Augen­merk liegt auf der Prüfung der recht­li­chen und finan­zi­el­len Verflech­tun­gen zwischen Gesell­schaf­tern und Unter­neh­men. Bei Perso­nen­ge­sell­schaf­ten wie der GbR oder OHG steht die persön­li­che Haftung der Gesell­schaf­ter im Vorder­grund, während bei Kapital­ge­sell­schaf­ten wie der GmbH oder AG die Trennung von Privat- und Gesell­schafts­ver­mö­gen eine Rolle spielt.

Die (recht­li­che) Due Diligence unter­sucht zudem, ob die gewähl­te Unter­neh­mens­form optimal zu den Zielen der M&A-Transaktion passt. Dabei werden Aspek­te wie Flexi­bi­li­tät bei Anteils­über­tra­gun­gen, Mitbe­stim­mungs­rech­te, Daten­schutz oder Publi­zi­täts­pflich­ten bewer­tet. Eine gründ­li­che Analy­se der Gesell­schafts­form ermög­licht es, poten­zi­el­le Stolper­stei­ne frühzei­tig zu identi­fi­zie­ren und Handlungs­emp­feh­lun­gen für eine reibungs­lo­se Trans­ak­ti­on abzuleiten.

Für Käufer bietet die Prüfung der Rechts­form wertvol­le Einbli­cke in die Unter­neh­mens­kul­tur und -führung. Die Wahl der Gesell­schafts­form spiegelt oft die strate­gi­sche Ausrich­tung und die Werte des Unter­neh­mens wider. Diese Erkennt­nis­se sind entschei­dend für die Bewer­tung der kultu­rel­len Passung und die Planung der Post-Merger-Integration.

Eine profes­sio­nel­le Due Diligence berück­sich­tigt die Beson­der­hei­ten verschie­de­ner Unter­neh­mens­for­men und ihre Auswir­kun­gen auf den M&A-Prozess. Sie schafft damit eine solide Entschei­dungs­grund­la­ge für alle Betei­lig­ten und trägt maßgeb­lich zum Erfolg der Trans­ak­ti­on bei.

Integra­ti­on und Wahl der Rechts­form nach M&A

Der M&A-Prozess bietet Unter­neh­men die Chance, ihre Struk­tu­ren zu optimie­ren und sich für zukünf­ti­ges Wachs­tum optimal aufzu­stel­len. Bei Unter­neh­men mit unter­schied­li­chen Rechts­for­men stellt die Wahl der künfti­gen Gesell­schafts­form einen wesent­li­chen Aspekt dar, der weitrei­chen­de Auswir­kun­gen auf die Unter­neh­mens­struk­tur und -führung hat.

Grafik grundlegender Ablauf einer Fusion aus zwei verschiedenen Rechtsformen

Der grund­le­gen­de Ablauf am Beispiel einer Fusion aus zwei verschie­de­nen Rechts­for­men gestal­tet sich wie folgt:

  • Faza przygo­to­waw­c­za: In dieser Phase werden die Ziele der Fusion klar definiert, und es erfolgt eine einge­hen­de Prüfung (Due Diligence) der betei­lig­ten Unter­neh­men. Hierbei wird unter­sucht, welche recht­li­chen und finan­zi­el­len Struk­tu­ren vorlie­gen und wie diese am besten zusam­men­ge­führt werden können.
  • Entschei­dung über die Rechts­form: Basie­rend auf den Ergeb­nis­sen der Due Diligence und unter Berück­sich­ti­gung der strate­gi­schen Ziele des fusio­nier­ten Unter­neh­mens entschei­den die Stake­hol­der über die passen­de Rechts­form. Dies könnte die Fortfüh­rung einer der bishe­ri­gen Gesell­schafts­for­men sein, wie z.B. die Umwand­lung beider Unter­neh­men in eine GmbH & Co. KG, um Haftungs­ri­si­ken zu minimie­ren und steuer­li­che Vortei­le zu nutzen.
  • Integra­ti­on: Nach der Entschei­dung für eine Rechts­form beginnt die Integra­ti­ons­pha­se. Diese umfasst die recht­li­che Konso­li­die­rung, die Verein­heit­li­chung von Prozes­sen und Syste­men sowie die kultu­rel­le Integra­ti­on der Teams.
  • Neugrün­dung (falls erfor­der­lich): In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine völlig neue Gesell­schaft zu gründen, um die Vortei­le einer saube­ren Struk­tur ohne histo­ri­sche Belas­tun­gen zu nutzen. Dies ist oft der Fall, wenn keine der bestehen­den Unter­neh­mens­for­men optimal für die zukünf­ti­ge Geschäfts­stra­te­gie ist oder wenn recht­li­che und steuer­li­che Gründe eine Neugrün­dung begüns­ti­gen. Alter­na­tiv können Gesell­schaf­ten auch zeitver­setzt mitein­an­der verschmol­zen werden.

Ob eine neue Unter­neh­mens­grün­dung erfor­der­lich ist, hängt von der gewähl­ten Integra­ti­ons­stra­te­gie ab. Häufig wird eine der bestehen­den Rechts­for­men beibe­hal­ten und das andere Unter­neh­men in diese integriert. Dies ist beson­ders effizi­ent, wenn eines der Unter­neh­men bereits eine für die Zukunft geeig­ne­te Rechts­form wie eine GmbH oder GmbH & Co. KG aufweist.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine völlig neue Rechts­form zu wählen. Dies bietet die Möglich­keit, die Unter­neh­mens­struk­tur von Grund auf neu zu gestal­ten und optimal an die Ziele des fusio­nier­ten Unter­neh­mens anzupas­sen. Dabei sind Fakto­ren wie Haftung, Steuern, Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten und Mitbe­stim­mungs­rech­te zu berücksichtigen.

Die Wahl der Rechts­form nach einem M&A-Prozess sollte strate­gisch erfol­gen und die Zukunfts­per­spek­ti­ven des neuen Unter­neh­mens berück­sich­ti­gen. Geeig­ne­te Optio­nen sind:

  1. GmbH: Bietet Haftungs­be­schrän­kung und klare Strukturen.
  2. GmbH & Co. KG: Kombi­niert die Vortei­le einer Perso­nen- und Kapitalgesellschaft.
  3. AG: Ermög­licht Zugang zum Kapital­markt und eignet sich für größe­re Unternehmen.
  4. Und in beson­de­ren Fällen sind auch die Genos­sen­schaft lub Fundac­ja rodzinna für Unter­neh­men und Famili­en eine sehr ernst­haf­te Alternative.

Die Entschei­dung für die optima­le Rechts­form nach einer Fusion sollte unter Berück­sich­ti­gung aller relevan­ten Fakto­ren und mit Unter­stüt­zung erfah­re­ner Berater getrof­fen werden. Eine wohlüber­leg­te Wahl bildet die Grund­la­ge für eine nachhal­ti­ge Unter­neh­mens­ent­wick­lung und eröff­net neue Wachs­tums­po­ten­zia­le im Hinblick auf die fusio­nier­ten Unternehmen.

Inter­na­tio­na­le Unternehmenstransaktionen

Bei grenz­über­schrei­ten­den M&A-Aktivitäten – Cross Border M&A – treffen unter­schied­li­che Rechts­sys­te­me und Unter­neh­mens­kul­tu­ren aufein­an­der. Dies erfor­dert eine sorgfäl­ti­ge Analy­se und Anpas­sung der Gesell­schafts­form, um den recht­li­chen Anfor­de­run­gen beider Länder gerecht zu werden und gleich­zei­tig die Unter­neh­mens­zie­le optimal zu unterstützen.

Folgen­de Aspek­te sind bei inter­na­tio­na­len Trans­ak­tio­nen beson­ders zu beachten:

  1. Recht­li­che Kompa­ti­bi­li­tät: Die gewähl­te Gesell­schafts­form muss sowohl im Heimat­land als auch im Zielland anerkannt und umsetz­bar sein. Dies kann zu hybri­den Struk­tu­ren führen, die Elemen­te verschie­de­ner Rechts­for­men kombinieren.
  2. Steuer­li­che Optimie­rung: Inter­na­tio­na­le Steuer­ab­kom­men und unter­schied­li­che Steuer­sys­te­me beein­flus­sen die Wahl der Gesell­schafts­form maßgeb­lich. Eine kluge Struk­tu­rie­rung kann erheb­li­che steuer­li­che Vortei­le bieten.
  3. Gover­nan­ce-Struk­tu­ren: Die Unter­neh­mens­füh­rung muss an inter­na­tio­na­le Standards und lokale Anfor­de­run­gen angepasst werden. Dies kann Änderun­gen in der Organi­sa­ti­ons­struk­tur und den Entschei­dungs­pro­zes­sen erfordern.
  4. Arbeit­neh­mer­rech­te und Mitbe­stim­mung: In vielen Ländern gibt es spezi­fi­sche Regelun­gen zur Arbeit­neh­mer­be­tei­li­gung, die bei der Wahl der Gesell­schafts­form zu berück­sich­ti­gen sind.
  5. Kapital­markt­recht: Für börsen­no­tier­te Unter­neh­men gelten beson­de­re Vorschrif­ten, die länder­über­grei­fend harmo­ni­siert werden müssen.

Die Heraus­for­de­run­gen inter­na­tio­na­ler Trans­ak­tio­nen bieten gleich­zei­tig Chancen für innova­ti­ve Lösun­gen. Beispiels­wei­se kann die Gründung einer Europäi­schen Aktien­ge­sell­schaft (SE) eine geeig­ne­te Option für grenz­über­schrei­ten­de Fusio­nen inner­halb der EU sein. Sie vereint die Vortei­le einer Aktien­ge­sell­schaft mit erhöh­ter Flexi­bi­li­tät bei der inter­na­tio­na­len Geschäftstätigkeit.

Eine umfas­sen­de Beratung durch Exper­ten mit inter­na­tio­na­ler Erfah­rung ist hierbei unerlässlich.

Tipps zur Vermei­dung von Fallstri­cken bei Gesell­schafts­for­men in M&A

Bei Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen spielt die Gesell­schafts­form eine wichti­ge Rolle. Mit den folgen­den Tipps können Sie poten­zi­el­le Heraus­for­de­run­gen sicher meistern:

Grafik Tipps zur Vermeidung von Fallstricken bei Gesellschaftsformen in M&A
  1. Frühzei­ti­ge Planung: Begin­nen Sie frühzei­tig mit der Planung und prüfen Sie die Auswir­kun­gen der Gesell­schafts­form auf den M&A-Prozess. Achten Sie auf mögli­che Steuer­fris­ten bei einer Neuausrichtung.
  2. Profes­sio­nel­le Beratung: Holen Sie sich Exper­ten­rat von erfah­re­nen M&A-Beratern, Rechts­an­wäl­ten und Steuer­be­ra­tern ein.
  3. Trans­pa­ren­te Kommu­ni­ka­ti­on: Kommu­ni­zie­ren Sie offen und trans­pa­rent mit allen Betei­lig­ten, einschließ­lich Gesell­schaf­tern, Mitar­bei­tern und poten­zi­el­len Käufern oder Investoren.
  4. Flexi­bi­li­tät: Seien Sie bereit, Ihre Pläne anzupas­sen und auf unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se zu reagieren.
  5. Należy­ta staran­ność: Führen Sie eine gründ­li­che Due Diligence Prüfung durch, um Risiken zu identi­fi­zie­ren und zu bewerten.
  6. Vertrags­ge­stal­tung: Achten Sie auf eine sorgfäl­ti­ge Vertrags­ge­stal­tung, die alle relevan­ten Aspek­te der Trans­ak­ti­on regelt.
  7. Integra­ti­ons­pla­nung: Entwi­ckeln Sie einen detail­lier­ten Integra­ti­ons­plan, um eine reibungs­lo­se Zusam­men­füh­rung der Unter­neh­men nach der Trans­ak­ti­on zu gewährleisten.

Wniosek

Die Wahl der Gesell­schafts­form stellt einen strate­gi­schen Faktor im Kontext von M&A-Transaktionen dar. Die Rechts­form eines Unter­neh­mens hat spezi­fi­sche Auswir­kun­gen auf die Haftung, die Besteue­rung, die Entschei­dungs­fin­dung sowie den Transaktionserfolg.

Eine sorgfäl­ti­ge Due-Diligence-Prüfung ist unerläss­lich, um Risiken zu identi­fi­zie­ren und die Trans­ak­ti­on optimal zu gestal­ten. Dies gilt insbe­son­de­re auch für inter­na­tio­na­le Trans­ak­tio­nen und die Integra­ti­on nach M&A.

Eine frühzei­ti­ge Planung, profes­sio­nel­le Beratung sowie trans­pa­ren­te Kommu­ni­ka­ti­on sind maßgeb­lich für den Erfolg einer Transaktion.

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FAQ – Häufi­ge Fragen

Was ist die beste Gesell­schafts­form?

Die „beste“ Gesell­schafts­form gibt es nicht. Die optima­le Wahl hängt von indivi­du­el­len Fakto­ren ab, wie Unter­neh­mens­grö­ße, Branche, Haftungs­be­dürf­nis­sen, Steuer­op­ti­mie­rung und Zukunfts­plä­nen. Eine GmbH bietet beispiels­wei­se Haftungs­be­schrän­kung und Flexi­bi­li­tät, während eine AG für größe­re Unter­neh­men mit Kapital­markt­ori­en­tie­rung attrak­tiv sein kann.

Ist die stille Gesell­schaft eine GbR?

Nein, die stille Gesell­schaft ist keine GbR. Sie ist eine Sonder­form der Perso­nen­ge­sell­schaft, bei der der stille Gesell­schaf­ter (als natür­li­che oder juris­ti­sche Person) eine Kapital­ein­la­ge leistet, aber nicht aktiv am Geschäfts­be­trieb betei­ligt ist. Die Haftung ist auf die Einla­ge beschränkt. Die stille Gesell­schaft tritt nicht außen auf und muss folglich nicht ins Handels­re­gis­ter einge­tra­gen werden.

Bei welchem Zusam­men­schluss ist eine Unter­neh­mens­grün­dung notwen­dig?

Eine Unter­neh­mens­grün­dung ist in der Regel erfor­der­lich, wenn Unter­neh­men mit unter­schied­li­chen Rechts­for­men fusio­nie­ren, beispiels­wei­se eine GmbH und eine GmbH & Co. KG. Auch bei inter­na­tio­na­len Trans­ak­tio­nen kann die Gründung einer neuen Gesell­schaft mit einer geeig­ne­ten Rechts­form sinnvoll sein.