Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform spielt eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung eines Unternehmens auf den M&A Prozess. Ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Rechtsformen ist für strategische Entscheidungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen von großer Bedeutung. Die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform kann den Unternehmenswert steigern, Transaktionen vereinfachen und sowohl rechtliche als auch steuerliche Vorteile bieten. Für Unternehmer, die eine Nachfolge planen oder ihr Unternehmen verkaufen wollen, kann die sorgfältige Auseinandersetzung mit der Gesellschaftsform von strategischem Interesse sein.
Im Folgenden erläutern wir, wie Sie Ihr Unternehmen durch die Wahl der passenden Rechtsform optimal für M&A-Transaktionen positionieren.
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Inhaltsverzeichnis
- Überblick: Gesellschaftsformen und ihre Auswirkungen auf M&A-Transaktionen
- Die Bedeutung der Gesellschaftsform in der Due-Diligence-Prüfung
- Integration und Wahl der Rechtsform nach M&A
- Internationale Unternehmenstransaktionen
- Tipps zur Vermeidung von Fallstricken bei Gesellschaftsformen in M&A
- Fazit
- FAQ - Häufige Fragen
Überblick: Gesellschaftsformen und ihre Auswirkungen auf M&A-Transaktionen
Die Vielfalt der Gesellschaftsformen in Deutschland bietet Unternehmern zahlreiche Möglichkeiten, ihre Geschäftstätigkeit optimal zu strukturieren. Jede Rechtsform bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich, die sich auf Haftung, Besteuerung, Entscheidungsfindung und letztlich den Transaktionserfolg auswirken.
Einzelunternehmen
Beschreibung: Ein Einzelunternehmen ist oft die einfachste und direkteste Form der Unternehmensgründung, getragen von einem einzelnen Gründer ohne Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen.
Auswirkungen auf M&A: Die Übertragung eines Einzelunternehmens ist vergleichsweise unkompliziert, da keine Gesellschafter beteiligt sind. Allerdings kann die Übernahme unbeschränkter Haftung (für Risiken aus der Vergangenheit) ein Hindernis für potenzielle Käufer darstellen. Und dem Thema Datenschutz bei Kundendaten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Personengesellschaften
Personengesellschaften sind insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen attraktiv, die Wert auf flexible Strukturen und die persönliche Mitwirkung der Gesellschafter legen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Beschreibung: Die GbR ist eine einfache und flexible Gesellschaftsform, welche oft für kleinere Unternehmen oder Freiberufler genutzt wird. Jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt.
Auswirkungen auf M&A: Die GbR ist aufgrund der unbeschränkten Haftung und der Notwendigkeit, alle Gesellschafter in Entscheidungen einzubeziehen, weniger attraktiv für M&A-Transaktionen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Beschreibung: Die OHG ist für gewerbliche Tätigkeiten konzipiert. Auch hier haften alle Gesellschafter unbeschränkt. Diese Form gibt es relativ selten.
Auswirkungen auf M&A: Ähnlich wie bei der GbR gestaltet sich eine M&A-Transaktion aufgrund der unbeschränkten Haftung und der gemeinsamen Entscheidungsfindung komplexer.
Kommanditgesellschaft (KG)
Beschreibung: Die KG besteht aus (unbeschränkt haftenden) Komplementären und (haftungsbeschränkten) Kommanditisten.
Auswirkungen auf M&A: Die KG bietet eine gewisse Flexibilität, da die Kommanditisten leichter ausscheiden oder Anteile übertragen können. Die Haftung der Komplementäre bleibt jedoch ein Faktor, der bei Unternehmenstransaktionen berücksichtigt werden muss.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften bieten eine klare Trennung zwischen dem Privatvermögen der Gesellschafter und dem Gesellschaftsvermögen, was sie für größere Unternehmungen und Investitionen ideal macht.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Beschreibung: Die GmbH stellt eine bevorzugte Unternehmensform mit beschränkter Haftung der Gesellschafter dar. Sie zeichnet sich durch eine klare Struktur sowie eine hohe Flexibilität in der Gestaltungsmöglichkeit aus.
Auswirkungen auf M&A: Die GmbH ist aufgrund der Haftungsbeschränkung und der Möglichkeit, Geschäftsanteile zu übertragen, eine attraktive Gesellschaftsform für M&A-Transaktionen. Wichtig ist, bei den Übertragungen mögliche Kundenverträge auf Sonderkündigungsrechte hin zu prüfen, da diese bei einem Gesellschafterwechsel auch ein Risiko darstellen können.
Unternehmensgesellschaft (UG)
Beschreibung: Die UG (haftungsbeschränkt), auch „Mini-GmbH“ genannt, ist eine Variante der GmbH mit geringerem Stammkapital.
Auswirkungen auf M&A: Ähnlich wie die GmbH eignet sich die UG gut für M&A, allerdings kann das geringere Stammkapital ein Faktor bei der Unternehmensbewertung sein.
Aktiengesellschaft (AG)
Beschreibung: Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Sie eignet sich besonders für große Unternehmen.
Auswirkungen auf M&A: Die AG bietet hohe Flexibilität bei M&A-Transaktionen, da Aktien leichter handelbar sind. Allerdings ist die Gründung und Verwaltung einer AG komplexer und mit höheren Kosten verbunden.
Die Wahl der Gesellschaftsform stellt einen wesentlichen Faktor für die langfristige Entwicklung eines Unternehmens sowie dessen Attraktivität für potenzielle M&A-Transaktionen dar. Für Gründer und Unternehmer ist es empfehlenswert, die verschiedenen Optionen einer Gesellschaftsform sorgfältig abzuwägen. Dabei sollte nicht nur die aktuelle Situation berücksichtigt werden, sondern auch zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.
Eine vorausschauende Entscheidung hinsichtlich der gewählten Unternehmensform schafft die Grundlage für erfolgreiche M&A-Aktivitäten und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Gleichwohl ist auch steuerlich abzuwägen, ob Fristen bei einem Gesellschaftsformwechsel vor einem Verkauf zu beachten sind, damit auch wirklich alle gewünschten Vorteile erreicht werden.
Die Bedeutung der Gesellschaftsform in der Due-Diligence-Prüfung
Die Due-Diligence-Prüfung ist ein wichtiger Schritt im M&A-Prozess, bei dem potenzielle Risiken und Chancen des Zielunternehmens gründlich untersucht werden. Eine Analyse der Rechtsform liefert wesentliche Erkenntnisse über die Struktur, Haftungsverhältnisse und steuerlichen Implikationen des Zielunternehmens.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Prüfung der rechtlichen und finanziellen Verflechtungen zwischen Gesellschaftern und Unternehmen. Bei Personengesellschaften wie der GbR oder OHG steht die persönliche Haftung der Gesellschafter im Vordergrund, während bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG die Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen eine Rolle spielt.
Die (rechtliche) Due Diligence untersucht zudem, ob die gewählte Unternehmensform optimal zu den Zielen der M&A-Transaktion passt. Dabei werden Aspekte wie Flexibilität bei Anteilsübertragungen, Mitbestimmungsrechte, Datenschutz oder Publizitätspflichten bewertet. Eine gründliche Analyse der Gesellschaftsform ermöglicht es, potenzielle Stolpersteine frühzeitig zu identifizieren und Handlungsempfehlungen für eine reibungslose Transaktion abzuleiten.
Für Käufer bietet die Prüfung der Rechtsform wertvolle Einblicke in die Unternehmenskultur und -führung. Die Wahl der Gesellschaftsform spiegelt oft die strategische Ausrichtung und die Werte des Unternehmens wider. Diese Erkenntnisse sind entscheidend für die Bewertung der kulturellen Passung und die Planung der Post-Merger-Integration.
Eine professionelle Due Diligence berücksichtigt die Besonderheiten verschiedener Unternehmensformen und ihre Auswirkungen auf den M&A-Prozess. Sie schafft damit eine solide Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten und trägt maßgeblich zum Erfolg der Transaktion bei.
Integration und Wahl der Rechtsform nach M&A
Der M&A-Prozess bietet Unternehmen die Chance, ihre Strukturen zu optimieren und sich für zukünftiges Wachstum optimal aufzustellen. Bei Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsformen stellt die Wahl der künftigen Gesellschaftsform einen wesentlichen Aspekt dar, der weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur und -führung hat.

Der grundlegende Ablauf am Beispiel einer Fusion aus zwei verschiedenen Rechtsformen gestaltet sich wie folgt:
- Vorbereitungsphase: In dieser Phase werden die Ziele der Fusion klar definiert, und es erfolgt eine eingehende Prüfung (Due Diligence) der beteiligten Unternehmen. Hierbei wird untersucht, welche rechtlichen und finanziellen Strukturen vorliegen und wie diese am besten zusammengeführt werden können.
- Entscheidung über die Rechtsform: Basierend auf den Ergebnissen der Due Diligence und unter Berücksichtigung der strategischen Ziele des fusionierten Unternehmens entscheiden die Stakeholder über die passende Rechtsform. Dies könnte die Fortführung einer der bisherigen Gesellschaftsformen sein, wie z.B. die Umwandlung beider Unternehmen in eine GmbH & Co. KG, um Haftungsrisiken zu minimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.
- Integration: Nach der Entscheidung für eine Rechtsform beginnt die Integrationsphase. Diese umfasst die rechtliche Konsolidierung, die Vereinheitlichung von Prozessen und Systemen sowie die kulturelle Integration der Teams.
- Neugründung (falls erforderlich): In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine völlig neue Gesellschaft zu gründen, um die Vorteile einer sauberen Struktur ohne historische Belastungen zu nutzen. Dies ist oft der Fall, wenn keine der bestehenden Unternehmensformen optimal für die zukünftige Geschäftsstrategie ist oder wenn rechtliche und steuerliche Gründe eine Neugründung begünstigen. Alternativ können Gesellschaften auch zeitversetzt miteinander verschmolzen werden.
Ob eine neue Unternehmensgründung erforderlich ist, hängt von der gewählten Integrationsstrategie ab. Häufig wird eine der bestehenden Rechtsformen beibehalten und das andere Unternehmen in diese integriert. Dies ist besonders effizient, wenn eines der Unternehmen bereits eine für die Zukunft geeignete Rechtsform wie eine GmbH oder GmbH & Co. KG aufweist.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine völlig neue Rechtsform zu wählen. Dies bietet die Möglichkeit, die Unternehmensstruktur von Grund auf neu zu gestalten und optimal an die Ziele des fusionierten Unternehmens anzupassen. Dabei sind Faktoren wie Haftung, Steuern, Finanzierungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte zu berücksichtigen.
Die Wahl der Rechtsform nach einem M&A-Prozess sollte strategisch erfolgen und die Zukunftsperspektiven des neuen Unternehmens berücksichtigen. Geeignete Optionen sind:
- GmbH: Bietet Haftungsbeschränkung und klare Strukturen.
- GmbH & Co. KG: Kombiniert die Vorteile einer Personen- und Kapitalgesellschaft.
- AG: Ermöglicht Zugang zum Kapitalmarkt und eignet sich für größere Unternehmen.
- Und in besonderen Fällen sind auch die Genossenschaft oder die Familienstiftung für Unternehmen und Familien eine sehr ernsthafte Alternative.
Die Entscheidung für die optimale Rechtsform nach einer Fusion sollte unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren und mit Unterstützung erfahrener Berater getroffen werden. Eine wohlüberlegte Wahl bildet die Grundlage für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und eröffnet neue Wachstumspotenziale im Hinblick auf die fusionierten Unternehmen.
Internationale Unternehmenstransaktionen
Bei grenzüberschreitenden M&A-Aktivitäten - Cross Border M&A - treffen unterschiedliche Rechtssysteme und Unternehmenskulturen aufeinander. Dies erfordert eine sorgfältige Analyse und Anpassung der Gesellschaftsform, um den rechtlichen Anforderungen beider Länder gerecht zu werden und gleichzeitig die Unternehmensziele optimal zu unterstützen.
Folgende Aspekte sind bei internationalen Transaktionen besonders zu beachten:
- Rechtliche Kompatibilität: Die gewählte Gesellschaftsform muss sowohl im Heimatland als auch im Zielland anerkannt und umsetzbar sein. Dies kann zu hybriden Strukturen führen, die Elemente verschiedener Rechtsformen kombinieren.
- Steuerliche Optimierung: Internationale Steuerabkommen und unterschiedliche Steuersysteme beeinflussen die Wahl der Gesellschaftsform maßgeblich. Eine kluge Strukturierung kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten.
- Governance-Strukturen: Die Unternehmensführung muss an internationale Standards und lokale Anforderungen angepasst werden. Dies kann Änderungen in der Organisationsstruktur und den Entscheidungsprozessen erfordern.
- Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung: In vielen Ländern gibt es spezifische Regelungen zur Arbeitnehmerbeteiligung, die bei der Wahl der Gesellschaftsform zu berücksichtigen sind.
- Kapitalmarktrecht: Für börsennotierte Unternehmen gelten besondere Vorschriften, die länderübergreifend harmonisiert werden müssen.
Die Herausforderungen internationaler Transaktionen bieten gleichzeitig Chancen für innovative Lösungen. Beispielsweise kann die Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) eine geeignete Option für grenzüberschreitende Fusionen innerhalb der EU sein. Sie vereint die Vorteile einer Aktiengesellschaft mit erhöhter Flexibilität bei der internationalen Geschäftstätigkeit.
Eine umfassende Beratung durch Experten mit internationaler Erfahrung ist hierbei unerlässlich.
Tipps zur Vermeidung von Fallstricken bei Gesellschaftsformen in M&A
Bei Unternehmenstransaktionen spielt die Gesellschaftsform eine wichtige Rolle. Mit den folgenden Tipps können Sie potenzielle Herausforderungen sicher meistern:

- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und prüfen Sie die Auswirkungen der Gesellschaftsform auf den M&A-Prozess. Achten Sie auf mögliche Steuerfristen bei einer Neuausrichtung.
- Professionelle Beratung: Holen Sie sich Expertenrat von erfahrenen M&A-Beratern, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein.
- Transparente Kommunikation: Kommunizieren Sie offen und transparent mit allen Beteiligten, einschließlich Gesellschaftern, Mitarbeitern und potenziellen Käufern oder Investoren.
- Flexibilität: Seien Sie bereit, Ihre Pläne anzupassen und auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren.
- Due Diligence: Führen Sie eine gründliche Due Diligence Prüfung durch, um Risiken zu identifizieren und zu bewerten.
- Vertragsgestaltung: Achten Sie auf eine sorgfältige Vertragsgestaltung, die alle relevanten Aspekte der Transaktion regelt.
- Integrationsplanung: Entwickeln Sie einen detaillierten Integrationsplan, um eine reibungslose Zusammenführung der Unternehmen nach der Transaktion zu gewährleisten.
Fazit
Die Wahl der Gesellschaftsform stellt einen strategischen Faktor im Kontext von M&A-Transaktionen dar. Die Rechtsform eines Unternehmens hat spezifische Auswirkungen auf die Haftung, die Besteuerung, die Entscheidungsfindung sowie den Transaktionserfolg.
Eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung ist unerlässlich, um Risiken zu identifizieren und die Transaktion optimal zu gestalten. Dies gilt insbesondere auch für internationale Transaktionen und die Integration nach M&A.
Eine frühzeitige Planung, professionelle Beratung sowie transparente Kommunikation sind maßgeblich für den Erfolg einer Transaktion.
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FAQ - Häufige Fragen
Die “beste” Gesellschaftsform gibt es nicht. Die optimale Wahl hängt von individuellen Faktoren ab, wie Unternehmensgröße, Branche, Haftungsbedürfnissen, Steueroptimierung und Zukunftsplänen. Eine GmbH bietet beispielsweise Haftungsbeschränkung und Flexibilität, während eine AG für größere Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung attraktiv sein kann.
Nein, die stille Gesellschaft ist keine GbR. Sie ist eine Sonderform der Personengesellschaft, bei der der stille Gesellschafter (als natürliche oder juristische Person) eine Kapitaleinlage leistet, aber nicht aktiv am Geschäftsbetrieb beteiligt ist. Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt. Die stille Gesellschaft tritt nicht außen auf und muss folglich nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Eine Unternehmensgründung ist in der Regel erforderlich, wenn Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsformen fusionieren, beispielsweise eine GmbH und eine GmbH & Co. KG. Auch bei internationalen Transaktionen kann die Gründung einer neuen Gesellschaft mit einer geeigneten Rechtsform sinnvoll sein.