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Beirat & Unternehmens­nachfolge - Tipp für Familienunternehmen

Ein Beirat im Famili­en­un­ter­neh­men unter­stützt insbe­son­de­re bei einem Unter­nehmens­verkauf oder einer Unternehmens­nachfolge. Der nachfol­gen­de Beitrag geht auf die wichtigs­ten Argumen­te eines solchen Aufsichts­gre­mi­ums ein.

Der Beirat im Famili­en­un­ter­neh­men unter­stützt famili­en­in­ter­ne Unternehmensnachfolge

Bei der famili­en­in­ter­nen Unternehmens­nachfolge fungiert ein Beirat oft als sinnvol­les Binde­glied zwischen Überge­ber- und Überneh­mer-Genera­ti­on. Nach der erfolg­ten Unter­neh­mens­über­ga­be auf die nächs­te Genera­ti­on schafft ein Beirat oder Aufsichts­gre­mi­um neutra­le Umgangs­be­din­gun­gen zwischen allen handeln­den Perso­nen. Der Überge­ber kann ein wenig “loslas­sen”. Dennoch behält er gleich­zei­tig die Zügel für die grund­sätz­li­che Ausrich­tung des Unter­neh­mens in der Hand. Die Überneh­mer­ge­ne­ra­ti­on kann sich im Rahmen vorde­fi­nier­ter Leitplan­ken frei bewegen. Über einen Beirat im Famili­en­un­ter­neh­men schwin­det zudem der Einfluss des Überge­bers auf das Tages­ge­schäft. Trotz­dem sichert das Gremi­um das jahrzehn­te­lang erwor­be­ne Know-how des schei­den­den Unter­neh­mers noch für lange Zeit in der Firma.

Gleich­zei­tig ist die Beset­zung des Beira­tes mit Nicht-Famili­en­mit­glie­dern sinnvoll. Sie trägt dafür Sorge, dass die Kommu­ni­ka­ti­on zwischen Überge­ber und Überneh­mer reibungs­los und ohne  emotio­na­le Konflikt­si­tua­tio­nen abläuft. Denn diese sind für Famili­en­un­ter­neh­men typisch. Dadurch können für die Entwick­lung des Unter­neh­mens wichti­ge Weichen­stel­lun­gen in einer konstruk­ti­ven und neutra­len Atmosphä­re vorge­nom­men werden.

Famili­en­frem­der Beirats­vor­sitz sorgt für sachli­chen und zielori­en­tier­ten Umgang miteinander

Unter Umstän­den empfiehlt es sich, dass ein famili­en­ex­ter­ner Fachmann den Vorsitz und somit die Führung des Gremi­ums übernimmt. Dadurch fühlen sich beide Seiten dem Beirats­vor­sit­zen­den verpflich­tet und handeln nach seinen Vorga­ben. Gleich­zei­tig wird die Kommu­ni­ka­ti­on versach­licht.
Ein Beirat im Famili­en­un­ter­neh­men kann schon dann sinnvoll sein, wenn die Überga­be noch nicht erfolgt ist. Dies ist häufig der Fall, weil Kinder noch minder­jäh­rig sind oder sich noch in der Ausbil­dung befin­den. Somit sorgt er bis zum Eintritt der Nachfol­ge­ge­nera­ti­on für eine profes­sio­nel­le Überbrü­ckung der Übergangs­zeit. Dies kann auch in unerwar­tet auftre­ten­den Notfall­si­tua­ti­on hilfreich sein. Denn in diesen ist der Überge­ber aus gesund­heit­li­chen oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, sich voll dem Unter­neh­mens­ge­schick zu widmen.

Beirats­funk­ti­on bei Unter­neh­mens­über­nah­men oder Verkauf an exter­ne Investoren

Auch bei einer famili­en­ex­ter­nen Unter­neh­mens­über­ga­be kann ein Beirat für die weite­re Entwick­lung des Unter­neh­mens von Bedeu­tung sein. Auch in diesem Fall kann der Käufer/Übernehmer des Unter­neh­mens sich durch eine Beirats­funk­ti­on das Know-how des Verkäu­fers sichern. Gleich­zei­tig schafft er sich eine Art Aufsichts­gre­mi­um, welches ihm bei wichti­gen Entschei­dun­gen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Bei einer entspre­chen­den Gestal­tung ist dies möglich, ohne dass der Überneh­mer seine eigene Unter­neh­mens­po­li­tik bezie­hungs­wei­se seine Vorstel­lun­gen über die weite­re Unter­neh­mens­ent­wick­lung aufge­ben muss.

Auch bei Unter­neh­mens­über­nah­men strate­gi­scher Inves­to­ren bietet sich die Instal­la­ti­on eines Beira­tes oder Aufsichts­gre­mi­ums an. Der Inves­tor kann so sein eigenes Know-how in die Unter­neh­mens­ent­wick­lung einbrin­gen. Die Defini­ti­on eines Katalo­ges von zustim­mungs­pflich­ti­gen Handlun­gen veran­lasst das fremde Manage­ment, sich eng mit dem Beirat abzustim­men. Der Inves­tor bestimmt somit die Ausrich­tung des Unter­neh­mens, ohne sich in das Tages­ge­schäft einzumischen.

Befug­nis­se eines Beira­tes und seine Kosten

Je nachdem welche Seite, Überge­ber oder Überneh­mer, den Beirat instal­liert, sind seine Befug­nis­se und auch der jewei­lig entste­hen­de Aufwand unter­schied­lich. In der Regel trifft sich ein Beirat 3-4 mal im Jahr nach entspre­chen­der Vorbe­rei­tung durch die Unternehmensleitung.

Die Befug­nis­se können von einer beraten­den Funkti­on (Instal­la­ti­on durch den Überneh­mer) bis hin zur Entschei­dung­funk­ti­on bei wichti­gen, klar definier­ten Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen (Instal­la­ti­on durch den Inves­tor / Überge­ber) reichen. Dabei kann die Geschäfts­lei­tung zum Beispiel durch eine Geschäfts­ord­nung daran gebun­den werden, Entschei­dun­gen nur in Abstim­mung mit dem Beirat zu fällen. Solche Konstruk­ti­on eignen sich z.B. auch dann, wenn eine famili­en­in­ter­ne Nachfol­ge nicht möglich ist, das Unter­neh­men aber in Famili­en­be­sitz bleiben soll. Der Beirat lässt sich dann bei Imple­men­tie­rung eines famili­en­frem­den Manage­ment in allen wichti­gen Entschei­dun­gen in ausrei­chen­der Form infor­mie­ren.  Und letzt­end­lich kann er der Geschäfts­lei­tung die Entschei­dung vorgegeben.

Die Kosten eines Beira­tes richten sich in der Regel nach dem zeitli­chen Aufwand, sowie den Befug­nis­sen des Beirats. In jedem Fall sind sie aber ein lohnen­des Invest­ment. Die Überge­ber-Genera­ti­on auf der einen Seite kann ihren Einfluss auf das Unter­neh­men sichern. Die Überneh­mer-Genera­ti­on auf der anderen Seite kann sich langfris­tig erwor­be­nes Know-How für die Zukunft sichern und einen Sparrings­part­ner für wichti­ge Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen aufbauen.

Beim Generations­wechsel gibt es einiges zu beach­ten. Wie Sie die fünf größten Fehler beim Generations­wechsel in Famili­en­un­ter­neh­men vermei­den, erklärt Ihnen Nachfol­ge-Exper­te Nils Koerber im gleich­na­mi­gen Webinar - kostenlos. 

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Was sind die Vortei­le eines Beirats in der Unter­nehmns­nach­fol­ge eines Famili­en­un­ter­neh­mens?

Der Beirat fungiert als sinnvol­les Binde­glied zwischen Überge­ber- und Überneh­mer-Genera­ti­on. Denn er schafft neutra­le Umgangs­be­din­gun­gen zwischen den handeln­den Perso­nen. Genau­so kann der Überge­ber etwas loslas­sen und behält dennoch die Zügel in der Hand. Gleich­zei­tig schwin­det sein Einfluss aufs Tages­ge­schäft. Dadurch kann die Überneh­mer-Genera­ti­on inner­halb festge­leg­ter Leitplan­ken frei entschei­den. Zudem bindet der Beirat die Erfah­rung des Überge­bers ans Unter­neh­men. Die Beset­zung des Beirats mit Famili­en­ex­ter­nen schafft eine profes­sio­nel­le Kommu­ni­ka­ti­on. So können wichti­ge Entschei­dun­gen ohne famili­en­ty­pi­sche Konflik­te getrof­fen werden. 

Welche Befug­nis­se braucht der Beirat für die erfolg­rei­che Unternehmens­nachfolge im Famili­en­un­ter­neh­men?

Befug­nis­se und Aufwand des Beirats in der Unter­nehms­nach­fol­ge unter­schei­den sich vor allem abhän­gig davon, von wem das Gremi­um instal­liert wird. Im Regel­fall trifft sich ein Beirat 3-4 mal pro Jahr nach entspre­chen­der Vorbe­rei­tung durch die Unter­neh­mens­lei­tung. Die Befug­nis­se des Beirats können nur eine beraten­de Funkti­on umfas­sen (Instal­la­ti­on durch Überneh­mer). Oder sie können auch eine Stimm­recht bei klar definier­ten Entschei­dun­gen (Instal­la­ti­on durch Übergeber/Investor) einschlie­ßen. Das ist z.B. auch dann sinnvoll, wenn die Geschäfts­lei­tung nur famili­en­ex­tern besetzt werden kann, das Unter­neh­men aber in Famili­en­hand bleiben soll. Die Kosten eines Beirats hängen von seinen Befug­nis­sen und zeitli­chen Aufwand ab. Dennoch sind sie immer ein lohen­des Investment.