Ein Beirat im Familienunternehmen unterstützt insbesondere bei einem Unternehmensverkauf oder einer Unternehmensnachfolge. Der nachfolgende Beitrag geht auf die wichtigsten Argumente eines solchen Aufsichtsgremiums ein.
Der Beirat im Familienunternehmen unterstützt familieninterne Unternehmensnachfolge
Bei der familieninternen Unternehmensnachfolge fungiert ein Beirat oft als sinnvolles Bindeglied zwischen Übergeber- und Übernehmer-Generation. Nach der erfolgten Unternehmensübergabe auf die nächste Generation schafft ein Beirat oder Aufsichtsgremium neutrale Umgangsbedingungen zwischen allen handelnden Personen. Der Übergeber kann ein wenig “loslassen”. Dennoch behält er gleichzeitig die Zügel für die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens in der Hand. Die Übernehmergeneration kann sich im Rahmen vordefinierter Leitplanken frei bewegen. Über einen Beirat im Familienunternehmen schwindet zudem der Einfluss des Übergebers auf das Tagesgeschäft. Trotzdem sichert das Gremium das jahrzehntelang erworbene Know-how des scheidenden Unternehmers noch für lange Zeit in der Firma.
Gleichzeitig ist die Besetzung des Beirates mit Nicht-Familienmitgliedern sinnvoll. Sie trägt dafür Sorge, dass die Kommunikation zwischen Übergeber und Übernehmer reibungslos und ohne emotionale Konfliktsituationen abläuft. Denn diese sind für Familienunternehmen typisch. Dadurch können für die Entwicklung des Unternehmens wichtige Weichenstellungen in einer konstruktiven und neutralen Atmosphäre vorgenommen werden.
Familienfremder Beiratsvorsitz sorgt für sachlichen und zielorientierten Umgang miteinander
Unter Umständen empfiehlt es sich, dass ein familienexterner Fachmann den Vorsitz und somit die Führung des Gremiums übernimmt. Dadurch fühlen sich beide Seiten dem Beiratsvorsitzenden verpflichtet und handeln nach seinen Vorgaben. Gleichzeitig wird die Kommunikation versachlicht.
Ein Beirat im Familienunternehmen kann schon dann sinnvoll sein, wenn die Übergabe noch nicht erfolgt ist. Dies ist häufig der Fall, weil Kinder noch minderjährig sind oder sich noch in der Ausbildung befinden. Somit sorgt er bis zum Eintritt der Nachfolgegeneration für eine professionelle Überbrückung der Übergangszeit. Dies kann auch in unerwartet auftretenden Notfallsituation hilfreich sein. Denn in diesen ist der Übergeber aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, sich voll dem Unternehmensgeschick zu widmen.
Beiratsfunktion bei Unternehmensübernahmen oder Verkauf an externe Investoren
Auch bei einer familienexternen Unternehmensübergabe kann ein Beirat für die weitere Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sein. Auch in diesem Fall kann der Käufer/Übernehmer des Unternehmens sich durch eine Beiratsfunktion das Know-how des Verkäufers sichern. Gleichzeitig schafft er sich eine Art Aufsichtsgremium, welches ihm bei wichtigen Entscheidungen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Bei einer entsprechenden Gestaltung ist dies möglich, ohne dass der Übernehmer seine eigene Unternehmenspolitik beziehungsweise seine Vorstellungen über die weitere Unternehmensentwicklung aufgeben muss.
Auch bei Unternehmensübernahmen strategischer Investoren bietet sich die Installation eines Beirates oder Aufsichtsgremiums an. Der Investor kann so sein eigenes Know-how in die Unternehmensentwicklung einbringen. Die Definition eines Kataloges von zustimmungspflichtigen Handlungen veranlasst das fremde Management, sich eng mit dem Beirat abzustimmen. Der Investor bestimmt somit die Ausrichtung des Unternehmens, ohne sich in das Tagesgeschäft einzumischen.
Befugnisse eines Beirates und seine Kosten
Je nachdem welche Seite, Übergeber oder Übernehmer, den Beirat installiert, sind seine Befugnisse und auch der jeweilig entstehende Aufwand unterschiedlich. In der Regel trifft sich ein Beirat 3-4 mal im Jahr nach entsprechender Vorbereitung durch die Unternehmensleitung.
Die Befugnisse können von einer beratenden Funktion (Installation durch den Übernehmer) bis hin zur Entscheidungfunktion bei wichtigen, klar definierten Unternehmensentscheidungen (Installation durch den Investor / Übergeber) reichen. Dabei kann die Geschäftsleitung zum Beispiel durch eine Geschäftsordnung daran gebunden werden, Entscheidungen nur in Abstimmung mit dem Beirat zu fällen. Solche Konstruktion eignen sich z.B. auch dann, wenn eine familieninterne Nachfolge nicht möglich ist, das Unternehmen aber in Familienbesitz bleiben soll. Der Beirat lässt sich dann bei Implementierung eines familienfremden Management in allen wichtigen Entscheidungen in ausreichender Form informieren. Und letztendlich kann er der Geschäftsleitung die Entscheidung vorgegeben.
Die Kosten eines Beirates richten sich in der Regel nach dem zeitlichen Aufwand, sowie den Befugnissen des Beirats. In jedem Fall sind sie aber ein lohnendes Investment. Die Übergeber-Generation auf der einen Seite kann ihren Einfluss auf das Unternehmen sichern. Die Übernehmer-Generation auf der anderen Seite kann sich langfristig erworbenes Know-How für die Zukunft sichern und einen Sparringspartner für wichtige Unternehmensentscheidungen aufbauen.
Beim Generationswechsel gibt es einiges zu beachten. Wie Sie die fünf größten Fehler beim Generationswechsel in Familienunternehmen vermeiden, erklärt Ihnen Nachfolge-Experte Nils Koerber im gleichnamigen Webinar - kostenlos.
Tipps zum Weiterlesen:
Vorbereitung der Unternehmensnachfolge - 3 Praxistipps
Woran erkennen Sie einen seriösen Berater für den Unternehmensverkauf?
Unternehmensverkauf: Warum ein reines Erfolgshonorar eine seriöse Beratung erschwert
Kommentar: Ungelöste Unternehmensnachfolgen gefährden unseren Wohlstand
Kostenfreie Webinare zur Unternehmensnachfolge
Mitarbeiterinformation beim Unternehmensverkauf
Bild: ©alotofpeople / Fotolia.com
Der Beirat fungiert als sinnvolles Bindeglied zwischen Übergeber- und Übernehmer-Generation. Denn er schafft neutrale Umgangsbedingungen zwischen den handelnden Personen. Genauso kann der Übergeber etwas loslassen und behält dennoch die Zügel in der Hand. Gleichzeitig schwindet sein Einfluss aufs Tagesgeschäft. Dadurch kann die Übernehmer-Generation innerhalb festgelegter Leitplanken frei entscheiden. Zudem bindet der Beirat die Erfahrung des Übergebers ans Unternehmen. Die Besetzung des Beirats mit Familienexternen schafft eine professionelle Kommunikation. So können wichtige Entscheidungen ohne familientypische Konflikte getroffen werden.
Befugnisse und Aufwand des Beirats in der Unternehmsnachfolge unterscheiden sich vor allem abhängig davon, von wem das Gremium installiert wird. Im Regelfall trifft sich ein Beirat 3-4 mal pro Jahr nach entsprechender Vorbereitung durch die Unternehmensleitung. Die Befugnisse des Beirats können nur eine beratende Funktion umfassen (Installation durch Übernehmer). Oder sie können auch eine Stimmrecht bei klar definierten Entscheidungen (Installation durch Übergeber/Investor) einschließen. Das ist z.B. auch dann sinnvoll, wenn die Geschäftsleitung nur familienextern besetzt werden kann, das Unternehmen aber in Familienhand bleiben soll. Die Kosten eines Beirats hängen von seinen Befugnissen und zeitlichen Aufwand ab. Dennoch sind sie immer ein lohendes Investment.