Eine Unternehmensnachfolge, ob innerfamiliär oder Verkauf, löst schon bei den meisten Unternehmern Unsicherheit aus. Erst recht gilt das für die Mitarbeiter des Unternehmens, deren Arbeitsplätze vom Gelingen der Nachfolge abhängig sind. Im Vorfeld einer Nachfolge stellt sich deshalb meist die Frage, zu welchem Zeitpunkt Mitarbeiter informiert oder einbezogen werden sollten.
In unserer Beratungspraxis werden wir sehr häufig mit dieser Frage konfrontiert. Wenn nicht, wird sie aktiv in der Beratung mit angesprochen. Bei einer innerfamiliären Übergabe erledigt sich das Problem meist von selbst, da der/ die Nachfolger(in) bekannt ist und schon im Betrieb mitarbeitet. Hier liegt die Herausforderung in einem reibungslosen Übergang der Zuständigkeiten, der allzu oft durch hohe Emotionalität beeinflusst wird. In diesen Fällen hat es sich als sehr zielführend erwiesen, den Übergabeprozess mit klaren Meilensteinen gemeinsam festzulegen und zu beschreiben, noch bevor es zu Problemen kommt.
Innerfamiliäre Generationswechsel erfordern klare Zuständigkeiten
Steht hingegen ein Unternehmensverkauf an, ist die Sachlage schon anders. Da sich ein Verkaufsprozess über einen Zeitraum von ein bis drei Jahren hinziehen kann und häufig von Rückschlägen begleitet wird, ist die Geheimhaltung oft entscheidender für den Erfolg. Erfahren die Mitarbeiter schon zu Beginn von den Verkaufsabsichten, wächst mit zunehmender Dauer des Verkaufs die Unsicherheit über die Zukunft des Betriebes und möglicherweise der Druck, sich anderweitig zu orientieren. Sind auch noch Investoren im Spiel, kommen verstärkend noch Negativschlagzeilen oder auch Gerüchte über einen Personalabbau und übergestülpte Unternehmenskulturen hinzu. Das alles kann zu einer Welle von Kündigungen und damit zum Ausverkauf des wertvollen Firmen-Know How’s führen.
Mitarbeiterinformation beim Unternehmensverkauf sollte eher später erfolgen
Um die Geheimhaltung im Rahmen eines Firmenverkaufes sicherzustellen, gilt es einige Dinge zu berücksichtigen. Zuallererst ist zu prüfen, ob der Unternehmer nicht im Vorfeld schon „geplaudert“ hat. Ist das auszuschließen, empfiehlt es sich, eine Strategie für den gesamten Prozess auszuarbeiten und möglichst alle Eventualitäten zu berücksichtigen.
Dazu gehören unter anderem die folgenden Fragestelllungen:
- Welche Unterlagen sind für den Verkaufsprozess notwendig und können diese durch den Unternehmer unauffällig beschafft werden?
- Müssen evtl. Mitarbeiter unter Verschwiegenheitspflicht ins Vertrauen gezogen werden? Sind hierfür zusätzliche Vertraulichkeitserklärungen notwendig?
- Wie kann bei der Ausschreibung des Verkaufsangebotes Interesse geweckt und trotzdem die Anonymität gewahrt bleiben?
- Wie kann bei der Aufhebung der Anonymität die Vertraulichkeit bei den Kaufinteressenten abgesichert werden?
- Wo finden die Verhandlungen statt?
- Wann und in welcher Form können Interessenten eine Betriebsbesichtigung durchführen?
Sind alle Schritte des Prozesses sauber geplant, organisiert und werden von den Beteiligten eingehalten, gelingt in der Regel ein geheimer Ablauf des Prozesses. Danach ist es allerdings ebenso wichtig, die anschließende Kommunikation zu Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten zeitnah und professionell zu gestalten. Insbesondere bei einem Betriebsübergang ist auf die rechtzeitige – im §613a BGB vorgeschriebene – schriftliche Mitarbeiterinformation beim Unternehmensverkauf zu achten.
Markus Neuner, stellvertretender Leiter des Bereichs Recht, Steuern bei der IHK München und Oberbayern rät deshalb auf dem Unternehmertag des Landkreises Pfaffenhofen zum Thema Unternehmensnachfolge, dass sich Firmeninhaber für Ihre Unternehmensnachfolge professionell unterstützen lassen sollten: „Eine Unternehmensnachfolge ist meistens eine von vielen Emotionen begleitete einmalige Lebensentscheidung eines Unternehmers. Die richtige Kommunikation mit allen Beteiligten ist dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor dieses herausfordernden Prozesses.“
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