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Start­kre­dit der LfA Förder­bank Bayern auch für Unternehmensnachfolge

Unter­neh­mens­nach­fol­ger benann­ten bis vor Kurzem Schwie­rig­kei­ten bei der Finan­zie­rung als eins der Haupt­ri­si­ken in ihrem Projekt.  Der Start­kre­dit der LfA Förder­bank Bayern ist nicht nur für die Existenz­grün­der, sondern auch als Baustein für die Finan­zie­rung von Unter­neh­mens­nach­fol­gen attraktiv.

Damit reiht sich die bayri­sche Förder­bank in die Reihe der landes­ei­ge­nen Förder­ban­ken ein, die Unter­neh­mens­nach­fol­gen zu beson­ders günsti­gen Kondi­tio­nen finan­zie­ren. Unlängst legte die IFB Hamburg mit dem Hamburg Kredit Gründung und Nachfol­ge ein ähnli­ches Programm auf.

Zielgrup­pe dieses Kredi­tes sind Gründer und Unternehmens­nachfolge kleiner und mittle­rer gewerb­li­cher Unter­neh­men aus Indus­trie, Handwerk, Handel, Straßen­ver­kehr, Hotel- und Gaststät­ten- und sonsti­gem Dienst­leis­tungs­ge­wer­be sowie Angehö­ri­ge freier Berufe.

Es gibt mit dem Start­kre­dit und dem Start­kre­dit 100 zwei unter­schied­li­che Programme:

  • Start­kre­dit: Ab einem Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men von 25.000 EUR bietet dieser Förder­kre­dit im Vergleich zum Markt­zins deutlich günsti­ge­re Kondi­tio­nen mit unter­schied­li­chen Laufzei­ten. Es können unter­schied­li­che Laufzei­ten mit tilgungs­frei­en Jahren verein­bart werden.
  • Start­kre­dit 100: Mit diesem Finan­zie­rungs­bau­stein kann der Start­kre­dit auf bis zu 100% der Inves­ti­ti­ons­sum­me aufge­stockt werden. Die Zinsen für den Start­kre­dit 100 liegen im unteren Bereich der markt­üb­li­chen Sätze.

Für beide Model­le kann es eine Haftungs­frei­stel­lung i.H.v. 70% geben. Der Finan­zie­rungs­an­trag muss über die Hausbank des Kredit­neh­mers an die LfA gestellt werden. Die Bearbei­tungs­zei­ten des Kredi­tes liegen zwischen 6 und 12 Wochen.

Hier findet sich ein aktuel­ler Überblick über beide Program­me und deren Kondi­tio­nen.

Die Start­kre­di­te werden aus Budgets des Freistaa­tess Bayern in Zusam­men­ar­beit mit der  KfW Banken­grup­pe sowie der LfA Förder­bank Bayern realisiert.

Für den auf Unter­neh­mens­nach­fol­gen spezia­li­sier­ten Memmin­ger Unter­neh­mens­be­ra­ter Norbert Lang geben diese Förder­mit­tel einen ganz wesent­li­chen Impuls für den Generations­wechsel in bayri­schen Famili­en­un­ter­neh­men: “Damit erhal­ten Unter­neh­mens­nach­fol­ger eine ganz wesent­li­che Hilfe­stel­lung bei der Struk­tu­rie­rung ihrer Finan­zie­rung.” Er ergänzt: “Jetzt gilt es nur noch das passen­de Unter­neh­men für den Nachfol­ge­wil­li­gen zu finden. Diese Suche überneh­men wir als Spezia­lis­ten gerne.”

Sein Münch­ner Kolle­ge Holger Haber­mann weist darauf hin, dass sich Existenz­grün­der und Unter­neh­mens­nach­fol­ger bei der Beantra­gung dieser Förder­mit­tel sehr große Mühe bei der Erarbei­tung einer den Antrag ergän­zen­den Business­pla­nung machen sollten: “Auch für öffent­lich geför­der­te Finan­zie­run­gen müssen saube­re Finan­zie­rungs­un­ter­la­gen einge­reicht werden. Hier gelten ähnlich hohe Standards wie bei einer reinen Bankenfinanzierung.”