Das Bieter­ver­fah­ren

Grund­sätz­lich kommen bei einem Unter­nehmens­verkauf zwei unter­schied­li­che Angebots­ver­fah­ren zur Anwen­dung. Bei einem Bieter­ver­fah­ren wird im Gegen­satz zu einem Festpreis­an­ge­bot bis (fast) zum Schluss mit mehre­ren Kaufin­ter­es­sen­ten, die attrak­ti­ve Kaufan­ge­bo­te abgege­ben haben, verhan­delt. Wie bei einer Aukti­on entschei­det sich erst im Verlauf der Verhand­lun­gen, wer den Zuschlag erhält und das Unter­neh­men erwirbt.

Mögli­che Kaufpreis­op­ti­mie­rung versus Multi­pli­ka­ti­on des Aufwandes

Dieses Verfah­ren dient der Optimie­rung des Kaufprei­ses und der übrigen Kondi­tio­nen, erfor­dert jedoch einen hohen Zeit- und Projekt­auf­wand bei der Koordi­na­ti­on mehre­rer Bieter. So werden bei einem Bieter­ver­fah­ren zur Steige­rung des Wettbe­werbs unter den Kaufin­ter­es­sen­ten paral­le­le Verhand­lun­gen und Unter­neh­mens­prü­fun­gen (Due Diligence) durch­ge­führt. Bei kleine­ren Unter­neh­men ist dieser Aufwand neben dem eigent­li­chen Tages­ge­schäft in vielen Fällen nicht umsetzbar.

Inves­to­ren und Bieterverfahren

Daneben gibt es auch Inves­to­ren, die Bieter­ver­fah­ren meiden, da sie angesichts der Unsicher­heit auch zum Zuge zu kommen, den Aufwand und die Kosten scheu­en. Es ist daher immer im Einzel­fall abzuwä­gen, ob die Durch­füh­rung eines Bieter­ver­fah­rens der richti­ge Weg ist. Sofern die Voraus­set­zun­gen jedoch gegeben sind, führt das Bieter­ver­fah­ren im Regel­fall zu höheren Kaufpreisen.