Das Bieterverfahren
Grundsätzlich kommen bei einem Unternehmensverkauf zwei unterschiedliche Angebotsverfahren zur Anwendung. Bei einem Bieterverfahren wird im Gegensatz zu einem Festpreisangebot bis (fast) zum Schluss mit mehreren Kaufinteressenten, die attraktive Kaufangebote abgegeben haben, verhandelt. Wie bei einer Auktion entscheidet sich erst im Verlauf der Verhandlungen, wer den Zuschlag erhält und das Unternehmen erwirbt.
Mögliche Kaufpreisoptimierung versus Multiplikation des Aufwandes
Dieses Verfahren dient der Optimierung des Kaufpreises und der übrigen Konditionen, erfordert jedoch einen hohen Zeit- und Projektaufwand bei der Koordination mehrerer Bieter. So werden bei einem Bieterverfahren zur Steigerung des Wettbewerbs unter den Kaufinteressenten parallele Verhandlungen und Unternehmensprüfungen (Due Diligence) durchgeführt. Bei kleineren Unternehmen ist dieser Aufwand neben dem eigentlichen Tagesgeschäft in vielen Fällen nicht umsetzbar.
Investoren und Bieterverfahren
Daneben gibt es auch Investoren, die Bieterverfahren meiden, da sie angesichts der Unsicherheit auch zum Zuge zu kommen, den Aufwand und die Kosten scheuen. Es ist daher immer im Einzelfall abzuwägen, ob die Durchführung eines Bieterverfahrens der richtige Weg ist. Sofern die Voraussetzungen jedoch gegeben sind, führt das Bieterverfahren im Regelfall zu höheren Kaufpreisen.