Beitragsbild zum Thema Firmenübernahme

Firmen­über­nah­me: Ein umfas­sen­der Leitfaden

Die Firmen­über­nah­me ist ein spannen­des, aber komple­xes Unter­fan­gen. In diesem Leitfa­den erfah­ren Sie, welche Grund­la­gen und Vorbe­rei­tun­gen notwen­dig sind, welche Prozes­se während des Übernah­me­ab­laufs zu beach­ten sind und wie Sie finan­zi­el­le, recht­li­che und integra­ti­ve Aspek­te optimal managen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Firmen­über­nah­me nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis erfolg­reich ist.

1. Grund­la­gen und Vorbe­rei­tung der Firmenübernahme

Eine erfolg­rei­che Unter­neh­mens­über­nah­me beginnt lange vor dem eigent­li­chen Kauf. Bereits in der Planungs­pha­se gilt es, strate­gi­sche Überle­gun­gen anzustel­len und alle Optio­nen abzuwägen.

1.1 Was ist eine Firmen­über­nah­me? Defini­ti­on und Abgrenzung

Bei einer Unter­neh­mens­über­nah­me erwirbt ein neuer Inhaber ein Unter­neh­men oder wesent­li­che Teile davon. Dies unter­schei­det sich von einer Existenz­grün­dung (Aufbau von Grund auf), einer Umfir­mie­rung (nur Namens­än­de­rung) oder einer Fusion (Zusam­men­schluss auf Augenhöhe).

Wichtig ist die Unter­schei­dung zwischen einem Share Deal (Übernah­me der Eigen­tums­an­tei­le mit allen Rechten und Pflich­ten) und einem Transak­c­ja dotyc­zą­ca aktywów (Erwerb bestimm­ter Vermö­gens­wer­te). Diese Unter­schei­dung hat weitrei­chen­de recht­li­che und steuer­li­che Konse­quen­zen für den Käufer. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Asset Deal vs. Share Deal.

Die Gründe für eine Übernah­me sind vielfäl­tig: strate­gi­scher Markt­ein­tritt, Nutzung von Syner­gien oder Unternehmens­nachfolge im Mittel­stand, beson­ders bei Famili­en­un­ter­neh­men, wo kein geeig­ne­ter Nachfol­ger zur Verfü­gung steht.

1.2 Vor- und Nachtei­le einer Unternehmensübernahme

Vortei­le einer Unternehmensübernahme:

Ein etablier­ter Kunden­stamm und sofor­ti­ge Umsät­ze sind klare Pluspunk­te gegen­über einer Neugrün­dung. Auch ein einge­spiel­tes Team mit Branchen­er­fah­rung kann den Einstieg in das Unter­neh­mer­tum erheb­lich erleich­tern und die Sicher­heit der bestehen­den Arbeits­plät­ze gewährleisten.

Praxis­bei­spiel: Bei der Übernah­me der Müller GmbH stell­te sich der langjäh­ri­ge Vertriebs­lei­ter mit seinen engen Kunden­be­zie­hun­gen als Schlüs­sel­per­son heraus. Der neue Inhaber band ihn durch einen langfris­ti­gen Vertrag und sicher­te so wichti­ge Kunden­be­zie­hun­gen und Marktanteile.

Aktual­nie wyświet­la­na jest treść zastęp­c­za z YouTube. Aby uzyskać dostęp do rzeczy­wis­tej treści, kliknij poniżs­zy przycisk. Pamię­taj, że spowo­du­je to udostęp­ni­e­nie danych zewnę­trz­nym operatorom.

Więcej infor­mac­ji

Nachtei­le und Herausforderungen:

Der Kaufpreis einer Firma liegt in der Regel deutlich über den Anfangs­in­ves­ti­tio­nen einer Neugrün­dung. Zudem können starre Struk­tu­ren und ein mögli­cher Inves­ti­ti­ons­stau in Immobi­li­en oder Digita­li­sie­rung Proble­me bereiten.

Ein unter­schätz­tes Risiko ist, dass manche Verkäu­fer vor dem Verkauf notwen­di­ge Inves­ti­tio­nen zurück­fah­ren, um die Bilanz attrak­ti­ver erschei­nen zu lassen – ein wichti­ger Aspekt bei der Prüfung des Unternehmens.

1.3.Erste Schrit­te: Persön­li­che Eignung und das passen­de Unter­neh­men finden

Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Übernah­me­ziel begeben, sollten Sie als angehen­der Unter­neh­mer Ihre persön­li­che Eignung reflektieren:

  • Verfü­gen Sie über das notwen­di­ge Know-how und die Branchenerfahrung?
  • Welche Manage­ment- und Führungs­er­fah­rung als Geschäfts­füh­rer bringen Sie mit?
  • Wie steht es um Ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on und den mögli­chen Eigenkapitaleinsatz?

Für eine effek­ti­ve Suche nach dem passen­den Betrieb sollten Sie klare Krite­ri­en definie­ren (Branche, Unter­neh­mens­grö­ße, Stand­ort) und verschie­de­ne Suchka­nä­le nutzen: spezia­li­sier­te Online-Platt­for­men mit Angebo­ten zur Unter­neh­mens­über­nah­me, Insera­te, Unter­neh­mens­be­ra­ter, IHK, Handwerks­kam­mern oder direk­te Ansprache.

Werfen Sie gerne einen Blick in unsere Giełda firmo­wa.

Praxis­tipp: Berei­ten Sie ein überzeu­gen­des Profil vor, das Ihre fachli­che Quali­fi­ka­ti­on und finan­zi­el­le Leistungs­fä­hig­keit darstellt. Dies schafft Vertrau­en bei poten­zi­el­len Verkäu­fern und erhöht Ihre Chancen auf inter­es­san­te Angebo­te zur Firmenübernahme.

2. Der Ablauf einer Firmen­über­nah­me Schritt für Schritt

Der Übernah­me­pro­zess beim Firmen­kauf durch­läuft mehre­re klar definier­te Phasen, die jeweils eigene Heraus­for­de­run­gen mit sich bringen. Dieser Überblick gibt Ihnen Orientierung.

2.1 Phase 1: Anbah­nung und Erstkontakt

Die Anbah­nungs­pha­se ist oft von Diskre­ti­on geprägt. Der Erstkon­takt erfolgt idealer­wei­se über einen neutra­len Vermitt­ler oder durch ein profes­sio­nel­les Anschreiben.

Ein zentra­les Element dieser Phase ist die Unter­zeich­nung einer Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rung (NDA), gefolgt vom Austausch erster grund­le­gen­der Infor­ma­tio­nen: Unter­neh­mens­struk­tur, grobe Finanz­kenn­zah­len, Mitar­bei­ter­zahl und Produkt­port­fo­lio. Der Aufwand für diese initia­le Prüfung sollte nicht unter­schätzt werden.

2.2 Phase 2: Due Diligence – Sorgfäl­ti­ge Unternehmensprüfung

Firma Due Diligence ist das Herzstück des Unter­neh­mens­kaufs – eine umfas­sen­de Chancen- und Risiko­ana­ly­se, die die Grund­la­ge für die Kaufent­schei­dung bildet.

Eine gründ­li­che Due Diligence umfasst mehre­re Bereiche:

  • Badanie Due Diligence finan­so­we: Analy­se der Umsatz- und Gewinnentwicklung
  • Legal Due Diligence: Prüfung von Verträ­gen und Rechtsrisiken
  • Commer­cial Due Diligence: Analy­se von Markt­po­si­ti­on und Wettbewerb
  • Opera­tio­nal Due Diligence: Bewer­tung betrieb­li­cher Prozes­se und Immobilien
  • Human Resour­ces Due Diligence: Analy­se der Mitar­bei­ter­struk­tur und des Arbeitgeber-Images

Praxis­bei­spiel: Bei einer Betriebs­über­nah­me entdeck­te der Käufer während der Environ­men­tal Due Diligence eine mögli­che Grund­was­ser­kon­ta­mi­na­ti­on. Statt den Deal abzubre­chen, verhan­del­te er eine Kaufpreis­re­duk­ti­on und eine Freistel­lungs­ver­ein­ba­rung für Umwelt­ri­si­ken aus der Vergangenheit.

2.3 Phase 3: Unter­neh­mens­be­wer­tung und Kaufpreisverhandlung

Für die Bewer­tung eines Unter­neh­mens gibt es verschie­de­ne Metho­den, die oft zu unter­schied­li­chen Ergeb­nis­sen beim Preis führen:

  • Metoda kapita­li­zac­ji docho­du: Basiert auf künftig erwar­te­ten Erträgen
  • Metoda zdyskon­to­wanych przepły­wów pieniężnych (DCF): Bewer­tet zukünf­ti­ge Cashflows
  • Substanz­wert­ver­fah­ren: Summiert alle Vermö­gens­wer­te abzüg­lich Schulden
  • Multi­pli­ka­tor­me­tho­de: Verwen­det Branchen-Multi­pli­ka­to­ren (z.B. EBIT × Faktor)

In der Praxis werden oft mehre­re Metho­den kombi­niert, um einen realis­ti­schen Kaufpreis zu ermitteln.

Praxis­tipp für Kaufpreis­ver­hand­lun­gen: Erwägen Sie flexi­ble Finan­zie­rungs­struk­tu­ren wie Earn-out-Verein­ba­run­gen. Bei diesen erhält der Verkäu­fer einen Teil des Kaufprei­ses in Abhän­gig­keit von der tatsäch­li­chen zukünf­ti­gen Geschäfts­ent­wick­lung – eine Win-Win-Situa­ti­on bei unter­schied­li­chen Zukunftserwartungen.

2.4 Phase 4: Vertrags­ge­stal­tung und Abschluss (Signing & Closing)

Der Unter­neh­mens­kauf­ver­trag regelt alle Aspek­te der Übernah­me und sollte folgen­de Kernele­men­te enthalten:

  • Präzi­se Defini­ti­on des Kaufobjekts
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Garan­tien und Gewährleistungen
  • Freistel­lun­gen für bestimm­te Risiken
  • Wettbe­werbs­ver­bo­te für den Verkäufer

In der Praxis fallen Vertrags­un­ter­zeich­nung (Signing) und tatsäch­li­che Überga­be des Betriebs (Closing) oft zeitlich ausein­an­der, wenn bestimm­te Bedin­gun­gen erst erfüllt werden müssen, wie Kartell­frei­ga­ben oder Zustim­mun­gen Dritter.

Poproś o bezpłatną konsultację na temat przejęcia spółki
Główne lokalizacje w Europie

3. Finan­zie­rung der Firmen­über­nah­me – Optio­nen und Tipps

Eine durch­dach­te Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung, die verschie­de­ne Quellen kombi­niert, erhöht die Erfolgs­aus­sich­ten deutlich.

Aktual­nie wyświet­la­na jest treść zastęp­c­za z YouTube. Aby uzyskać dostęp do rzeczy­wis­tej treści, kliknij poniżs­zy przycisk. Pamię­taj, że spowo­du­je to udostęp­ni­e­nie danych zewnę­trz­nym operatorom.

Więcej infor­mac­ji

3.1 Kapital­be­darf präzi­se ermitteln

Neben dem eigent­li­chen Kaufpreis fallen weite­re Kosten bei der Unter­neh­mens­über­nah­me an:

  • Trans­ak­ti­ons­kos­ten (Berater­ho­no­rar, Notargebühren)
  • Inves­ti­ti­ons­be­darf für Moder­ni­sie­run­gen und Digitalisierung
  • Working Capital für den laufen­den Geschäftsbetrieb
  • Integra­ti­ons­kos­ten und Reserven

Ein detail­lier­ter Finan­zie­rungs­plan ist unver­zicht­bar und sollte sowohl die Übernah­me­kos­ten als auch den Kapital­ein­satz für die ersten 24 Monate abdecken.

3.2 Klassi­sche Finanzierungsformen

Die Finan­zie­rung einer Unter­neh­mens­über­nah­me basiert typischer­wei­se auf mehre­ren Bausteinen:

Kapitał własny: Als Faust­re­gel sollten mindes­tens 20-30% der Gesamt­in­ves­ti­ti­on aus Eigen­ka­pi­tal stammen. Je höher der Eigen­ka­pi­tal­an­teil, desto besser die Kondi­tio­nen bei Banken.

Kapitał dłużny: Bankdar­le­hen sind die klassi­sche Form der Firmen­fi­nan­zie­rung, von spezi­el­len Akqui­si­ti­ons­fi­nan­zie­run­gen bis zu Betriebsmittelkrediten.

Öffent­li­che Förder­mit­tel spielen eine wichti­ge Rolle, etwa der KfW-Unter­neh­mer­kre­dit oder der ERP-Gründer­kre­dit mit günsti­gen Zinsen und langen Laufzeiten.

Kapitał typu mezza­ni­ne als Zwischen­form zwischen Eigen- und Fremd­ka­pi­tal kann Finan­zie­rungs­lü­cken schlie­ßen und wird bei der Bonitäts­be­ur­tei­lung teilwei­se wie Eigen­ka­pi­tal behandelt.

3.3 Spezi­al­fall: Firma überneh­men ohne Eigenkapital

Auch mit begrenz­tem Eigen­ka­pi­tal gibt es alter­na­ti­ve Wege zur Unternehmensübernahme:

Verkäu­fer­dar­le­hen: Der Verkäu­fer stellt einen Teil des Kaufprei­ses als Darle­hen zur Verfü­gung – ein Vertrau­ens­be­weis und eine Entlas­tung der sofor­ti­gen Finanzierung.

Bürgschafts­ban­ken in jedem Bundes­land können Kredi­te mit Bürgschaf­ten bis zu 80% absichern.

Business Angels oder Priva­te Equity bringen Kapital und Know-how ein, erwar­ten aber eine Betei­li­gung und attrak­ti­ve Rendite.

Praxis­bei­spiel: Ein IT-Spezia­list ohne nennens­wer­tes Eigen­ka­pi­tal überzeug­te einen Business Angel, 70% der Antei­le eines Software-Dienst­leis­ters zu überneh­men. Der Verkäu­fer gewähr­te für die restli­chen 30% ein Darle­hen. Vertrag­lich wurde verein­bart, dass der Unter­neh­mer sukzes­si­ve weite­re Antei­le erwer­ben konnte – eine kreati­ve Finanzierungslösung.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum Thema Firma überneh­men, ohne Eigen­ka­pi­tal.

4. Recht­li­che Aspek­te und Mitarbeiterübernahme

Die recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen einer Firmen­über­nah­me haben weitrei­chen­de Auswir­kun­gen, beson­ders im Bereich der Arbeits­ver­hält­nis­se und für die Sicher­heit der Arbeitsplätze.

4.1 § 613a BGB: Der Betriebs­über­gang und seine Folgen für Arbeitsverträge

Bei einem Betriebs­über­gang gehen die Arbeits­ver­hält­nis­se kraft Geset­zes auf den neuen Inhaber über:

  • Alle Verein­ba­run­gen zu Arbeits­be­din­gun­gen bleiben unver­än­dert gültig
  • Eine Kündi­gung wegen des Betriebs­über­gangs ist unzulässig
  • Betriebs­be­ding­te Kündi­gun­gen aus anderen Gründen bleiben möglich

Die Mitar­bei­ter müssen recht­zei­tig über die Betriebs­über­nah­me infor­miert werden und haben ein Wider­spruchs­recht inner­halb eines Monats.

Praxis­tipp: Die Infor­ma­ti­on der Mitar­bei­ter sollte sorgfäl­tig vorbe­rei­tet werden. Eine gemein­sa­me Kommu­ni­ka­ti­on von Verkäu­fer und Käufer vermit­telt Sicher­heit und reduziert Wider­stän­de bei der Übergabe.

4.2 Abfin­dung bei Firmen­über­nah­me: Wann besteht Anspruch?

Entge­gen verbrei­te­ter Annah­men besteht kein automa­ti­scher gesetz­li­cher Abfin­dungs­an­spruch bei einer Unter­neh­mens­über­nah­me. Abfin­dun­gen kommen in Betracht bei:

  • Betriebs­be­ding­ten Kündi­gun­gen nach der Übernah­me im Rahmen eines Sozialplans
  • Aufhe­bungs­ver­trä­gen im Zusam­men­hang mit Restrukturierungen
  • Spezi­el­len Regelun­gen im Kaufvertrag

4.3 Übernah­me laufen­der Verträ­ge und Verbindlichkeiten

Z Share Deal gehen alle Rechte und Pflich­ten automa­tisch auf den Käufer über. Bei einem Transak­c­ja dotyc­zą­ca aktywów werden die zu überneh­men­den Verträ­ge einzeln festge­legt, wobei für viele Verträ­ge die Zustim­mung des Vertrags­part­ners erfor­der­lich ist.

Praxis­tipp: Erstel­len Sie in der Due-Diligence-Phase eine vollstän­di­ge Vertrags­in­ven­tur und identi­fi­zie­ren Sie kriti­sche Verträ­ge mit Änderungs- oder Kündigungsklauseln.

4.4 Steuer­li­che Aspek­te bei der Firmenübernahme

Die steuer­li­chen Impli­ka­tio­nen einer Unter­neh­mens­über­nah­me können erheb­li­chen Einfluss auf die Wirtschaft­lich­keit haben:

  • Ertrag­steu­ern: Veräu­ße­rungs­ge­win­ne und Abschreibungsmöglichkeiten
  • Grund­er­werb­steu­er: Bei Immobi­li­en­be­sitz (3,5% bis 6,5%)
  • Umsatz­steu­er: Bei Asset Deals, sofern keine Geschäfts­ver­äu­ße­rung im Ganzen vorliegt

Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal hat erheb­li­che steuer­li­che Auswir­kun­gen und sollte mit einem Steuer­be­ra­ter sorgfäl­tig abgewo­gen werden.

5. Nach der Übernah­me: Erfolg­rei­che Post-Merger-Integra­ti­on (PMI)

Die ersten 100 Tage nach der Übernah­me sind entschei­dend für den langfris­ti­gen Erfolg des Vorha­bens und die Siche­rung der Arbeitsplätze.

5.1 Kultu­rel­le Integra­ti­on und Change Management

Die Vernach­läs­si­gung der kultu­rel­len Dimen­si­on ist eine Haupt­ur­sa­che für das Schei­tern von Übernah­men. Ein struk­tu­rier­tes Change Manage­ment umfasst:

  • Einen klaren Kommu­ni­ka­ti­ons­plan für alle Mitar­bei­ter und Stakeholder
  • Schulung der Führungs­kräf­te für ihre Rolle als Change-Agenten
  • Einbin­dung der Mitar­bei­ter in die Gestal­tung der Integration
  • Frühzei­ti­ge Erfol­ge („Quick Wins“), die die Vortei­le demonstrieren

Praxis­bei­spiel: Bei der Fusion zweier IT-Dienst­leis­ter wurden in einem parti­zi­pa­ti­ven Prozess neue Arbeits­mo­del­le entwi­ckelt, die die Vortei­le der unter­schied­li­chen Unter­neh­mens­kul­tu­ren verein­ten, statt eine Kultur der anderen überzustülpen.

Mehr zum Thema Post Merger Inter­gra­ti­on.

5.2 Harmo­ni­sie­rung von Prozes­sen und Systemen

Die opera­ti­ve Integra­ti­on betrifft alle Geschäfts­be­rei­che und sollte syste­ma­tisch geplant werden:

  1. Bestands­auf­nah­me aller relevan­ten Prozes­se im Unternehmen
  2. Identi­fi­ka­ti­on von Unter­schie­den und Optimie­rungs­po­ten­tia­len, beson­ders im Bereich Digitalisierung
  3. Defini­ti­on der Zielpro­zes­se basie­rend auf Best Practices
  4. Priori­sie­rung und detail­lier­te Umsetzungsplanung

Praxis­tipp: Unter­schät­zen Sie nicht den Aufwand der IT-Integra­ti­on. Ein schritt­wei­ser Aufbau neuer Struk­tu­ren minimiert Betriebs­un­ter­bre­chun­gen und lässt Zeit für Schulungen.

5.3 Kommu­ni­ka­ti­on mit exter­nen Stakeholdern

Neben der inter­nen Integra­ti­on ist die profes­sio­nel­le Kommu­ni­ka­ti­on mit exter­nen Inter­es­sen­grup­pen entscheidend:

Kunden­kom­mu­ni­ka­ti­on:

  • Frühzei­ti­ge und persön­li­che Infor­ma­ti­on über den Unternehmenskauf
  • Betonung der Vortei­le für den Kundenstamm
  • Sicher­stel­lung der Konti­nui­tät bei Ansprechpartnern

Liefe­ran­ten­ma­nage­ment:

  • Überprü­fung bestehen­der Verträ­ge auf Optimierungspotenziale
  • Infor­ma­ti­on über Änderun­gen bei Prozessen
  • Nutzung von Syner­gien für Preisverhandlungen

6. Die ultima­ti­ve Check­lis­te zur Firmenübernahme

Diese Check­lis­te gibt einen Überblick über die wesent­li­chen Punkte in jeder Phase der Unternehmensübernahme.

6.1 Vorbe­rei­tungs­pha­se

Persön­li­che Voraussetzungen:

  • Branchen­kennt­nis­se und fachli­che Quali­fi­ka­ti­on reflektiert
  • Finan­zi­el­le Situa­ti­on und mögli­chen Eigen­ka­pi­tal­ein­satz realis­tisch eingeschätzt
  • Persön­li­ches Umfeld einge­bun­den und unterstützend

Strate­gi­sche Vorüberlegungen:

  • Zielbran­che und Markt­po­ten­zi­al analysiert
  • Vorstel­lung von der angestreb­ten Unter­neh­mens­grö­ße und Umsatz
  • Inves­ti­ti­ons­sum­me realis­tisch kalkuliert
  • Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten mit Banken vorgeprüft

Suchpha­se:

  • Krite­ri­en für das Zielun­ter­neh­men präzisiert
  • Suchka­nä­le wie IHK, Handwerks­kam­mern und Insera­te aktiviert
  • Erstkon­takt profes­sio­nell vorbereitet

6.2 Prüfungs- und Verhandlungsphase

Należy­ta staranność:

  • Prüfungs­um­fang definiert und mit Beratern abgestimmt
  • Daten­raum syste­ma­tisch ausgewertet
  • Kriti­sche Berei­che identi­fi­ziert und vertieft geprüft
  • Chancen und Risiken dokumentiert

Bewer­tung und Preisverhandlung:

  • Verschie­de­ne Bewer­tungs­ver­fah­ren für den Kaufpreis angewendet
  • Realis­ti­sche Preis­span­ne festgelegt
  • Verhand­lungs­stra­te­gie entwickelt
  • Finan­zie­rungs­kon­zept mit Eigen­ka­pi­tal- und Fremd­ka­pi­tal­an­teil konkretisiert

Kaufver­trags­ge­stal­tung:

  • Struk­tur festge­legt (Share Deal vs. Asset Deal)
  • Garan­tien und Gewähr­leis­tun­gen verhandelt
  • Fristen­plan für Signing und Closing vereinbart

6.3 Abschluss- und Integrationsphase

Übergangs­ma­nage­ment:

  • Closing-Check­lis­te abgearbeitet
  • Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gegen­über Mitar­bei­tern erfüllt
  • Schlüs­sel­per­so­nen im Unter­neh­men gebunden
  • Überga­be­plan mit dem Verkäu­fer vereinbart

Post-Merger-Integra­ti­on:

  • 100-Tage-Plan entwi­ckelt
  • Kommu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie umgesetzt
  • Kultu­rel­le Unter­schie­de analysiert
  • Prozess- und System­in­te­gra­ti­on geplant
  • Quick Wins realisiert

Erfolgs­kon­trol­le:

  • KPIs für die Bewer­tung des Übernah­me­er­folgs definiert
  • Regel­mä­ßi­ges Monito­ring von Umsatz und Ergeb­nis etabliert
  • Bei Abwei­chun­gen zeitnah gegengesteuert

Wniosek

Dieser Artikel soll Ihnen als umfas­sen­der Ratge­ber dienen – von den ersten Überle­gun­gen bis hin zur Integra­ti­on des übernom­me­nen Unter­neh­mens. Nutzen Sie diesen Leitfa­den als Orien­tie­rungs­hil­fe und ergän­zen Sie ihn mit weiter­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen, um Ihre Firmen­über­nah­me erfolg­reich und zukunfts­ori­en­tiert umzusetzen.

FAQ zur Firmenübernahme

Welche Schrit­te sind bei einer Firmen­über­nah­me erfor­der­lich?

Wesent­li­che Schrit­te umfas­sen die Zielde­fi­ni­ti­on, Due Diligence, Unter­neh­mens­be­wer­tung, Kaufpreis­ver­hand­lung, Vertrags­ab­schluss sowie eine umfas­sen­de Post-Merger-Integration.

Wie beein­flusst die Unter­neh­mens­grö­ße die Dauer der Übernah­me?

Größe­re Unter­neh­men bedeu­ten oft komple­xe­re Struk­tu­ren und länge­re Prüfungs- sowie Verhand­lungs­pro­zes­se. Kleine­re Übernah­men können meist schnel­ler abgewi­ckelt werden.

Welche Kosten entste­hen während einer Firmen­über­nah­me?

Neben dem Kaufpreis fallen Kosten für Berater (Anwäl­te, Steuer­be­ra­ter, Doradzt­wo w zakre­sie fuzji i przejęć), Notar, Due Diligence, Finan­zie­rungs­be­schaf­fung sowie Integra­ti­ons­auf­wen­dun­gen an.

Wie kann der Ablauf einer Unter­neh­mens­über­nah­me beschleu­nigt werden?

Durch gründ­li­che Vorbe­rei­tung, klare Kommu­ni­ka­ti­on, schnel­le Bereit­stel­lung aller benötig­ten Unter­la­gen und die Zusam­men­ar­beit mit erfah­re­nen Beratern kann der Prozess deutlich beschleu­nigt werden.

Welche recht­li­chen Voraus­set­zun­gen sind zu beach­ten?

Wesent­lich ist unter anderem die Einhal­tung des § 613a BGB (Betriebs­über­gang), kartell­recht­li­che Vorga­ben, gesell­schafts­recht­li­che Regelun­gen und eine sorgfäl­ti­ge Vertragsgestaltung.

Was passiert mit meinem Arbeits­ver­trag bei einer Firmen­über­nah­me?

Ihr Arbeits­ver­trag geht gemäß § 613a BGB grund­sätz­lich mit allen bestehen­den Rechten und Pflich­ten auf den neuen Inhaber über – eine Kündi­gung allein wegen der Übernah­me ist nicht zulässig.