Pensionsrückstellungen sind bei vielen Unternehmensverkäufen ein wichtiges und kritisches Thema. Pensionsrückstellungen sollten vor einem Verkauf auf jeden Fall aus dem Unternehmen herausgelöst werden. Ansonsten ist ein erfolgreicher Unternehmensverkauf oft gefährdet. Wir sprachen mit Steffen Möller von DI - Das Institut, der über 500 Unternehmen zum Thema der Pensionsrückstellungen begleitete. Wir fragten den Experten wie diese bei einem Unternehmensverkauf von Käufern und Steuerbehörden beurteilt werden und wie diese aus einem Unternehmen herausgelöst werden können.
Wie beurteilt ein Kaufinteressent Pensionsrückstellungen?
Pensionsrückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten, die leider nicht den genauen Umfang der tatsächlich bestehenden Verpflichtungen für das Unternehmen repräsentieren. So ist es nicht bekannt, ab wann die Zahlungen von Versorgungsleistungen erfolgen werden. Im Falle von Witwenrente oder Berufsunfähigkeitsrente könnte das theoretisch bereits morgen sein. Die Zeitdauer der Zahlungsverpflichtung ist aufgrund des Langlebigkeitsrisikos ungewiss.
Die steuer- und handelsbilanziellen Berechnungsmethoden für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen bilden diese Risiken nur ungenügend ab und sind deshalb grundsätzlich in zu geringer Höhe bilanziert. So beträgt die steuerliche Rückstellung im Unternehmen zu Rentenbeginn ca. das 13-fache der Jahresaltersrente. Für das Unternehmen besteht jedoch eine lebenslange Zahlungsverpflichtung, i.d.R. an den Pensionär und an seine Frau.
Nach Rentenbeginn werden die bestehenden Pensionsrückstellungen sukzessive gewinnerhöhend aufgelöst und führt zu einer steuerlichen Belastung. Beim Tod des Versorgungsberechtigten kann dieser sogenannte Bilanzsprung sogar zu einem sehr hohen außerordentlichen Ertrag führen, der zu einer erheblichen Steuerzahlung führen kann. Den wenigsten Unternehmen ist bekannt, dass Pensionsrückstellungen erst nach 50 Jahren (!) vollständig aufgelöst werden.
Kaufinteressenten sehen sich also beim Bestehen von Pensionsverpflichtungen im Unternehmen erheblichen Risiken ausgesetzt, die sich nur sehr schwer in Zahlen abbilden lassen.
Unternehmer und Kaufinteressent bzw. Nachfolger haben demzufolge beide das Ziel, das Schicksal der Rente vom weiteren Schicksal der GmbH zu entkoppeln.
Führen Pensionsrückstellungen zu einer Kaufpreisminderung? Kann eine Unternehmensnachfolge evtl. sogar scheitern?
Aus den in Frage 1 erörterten Gründen und Risiken möchten Kaufinteressenten regelmäßig bestehende Pensionszusagen nicht übernehmen. Diese Einstellung führt häufig zu einem Scheitern von Verkaufsverhandlungen oder Nachfolgeregelungen. In selten Fällen würde der Interessent die Unternehmung auch mit der Pensionsverpflichtung übernehmen. Allerdings würde der Kaufpreis um mindestens das 2 bis 2,5 fache der bestehenden Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz reduziert werden. Diese Bewertungen sehen wir regelmäßig in der Beraterpraxis.
Daher muss diesem Thema unbedingt vorher ausreichend Aufmerksamkeit durch den Unternehmer gewidmet werden, damit es für den Verkaufsprozess keine Rolle mehr spielt.
Was ist, wenn die Rückdeckungsversicherung nicht ausreicht, um die Pensionszusage zu erfüllen?
Eine nicht ausreichend rückgedeckte Pensionsverpflichtung wird in der Regel bilanziell immer zu einem größeren Verpflichtungsumfang führen, der nicht durch die Aktivwerte gedeckt ist. Einfach ausgedrückt sind die Schulden größer als die Vermögen. Das schlägt sich in einer geringeren Eigenkapitalquote nieder, und kann auch zu einer bilanziellen Überschuldung des Unternehmens führen.
Durch die handelsbilanziell wirkende Rechnungszinsschmelze ist zu erwarten, dass die Differenz zwischen Pensionsrückstellung und Rückdeckungsvermögen der Firma größer und immer schwerer beherrschbar wird.
Unabhängig davon sind alle nicht durch die Rückdeckungsversicherung erbrachten Leistungen, die in der Zusage festgeschrieben sind, vom Trägerunternehmen direkt an den Versorgungsberechtigten zu zahlen, hier wird häufig die operative Liquidität des Unternehmens zusätzlich belastet.
Hier geht es zum zweiten Teil dieses Interviews
Teil 2: Wie kann man Pensionsrückstellungen steueroptimiert bereinigen?
Über Steffen Möller:
Steffen Möller ist Geschäftsführer vom di - das institut nord gmbh mit Büros in Rostock und Hamburg. Seit 2008 begleitete er ca. 500 Unternehmen in Fragen der betrieblichen Altersvorsorgung (bAV). Die Beratungsgesellschaft ist Teil eines interdisziplinären Expertenverbundes, der auf die besonderen Fragestellungen zu bestehenden Pensionszusagen spezialisiert ist. Steffen Möller ist unter Telefon +49 (0) 381 – 25 22 18 13 bzw. Mobil unter +49 (0) 170 – 287 43 27 erreichbar. Das Büro Hamburg wird von Karina Schwenk geleitet und ist unter Telefon +49 (0) 40 – 73 44 96 14 bzw. Mobil unter +49 (0) 172 – 88 94 384 erreichbar.
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Bild: ©Steffen Moeller