Eine Tastatur mit einer leuchtend roten Taste und der Aufschrift "Datenschutz"

Verpflichtung zur Vertraulichkeit - 16 K.E.R.N.-Markwert-Check - Schritt 4.3

Zusätz­lich, zur Anony­mi­tät der Unter­la­gen gilt: Mit der ersten Wertin­di­ka­ti­on durch den mögli­chen Käufer und einer weite­ren Freiga­be Ihrer­seits, kann der Inter­es­sent gegen Unter­zeich­nung einer separa­ten Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung, die weite­ren, anony­men Unter­neh­mens­da­ten aus dem Memoran­dum für eine weite­re Wertin­di­ka­ti­on erhalten.

 

Es gibt also zwei Abfrage-Runden:

Runde 1 per Teaser ergibt die erste, grobe Wertindikation.

Runde 2 mit Geheim­hal­tungs­er­klä­rung und dem Memoran­dum, ergibt das zweite, belast­ba­re­re Kaufpreis­an­ge­bot durch den mögli­chen Käufer.

 

Danach entschei­den Sie über weite­re Schrit­te oder brechen den Prozess ab.