Berater mit einer Kundin bei der Vertragsunterzeichnung

Der Kaufvertrag - 17 Unter­nehmens­kauf - Schritt 4.1

Sie sind jetzt kurz vor dem Ziel: Der finale Kaufver­trag wird auf der Basis des bereits unter­zeich­ne­ten LoI erstellt und verhan­delt. Mögli­cher­wei­se fließen auch noch Erkennt­nis­se aus der due-diligence mit darin ein.

Im Kaufver­trag gilt es jetzt Wert auf das Detail zu legen. Wir empfeh­len Ihnen dazu regio­nal einen unserer erfah­re­nen Rechts­exper­ten zu wählen (häufig auch mit hohem steuer­li­chen Fachwis­sen) und entwer­fen dann gemein­sam den ersten Entwurf. Wir raten ausdrück­lich dazu, den Entwurf von Ihrer Seite als Inves­tor erstel­len zu lassen, da es dann leich­ter in der inhalt­li­chen und redak­tio­nel­len Gestal­tung auch um Ihre wichtigs­ten Anlie­gen geht. Dieser Entwurf wird dann die Grund­la­ge für die finalen Verhand­lun­gen mit dem Verkäu­fer. Wir so oft, steckt bei einem solch umfas­sen­den Vertrags­werk der Teufel im Detail. Je nach Gesell­schafts­form ist ein Notar zwingend vorge­schrie­ben oder kann gewählt werden.

Unsere dringen­de Empfeh­lung: Machen Sie solche Trans­ak­tio­nen nie mündlich und nie ohne profes­sio­nel­le Hilfe erfah­re­ner (!) M&A-Begleiter.