Inhalte eines LoI - 12 Unternehmenskauf - Schritt 3.4
Wir empfehlen die Absichtserklärung / LoI ausführlich zu verhandeln und somit gemeinsame Klarheit für den späteren Kaufvertrag herzustellen. Dies hilft Missverständnissen vorzubeugen und den Prozess auf den entscheidenden Metern sicherer zu machen.
Nachstehend ein Auszug der möglichen Bestandteile: Bezeichnung der Vertragspartner (inkl. der mögl. Gesellschaftsform), Interessenbekundung an der Durchführung der bezeichneten Transaktion, Zusammenfassung bisheriger Gesprächsergebnisse, Konkretisierung des Transaktionsvorhabens (was wird wie verkauft), Preisdefinition (ggf. zzgl. erfolgsabhängiger Regelungen, Berater- oder Anstellungsverträge und der Vergütung), Zeitplan konkret (Vorlauf DD, Durchführung DD, Vertragsdiskussion, Übernahme/Übergabe), Vollmachterteilung zugunsten einer das Kaufobjekt (z.B. im Rahmen einer Due Diligence) prüfenden Partei, Vorlage der Finanzierungsstruktur des Käufers (Bankbestätigungen, Investorenvorstellung etc.), Befristungen, Bedingungen und Vorbehalte, Geheimhaltungsverpflichtung bzgl. der erhaltenen Informationen, Definition von Ausnahmen, ggf. Sanktionen bei Zuwiderhandlung (Konventionalstrafe), Herausgabe- bzw. Vernichtungsanspruch von erhaltenen Dokumenten, Hinweis auf die fehlende Bindungswirkung des LoI, Beendigungsgründe für die laufenden Verhandlungen und Auslagenersatzregelungen.