Bild eines blauen Aktenorders mit der Aufschrift "Due Diligence"

Drum prüfe wer sich ewig bindet - 13 Unter­nehmens­kauf - Schritt 3.5

Damit Sie sicher gehen können, auch tatsäch­lich zu erhal­ten, was Ihnen ein Verkäu­fer verspro­chen hat, folgt i.d.R. nach einem LoI die due diligence. Die due diligence, abgekürtzt “dd”, prüft und analy­siert sorgfäl­tig die wirtschaft­li­chen, steuer­li­chen, juris­ti­schen  und finan­zi­el­len Verhält­nis­se eines Kaufojekts.

Es gibt verschie­de­ne Arten einer dd, auf deren Details wir gerne konkret in der Beglei­tung von Ihnen einge­hen und Sie profes­sio­nell darauf vorbe­rei­ten. Meistens gibt der Käufer vorab dem Verkäu­fer eine Liste aller für ihn relevan­ten Fragen. Diese Unter­la­gen müssen dann analog oder virtu­ell zur Einsicht­nah­me und Prüfung vorge­legt werden. Natür­lich sind wir auf diese Fragen­ka­ta­lo­ge vorbe­rei­tet und wählen mit Ihnen die richti­gen und relevan­ten Prüfungs­fra­gen im Vorfeld aus.

 

In diesem Prozess-Schritt werden zu Ihrer Sicher­heit exter­ne Exper­ten aus dem Umfeld Recht und Steuern integriert, damit so für Sie ein Maximum an Verläss­lich­keit für die bevor­ste­hen­de Trans­ak­ti­on entste­hen kann. Im Rahmen der dd kann es eine Reihe vertie­fen­der Detail­fra­gen geben, die sich erst aus der Sichtung der Unter­la­gen in den verschie­de­nen Gebie­ten ergeben. Alle Vorgän­ge werden proto­kol­liert und idealer­wei­se später auch Bestand­teil des Kaufver­tra­ges. So haben beide Seiten dann für den Fall der Fälle, nachprüf­ba­re Unter­la­gen als Beweissicherung.