Der Vorvertrag - LoI - 11 Unternehmenskauf - Schritt 3.3
Im Fortgang eines Investitionsprozesses (aufgrund der immensen Vielfalt möglicher Strategien und Optionen, beschreiben wir an dieser Stelle nur allgemein die weitere Vorgehensweise) gilt es jetzt zu prüfen, welches Angebot Sie in der Tiefe prüfen wollen und welche Offerte durch einen Vorvertrag (Absichtserklärung / LoI) verbindlich abgesichert werden soll. Dieser Schritt kann je nach Anzahl der Angebote und auch Dynamik auf der Verkäuferseite, schnell mal Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Der LoI (Letter of Intent) ist rechtlich nicht streng bindend und verpflichtet jedoch beide Seiten zu einer gemeinsamen Klarheit in der beabsichtigten Transaktion. An dieser Stelle verhandeln beide Seiten engagiert die späteren Rahmenbedingungen eines Kaufvertrages.