Die Hamburgische Investitions und Förderbank stellte heute Ihr neues Förderprogramm für Unternehmensnachfolger und Existenzgründer vor.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt in Zusammenarbeit mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu sehr günstigen Konditionen. Die günstigen Zinsen werden durch eine Subvention des Senats der Hansestadt ermöglicht.
Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Punkte zum neuen Fördermittel-Programm:
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer,
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Handwerksunternehmen,
- Freiberufler (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten),
- sonstige Dienstleister,
Vorraussetzung ist, dass diese Unternehmen bzw. Unternehmer nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
Was wird gefördert?
- Alle Investitionen und tätige Beteiligungen (ab 10 %) in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Betriebsmittel inklusive Warenlager zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe (in Anlehnung an den vorhandenen Businessplan).
Zu welchen Konditionen gibt es die Fördermittel?
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Maximal 500.000,– € pro Vorhaben, bis zu 1.000.000,– € (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsgemeinschaft.
Wie hoch ist der Eigenanteil für den Erhalt der Fördermittel?
Bei Darlehen bis einschließlich 150.000,– € beträgt der Eigenmittelanteil 10 % des Vorhabens, ab 150.000,– € sind Eigenmittel in Höhe von 15 % nachzuweisen.
Bei Betriebsmittelfinanzierungen ist die Laufzeit 5 Jahre mit festen Zinskonditionen. Bei Investitionsfinanzierungen sind Laufzeiten von 5, 7, 8 oder 10 Jahren mit festen Zinskonditionen möglich. Das erste Jahr ist jeweils tilgungsfrei.
Was ist die Besonderheit dieses Förderprogramms?
Der Clou ist: Bei einem Darlehen bis einschließlich 150.000,– € wird ein von der persönlichen Bonität und den zur Verfügung stehenden Sicherheiten unabhängiger Zinssatz vereinbart.
Ist das Darlehen größer als 150.000,– € wird wie bei einer Bank ein kundenindividueller Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und der Ausfallbürgschaft der BG sowie der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten festgelegt.
Dieser ist jedoch immer noch sehr attraktiv und liegt zum Stand 21.11.2014 bei weniger als 2% pro Jahr.
Was ist noch zu beachten?
Für diese Fördermittel gilt das sogenannte “Hausbank-Prinzip”. Der Antrag muss bei der Hausbank des Unternehmers vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit wird banküblich besichert. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer, Kreditinstitut und Bürgschaftsgemeinschaft vereinbart.
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt: Vorhabens-Konzept (Investitionen) inkl. Kostenvoranschläge, Unternehmensdarstellung, Planungsunterlagen (Bilanz und BWA) für die kommenden 3 Geschäftsjahre bzw. aktuelle BWA und Bilanzen der letzten 3 Jahre sowie Ertragsvorschau sowie Liquiditätsplanung (Betriebsmittel) für die kommenden 3 Geschäftsjahre.
So funktioniert‘s
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf.
- Beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl einschließlich einer Ausfallbürgschaft der BG. Auf Wunsch leitet die IFB Hamburg Ihren Bürgschaftsantrag an die BG weiter.
- Die BG prüft Ihren Bürgschaftsantrag und teilt Ihnen, Ihrem Kreditinstitut und der IFB Hamburg das Ergebnis mit.
- Die IFB Hamburg prüft die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informiert Ihr Kreditinstitut.
- Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.
- Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.
- Starten Sie Ihr Vorhaben.
Wie lange dauert die Antragstellung?
Nach Aussage der IFB wird eine Entscheidung innerhalb von 4-6 Wochen getroffen. Voraussetzung ist, dass alle Unterlagen zur Beantragung der Fördermittel vollständig vorliegen.
Mehr Informationen gibt es hier: http://www.ifbhh.de/wirtschaft/gruendung/hamburg-kredit-gruendung-und-nachfolge