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Förder­mit­tel für Hambur­ger Unternehmensnachfolger

Die Hambur­gi­sche Inves­ti­ti­ons und Förder­bank stell­te heute Ihr neues Förder­pro­gramm für Unter­neh­mens­nach­fol­ger und Existenz­grün­der vor.

Die Hambur­gi­sche Inves­ti­ti­ons- und Förder­bank (IFB Hamburg) gewährt in Zusam­men­ar­beit mit der Bürgschafts­ge­mein­schaft Hamburg GmbH (BG) Inves­ti­ti­ons- und Betriebs­mit­tel­kre­di­te für Existenz­grün­dun­gen und Unter­neh­mens­nach­fol­gen zu sehr günsti­gen Kondi­tio­nen. Die günsti­gen Zinsen werden durch eine Subven­ti­on des Senats der Hanse­stadt ermöglicht.

Nachfol­gend beant­wor­ten wir die wichtigs­ten Punkte zum neuen Fördermittel-Programm:

Wer wird gefördert?

  • Existenz­grün­der,
  • kleine und mittle­re Unter­neh­men (KMU) Handwerksunternehmen,
  • Freibe­ruf­ler (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten),
  • sonsti­ge Dienstleister,

Vorraus­set­zung ist, dass diese Unter­neh­men bzw. Unter­neh­mer nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.

Was wird gefördert?

  • Alle Inves­ti­tio­nen und tätige Betei­li­gun­gen (ab 10 %) in Hamburg, die einer langfris­ti­gen Mittel­be­reit­stel­lung bedür­fen und einen langfris­ti­gen wirtschaft­li­chen Erfolg erwar­ten lassen.
  • Betriebs­mit­tel inklu­si­ve Waren­la­ger zum Ausgleich wachs­tums­be­ding­ter Liqui­di­täts­be­dar­fe, zur Auswei­tung der Unter­neh­mens­ak­ti­vi­tä­ten und zum Ausgleich vorüber­ge­hen­der Liqui­di­täts­eng­päs­se (in Anleh­nung an den vorhan­de­nen Businessplan).

Zu welchen Kondi­tio­nen gibt es die Fördermittel?

Geför­dert werden bis zu 100 % der förder­fä­hi­gen Kosten. Maximal 500.000,– € pro Vorha­ben, bis zu 1.000.000,– € (in 3 Kalen­der­jah­ren) je Kredit­neh­mer­ein­heit unter Berück­sich­ti­gung der jewei­li­gen Bürgschafts­ober­gren­ze der Bürgschaftsgemeinschaft.

Wie hoch ist der Eigen­an­teil für den Erhalt der Fördermittel?

Bei Darle­hen bis einschließ­lich 150.000,– € beträgt der Eigen­mit­tel­an­teil 10 % des Vorha­bens, ab 150.000,– € sind Eigen­mit­tel in Höhe von 15 % nachzuweisen.

Bei Betriebs­mit­tel­fi­nan­zie­run­gen ist die Laufzeit 5 Jahre mit festen Zinskon­di­tio­nen. Bei Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­run­gen sind Laufzei­ten von 5, 7, 8 oder 10 Jahren mit festen Zinskon­di­tio­nen möglich. Das erste Jahr ist jeweils tilgungsfrei.

Was ist die Beson­der­heit dieses Förderprogramms?

Der Clou ist: Bei einem Darle­hen bis einschließ­lich 150.000,– € wird ein von der persön­li­chen Bonität und den zur Verfü­gung stehen­den Sicher­hei­ten unabhän­gi­ger Zinssatz vereinbart.

Ist das Darle­hen größer als 150.000,– € wird wie bei einer Bank ein kunden­in­di­vi­du­el­ler Zinssatz unter Berück­sich­ti­gung der wirtschaft­li­chen Verhält­nis­se des Kredit­neh­mers und der Ausfall­bürg­schaft der BG sowie der Werthal­tig­keit der für den Kredit gestell­ten Sicher­hei­ten festgelegt.

Dieser ist jedoch immer noch sehr attrak­tiv und liegt zum Stand 21.11.2014 bei weniger als 2% pro Jahr.

Was ist noch zu beachten?

Für diese Förder­mit­tel gilt das sogenann­te “Hausbank-Prinzip”. Der Antrag muss bei der Hausbank des Unter­neh­mers vor Beginn des Vorha­bens. Der Kredit wird banküb­lich besichert. Form und Umfang der Sicher­hei­ten werden zwischen Kredit­neh­mer, Kredit­in­sti­tut und Bürgschafts­ge­mein­schaft vereinbart.

Für den Antrag werden folgen­de Unter­la­gen benötigt: Vorha­bens-Konzept (Inves­ti­tio­nen) inkl. Kosten­vor­anschlä­ge, Unter­neh­mens­dar­stel­lung, Planungs­un­ter­la­gen (Bilanz und BWA) für die kommen­den 3 Geschäfts­jah­re bzw. aktuel­le BWA und Bilan­zen der letzten 3 Jahre sowie Ertrags­vor­schau sowie Liqui­di­täts­pla­nung (Betriebs­mit­tel) für die kommen­den 3 Geschäftsjahre.

So funktioniert‘s

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankbe­ra­ter auf.
  • Beantra­gen Sie den Kredit bei einem Kredit­in­sti­tut Ihrer Wahl einschließ­lich einer Ausfall­bürg­schaft der BG. Auf Wunsch leitet die IFB Hamburg Ihren Bürgschafts­an­trag an die BG weiter.
  • Die BG prüft Ihren Bürgschafts­an­trag und teilt Ihnen, Ihrem Kredit­in­sti­tut und der IFB Hamburg das Ergeb­nis mit.
  • Die IFB Hamburg prüft die Förder­fä­hig­keit Ihres Antrags und infor­miert Ihr Kreditinstitut.
  • Schlie­ßen Sie den Vertrag bei Ihrem Kredit­in­sti­tut ab.
  • Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kredit­in­sti­tut abrufen.
  • Starten Sie Ihr Vorhaben.

Wie lange dauert die Antragstellung? 

Nach Aussa­ge der IFB wird eine Entschei­dung inner­halb von 4-6 Wochen getrof­fen. Voraus­set­zung ist, dass alle Unter­la­gen zur Beantra­gung der Förder­mit­tel vollstän­dig vorliegen.

Mehr Infor­ma­tio­nen gibt es hier: http://www.ifbhh.de/wirtschaft/gruendung/hamburg-kredit-gruendung-und-nachfolge