Wert und Preis - Schritt 2

In diesem Schritt folgt für Sie die ausführ­li­che Bewer­tung Ihrer Firma.

In der Regel arbei­ten wir dabei nach dem Ertrags­wert­ver­fah­ren in der Klassi­fi­zie­rung nach dem Verfah­ren des IDWS1 (Insti­tut der Deutschen Wirtschaftsprüfer).

 

Basis sind die Jahres­ab­schlüs­se der letzten 3 Wirtschafts­jah­re. Diese werden um außer­or­dent­li­che Ausga­ben oder Einnah­men berei­nigt. Ebenso erfolgt eine realis­ti­sche Taxie­rung der Kosten, Löhne und Gehäl­ter oder steuer­li­chen Optimierungen.

Bei mehre­ren Gesell­schaf­ten empfiehlt sich im Sinne einer kompak­ten Überschau­bar­keit die Konso­li­die­rung der Zahlen (separa­te Leistung).

 

Auf dieser Basis werden Planzah­len für die zukünf­ti­ge, wirtschaft­li­che Entwick­lung von mindes­tens 3 bis 5 Jahren erstellt. Auf Wunsch unter­stüt­zen wir Sie bei dieser wichti­gen Aufga­be zur Wertermittlung.

Die Annah­men der Planzah­len sollten begründ­bar sein und die bevor­ste­hen­de Nachfol­ge berücksichtigen.

 

In diesem Verfah­ren erhal­ten Sie vorab einen Entwurf, den wir mit Ihnen dann für eine finale Fassung disku­tie­ren und verab­schie­den. Selbst­ver­ständ­lich arbei­ten wir bei dieser wichti­gen Analy­se und Ermitt­lung des Firmen­wer­tes eng mit Ihrem Steuer­be­ra­ter zusammen.

 

Die Unter­neh­mens­wert­ermitt­lung ist nicht nur für Käufer eine wichti­ge Entschei­dungs­grund­la­ge, sondern auch für Banken und Finanz­ierungs­partner im Rahmen einer Trans­ak­ti­on eigent­lich fast unentbehrlich.

Ihr Unter­neh­men wird damit in der Leistungs­fä­hig­keit nachvoll­zieh­bar und mit der Perspek­ti­ve der Planzah­len wird die wichti­ge Zukunft eines Überneh­mers begründet.

 

Für kleine­re Unter­neh­mun­gen (Größen­ord­nung unter 1 Mio. Euro/CHF Trans­ak­ti­ons­wert) kann die Unter­neh­mens­be­wer­tung mögli­cher­wei­se auch entfal­len oder in einem anderen Standard umgesetzt werden.

Hierfür werden dann alter­na­tiv die kompri­mier­ten Kennzah­len der Vergan­gen­heit in einer Kurzform abgebil­det. Ergänzt um die vor erwähn­ten Planzahlen.
Jedoch nicht auf der Basis des anerkann­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren nach IDWS1.

 

Für bestimm­te Geschäfts­mo­del­le gibt es auch noch das Substanz­wert­ver­fah­ren oder AWH-Verfahren.

Sie erhal­ten die finale Fassung in zweifa­cher Print­ver­si­on (gebun­den) und als digita­le Datei im PDF-Format.