Textmarker mit einer Due Diligence Checkliste

Die Due-Diligence-Check­lis­te für KMUs

Wozu braucht man überhaupt eine M&A Due-Diligence-Checkliste?”

Eine Due-Diligence-Prüfung im Rahmen eines Unter­neh­mens­ver­kaufs ist für die große Mehrheit aller Firmen­in­ha­ber Neuland. Welche Infor­ma­tio­nen benötigt der Käufer konkret, um erfolg­reich eine Firma kaufen zu können, wenn Sie beispiels­wei­se eine GmbH verkau­fen möchten? Welche Infor­ma­tio­nen sollte ein Verkäu­fer auf gar keinen Fall an dieser Stelle preis­ge­ben, um bei einem Schei­tern des Verkaufs seine Markt­po­si­ti­on nicht zu gefährden?

Wie umfang­reich muss eine Due Diligence sein und welche Dokumen­te und Verträ­ge müssen dafür zur Verfü­gung gestellt werden?

Der folgen­de Beitrag bietet Ihnen Orien­tie­rung und Unter­stüt­zung für die indivi­du­el­le Vorbe­rei­tung Ihrer Unternehmens­nachfolge. Sie erfah­ren, ob und wann die Due Diligence inner­halb eines Unter­neh­mens­ver­kaufs für Sie  relevant wird, welche Funkti­on eine Due Diligence bei einer Unter­neh­mens­trans­ak­ti­on überhaupt hat, welche Arten von Due-Diligence-Prüfun­gen es gibt und welche Seite für welche Kosten aufkommt.

Mithil­fe unserer kosten­lo­sen Due-Diligence-Check­lis­te von KERN-Unternehmens­nachfolge erhal­ten Sie zusätz­lich wertvol­le Infor­ma­tio­nen, Anregun­gen und Tipps, um Ihren Unter­nehmens­verkauf erfolg­reich vorzu­be­rei­ten und nachhal­tig gestal­ten zu können.

Inhalts­ver­zeich­nis

Was ist eine Due Diligence?

Der Begriff “Due Diligence”, man ahnt es schon, hat seinen Ursprung wie so viele andere Termi­ni in der Betriebs­wirt­schaft im Engli­schen. Wortwört­lich übersetzt heißt er “Sorgfalts­pflicht” im Kontext von Unter­neh­mens­nach­fol­gen und Unter­neh­mens­ver­käu­fen (M&A) wird er häufig auch mit “im Verkehr gebote­ne Sorgfalt” übersetzt. Praktisch bedeu­tet er, dass alle relevan­ten Stärken, Schwä­chen, Chancen und Risiken eines Unter­neh­mens geprüft werden.

Der Verkäu­fer unter­mau­ert mit einer Due Diligence die Stär­ken seines Unter­neh­mens, um den angestreb­ten Kaufpreis zu erzie­len. Der Käufer und seine Berater sichten Unter­la­gen, die ihnen vom Verkäu­fer bei kleinen Trans­ak­tio­nen entwe­der in Akten­ord­nern oder üblicher­wei­se in einem siche­ren, geschütz­ten und inter­net­ba­sier­ten Daten­raum bereit­ge­stellt werden. Mit möglichst genau­er Kennt­nis über den Wert des zu kaufen­den Unter­neh­mens möchte er die Zahlung eines überhöh­ten Kaufprei­ses vermei­den.

Wo im M&A Prozess befin­det sich die Due Diligence?

Ein M&A Prozess erstreckt sich über mehre­re Phasen und Schrit­te. Die Due Diligence  beginnt meist im Anschluss an die Unter­zeich­nung eines LoI (Letter of Intent - Absichts­er­klä­rung) bzw. eines konkre­ten Kaufan­ge­bo­tes bei einem Bieter­ver­fah­ren. Der Käufer und seine Berater sichten die Unter­la­gen, die ihnen vom Verkäu­fer bereit­ge­stellt werden. Wir bei KERN-Unternehmens­nachfolge richten dafür einen geschütz­ten, digita­len Daten­raum ein. In diesem Daten­raum befin­den sich dann in aller Regel steuer­li­che, recht­li­che und finanz­wirt­schaft­li­che (sowie ggf. weite­re) Dokumen­te, Unter­la­gen und Verträ­ge, die im Detail überprüft werden.

Hieraus ergeben sich fast immer weite­re Fragen des Käufers, die der Verkäu­fer so gut wie möglich beant­wor­ten sollte.

Der Käufer erhält dann die zusam­men­ge­fass­ten Ergeb­nis­se in einem Due Diligence Report. Dieser Bericht weist auf die erkann­ten Stärken und Schwä­chen des zu verkau­fen­den Unter­neh­mens hin. Quanti­fi­zier­ba­re Ergeb­nis­se fließen in die Unter­neh­mens­wert­ermitt­lung und damit in die Findung des Kaufprei­ses des Käufers ein. Nicht quanti­fi­zier­ba­re Ergeb­nis­se führen hinge­gen häufi­ger zur Forde­rung nach Freistel­lungs­er­klä­run­gen und Gewähr­leis­tun­gen im Unter­neh­mens­kauf­ver­trag.

Infografik und Checkliste KERN zum optimalen Due Diligence Zeitpunkt

Arten einer Due-Diligence-Prüfung

Wie umfang­reich eine Due-Diligence-Prüfung dann ausfällt, und welche Arten der Due-Diligence-Prüfung im Praxis­fall Anwen­dung finden, hängt natür­lich von mehre­ren Fakto­ren ab. So sind u.a. die Größe des Unter­neh­mens, sein Geschäfts­mo­dell, sein Stand­ort, das Anlage­ver­mö­gen, Cashflow und Erträ­ge entschei­den­de Krite­ri­en. Klar ist natür­lich auch, dass nicht alle Geschäfts­vor­fäl­le und Sachver­hal­te im Detail unter­such­bar sind, da ansons­ten die Due-Diligence-Prüfung nicht mehr wirtschaft­lich angemes­sen darstell­bar wäre. Deshalb gilt es, den Grund­satz der Wesent­lich­keit einzu­hal­ten.

Tipp: Schal­ten Sie bei der Vorbe­rei­tung Ihrer Unternehmens­nachfolge frühzei­tig eine trans­ak­ti­ons­er­fah­re­ne M&A Beratung ein. In seiner Funkti­on als erfah­re­ner Lotse kann er sicher einschät­zen, welche Due-Diligence-Check­lis­ten und daraus abgelei­tet welche Maßnah­men für Sie und Ihr Unter­neh­men im Rahmen der Due Diligence wirklich notwen­dig sind.

Wie in der Vorbe­rei­tung bereits struk­tu­riert vorge­gan­gen werden kann, stellt die folgen­de Check­lis­te anschau­lich dar: Wichtig für ihre Nutzung ist es, für jeden Prüfungs­punkt die Priori­tät und den jewei­li­gen Status festzuhalten.

 Aktion/ zu beschaf­fen­de UnterlagenPriori­tätangefor­dertliegt vorgeprüftAnmer­kun­gen
A1Aktuel­le Auszü­ge aus dem Handels­re­gis­ter einschließ­lich der verbun­de­nen Unternehmen     
A2Aktuel­le Wirtschafts­aus­künf­te (Credit­re­form etc.) einschließ­lich der verbun­de­nen Unter­neh­men und der Gesellschafter     
A3Aktuel­le Gesell­schafts­ver­trä­ge einschließ­lich Proto­kol­le aller Gesellschafterversammlungen     
A4Histo­ri­sche Aufstel­lung sämtli­cher notari­el­ler Urkun­den über die Gründung, die Abtre­tung von Geschäfts­an­tei­len sowie etwaige Kapital­erhö­hun­gen seit der Gründung; Angaben über einenBeirat/Aufsichtsrat     
*Auszug eines Check­lis­ten­mus­ters einer Due-Diligence 

Bei einer Legal Due Diligence (LDD) steht die Prüfung von  recht­li­chen Risiken im Zentrum. Das beinhal­tet sowohl die Trans­ak­ti­on selbst als auch Risiken, die das Unter­neh­men betref­fen und poten­zi­el­le Haftungs­ri­si­ken für die invol­vier­ten Partei­en. Wie bei allen weite­ren Formen der Due Diligence ist es möglich, dass sogenann­te „Deal Break­er“ aufge­deckt werden, die zum Abbruch des Trans­ak­ti­ons­pro­zes­ses führen können. Der Käufer entdeckt im Prozess der DD bisher unbekann­te Risiken und kann diese in der Verhand­lung mit dem Verkäu­fer nicht auflö­sen. Der Umfang einer Legal Due Diligence hängt von der juris­ti­schen Komple­xi­tät des zu verkau­fen­den Unter­neh­mens ab.

  • Gesell­schafts­ver­hält­nis­se
  • Finan­zi­el­le Verhält­nis­se: Kredi­te und Sicherheiten
  • Mitar­bei­ter & arbeits­recht­li­che Verträ­ge sowie Verträ­ge aller Art
  • Drohen­de oder in Abwick­lung befind­li­che Garantiefälle
  • Drohen­de oder schwe­ben­de Gerichts- oder Schiedsverfahren

Tax Due Diligence (TDD)

Eine Tax Due Diligence (TDD) identi­fi­ziert steuer­li­che Chancen und Risiken der Unter­neh­mens­ak­qui­si­ti­on mit dem Ziel, die optima­le  steuer­recht­li­che Trans­ak­ti­ons­struk­tur zu ermit­teln. Wir empfeh­len Ihnen dazu auch unsere Artikel zu den Themen Unter­nehmens­verkauf Steuern und GmbH verkau­fen Steuern. Inhalt­lich konzen­triert sie sich entwe­der allein auf Ertrag­steu­ern oder aber auch die Unter­su­chung von Sozial­ab­ga­ben, Abzugs­steu­ern und anderen Steuer­ar­ten, wie z. B. die Umsatz­steu­er. Hat der Verkäu­fer also seine steuer­li­chen Verpflich­tun­gen immer korrekt erfüllt oder sind Ansprü­che zu erwarten.

Prüfungs­punk­te bei der Tax Due Diligence sind u.a.:
  • Jahres­ab­schlüs­se und Steuer­bi­lan­zen der letzten drei Jahre (manch­mal auch darüber hinaus)
  • Steuer­bi­lan­zen, Steuer­erklä­run­gen und Steuer­be­schei­de meist der letzten drei Veranlagungszeiträume
  • Berich­te zu Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Rückstel­lungs­spie­gel und Nachwei­se zu Pensionsrückstellungen

Market Due-Diligence-Check­lis­te (MDD)

In diesem Teil der Unter­su­chung wird der Markt geprüft, in dem sich das zum Verkauf stehen­de Unter­neh­men bewegt. Das umfasst u.a. die Betrach­tung des Wettbe­werbs, die eigene Markt­po­si­ti­on und das poten­zi­el­le Markt­vo­lu­men. Im Ergeb­nis erhält man einen detail­lier­ten Überblick über die vorhan­de­ne Organi­sa­ti­on, Prozes­se und Kompe­ten­zen in Marke­ting und Vertrieb sowie eine realis­ti­sche Einschät­zung der Risiken und Poten­zia­le dieses Assets im Rahmen einer Trans­ak­ti­on. Schließ­lich kauft der Käufer die Zukunft und will sicher stellen, dass das Geschäfts­mo­dell im Markt noch viele Jahre funktio­niert bzw. ausbau­bar ist.

Prüfungs­punk­te bei der Market Due Diligence sind u.a.:.
  • Organi­sa­ti­on
  • Übersicht der Umsät­ze in den letzten drei Geschäfts­jah­ren aufgeteilt
  • nach den Haupt-Produktgruppen
  • Markt- und Wettbewerbsfähigkeit
  • Digita­li­sie­rungs- und Innova­ti­ons­grad Darstel­lung der kurz-, mittel- und langfris­ti­gen Marktstrategie
  • Abhän­gig­kei­ten oder sogenann­te “Klumpen­ri­si­ken” (so werden Risiken bezeich­net, wenn überdurch­schnitt­lich starke Abhän­gig­kei­ten von wenigen Liefe­ran­ten oder Kunden bestehen) auf der Kunden oder Lieferantenseite
 Aktion/ zu beschaf­fen­de UnterlagenPriori­tätangefor­dertliegt vorgeprüftAnmer­kun­gen
C1Übersicht der Umsät­ze in den letzten drei Geschäfts­jah­ren aufge­teilt nach den Hauptproduktgruppen     
C2Auflis­tung der wichtigs­ten Wettbe­wer­ber mit geschätz­ten Marktanteilen     
C3Liste aller aktiven Kunden (ABC) mit darauf entfal­len­den Umsät­zen und beson­de­ren Merkmalen     
C4Darstel­lung der kurz-, mittel- und langfris­ti­gen Marketingstrategie     
*Auszug eines Check­lis­ten­mus­ters einer Due-Diligence 

Commer­cial Due Diligence (CDD)

Die Commer­cial Due Diligence beschäf­tigt sich mit dem Geschäfts­mo­dell des Zielun­ter­neh­mens. Sie gilt als Mutter­dis­zi­plin aller Due-Diligence-Prüfun­gen, denn hier sind beson­de­re Fachkennt­nis­se vom Geschäft des Unter­neh­mens gefragt. Aufgrund des hohen Aufwands und der Kosten für eine Commer­cial DD, findet sie nur bei großen Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen Anwen­dung. Es gibt in der Praxis dabei durch­aus Überschnei­dun­gen mit der MDD.

Prüfungs­punk­te bei der Commer­cial Due Diligence sind u.a.:
  • Erfolgs­fak­to­ren des Geschäftsmodells
  • Krisen­fes­tig­keit
  • Markt­ent­wick­lung

Finan­cial Due-Diligence-Check­lis­te (FDD)

Die Finan­cial Due Diligence umfasst die detail­lier­te Analy­se der aktuel­len finan­zi­el­len Situa­ti­on eines Unter­neh­mens sowie seiner geplan­ten finan­zi­el­len Entwick­lung. Die Ergeb­nis­se der Finan­cial Due Diligence werden für die Kaufpreis­er­mitt­lung, die Kaufver­trags­ge­stal­tung, zur Verhand­lungs­füh­rung sowie als Basis für Integra­ti­ons­plä­ne verwendet.

Prüfungs­punk­te bei der Finan­cial Due Diligence sind u.a.:
  • Ertrags-, Vermö­gens- und Finanzlage
  • Finanz­ver­schul­dung
  • Working Capital
 Aktion/ zu beschaf­fen­de UnterlagenPriori­tätangefor­dertliegt vorgeprüftAnmer­kun­gen
B1Liste der Bankkon­ten inkl. Salden und Kreditrahmen     
B2Bilan­zen sowie G u.V Rechnun­gen nebst WP-Berich­ten für die letzten drei Geschäftsjahre     
B3Finanz­pla­nung für die nächs­ten 12 Monate (G. U. V., Liqui­di­tät, Cashflow) und 60 Monate (G. U. V. grob gerechnet)     
B4Inves­ti­ti­ons­pla­nung für die nächs­ten 36 Monate     
*Auszug eines Check­lis­ten­mus­ters einer Due-Diligence 

Techni­sche Due Diligence (TDD)

Die techni­sche Due Diligence umfasst sämtli­che techni­schen Aspek­te des zu verkau­fen­den Unter­neh­mens: Angefan­gen von der Bausub­stanz über die Gebäu­de­tech­nik und Instand­hal­tun­g/-setzung bis hin zum Baurecht. Alle techni­schen Aspek­te,  insbe­son­de­re von Anlagen und Immobi­li­en kommen hier auf den Prüfstand, um einen genau­en Kennt­nis­stand über ihren Zustand zu erhal­ten und einen mögli­chen Inves­ti­ti­ons­stau zu ermitteln.

Environ­men­tal Due Diligence (EDD)

Eine Environ­men­tal Due Diligence liefert detail­lier­te Infor­ma­tio­nen und Aussa­gen zum aktuel­len Stand der Einhal­tung von Umwelt­vor­schrif­ten und des Umwelt­haf­tungs­rechts. Außer­dem werden Kosten für die Besei­ti­gung von Umwelt­ri­si­ken wie Altlas­ten, Boden­ver­un­rei­ni­gun­gen, Gefah­ren­stof­fe oder Emissio­nen ermit­telt. Da diese Positio­nen immens hohe Kosten­ri­si­ken bergen oder sich gar zu „Deal Break­ern“ entwi­ckeln können, ist eine ESG DD beson­ders bei Indus­trie- und Gewer­be­stand­or­ten sowie bei Immobi­li­en­ob­jek­ten unabdingbar.

IT Due Diligence (ITDD)

Die Digita­li­sie­rung verän­dert tradi­tio­nel­le Geschäfts­mo­del­le und damit gleich ganze Indus­trie­land­schaf­ten mit. Die Einbe­zie­hung der IT-Infra­struk­tur Prüfung sollte mittler­wei­le selbst­ver­ständ­lich sein. Ein entschei­den­der Faktor in der IT-Due-Diligence bezieht sich auf die Pläne und Vorha­ben des Käufers. Die Gretchen­fra­ge lautet hier, ob die IT des erwor­be­nen Unter­neh­mens entwe­der weiter­hin genutzt werden soll oder nach dem Erwerb eine Migra­ti­on auf ein einheit­li­ches System erfol­gen soll. Das kann dann erheb­li­che Inves­ti­tio­nen nach sich ziehen.

Prüfungs­punk­te bei der IT Due Diligence sind u.a.:
  • IT-Infra­struk­tur: Hardware & Software
  • Netze
  • Ressour­cen
  • Prozes­se
  • DSGVO & Datensicherheit

Was ist eine Vendor Due Diligence und welche Vortei­le hat sie?

Beauf­tragt der Verkäu­fer die Due-Diligence-Prüfung, spricht man von einer “Vendor Due Diligence”. Während bei der „Buy Side Due Diligence“ der Käufer der Auftrag­ge­ber der Due Diligence (sorgfäl­ti­ge Analy­se und Bewer­tung von Unter­neh­men im Vorfeld von M&A-Transaktionen) ist, geht die Initia­ti­ve für die Prüfung bei der „Vendor Due Diligence“ vom Verkäu­fer aus. Das ist bei KMU selte­ner der Fall, kommt aber ebenfalls vor.

Vortei­le:

Im Durch­schnitt führt eine VDD zu einer größe­ren Auswahl an geeig­ne­ten (!) Kaufin­ter­es­sen­ten, vor allem auch Finanz­in­ves­to­ren. Die VDD wird häufig in Bieter­ver­fah­ren angewen­det. Insbe­son­de­re für weniger erfah­re­ne Verkäu­fer bietet die VDD die Chance, Erfolgs­po­ten­zia­le frühzei­tig zu erken­nen, den Kaufpreis realis­tisch abzuschät­zen und eine besse­re Kontrol­le über den Prozess zu behal­ten. Ergän­zend können Risiken noch vor Beginn des Verkaufs­pro­zes­ses erkannt und idealer­wei­se ausge­räumt werden. Die VDD erschwert gleich­wohl die Geheim­hal­tung des Trans­ak­ti­ons­pro­zes­ses im eigenen Unternehmen.

Nachteil:

Der Verkäu­fer inves­tiert vorab erheb­lich in diesen Aufwand und könnte im schlimms­ten Fall ohne Erfolg darauf sitzen bleiben.

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Wir von KERN-Unternehmensnachfolge.Erfolgreicher. wissen um die  Komple­xi­tät sowohl beim Unter­nehmens­verkauf als auch bei der Firmen­nach­fol­ge und dem Unter­nehmens­kauf. Seit fast 20  Jahren fokus­siert sich unsere Berater­grup­pe ausschließ­lich auf den Schwer­punkt Unternehmens­nachfolge und kann dank dieser Erfah­rung heute in der Tiefe alle Fragen und Aufga­ben lösen, die Unter­neh­mern und Unter­neh­men bei diesen wichti­gen Anlie­gen von Bedeu­tung sind. Die hier kosten­los zum Download bereit­ge­stell­te Due-Diligence-Check­lis­te basiert auf Excel und ist daher als PDF direkt editier­bar. Sie hat keinen (!) Anspruch auf die Erfas­sung aller Themen und Möglich­kei­ten, sondern stellt einen größe­ren Auszug üblicher Inhal­te dar. 

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Wie läuft eine Due Diligence ab?

Der Ablauf einer Due Diligence ist in den meisten Projek­ten ähnlich. Bei Unter­neh­mens­über­nah­men wird die Due Diligence grund­sätz­lich vom Käufer unter Zuhil­fe­nah­me von exter­nen Beratern vorge­nom­men (Ausnah­me sind Bieter­ver­fah­ren, die hier aber nicht tiefer erläu­tert werden). Dies können je nach Frage­stel­lung Rechts­an­wäl­te, Wirtschafts­prü­fer oder Sachver­stän­di­ge für spezi­fi­sche Prüfungs­fel­der sein. Im Artikel Due Diligence Ablauf, erfah­ren Sie wie eine Due Diligence struk­tu­riert planen. 

Welche Infor­ma­tio­nen sollte ein Verkäu­fer nicht preisgeben?

Der Verkäu­fer sollte wesent­li­che Punkte seines Geschäfts­mo­dells anony­mi­sie­ren. Dazu gehören Listen von Mitar­bei­tern, Kunden und Liefe­ran­ten, Rezep­tu­ren, Konstruk­ti­ons­un­ter­la­gen mit techni­schen Details oder Ähnliches.

Inwie­weit ist der Daten­schutz gemäß DSGVO zu beachten?

Im Rahmen einer DD fordern Kaufin­ter­es­sen­ten den Veräu­ße­rer regel­mä­ßig zur Offen­le­gung bestimm­ter Daten auf. Schließ­lich hat der Kaufin­ter­es­sent im Vorfeld eines Firmen­kaufs ein Inter­es­se daran, möglichst detail­lier­te Infor­ma­tio­nen über das Zielun­ter­neh­men zu erhal­ten. In der Vergan­gen­heit spiel­ten daten­schutz­recht­li­che Themen bei Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen kaum eine Rolle. Aufgrund der gerin­gen Sanktio­nen war das Problem­be­wusst­sein bei Käufern und Verkäu­fern nur schwach ausge­prägt. Mit Inkraft­tre­ten der Daten­schutz Grund­ver­ord­nung (DSGVO) im Mai 2018 hat sich dies über die deutli­che Verschär­fung des Sankti­ons­rah­mens für Daten­schutz­ver­stö­ße grund­le­gend geändert. Denn obwohl die DSGVO nicht auf M&A-Prozesse zugeschnit­ten ist, müssen deren Inhal­te einge­hal­ten werden.

Tipp: Firmen­in­ha­ber sind also gut beraten, dem Thema Daten­schutz weit vor Beginn einer DD die nötige Aufmerk­sam­keit zu schen­ken. Gerade in Famili­en­un­ter­neh­men empfeh­len wir oft, insbe­son­de­re Mitar­bei­ter- und Kunden­da­ten in anony­mi­sier­ter Form (der Schlüs­sel wird erst im Vertrag offen gelegt) weiter­zu­ge­ben und nachfol­gend für diese im Rahmen der DD überge­be­nen Daten im Kaufver­trag zu garan­tie­ren. Damit tragen Sie einer­seits den Anfor­de­run­gen der DSGVO Rechnung und sichern anderer­seits Ihr Geschäft für den Fall eines Schei­terns des Unter­neh­mens­ver­kaufs ab. Denn im Fall eines Projekt­ab­bruchs hat Ihr Kaufin­ter­es­sent nur anony­mi­sier­te Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter.

Was kostet eine Due Diligence?

Üblicher­wei­se verein­ba­ren Käufer und Verkäu­fer einen Zeitraum für die Prüfung. Bei kleine­ren Trans­ak­tio­nen kann eine Due Diligence in wenigen Tagen durch­ge­führt werden. Hier wird zur Sicher­stel­lung der Vertrau­lich­keit ein verkau­fen­der Unter­neh­mer die Infor­ma­tio­nen oftmals selbst zusam­men­stel­len bzw. nur wenige Vertrau­te im Unter­neh­men in das Projekt mit einbeziehen.

Je größer das Unter­neh­men ist, desto umfang­rei­cher und zeitin­ten­si­ver wird der Ablauf einer Due Diligence. Bei großen Trans­ak­tio­nen dauert eine DD oft mehre­re Wochen oder Monate und das kostet Zeit und Geld und bindet Kapazi­tä­ten. Der zeitli­che Aufwand der Vorbe­rei­tung ist indivi­du­ell verschieden.

Bei unseren Mittel­stands­pro­jek­ten von KERN-Unternehmens­nachfolge. Erfolg­rei­cher. dauert eine DD im Durch­schnitt zwischen drei und acht Wochen und wird meist von einem erfah­re­nen Steuer­be­ra­ter und einem Rechts­an­walt beglei­tet. Je nach Aufwand und Komple­xi­tät liegen die Kosten für die Vorbe­rei­tung, die Zusam­men­stel­lung der Infor­ma­tio­nen, die Anlage des Daten­raums und die Abstim­mung zwischen Käufer und Verkäu­fer im niedri­gen bis mittle­ren fünfstel­li­gen Bereich.

Tipp: In manchen Fällen kann der hohe Aufwand reduziert werden, indem man zu Beginn des Prozes­ses eine Red Flag (Erläu­te­rung siehe unten) Due Diligence vorschaltet.

Übernimmt der Käufer oder Verkäu­fer die Kosten für die Due Diligence?

In der Regel wird eine Due Diligence jeweils auf beiden Seiten von Käufer und Verkäu­fer getrennt bezahlt. Der Käufer entschei­det, welche Fachleu­te  wie inten­siv prüfen und welche Risiken er ohne Prüfung eingeht, bzw. welche Gewähr­leis­tun­gen er vom Verkäu­fer fordert.

Das Gegen­teil ist bei der Vendor Due Diligence der Fall: Hier lässt der Unter­neh­mens­ver­käu­fer alle wichti­gen Infor­ma­tio­nen selbst zusam­men­tra­gen. Auch wenn diese Varian­te zunächst erst einmal einen höheren Aufwand und höhere Kosten mit sich bringt, bietet die Vendor Due Diligence dem Verkäu­fer auch Vorteile.

So behält der Verkäu­fer u.a. die Kontrol­le über vertrau­li­che Infor­ma­tio­nen, da im elektro­ni­schen Daten­raum  nur das Ergeb­nis der VDD Prüfung, jedoch keine weite­ren Unter­la­gen hinter­legt werden. Außer­dem kann er durch die Prüfung sehr frühzei­tig Schwach­punk­te identi­fi­zie­ren und kann diese entwe­der noch beheben oder schon vor der Phase des Letter of Intent pro-aktiv gegen­über poten­zi­el­len Erwer­bern offen­le­gen. Die sonst nicht unübli­chen Diskus­sio­nen über Kaufpreis­min­de­run­gen in der Vertrags­ver­hand­lung gegen­über dem Letter of Intent werden dadurch maximal minimiert.

Was ist eine Red Flag Due Diligence?

Eine Red Flag Due Diligence klärt anhand der für die Trans­ak­ti­on wichtigs­ten Punkte vorab, ob sich eine umfang­rei­che Due Diligence des Zielun­ter­neh­mens überhaupt lohnt. Möglichst schlank gestal­tet, hält sie  Zeit und Kosten zunächst einmal gering. Ihr Ergeb­nis, oft stich­wort­ar­tig mit Blick auf die wesent­li­chen Risiken oder Deal Break­er im sogenann­ten Red Flag Report zusam­men­ge­fasst, entschei­det dann über den weite­ren Unter­nehmens­verkauf Ablauf.

Nach der Red Flag Due Diligence verfügt der poten­zi­el­le Käufer bereits einen ersten Überblick über die wichtigs­ten Themen­fel­der und kann auf dieser Grund­la­ge entschei­den, ob er im Rahmen einer tiefer­ge­hen­den Due Diligence weite­re Sachge­bie­te unter­su­chen möchte.

Fazit

Eine angemes­se­ne und sorgfäl­ti­ge Due Diligence ist für Käufer und Verkäu­fer gut inves­tier­tes Geld. Der Einwand, dass der Aufwand dafür mögli­cher­wei­se zu hoch sei, hält einem Fakten­check nicht stand. Während einer Due Diligence werden die vom Verkäu­fer gemach­ten Infor­ma­tio­nen zum Verkaufs­pro­jekt überprüft, das Unter­neh­men auf versteck­te Mängel durch­leuch­tet und mit dem Verkaufs­preis verprobt. Bestä­tigt die Due Diligence die vorab vom Verkäu­fer gemach­ten Angaben, gibt es Investitionssicherheit. 

Deckt die Due Diligence deutli­che, bisher nicht benann­te Risiken oder Schwach­stel­len auf, ist Raum für  Nachver­hand­lun­gen gegeben.

Für weiter­ge­hen­de Fragen zu unseren Check­lis­ten Due Diligence und weite­ren unter­stüt­zen­den Unter­la­gen nehmen Sie gern Kontakt mit Exper­ten aus unserer Berater­grup­pe auf.

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