Ablauf einer Due Diligence-Ein Stapel Aktenordner

Wie ist der Ablauf einer Due Diligence?

Der Ablauf einer Due Diligence ist in den meisten Projek­ten ähnlich. Bei Unter­neh­mens­über­nah­men wird die Due Diligence grund­sätz­lich vom Käufer unter Zuhil­fe­nah­me von exter­nen Beratern vorge­nom­men (Ausnah­me sind Bieter­ver­fah­ren, die hier aber nicht tiefer erläu­ter werden). Dies können je nach Frage­stel­lung Rechts­an­wäl­te, Wirtschafts­prü­fer oder Sachver­stän­di­ge für spezi­fi­sche Prüfungs­fel­der sein. 

Struk­tu­rier­ten Ablauf einer Due Diligence planen

Eine Due Diligence nutzt viele verschie­de­ne Infor­ma­ti­ons­quel­len. Grund­la­ge sind dafür insbe­son­de­re Unter­neh­mens­un­ter­la­gen bzw. -daten und Gesprä­che mit dem Manage­ment des Zielun­ter­neh­mens.  Die wichtigs­ten Arten haben wir in einem Überblick im Artikel zur Due Diligence zusammengefasst.

Üblicher­wei­se verein­ba­ren Käufer und Verkäu­fer einen Zeitraum für die Prüfung. Bei kleine­ren Trans­ak­tio­nen kann eine Due Diligence in wenigen Tagen durch­ge­führt werden. Hier wird zur Sicher­stel­lung der Vertrau­lich­keit ein verkau­fen­der Unter­neh­mer die Infor­ma­tio­nen oftmals selbst zusam­men stellen bzw. nur wenige Vertrau­te im Unter­neh­men in das Projekt mit einbe­zie­hen. Je größer das Unter­neh­men ist, desto umfang­rei­cher und zeitin­ten­si­ver wird der Ablauf einer Due Diligence. Bei sehr großen Trans­ak­tio­nen dauert eine DD oft mehre­re Monate bis zu einem Jahr.

Unange­mes­se­ne Fragen­ka­ta­lo­ge erschwe­ren Ablauf einer Due Diligence

Vor dem Beginn der DD tauschen Käufer und Verkäu­fer zumeist eine sehr stren­ge und eng gefass­te Vertrau­lich­keits­er­klä­rung aus. Nachfol­gend erhal­ten die Verkäu­fer einen Fragen­ka­ta­log bzw. eine Due-Diligence-Check­lis­te, die einen Überblick zu benötig­ten Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen gibt. Beson­ders bei kleine­ren Trans­ak­tio­nen ist darauf zu achten, dass die Fragen­ka­ta­lo­ge der Trans­ak­ti­on angemes­sen sind. Insbe­son­de­re bundes­weit agieren­de Beratungs­ge­sell­schaf­ten agieren hier häufig mit stark standar­di­sier­ten Fragen­ka­ta­lo­gen, die den Umfang und Ablauf einer Due Diligence manch­mal stark verzögern.

Elektro­ni­sche Daten­räu­me unter­stüt­zen DD-Prozess

Die Due Diligence erfolgt gelegent­lich direkt im Zielun­ter­neh­men. Sehr viel öfter werden die Daten jedoch elektro­nisch ausge­tauscht oder stehen in spezi­el­len Daten­räu­men zur Verfü­gung. Hierbei ist es empfeh­lens­wert, dass die Unter­la­gen vollstän­dig am Stück bereit­ge­stellt werden. Ansons­ten kann es zu zeitli­chen Verzö­ge­run­gen beim Ablauf einer Due Diligence bzw. deutli­chen Kosten­stei­ge­run­gen führen. Gerade bei kleine­ren Trans­ak­tio­nen empfiehlt es sich, möglichst alle benötig­ten Infor­ma­tio­nen in einem Stück abzufordern.

In manchen Fällen wird bereits im Letter-of-Intent eine Gebühr bzw. Kosten­über­nah­me  für den Fall verein­bart, dass nach einer positiv verlau­fe­nen Due Diligence der Unter­nehmens­verkauf nicht zustan­de kommt.

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