Die Fragen zum Eigenkapital und zur Haftung sind wesentliche Punkte, die im Rahmen einer Finanzierungsanfrage beantwortet werden müssen. Im zweiten Teil unseres Praxistipps beantworten wir wesentliche Fragen zur Strukturierung einer Finanzierungsanfrage.
4. Habe ich genügend Eigenkapital und kann ich die Finanzierungssumme geeignet absichern?
Als Faustregel gilt, dass sich mit einem Eigenkapitalanteil zwischen 10 und 20 Prozent die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen realistisch strukturieren lässt. Der Eigenkapitalanteil kann auch über entsprechende Sicherheiten wie z.B. eine beleihbare Immobilie oder Lebensversicherungen erbracht werden.
Ist nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden, unterstützen neben bankeigenen Beteiligungsgesellschaften auch die Förderinstitute der Länder (wie zum Beispiel die MBG in Niedersachsen) oder private Investoren mit Nachrangkapital. Doch Vorsicht: Neben vergleichsweise höheren Zinsen verlangen die Geldgeber auch dafür Sicherheiten.
5. Bin ich zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall bereit, dass keine oder nur wenige Sicherheiten vorhanden sind.
Für die meisten Finanzierungen von Unternehmensnachfolgen wird der Übernehmer eine gesamtschuldnerische Bürgschaft übernehmen müssen. Dies gilt insbesondere auch für durch Förderbanken – wie z.B. die KfW – geförderte Finanzierungen. So gilt die Haftungsfreistellung des Förderinstituts zwar gegenüber der Hausbank des Übernehmers. „Im Gegenzug bestehen auch Förderbanken fast immer auf einer Kompletthaftung des Übernehmers für die Finanzierung“, sagt Unternehmensberater Thomas Dörr.
6. Welche Dokumente müssen einer Finanzierungsanfrage mindestens beiliegen?
Viele Banken senden ihren potentiellen Finanzierungskunden auf Anfrage sofort eine Übersicht der für eine Unternehmensfinanzierung notwendigen Dokumente zu.
Die folgenden Dokumente gehören auf jeden Fall zu einem erfolgversprechenden Antrag für eine Nachfolgefinanzierung:
- Die Geschäftszahlen bzw. Jahresabschlüsse des zu übernehmenden Unternehmens der letzten drei Jahre.
- Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des zu übernehmenden Unternehmens für das laufende Jahr.
- Einen aussagefähigen Businessplan nebst einer Ertragsvorausschau für die nächsten drei bis fünf Jahre.
Zusätzlich dazu werden Existenzgründer und Einzelunternehmer häufig um eine Vita, den letzten Steuerbescheid, eine Selbstauskunft zu ihrer finanziellen Situation und eine Ermächtigung zur Durchführung einer Schufa-Abfrage gebeten.
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