Ein Tisch voller Bargeld mit dem Wort Kredit auf Holzmurmeln darauf

Eigen­ka­pi­tal, Haftung und Finanzierungsantrag

Die Fragen zum Eigen­ka­pi­tal und zur Haftung sind wesent­li­che Punkte, die im Rahmen einer Finan­zie­rungs­an­fra­ge beant­wor­tet werden müssen. Im zweiten Teil unseres Praxis­tipps beant­wor­ten wir wesent­li­che Fragen zur Struk­tu­rie­rung einer Finanzierungsanfrage. 

4. Habe ich genügend Eigen­ka­pi­tal und kann ich die Finan­zie­rungs­sum­me geeig­net absichern?

Als Faust­re­gel gilt, dass sich mit einem Eigen­ka­pi­tal­an­teil zwischen 10 und 20 Prozent die Finan­zie­rung von Unter­neh­mens­nach­fol­gen realis­tisch struk­tu­rie­ren lässt. Der Eigen­ka­pi­tal­an­teil kann auch über entspre­chen­de Sicher­hei­ten wie z.B. eine beleih­ba­re Immobi­lie oder Lebens­ver­si­che­run­gen erbracht werden.

Ist nicht ausrei­chend Eigen­ka­pi­tal vorhan­den, unter­stüt­zen neben bankei­ge­nen Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten auch die Förder­insti­tu­te der Länder (wie zum Beispiel die MBG in Nieder­sach­sen) oder priva­te Inves­to­ren mit Nachrang­ka­pi­tal. Doch Vorsicht: Neben vergleichs­wei­se höheren Zinsen verlan­gen die Geldge­ber auch dafür Sicherheiten.

5. Bin ich zu einer gesamt­schuld­ne­ri­schen Haftung für den Fall bereit, dass keine oder nur wenige Sicher­hei­ten vorhan­den sind. 

Für die meisten Finan­zie­run­gen von Unter­neh­mens­nach­fol­gen wird der Überneh­mer eine gesamt­schuld­ne­ri­sche Bürgschaft überneh­men müssen. Dies gilt insbe­son­de­re auch für durch Förder­ban­ken - wie z.B. die KfW - geför­der­te Finan­zie­run­gen. So gilt die Haftungs­frei­stel­lung des Förder­insti­tuts zwar gegen­über der Hausbank des Überneh­mers. „Im Gegen­zug bestehen auch Förder­ban­ken fast immer auf einer Komplett­haf­tung des Überneh­mers für die Finan­zie­rung“, sagt Unter­neh­mens­be­ra­ter Thomas Dörr.

6. Welche Dokumen­te müssen einer Finan­zie­rungs­an­fra­ge mindes­tens beiliegen? 

Viele Banken senden ihren poten­ti­el­len Finan­zie­rungs­kun­den auf Anfra­ge sofort eine Übersicht der für eine Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung notwen­di­gen Dokumen­te zu.

Die folgen­den Dokumen­te gehören auf jeden Fall zu einem erfolg­ver­spre­chen­den Antrag für eine Nachfolgefinanzierung:

  • Die Geschäfts­zah­len bzw. Jahres­ab­schlüs­se des zu überneh­men­den Unter­neh­mens der letzten drei Jahre.
  • Die betriebs­wirt­schaft­li­che Auswer­tung (BWA) des zu überneh­men­den Unter­neh­mens für das laufen­de Jahr.
  • Einen aussa­ge­fä­hi­gen Business­plan nebst einer Ertrags­vor­aus­schau für die nächs­ten drei bis fünf Jahre. 

Zusätz­lich dazu werden Existenz­grün­der und Einzel­un­ter­neh­mer häufig um eine Vita, den letzten Steuer­be­scheid, eine Selbst­aus­kunft zu ihrer finan­zi­el­len Situa­ti­on und eine Ermäch­ti­gung zur Durch­füh­rung einer Schufa-Abfra­ge gebeten.

Hier geht es zum ersten Teil, der sich grund­le­gend mit der Finan­zie­rung von Unter­neh­mens­nach­fol­gen, der Übernah­me­fä­hig­keit, dem Geschäfts­plan sowie den fachli­chen und persön­li­chen Eigen­schaf­ten des Überneh­mers beschäftigt.

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