Geschäftsaufgabe aus Altersgründen - Beitragsbild

Geschäfts­auf­ga­be aus Alters­grün­den: Ein Leitfaden

Für viele Unternehmer:innen gehört die Geschäfts­auf­ga­be aus Alter­grün­den zu den heraus­for­dernds­ten Phasen ihres Berufs­le­bens. Nach jahre­lan­gem Engage­ment stellt sich irgend­wann die Frage, wie es mit dem Unter­neh­men weiter­ge­hen soll, wenn die eigene Schaf­fens­kraft nachlässt. 

Eine Betriebs­schlie­ßung erfor­dert sorgfäl­ti­ge Planung und Vorbe­rei­tung – sowohl in recht­li­cher und finan­zi­el­ler als auch emotio­na­ler Hinsicht. Dieser Leitfa­den bietet Ihnen eine struk­tu­rier­te Übersicht über alle relevan­ten Aspekte.

Was bedeu­tet Geschäftsaufgabe?

Eine Geschäfts­auf­ga­be bezeich­net die vollstän­di­ge Einstel­lung der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit mit Liqui­da­ti­on aller Vermö­gens­wer­te. Anders als bei einem Firmen­ver­kauf oder einer Unternehmens­nachfolge wird der Betrieb nicht fortge­führt, sondern komplett aufgelöst.

Häufi­ge Gründe für Betriebsaufgabe

  • Fehlen­der Nachfol­ger im Famili­en- oder Mitarbeiterkreis
  • Verän­der­te Markt­be­din­gun­gen, die das Geschäfts­mo­dell in Frage stellen
  • Gesund­heit­li­che Einschrän­kun­gen des Unternehmers
  • Wunsch nach einem unbelas­te­ten Ruhestand
  • Wirtschaft­li­che Fakto­ren wie sinken­de Rentabilität
  • bevor­ste­hen­de Insolvenz

Vortei­le einer Schließung

Als Unternehmer:in schlie­ßen Sie ein Kapitel vollstän­dig ab und müssen sich nicht mit den Heraus­for­de­run­gen einer Überga­be ausein­an­der­set­zen. Zudem können bei einer ordnungs­ge­mä­ßen Abwick­lung alle Verbind­lich­kei­ten begli­chen und Vermö­gens­wer­te bestmög­lich verwer­tet werden.

Ist der Verkauf eine Alter­na­ti­ve zur Geschäfts­auf­ga­be aus Altersgründen?

Im Gegen­satz zur Firmen­auf­ga­be bleibt beim Firmen­ver­kauf aus Alters­grün­den das Unter­neh­men als Einheit bestehen – nur die Eigen­tums­ver­hält­nis­se ändern sich. Der wesent­li­che Unter­schied: Geschäfts­be­zie­hun­gen, Arbeits­plät­ze und betrieb­li­che Struk­tu­ren können erhal­ten bleiben.

Geschäfts­auf­ga­be vs. Unter­nehmens­verkauf im Vergleich

Katego­rieGeschäfts­auf­ga­be aus Alters­grün­denUnter­nehmens­verkauf
Fortbe­stand des Unternehmens❌ Wird beendet✅ Bleibt bestehen
Finan­zi­el­le AspekteErlös aus Vermö­gens­wer­ten, keine Vergü­tung des GoodwillsPoten­zi­ell höherer Erlös inkl. Firmenwert/Goodwill
Zeitauf­wand⏳ Mittel (3-12 Monate)⌛ Hoch (6-24 Monate)
Komple­xi­tät⚙️ Mittel⚙️⚙️ Hoch
Mitar­bei­terKündi­gung aller ArbeitsverhältnisseMögli­che Übernah­me durch neuen Eigentümer
Kunden­stammGeht verlo­renKann erhal­ten bleiben und wird mitverkauft
Recht­li­che AspekteAbwick­lung aller Verträ­ge, AbmeldungenÜbertra­gung von Verträ­gen, Rechten und Pflichten
Steuer­li­che KonsequenzenAufga­be­ge­winn, evtl. Steuer­vor­tei­le (§16, §34 EStG)Veräu­ße­rungs­ge­winn, andere steuer­li­che Regelungen
Emotio­na­le BelastungKlarer Schnitt, AbschiedsschmerzÜberga­be­pro­zess. Ihr Lebens­werk wird fortgeführt. 

Finan­zi­el­le Aspek­te des Verkaufs

Ein Verkauf bietet poten­zi­ell höhere finan­zi­el­le Erträ­ge, da nicht nur die Substanz, sondern auch der immate­ri­el­le Wert (Goodwill) vergü­tet wird. Aller­dings ist der Prozess oft komple­xer und zeitauf­wän­di­ger. Eine GmbH-Auflö­sung aus Alters­grün­den gestal­tet sich recht­lich anders als die Aufga­be eines Einzel­un­ter­neh­mens und erfor­dert spezi­fi­sche Schrit­te gemäß GmbH-Gesetz.

Wann ist ein Verkauf sinnvoll?

Der Unter­nehmens­verkauf ist beson­ders dann sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen:

  • Am Markt etabliert ist
  • Über einen stabi­len Kunden­stamm verfügt
  • Positi­ve Zukunfts­aus­sich­ten hat
  • Eine starke Marke oder Allein­stel­lungs­merk­ma­le besitzt

In solchen Fällen kann der Verkaufs­preis deutlich über dem reinen Substanz­wert liegen.

Der richti­ge Zeitpunkt und Einflussfaktoren

Den idealen Zeitpunkt zu bestim­men, ist eine zentra­le Heraus­for­de­rung. Verschie­de­ne Fakto­ren sollten dabei berück­sich­tigt werden:

  • Persön­li­che Fakto­ren: Gesund­heits­zu­stand, Energie­le­vel und priva­te Pläne
  • Finan­zi­el­le Absiche­rung: Ist Ihre Alters­ver­sor­gung bereits gesichert?
  • Betrieb­li­che Situa­ti­on: Markt­ent­wick­lun­gen, aktuel­le Auftrags­la­ge oder anste­hen­de Investitionen

Diese Aspek­te können relevan­te Gründe für eine Betriebs­auf­ga­be sein und den Zeitpunkt maßgeb­lich beeinflussen.


Planungs­ho­ri­zont nicht unterschätzen

Wir von KERN Unternehmens­nachfolge empfeh­len, die Planung mindes­tens drei bis fünf Jahre vor der beabsich­tig­ten Abschluss zu begin­nen. Dies gibt Ihnen ausrei­chend Zeit, alle notwen­di­gen Maßnah­men sorgfäl­tig umzuset­zen und die bestmög­li­chen Entschei­dun­gen zu treffen.

Zeitstrahl zur Planung der Geschäftsaufgabe aus Altersgründen, der den empfohlenen Planungsprozess über 1-3 Jahre darstellt.

Finan­zi­el­le Überlegungen

Bestands­auf­nah­me und Liquiditätsplanung

Die finan­zi­el­le Dimen­si­on bei einer Aufga­be erfor­dert eine gründ­li­che Analy­se. Begin­nen Sie mit einer Bestands­auf­nah­me aller Vermö­gens­wer­te, Schul­den und laufen­den Verpflich­tun­gen. Beson­ders wichtig ist dabei die Liqui­di­täts­pla­nung für den gesam­ten Abwicklungsprozess.

Steuer­li­che Konse­quen­zen beachten

Steuer­lich bringt die Betriebs­auf­ga­be beson­de­re Heraus­for­de­run­gen mit sich. Die Gewer­be­steu­er und andere steuer­li­che Konse­quen­zen sollten frühzei­tig mit einem Steuer­be­ra­ter bespro­chen werden. Bei der Anmel­dung der Betriebs­auf­ga­be beim Finanz­amt entsteht häufig ein Aufga­be­ge­winn, der der Besteue­rung unterliegt.

Steuer­be­güns­ti­gun­gen nutzen

Unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen können jedoch Steuer­be­güns­ti­gun­gen genutzt werden:

Noch vor wenigen Jahren ging die Mehrheit der deutsche Famili­en­un­ter­neh­men an einen Nachfol­ger aus der Familie über an. Bei dieser Form der Nachfol­ge spielen Erbschaft- und Schen­kungs­steu­ern eine wesent­li­che Rolle. Hier gilt es zunächst zu klären, wer den Erban­spruch auf das Unter­neh­mens hat, wer dieses Recht wahrneh­men möchte und welche steuer­li­chen Konse­quen­zen aus diesen Entschei­dun­gen folgen. Dementspre­chend können die folgen­den Steuer­ar­ten anfallen:

  • Ermäßig­ter Steuer­satz nach § 34 EStG (Deutsch­land),  §37 Abs. 5 EStG (Öster­reich)
  • Freibe­trag nach § 16 Abs. 4 EStG (bis zu 45.000 Euro) § 24 Abs. 4 EStG 1988 (Öster­reich)
  • Vertei­lung des Aufga­be­ge­winns über mehre­re Jahre
  • Anrech­nung der Grund­er­werb­steu­er zwecks Vermei­dung einer Doppel­be­las­tung (Öster­reich)

Unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen können Sie bei einer Geschäfts­auf­ga­be aus Alters­grün­den einen Freibe­trag von bis zu 45.000 Euro nutzen, was die finan­zi­el­le Belas­tung deutlich reduzie­ren kann.

Wichti­ge Rückstel­lun­gen bilden

Verges­sen Sie nicht, notwen­di­ge Rückstel­lun­gen bei Betriebs­auf­ga­be zu bilden, etwa für:

  • Aufbe­wah­rung von Geschäftsunterlagen
  • Mögli­che Gewährleistungsansprüche
  • Abwick­lungs­kos­ten

Diese können die Steuer­last im Jahr der Betriebs­auf­ga­be mindern.

Beach­ten Sie, dass nach der Geschäfts­auf­ga­be für bestimm­te Unter­la­gen gesetz­li­che Aufbe­wah­rungs­fris­ten nach Geschäfts­auf­ga­be gelten. Die Rückstel­lung für Aufbe­wah­rung dieser Dokumen­te ist steuer­lich absetzbar.

Verwer­tung von Vermögenswerten

Bei der Verwer­tung Ihrer Vermö­gens­wer­te gibt es verschie­de­ne Optionen:

  • Anlage­ver­mö­gen: Verkauf, Verstei­ge­rung oder Vermietung
  • Waren und Vorrä­te: Abver­kaufs­ak­tio­nen oder Übernah­me durch andere Händler
  • Immobi­li­en: Verkauf oder Vermietung
  • Fuhrpark: Veräu­ße­rung oder Leasing-Rückgabe

Indus­trie­ver­stei­ge­run­gen als effizi­en­te Methode

Indus­trie­ver­stei­ge­run­gen sind eine effizi­en­te Metho­de, um Maschi­nen und Betriebs­aus­stat­tung zu veräu­ßern. Diese werden von spezia­li­sier­ten Dienst­leis­tern organi­siert und errei­chen eine breite Zielgrup­pe poten­ti­el­ler Käufer.

Perso­nal­ma­nage­ment bei Geschäftsaufgabe

Eine beson­de­re Heraus­for­de­rung beim Perso­nal­ma­nage­ment bei Betriebs­auf­ga­be ist die recht­zei­ti­ge und trans­pa­ren­te Kommu­ni­ka­ti­on mit Ihren Mitar­bei­ten­den. Infor­mie­ren Sie frühzei­tig über Ihre Pläne, um Unsicher­hei­ten zu minimie­ren und gemein­sam Lösun­gen zu entwickeln.

Bei der Mitar­bei­ter­kün­di­gung müssen gesetz­li­che Kündi­gungs­fris­ten und arbeits­recht­li­che Vorschrif­ten strikt einge­hal­ten werden. In einigen Fällen ist ein Sozial­plan erfor­der­lich, beson­ders wenn mehre­re Mitarbeiter:innen betrof­fen sind.

Unter­stüt­zen Sie Ihre Beleg­schaft bei der beruf­li­chen Neuorientierung:

  • Detail­lier­te Arbeitszeugnisse
  • Empfeh­lungs­schrei­ben
  • Vermitt­lung an andere Unternehmen
  • Unter­stüt­zung bei Bewerbungen

Diese Unter­stüt­zung ist nicht nur eine morali­sche Verpflich­tung, sondern stärkt auch den positi­ven Eindruck Ihres Unter­neh­mens bis zum Schluss.

Kommu­ni­ka­ti­on mit Kunden und Lieferanten

Eine profes­sio­nel­le Kunden­in­for­ma­ti­on bei Geschäfts­auf­ga­be ist entschei­dend für Ihren Ruf und die reibungs­lo­se Abwick­lung laufen­der Geschäf­te. Infor­mie­ren Sie Ihre Kunden recht­zei­tig und persön­lich, idealer­wei­se mit genügend Vorlauf, damit diese sich auf die Verän­de­rung einstel­len können.

Das Liefe­ran­ten­ma­nage­ment bei einer Betriebs­auf­ga­be umfasst die Abwick­lung offener Bestel­lun­gen und die Klärung bestehen­der Verträ­ge. Überprü­fen Sie sorgfäl­tig Kündi­gungs­fris­ten und suchen Sie das persön­li­che Gespräch mit wichti­gen Geschäftspartnern.

Beson­ders bei langfris­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen ist eine wertschät­zen­de Kommu­ni­ka­ti­on wichtig. Bedan­ken Sie sich für die Zusam­men­ar­beit und erklä­ren Sie die Gründe für Ihre Entschei­dung – dies hinter­lässt einen positi­ven letzten Eindruck.

Recht­li­che Aspekte

Die recht­li­chen Aspek­te bei Betriebs­auf­ga­be umfas­sen zahlrei­che adminis­tra­ti­ve Verpflich­tun­gen. Notwen­di­ge Abmel­dun­gen müssen bei verschie­de­nen Behör­den vorge­nom­men werden:

  • Abmel­dung beim Finanz­amt: Die Betriebs­auf­ga­be muss dem Finanz­amt inner­halb eines Monats mitge­teilt werden.
  • Gewer­be­be­hör­de: Abmel­dung des Gewerbes
  • Handelsregister/Firmenbuch: Löschung der Eintra­gung (bei einge­tra­ge­nen Kaufleu­ten oder Gesellschaften)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten und Kranken­kas­sen: Abmel­dung der Mitarbeiter
  • IHK, Handwerks- oder Wirtschafts­kam­mer: Beendi­gung der Mitgliedschaft

Aufbe­wah­rungs­pflich­ten nach Geschäftsaufgabe

Beson­ders wichtig sind die Aufbe­wah­rungs­pflich­ten für Geschäfts­un­ter­la­gen. Buchfüh­rungs­un­ter­la­gen und Geschäfts­brie­fe müssen in der Regel 10 Jahre, andere geschäft­li­che Dokumen­te 6 Jahre aufbe­wahrt werden. Diese Pflicht besteht auch nach der Geschäfts­auf­ga­be weiter.

Übersicht der rechtlichen Schritte bei Geschäftsaufgabe

Emotio­na­le Aspek­te der Geschäftsaufgabe

Die emotio­na­le Dimen­si­on der Geschäfts­auf­ga­be wird oft unter­schätzt. Viele Unternehmer:innen haben ihr Leben dem Betrieb gewid­met und müssen nun von dieser identi­täts­stif­ten­den Rolle Abschied nehmen.

Eine Geschäfts­auf­ga­be Danksa­gung an Kunden kann ein wichti­ger Schritt im emotio­na­len Abschieds­pro­zess sein. In einem persön­li­chen Geschäfts­auf­ga­be Text für Kunden können Sie Ihre Wertschät­zung ausdrü­cken und sich für das entge­gen­ge­brach­te Vertrau­en bedanken.

Suchen Sie Unter­stüt­zung in Ihrem persön­li­chen Umfeld oder bei profes­sio­nel­len Beratern. Der Austausch mit anderen Unter­neh­mern, die diesen Schritt bereits vollzo­gen haben, kann ebenfalls hilfreich sein. Entwi­ckeln Sie frühzei­tig eine Vision für die Zeit nach der Geschäfts­auf­ga­be, um den Übergang positiv zu gestalten.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Geschäfts­auf­ga­be aus Alters­grün­den stellt einen bedeut­sa­men Einschnitt im Leben eines Unter­neh­mers dar. Eine sorgfäl­ti­ge Planung und profes­sio­nel­le Durch­füh­rung sind entschei­dend für einen erfolg­rei­chen Abschluss Ihrer unter­neh­me­ri­schen Tätigkeit.

Konkre­te Handlungsempfehlungen:

  • Begin­nen Sie frühzei­tig mit der Vorbereitung
  • Ziehen Sie Exper­ten hinzu (Steuer­be­ra­ter, Rechts­an­wäl­te, Unternehmensberater)
  • Dokumen­tie­ren Sie alle Schrit­te sorgfältig
  • Behal­ten Sie den Überblick über offene Punkte

Mit einer struk­tu­rier­ten Heran­ge­hens­wei­se lässt sich die Schlie­ßung nicht nur recht­lich und finan­zi­ell optimal gestal­ten, sondern auch emotio­nal als positi­ver Übergang in einen neuen Lebens­ab­schnitt erleben.

Die Entschei­dung, Ihr Geschäft aufzu­lö­sen oder doch eine Unternehmens­nachfolge durch­zu­füh­ren, erfor­dert profes­sio­nel­le Unter­stüt­zung. Unsere Exper­ten verfü­gen über langjäh­ri­ge Erfah­rung in der Beglei­tung von Unter­neh­mern bei diesem wichti­gen Schritt.

Kontak­tie­ren Sie uns für eine indivi­du­el­le Nachfol­ge­be­ra­tung. Wir analy­sie­ren Ihre spezi­fi­sche Situa­ti­on und entwi­ckeln gemein­sam mit Ihnen eine maßge­schnei­der­te Strate­gie für einen erfolg­rei­chen Abschluss Ihrer unter­neh­me­ri­schen Tätigkeit.

FAQ - Häufig gestell­te Fragen

Wie wird ein Unter­nehmens­verkauf besteuert?

Was ist eine alters­be­ding­te Geschäfts­auf­ga­be?

Eine alters­be­ding­te Geschäfts­auf­ga­be bezeich­net die vollstän­di­ge Einstel­lung der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit aufgrund des fortge­schrit­te­nen Alters des Unter­neh­mers oder der Unter­neh­me­rin. Sie umfasst die Abwick­lung aller Geschäf­te, die Verwer­tung der Vermö­gens­wer­te und die Erfül­lung aller recht­li­chen Verpflichtungen.

Wie kommu­ni­ziert man bei der Auflö­sung aus Alters­grün­den?

Eine formel­le Mittei­lung zur Geschäfts­auf­ga­be aus Alters­grün­den sollte sachlich und wertschät­zend formu­liert sein. Nennen Sie konkret den Zeitpunkt der Geschäfts­auf­ga­be, bedan­ken Sie sich bei Kunden und Geschäfts­part­nern für die Zusam­men­ar­beit und erläu­tern Sie kurz die weite­ren Schrit­te, insbe­son­de­re wenn es um die Erfül­lung offener Aufträ­ge oder Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che geht.

Was muss ich bei der Geschäfts­auf­ga­be beach­ten?

Bei einer Geschäfts­auf­ga­be müssen Sie zahlrei­che recht­li­che, steuer­li­che und organi­sa­to­ri­sche Aspek­te berück­sich­ti­gen: die Abwick­lung laufen­der Geschäf­te, die Infor­ma­ti­on von Arbeit­neh­mern, Kunden und Liefe­ran­ten, die Kündi­gung von Verträ­gen, die Abmel­dung bei Behör­den und die Verwer­tung von Vermö­gens­wer­ten. Zudem sollten Sie die steuer­li­chen Konse­quen­zen frühzei­tig mit einem Fachmann besprechen.

Wie löse ich ein Einzel­un­ter­neh­men auf?

Um ein Einzel­un­ter­neh­men aufzu­lö­sen, müssen Sie zunächst eine Schluss­bi­lanz erstel­len, alle Vermö­gens­wer­te verwer­ten und Verbind­lich­kei­ten beglei­chen. Anschlie­ßend erfolgt die Abmel­dung beim Gewer­be­amt und Finanz­amt. Bei im Handels­re­gis­ter einge­tra­ge­nen Einzel­un­ter­neh­men ist zusätz­lich die Löschung im Handels­re­gis­ter zu beantra­gen. Verges­sen Sie nicht, alle laufen­den Verträ­ge zu kündi­gen und die gesetz­li­chen Aufbe­wah­rungs­fris­ten für Geschäfts­un­ter­la­gen einzuhalten.