Unter­neh­mens­wert berech­nen: So einfach geht’s

Sie möchten Ihre Firma verkau­fen oder planen eine famili­en­in­ter­ne Überga­be und wollen den Unter­neh­mens­wert wissen bevor Sie einen Berater manda­tie­ren? Dann nutzen Sie jetzt unseren Unter­neh­mens­wert­rech­ner: einfach und kostenlos.

Inhalts­ver­zeich­nis: Verfah­ren zur Berech­nung des Firmenwertes

  1. Die einfachs­te Metho­de: Der Unter­neh­mens­wert­rech­ner von KERN
  2. Die zweit einfachs­te Metho­de: Die Firmen­be­wer­tung per Faustformel
  3. Ertrags­wert­ver­fah­ren nach dem Standard IDW S 1
  4. Die multi­ple Unter­neh­mens­be­wer­tung (EBIT-Verfah­ren)
  5. Das verein­fach­te Ertragswertverfahren
  6. Das Substanz­wert­ver­fah­ren
  7. Das AWH-Standard-Verfah­ren für Handwerksbetriebe
  8. Das Discount-Cash-Flow-Verfah­ren (DCF-Verfah­ren)
  9. Das Stutt­gar­ter Verfahren

Alle Metho­den zur Unter­neh­mens­be­wer­tung im Überblick und ein Online-Unternehmenswertrechner

Insge­samt gibt es in Deutsch­land sieben bewähr­te Berech­nungs­me­tho­den für den Firmen­wert. Alle Metho­den haben ihre Berech­ti­gung und finden in der Praxis unter­schied­li­che Anwendung.

Hier gibt es den Überblick

Da es nicht nur den einen Unter­neh­mens­wert gibt, ist es wichtig, die wichtigs­ten Verfah­ren mit ihren Vor- und Nachtei­len zu kennen und zu verglei­chen. Über die Anwen­dung verschie­de­ner Bewer­tungs­ver­fah­ren blicken Sie aus unter­schied­li­chen Perspek­ti­ven auf Ihr Unter­neh­men und erhal­ten letzt­end­lich einen Wert Korri­dor. So erhält man ein realis­ti­sches Bild des Unter­neh­mens­wer­tes aus verschie­de­nen Perspek­ti­ven. Denn Verkäu­fer und Überge­ber auf der einen und Käufer und Nachfol­ger auf der anderen Seite benöti­gen einen seriö­sen Anhalts­punkt für die weite­re Vorge­hens­wei­se im Nachfolgeprozess.

Die einfachs­te Metho­de: Der Firmen­wert-Rechner von KERN

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Einen ersten Richt­wert mit direk­tem Ergeb­nis erhal­ten Sie in unserem Beitrag zum Unter­neh­mens­be­wer­tung Rechner.

Kann man den Unter­neh­mens­wert mit einer Faust­for­mel berechnen?

Ja, für eine erste Indika­ti­on schon! Ein bewähr­tes Verfah­ren für die Anwen­dung der Faust­for­mel basiert auf dem EBIT-Verfahren.

Unter­neh­mens­wert berech­nen Faust­for­mel: Zur Ermitt­lung des Wertes Ihres Unter­neh­mens im Ganzen, multi­pli­zie­ren Sie den Durch­schnitt des EBITs (Gewinn vor Steuern & Zinsen) der letzten drei Jahre mit dem relevan­ten Branchen-Multi­ple (zwischen 3,5 und 7) abzgl. Schulden.

Grafik zu Unternehmenswert berechnen Faustformel

Wichtig zu wissen: Es gibt nicht nur die eine Faust­for­mel im Markt, sondern eine Vielzahl mit unter­schied­li­chen Berech­nungs­grund­la­gen. Dennoch lohnt sich auch die Anwen­dung einer Faust­for­mel-Metho­de, um schnell eine erste Orien­tie­rung für die Ermitt­lung des Unter­neh­mens­werts zu erhalten.

Ermit­teln Sie den Branchen­fak­tor ihres Unter­neh­mens, z.B. im DUB-Magazin.

Geschäfts­füh­rer­ge­halt und weite­re Fakto­ren, die bei der Berech­nung des Unter­neh­mens­wer­tes zu berück­sich­ti­gen sind

Es gibt eine Vielzahl von Fakto­ren die sowohl positi­ve als auch negati­ve Auswir­kun­gen auf ihre Firmen­be­wer­tung haben. Hier finden Sie  eine Aufzäh­lung der zehn wichtigs­ten Kriterien:

  • Anlass der Bewertung
  • Branchen­zu­ge­hö­rig­keit des Unternehmens
  • Eigen­schaf­ten des Kundenstamms
  • Abhän­gig­keit vom Unternehmer
  • Geschäfts­füh­rer­ge­halt
  • Erziel­ter Umsatz und Gewinn
  • Inves­ti­ti­ons- und Modernisierungsbedarf
  • Saiso­na­li­tät
  • Zykli­zi­tät
  • Umsatz­ar­ten

Welche Fehler in der Handha­be dieser Krite­ri­en auftre­ten können erklä­ren wir Ihnen gern in einem persön­li­chen Telefonat.

Was unter­schei­det den errech­ne­ten Unter­neh­mens­wert vom Marktwert?
Ein errech­ne­ter Firmen­wert entspricht nicht dem Markt­wert des Unter­neh­mens - Warum ist das so?

Der Firmen­wert wird mit wissen­schaft­li­chen Metho­den stich­tags­be­zo­gen auf Basis bestimm­ter Annah­men ermit­telt. Er bringt zum Ausdruck was der jewei­li­ge Bewer­ten­de, mit der Firma plant und ist von der gewähl­ten Verfah­rens­wei­se der Unter­neh­mens­wert­be­rech­nung abhän­gig. 

Der Markt­wert hinge­gen wird im Rahmen einer Verhand­lung erzielt. Und in einer Verhand­lung kommt es auf die Verhand­lungs­po­si­ti­on von Käufer und Verkäu­fer an. Und die wird in der Regel von Angebot und Nachfra­ge, der allge­mei­nen Branchen­ent­wick­lung und der indivi­du­el­len Entwick­lung der zum Verkauf stehen­den Firma bestimmt. Letzt­end­lich spielt hier auch die Erwar­tungs­hal­tung der Käufers eine Rolle. Denn der Preis richtet sich auch nach der Erwar­tung, wie viel Gewinn er mit dem Unter­neh­men in der Zukunft erzie­len kann.   

Der Markt­wert kann also vom errech­ne­ten Firmen­wert nach oben und nach unten abwei­chen. Doch ohne Firmen­wert lässt sich kein Preis ermit­teln, also ist die Unter­neh­mens­be­wer­tung ein wichti­ger Schritt bei Verkauf und Übergabe.

IHK-Studie: 43% der Senior-Unter­neh­mer fordern einen überhöh­ten Verkaufspreis

Balkendiagramm in blau: Anteil der Seniorunternehmen mit überhöhtem Kaufpreis
Quelle: DIHK-Report zur Unternehmens­nachfolge 2017

Exper­ten­mei­nung

Wir bei KERN-Unternehmens­nachfolge vertre­ten die Auffas­sung, das eine gut vorbe­rei­te­te Unter­neh­mens­be­wer­tung die Verhand­lungs­po­si­ti­on des Unter­neh­mers stärkt

Sie infor­miert den Verkäu­fer über den aktuel­len Ertrags­wert seiner Firma und die aktuel­len Einfluss­fak­to­ren auf die Unter­neh­mens­ent­wick­lung im Detail. In der Folge ist er mit diesem Know how ideal auf späte­re Verhand­lun­gen vorbe­rei­tet. Gleich­zei­tig ist sie eine wichti­ge Basis für die nachfol­gen­de Due Diligence oder Finan­zie­rungs­ge­sprä­che für den Erwerber. 

Durch die kriti­sche Ausein­an­der­set­zung mit den gemach­ten Angaben stellen die exter­nen Profis sicher, dass aus einer Unter­neh­mens­be­wer­tung eine am Markt durch­setz­ba­re Kaufpreis­er­war­tung ableit­bar ist. 

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Weite­re Metho­den der Unternehmenswertermittlung

Ertrags­wert­ver­fah­ren nach dem Standard IDW S 1

In der Praxis hat sich mit dem Ertrags­wert­ver­fah­ren nach dem Standard IDW S 1 (Insti­tut der Wirtschafts­prü­fer) ein standar­di­sier­tes Verfah­ren zum Unter­neh­mens­wert berech­nen etabliert. Hier ermit­telt sich der Unter­neh­mens­wert durch Diskon­tie­rung der den Unter­neh­mens­eig­nern zuflie­ßen­den finan­zi­el­len Überschüs­se. In der Folge führt dies im Vergleich zum verein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren zu gerin­ge­ren – oft markt­rea­lis­ti­schen – Unter­neh­mens­wer­ten.  In der Folge führt dies im Falle einer inner­fa­mi­liä­ren Nachfol­ge zu einer gerin­ge­ren Steuer­be­las­tung bzw. gerin­ge­ren Abfin­dungs­sum­men gegen­über Miter­ben und somit zu einer gerin­ge­ren finan­zi­el­len Belas­tung der zu überge­ben­den Unter­neh­men und ihrer Inhaber. Das Ertrags­wert­ver­fah­ren ist im deutsch­spra­chi­gen Raum weit verbrei­tet und wird von den Behör­den, Banken, Steuer­be­ra­tern, etc. ebenso wie der verein­fach­te Ertrags­wert akzeptiert.

Exper­ten­tipp: Eine Unter­neh­mens­be­wer­tung nach dem Standard IDW S1 oder der DCF-Metho­de ist immer dann empfeh­lens­wert, wenn die regel­mä­ßig aus dem verein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren resul­tie­ren­den hohen Werte von vornher­ein verhin­dern möchte.

Die Multi­ple Unternehmensbewertung

Dieses Verfah­ren gilt beim Firmen­ver­kauf als hervor­ra­gen­de erste Orien­tie­rung bei der Firmen­be­wer­tung. Die Ermitt­lung des Firmen­wer­tes wird anhand des EBITs errech­net, branchen­spe­zi­fi­sche Fakto­ren werden über einen Multi­pli­ka­tor berücksichtigt. 

Multi­ples recherchieren

Die Branchen­mul­ti­pli­ka­to­ren werden von verschie­de­nen Anbie­tern für unter­schied­li­che Branchen regel­mä­ßig aktua­li­siert und veröf­fent­licht. Im Rahmen der Unternehmens­nachfolge haben sich hierzu­lan­de vor allem zwei Anbie­ter etabliert: 

  1. Die Fachzeit­schrift Finan­ce, die die Branchen­mul­ti­pli­ka­to­ren anhand von Börsen­da­ten ermit­telt (geeig­net daher vor allem für große Unter­neh­men), und 
  2. die DUB KMU-Multi­ples der Deutschen Unter­neh­mer­bör­se die ihre Bewer­tungs­me­tho­de für Unter­neh­men unter 20 Mio. Euro Umsatz konzipiert.

Verein­fach­tes Ertragswertverfahren

Das verein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren nach §199 ff. BewG kommt vor allem bei nicht börsen­no­tier­ten Unter­neh­men, also dem überwie­gen­den Teil deutscher mittel­stän­di­scher Famili­en­un­ter­neh­men zum Einsatz. 

Seit 2009 wird es vom Finanz­amt anstel­le des abgelös­ten Stutt­gar­ter Verfah­rens, beispiels­wei­se zur Berech­nung der Erbschaft­steu­er, angewen­det. Es beruht auf dem Durch­schnitts­er­trag vergan­ge­ner Jahre (nach § 202 des Bewer­tungs Steuer­ge­set­zes (EWG)) und einem vom Basis­zins­satz abhän­gi­gen Kapita­li­sie­rungs­fak­tor (seit 2016: 13,75).

Die Formel zur Berech­nung des Firmen­werts im verein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­rens lautet:

Exper­ten­tipp: Führt das verein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren zu einer als unange­mes­sen hoch empfun­de­nen Unter­nehmens­verkauf Bewer­tung, sollten Unter­neh­mer versu­chen, durch ein indivi­du­el­les Gutach­ten einen niedri­ge­ren Firmen­wert beim Finanz­amt geltend zu machen.

Unter­neh­mens­wert berech­nen nach Substanzwertverfahren

Dieses Verfah­ren ist ebenfalls leicht verständ­lich und eignet sich vor allem als Hilfs­wert für die Bewer­tung kleiner Betrie­be mit teuren Maschi­nen oder Immobi­li­en. Nachtei­lig an der Substanz­wert-Metho­de ist jedoch, dass keine immate­ri­el­len Vermö­gens­ge­gen­stän­de in der Berech­nung berück­sich­tigt werden. Das heißt, ein langjäh­rig gewach­se­ner Kunden­stamm, eine starke Marke oder Wettbe­werbs­po­si­ti­on, oder Spezi­al­wis­sen und weite­re wichti­ge Zukunfts­fak­to­ren bleiben bei der Ermitt­lung außen vor.

Diese Metho­de geht davon aus, dass das Unter­neh­men gerade so viel wert ist, wie die Summe der Teile, aus denen es besteht.

Die Substanz­wert-Metho­de eignet sich somit mehr für das Festle­gen eines „Mindest­prei­ses“, jedoch selten oder kaum als allei­ni­ge Metho­de zur Wertermittlung.

Nach AWH-Standard den Wert eines Handwerks­be­trie­bes berechnen

Die meisten Nachfolge­spezialisten bewer­ten heutzu­ta­ge unabhän­gig von der Betriebs­art und -größe nach dem aus der Indus­trie stammen­den Ertrags­wert­ver­fah­ren des IDW (Insti­tut der Wirtschafts­prü­fer).

Im Gegen­satz zum verein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren sind beim regulä­ren Ertrags­wert­ver­fah­ren nicht allein die vergan­ge­nen Jahre relevant, sondern auch die Progno­se der kommen­den Geschäftsjahre.

Beson­der­hei­ten von Handwerksbetrieben

Für Handwerks­be­trie­be ist dieser Standard jedoch nicht nutzbar, denn sie: 

  • sind häufig in ihrer Ertrags­la­ge stark vom Inhaber abhängig,
  • haben oft gerin­ge­re finan­zi­el­le Gestal­tungs­op­tio­nen durch die Haftungs­ver­flech­tung von Privat- und Betriebs­ver­mö­gen und
  • verfü­gen i.d.R. nur über mangeln­de betriebs­wirt­schaft­li­che Planungsmethoden.

Diesen Beson­der­hei­ten trägt der von Betriebs­be­ra­tern der Handwerks­or­ga­ni­sa­tio­nen erarbei­te­te AWH-Standard Rechnung. Er stellt somit eine entspre­chen­de Modifi­ka­ti­on des IDW-Standards dar. 

Das Discoun­ted-Cash-Flow-Verfah­ren (DCF-Verfah­ren)

Das Discoun­ted Cashflow-Verfah­ren ist immer populä­rer gewor­den und auch inter­na­tio­nal anerkannt. Es eignet sich für größe­re, langjäh­ri­ge bestehen­de Unter­neh­men mit konti­nu­ier­li­chem Wachs­tum und gleich­mä­ßi­gen Gewinn­stei­ge­run­gen. Für kleine­re, eher insta­bi­le Betrie­be mit wenig syste­ma­ti­scher Wachs­tums­stra­te­gie ist die Metho­de nicht geeignet. 

Es gleicht grund­sätz­lich dem Ertrags­wert­ver­fah­ren: Eine Überschuss­grö­ße wird auf den Gegen­warts­wert diskon­tiert. Aber anders als beim Ertrags­wert­ver­fah­ren wird beim DCF-Verfah­ren der zukünf­ti­ge Cashflow herangezogen.

Im Mittel­punkt dieser Bewer­tung steht damit die zukünf­ti­ge Entwick­lung der Unter­neh­mens­er­trä­ge. Die DCF-Metho­de ist also ein rein zukunfts­ori­en­tier­tes Bewer­tungs­ver­fah­ren.

Das Stutt­gar­ter Verfahren

Dieses Bewer­tungs­ver­fah­ren wurde nach einer Entschei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­rich­tes zwar Stand Januar 2009 durch das Erbschaft­steu­er­re­form­ge­setz abgeschafft; dennoch findet es sich noch in zahlrei­chen Gesell­schafts­ver­trä­gen älteren Datums, um den Wert eines Unter­neh­mens zum Zwecke der Erbschaft- und Schen­kung­steu­er zu kalkulieren. 

Für weiter­ge­hen­de Fragen zum Stutt­gar­ter Verfah­ren nehmen Sie gern Kontakt mit einem Kolle­gen aus unserem Berater­netz­werk auf.

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