Geschäftsleute an einem Tisch halten Puzzleteile aus weißem Papier zueinander

Der Vorvertrag - LoI - 11 Unter­nehmens­kauf - Schritt 3.3

Im Fortgang eines Inves­ti­ti­ons­pro­zes­ses (aufgrund der immensen Vielfalt mögli­cher Strate­gien und Optio­nen, beschrei­ben wir an dieser Stelle nur allge­mein die weite­re Vorge­hens­wei­se) gilt es jetzt zu prüfen, welches Angebot Sie in der Tiefe prüfen wollen und welche Offer­te durch einen Vorver­trag (Absichts­er­klä­rung / LoI) verbind­lich abgesi­chert werden soll. Dieser Schritt kann je nach Anzahl der Angebo­te und auch Dynamik auf der Verkäu­fer­sei­te, schnell mal Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Der LoI (Letter of Intent) ist recht­lich nicht streng bindend und verpflich­tet jedoch beide Seiten zu einer gemein­sa­men Klarheit in der beabsich­tig­ten Trans­ak­ti­on. An dieser Stelle verhan­deln beide Seiten engagiert die späte­ren Rahmen­be­din­gun­gen eines Kaufvertrages.