CSU will Famili­en­un­ter­neh­men vor der Erbschafts­steu­er bewahren

Bayerns Finanz­mi­nis­ter Markus Söder legte im Gespräch mit der Süddeut­schen Zeitung ein Reform­kon­zept zur Erbschafts­steu­er vor. Dabei geht er einer­seits auf die Kritik­punk­te des Verfas­sungs­ge­richts ein. Anderer­seits plant er, Firmen­er­ben in anderen Punkten zu entlas­ten. Das produk­ti­ve Unter­neh­mens­ver­mö­gen könnte so völlig steuer­frei vererbt werden. Dies soll auch für Konzer­ne mit klarer “Famili­en­prä­gung” gelten.

Mögli­cher­wei­se endet die Reform der Erbschafts­steu­er anders als vor dem Richter­spruch gedacht. Pessi­mis­ten argwöhn­ten, dass reihen­wei­se Famili­en­be­trie­be schlie­ßen und damit Tausen­de Beschäf­tig­te in die Arbeits­lo­sig­keit entlas­sen werden. Als das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt sein Urteil zur Neure­ge­lung der Erbschafts­steu­er verkün­de­te, war relativ schnell klar, dass es mögli­cher­wei­se gar nicht so schlimm kommt.

Geht es nach dem Konzept des bayri­schen Finanz­mi­nis­ters Markus Söder könnte sich dieses Urteil noch als vorteil­haft für Famili­en­un­ter­neh­mer erwei­sen. In einem Gespräch mit der Süddeut­schen Zeitung präsen­tier­te der CSU-Minis­ter ein Reform­kon­zept zur Reform der Erbschafts­steu­er, dass auf die Kritik­punk­te des Urteils eingeht. Gleich­zei­tig sieht es eine Reihe von Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten vor, die einen Generations­wechsel im Famili­en­un­ter­neh­men in der Regel ohne eine Steuer­zah­lung ermög­li­chen würden. Sollte sich dieses Konzept durch­set­zen wären die Erben von Famili­en­un­ter­neh­men gegen­über anderen Nachlass­emp­fän­gern weiter­hin klar im Vorteil.

Neue Freihei­ten für Unternehmensnachfolger

Damit positio­niert sich Söder als deutlich freund­li­cher gegen­über Famili­en­un­ter­neh­mern als viele andere Entschei­dungs­trä­ger, denen die Verscho­nung von Betriebs­ver­mö­gen bereits heute zu weit geht. Die Karls­ru­her Richter sehen trotz aller Kritik im Detail, “dass der Schutz von Famili­en­un­ter­neh­men und Arbeits­plät­zen grund­sätz­lich einen legiti­men Sachgrund darstellt, Betrie­be teilwei­se oder vollstän­dig von der Steuer zu befrei­en”. Das sieht auch Söder im Inter­view mit der Süddeut­schen Zeitung am vergan­ge­nen Freitag so: “Das obers­te Ziel muss sein, Famili­en­be­trie­be zu erhal­ten, Arbeits­plät­ze zu sichern und regio­na­le Wirtschafts­struk­tu­ren zu bewahren.”

Söders Idee ist es, durch die Erwei­te­rung den Zweck des Geset­zes neben der Siche­rung von Arbeits­plät­zen auch auf den “Erhalt der mittel­stän­di­schen und famili­en­ge­präg­ten Unter­neh­mens­struk­tu­ren” auszu­deh­nen. Um Steuer­frei­heit zu errei­chen, müsse der Erbe die Firma fünf Jahre im bestehen­den Umfang fortfüh­ren. Bisher sind es sieben Jahre. Das Verwal­tungs­ver­mö­gen, also etwa vermie­te­te Immobi­li­en, Wertpa­pie­re oder Kunst, wäre nach dem Söder­plan voll zu versteu­ern - aller­dings nur der Betrag, der nach Abzug sämtli­cher Verbind­lich­kei­ten der Firma übrig bleibt.

Steuer­freie Überga­be “famili­en­ge­präg­ter” Großbetriebe

Auch Erben großer Unter­neh­men mit Tausen­den oder gar Zehntau­sen­den Mitar­bei­tern könnten nach Söders Vorstel­lung den Betrieb in den Genuß einer völli­gen Steuer­frei­heit kommen. Voraus­set­zung wäre, dass ein solcher Betrieb eine klare “Famili­en­prä­gung” aufweist, also z.B. noch vom Inhaber geführt wird.

Die verfas­sungs­wid­rig pauscha­le Bevor­zu­gung von Kleinst­be­trie­ben bis 20 Mitar­bei­tern will Söder neu struk­tu­rie­ren: Bis fünf Mitar­bei­ter soll der Generations­wechsel steuer­frei erfol­gen. Bei Firmen mit sechs bis 20 Beschäf­tig­ten plant der bayri­sche Finanz­mi­nis­ter eine Stufenregelung.

Tipps zum Weiterlesen:

Erbschaft­steu­er: Verbes­se­run­gen bei Unter­neh­mens­be­wer­tung unbefriedigend

Die Wahl des optima­len Nachfolgemodells

Last oder Lust? Unternehmens­nachfolge in Familienunternehmen

Wie finden Sie seriö­se Berater für den Unternehmensverkauf?

Mangel an Unter­neh­mens­nach­fol­gern bedroht Familienunternehmen

Geglück­ter Generations­wechsel bei Münch­ner Delikatessenhändler