Bayerns Finanzminister Markus Söder legte im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung ein Reformkonzept zur Erbschaftssteuer vor. Dabei geht er einerseits auf die Kritikpunkte des Verfassungsgerichts ein. Andererseits plant er, Firmenerben in anderen Punkten zu entlasten. Das produktive Unternehmensvermögen könnte so völlig steuerfrei vererbt werden. Dies soll auch für Konzerne mit klarer “Familienprägung” gelten.
Möglicherweise endet die Reform der Erbschaftssteuer anders als vor dem Richterspruch gedacht. Pessimisten argwöhnten, dass reihenweise Familienbetriebe schließen und damit Tausende Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Als das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Neuregelung der Erbschaftssteuer verkündete, war relativ schnell klar, dass es möglicherweise gar nicht so schlimm kommt.
Geht es nach dem Konzept des bayrischen Finanzministers Markus Söder könnte sich dieses Urteil noch als vorteilhaft für Familienunternehmer erweisen. In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung präsentierte der CSU-Minister ein Reformkonzept zur Reform der Erbschaftssteuer, dass auf die Kritikpunkte des Urteils eingeht. Gleichzeitig sieht es eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten vor, die einen Generationswechsel im Familienunternehmen in der Regel ohne eine Steuerzahlung ermöglichen würden. Sollte sich dieses Konzept durchsetzen wären die Erben von Familienunternehmen gegenüber anderen Nachlassempfängern weiterhin klar im Vorteil.
Neue Freiheiten für Unternehmensnachfolger
Damit positioniert sich Söder als deutlich freundlicher gegenüber Familienunternehmern als viele andere Entscheidungsträger, denen die Verschonung von Betriebsvermögen bereits heute zu weit geht. Die Karlsruher Richter sehen trotz aller Kritik im Detail, “dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellt, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien”. Das sieht auch Söder im Interview mit der Süddeutschen Zeitung am vergangenen Freitag so: “Das oberste Ziel muss sein, Familienbetriebe zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und regionale Wirtschaftsstrukturen zu bewahren.”
Söders Idee ist es, durch die Erweiterung den Zweck des Gesetzes neben der Sicherung von Arbeitsplätzen auch auf den “Erhalt der mittelständischen und familiengeprägten Unternehmensstrukturen” auszudehnen. Um Steuerfreiheit zu erreichen, müsse der Erbe die Firma fünf Jahre im bestehenden Umfang fortführen. Bisher sind es sieben Jahre. Das Verwaltungsvermögen, also etwa vermietete Immobilien, Wertpapiere oder Kunst, wäre nach dem Söderplan voll zu versteuern - allerdings nur der Betrag, der nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten der Firma übrig bleibt.
Steuerfreie Übergabe “familiengeprägter” Großbetriebe
Auch Erben großer Unternehmen mit Tausenden oder gar Zehntausenden Mitarbeitern könnten nach Söders Vorstellung den Betrieb in den Genuß einer völligen Steuerfreiheit kommen. Voraussetzung wäre, dass ein solcher Betrieb eine klare “Familienprägung” aufweist, also z.B. noch vom Inhaber geführt wird.
Die verfassungswidrig pauschale Bevorzugung von Kleinstbetrieben bis 20 Mitarbeitern will Söder neu strukturieren: Bis fünf Mitarbeiter soll der Generationswechsel steuerfrei erfolgen. Bei Firmen mit sechs bis 20 Beschäftigten plant der bayrische Finanzminister eine Stufenregelung.
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