Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will sich bei der Erbschaftssteuerreform genau an das halten, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ausgeführt hat. Schließlich müsse das neue Recht einer erneuten Prüfung durch die obersten Richter standhalten.
Die bisher bekannten Eckpunkte fallen damit deutlich restriktiver aus als erwartet. Zur Inanspruchnahme einer Verschonungsregelung müssten Firmenerben und Unternehmen wohl zukünftig nachweisen, dass Sie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer nicht verkraften bzw. das Unternehmen gefährdet ist.
Die Karlsruher Richter hatten Mitte Dezember 2014 die großzügige Verschonung von Betriebsvermögen gekippt, mit der Firmenerben sich ganz oder teilweise von der Steuerlast befreien konnten. Voraussetzung war hier der Erhalt von Arbeitsplätzen bzw. eine hohe Bindung des Kapitals in die Produktion.
A mentességi határérték valamennyi vállalat 98%-jára vonatkozik
Laut dpa ist im Rahmend er Erbschaftssteuerreform nun eine Freigrenze von 20 Millionen Euro je ererbten betrieblichen Vermögen für die Bedürfnisprüfung geplant. Die Wirtschaft kritisiert diese Grenze und fordert eine Erhöhung. Das BMF weist darauf hin, dass 2013 etwa 98% aller übertragenen Unternehmen unter dieser Wertgrenze gelegen haben. Mit einer höheren Grenze könnte die Neuregelung wieder einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten.
Privatvermögen soll bei Berechnung der Erbschaftssteuer betrachtet werden
Neu ist, dass künftig das Privatvermögen der Erben bzw. Beschenkten in die Betrachtung mit einbezogen werden soll. Die erbschaftssteuerliche Belastung des Privatvermögens soll bei einer Unternehmensnachfolge allerdings begrenzt werden.
„Betriebsnotwendiges Vermögen“ soll auch zukünftig verschon bleiben. Darüber hinaus plant das BMF die Einführung einer Bagatellgrenze von einer Million EUR für kleine Unternehmen. Liegt der Unternehmenswert unterhalb dieser Grenze, muss zur Inanspruchnahme der Steuerverschonung der Erhalt von Arbeitskräften bei einer Unternehmensnachfolge nicht nachgewiesen werden.
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