Ein Mediator kann beim Unternehmensverkauf eine wichtige Rolle spielen. Seit ein paar Jahren hat sich aus diesem Grund der Begriff “Deal Mediation” bei M&A Boutiquen und Beratungshäusern etabliert. Hintergrund ist der Einsatz von Mediation zum Zweck einer nachhaltigen Transaktion. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den möglichen Einsatzgebieten eines Mediators im Transaktionsprozess.
Klassischer Einsatz
Der Mediator kann im Kontext von Unternehmenstransaktionen auf zwei Arten eingesetzt werden. Zum einen kann ein solcher Moderator klassisch, das heißt im Sinne des Mediationsverfahrens eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass es bereits zu einem Konflikt bei den am M&A Prozess beteiligten Personen gekommen ist. Die Parteien müssen nicht zwingend nur der Käufer und der Verkäufer sein. Regelmäßig kommt es zu Konflikten zwischen M&A Beratern, wie beispielsweise M&A Prozessmanagern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Mandantschaft oder sogar untereinander.
Präventiver Einsatz
Zum anderen kann der Mediator auch präventiv eingesetzt werden. Diese Einsatzmöglichkeit ist gerade bei Unternehmenskäufen und –verkäufen sinnvoll.
Wer ist der Auftraggeber?
In diesem Zusammenhang zielt eine der Kernfragen bei dem Einsatz eines Mediators darauf ab, wie und von wem der Mediator in den Prozess eingebunden wird. Für den Mediator kann der Einsatz, wie zum Beispiel bei innerbetrieblichen Mediationen, ein geschickter Fall sein.
M&A Boutiquen und Beratungshäuser
Dies kommt immer dann in Betracht, wenn die mit dem Verkauf oder Kauf beauftragte M&A Boutique, so werden kleinere M&A Beratungshäuser oft genannt oder der beauftragte Berater die Transaktionsdurchführung sichern will. Der Mediator wird folglich von der M&A prozessführenden Partei beauftragt. Es handelt sich demnach um eine Art „geschickter Fall“.
Käufer und Verkäufer
Haben die beiden Hauptparteien Käufer und Verkäufer ein gemeinsames Verständnis für die Unternehmensnachfolge Mediation und sehen den Konflikt in dem sie sich im Rahmen eines M&A Prozesses befinden, als Chance für den Abschluss eines Kaufvertrages, so kann der Mediator von diesen beiden Parteien direkt beauftragt werden.
Teil des Transaktionsprozesses
Die dritte Möglichkeit besteht darin, den Mediator von Prozessbeginn an durch das mit der Transaktionsdurchführung beauftragte M&A Beratungshaus oder den beauftragten M&A Berater einzuplanen und auch einzupreisen. Dies kann präventiv oder auch auf Abruf erfolgen. Käufer und Verkäufer kennen in diesem Fall die Möglichkeiten für einen Einsatz eines Mediators von Prozessbeginn an und können den Mediator mit in Ihren Zeitplan berücksichtigen.
Anforderungen an den Mediator
Die Anforderungen an einen Mediator sind abhängig von der Situation (dem Fall) und den beteiligten Parteien. Hinzu kommen unterschiedliche Anforderungen an den Mediator je nach Konfliktthema. Dies kann beispielsweise einer bestimmten Branche oder notwendigen Fachkenntnissen geschuldet sein. Jedoch gibt es ein paar Anforderungen, die ein Mediator grundsätzlich erfüllen muss, um eine Mediation erfolgreich durchführen zu können. Die Mediation kann nicht nur als erfolgreich bezeichnet werden, wenn die Konfliktparteien eine Vereinbarung treffen. Vielmehr ist die Definition einer erfolgreichen Mediation abhängig von der Einstellung des Mediators. So kann durchaus ein Mediator eine von ihm durchgeführte Mediation als erfolgreich angesehen werden, wenn ihm die Führung des Prozesses und damit die Prozesshoheit in der Mediation gelungen ist.
Das Mediationsgesetz
Ein paar Anforderungen grundsätzlicher Natur schreibt das Mediationsgesetz vor. So heißt es direkt im §1 Abs. 2 „Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“. Daraus leiten sich die ersten Anforderungen an einen Mediator ab. Der Mediator muss allparteilich sein und er muss den Prozess führen können. Weiter heißt es im §2 Abs. 3 MediationsG „Er fördert die Kommunikation der Parteien…“. Ausgeprägte, kommunikative Fähigkeiten sind folglich eine weitere Anforderung aus dem MediationsG.
Das Mediationsgesetz stellt zudem sicher, dass ein Mediator eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben muss und sich auch in diesem Bereich regelmäßig fortbildet.
Weitere Skills
Abseits des Mediationsgesetzes werden Mediatoren in die Reihen der Berater und Trainer eingegliedert, welche als Qualitätsvoraussetzungen Kompetenzen in den Bereichen Persönlichkeit, Fach- und Feldkompetenzen vorweisen sollten.
Die Fachkompetenz wird dabei durch die bereits im MediationsG vorgeschriebene Ausbildung vermittelt und oft mit Kenntnissen aus der Kommunikation, Moderation und Psychologie angereichert. Die Fach- und Feldkompetenzen werden detailliert im nachfolgenden Abschnitt analysiert.
Entscheidende und grundsätzliche Anforderung an einen Mediator ist nicht nur antrainierte Technik, sondern vor allem Haltung. Mediatoren sollten folglich nicht ausschließlich Theoretiker sein, sondern vielmehr über Praxis- und Lebenserfahrung verfügen, damit Sie von den Medianten als respektierte Autoritäten wahrgenommen werden. Dazu kommen Soft Skills wie Geduld, Humor, Empathie, Authentizität und Kreativität.
Im nächsten Artikel gehen wir auf die speziellen Anforderungen eines Mediators bei Unternehmenstransaktionen näher ein.
Tipps zum Weiterlesen:
Konfliktfelder beim Unternehmensverkauf
Kommentar: Ungelöste Unternehmensnachfolgen gefährden unseren Wohlstand
Beratungsfallen im Prozess der Unternehmensnachfolge
Unternehmensverkauf: Warum ein reines Erfolgshonorar eine seriöse Beratung erschwert
Unternehmensverkauf in der IT-Branche
Die 5 wichtigsten Inhalte eines unternehmerischen Notfallkoffers