Zwei Finger die aufeinander zeigen und sich fast berühren

Der Media­tor beim Unternehmensverkauf

Ein Media­tor kann beim Unter­nehmens­verkauf eine wichti­ge Rolle spielen. Seit ein paar Jahren hat sich aus diesem Grund der Begriff “Deal Media­ti­on” bei M&A Bouti­quen und Beratungs­häu­sern etabliert. Hinter­grund ist der Einsatz von Media­ti­on zum Zweck einer nachhal­ti­gen Trans­ak­ti­on. Dieser Artikel beschäf­tigt sich mit den mögli­chen Einsatz­ge­bie­ten eines Media­tors im Transaktionsprozess.

Klassi­scher Einsatz

Der Media­tor kann im Kontext von Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen auf zwei Arten einge­setzt werden. Zum einen kann ein solcher Modera­tor klassisch, das heißt im Sinne des Media­ti­ons­ver­fah­rens einge­setzt werden. Dies bedeu­tet, dass es bereits zu einem Konflikt bei den am M&A Prozess betei­lig­ten Perso­nen gekom­men ist. Die Partei­en müssen nicht zwingend nur der Käufer und der Verkäu­fer sein. Regel­mä­ßig kommt es zu Konflik­ten zwischen M&A Beratern, wie beispiels­wei­se M&A Prozess­ma­na­gern, Steuer­be­ra­tern, Wirtschafts­prü­fern, Rechts­an­wäl­ten und Mandant­schaft oder sogar untereinander.

Präven­ti­ver Einsatz

Zum anderen kann der Media­tor auch präven­tiv einge­setzt werden. Diese Einsatz­mög­lich­keit ist gerade bei Unter­neh­mens­käu­fen und –verkäu­fen sinnvoll.

Wer ist der Auftraggeber?

In diesem Zusam­men­hang zielt eine der Kernfra­gen bei dem Einsatz eines Media­tors darauf ab, wie und von wem der Media­tor in den Prozess einge­bun­den wird. Für den Media­tor kann der Einsatz, wie zum Beispiel bei inner­be­trieb­li­chen Media­tio­nen, ein geschick­ter Fall sein.

M&A Bouti­quen und Beratungshäuser

Dies kommt immer dann in Betracht, wenn die mit dem Verkauf oder Kauf beauf­trag­te M&A Boutique, so werden kleine­re M&A Beratungs­häu­ser oft genannt oder der beauf­trag­te Berater die Trans­ak­ti­ons­durch­füh­rung sichern will. Der Media­tor wird folglich von der M&A prozess­füh­ren­den Partei beauf­tragt. Es handelt sich demnach um eine Art „geschick­ter Fall“.

Käufer und Verkäufer

Haben die beiden Haupt­par­tei­en Käufer und Verkäu­fer ein gemein­sa­mes Verständ­nis für die Unternehmens­nachfolge Media­ti­on und sehen den Konflikt in dem sie sich im Rahmen eines M&A Prozes­ses befin­den, als Chance für den Abschluss eines Kaufver­tra­ges, so kann der Media­tor von diesen beiden Partei­en direkt beauf­tragt werden.

Teil des Transaktionsprozesses

Die dritte Möglich­keit besteht darin, den Media­tor von Prozess­be­ginn an durch das mit der Trans­ak­ti­ons­durch­füh­rung beauf­trag­te M&A Beratungs­haus oder den beauf­trag­ten M&A Berater einzu­pla­nen und auch einzu­prei­sen. Dies kann präven­tiv oder auch auf Abruf erfol­gen. Käufer und Verkäu­fer kennen in diesem Fall die Möglich­kei­ten für einen Einsatz eines Media­tors von Prozess­be­ginn an und können den Media­tor mit in Ihren Zeitplan berücksichtigen.

Anfor­de­run­gen an den Mediator

Die Anfor­de­run­gen an einen Media­tor sind abhän­gig von der Situa­ti­on (dem Fall) und den betei­lig­ten Partei­en. Hinzu kommen unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen an den Media­tor je nach Konflikt­the­ma. Dies kann beispiels­wei­se einer bestimm­ten Branche oder notwen­di­gen Fachkennt­nis­sen geschul­det sein. Jedoch gibt es ein paar Anfor­de­run­gen, die ein Media­tor grund­sätz­lich erfül­len muss, um eine Media­ti­on erfolg­reich durch­füh­ren zu können. Die Media­ti­on kann nicht nur als erfolg­reich bezeich­net werden, wenn die Konflikt­par­tei­en eine Verein­ba­rung treffen. Vielmehr ist die Defini­ti­on einer erfolg­rei­chen Media­ti­on abhän­gig von der Einstel­lung des Media­tors. So kann durch­aus ein Media­tor eine von ihm durch­ge­führ­te Media­ti­on als erfolg­reich angese­hen werden, wenn ihm die Führung des Prozes­ses und damit die Prozess­ho­heit in der Media­ti­on gelun­gen ist.

Das Media­ti­ons­ge­setz

Ein paar Anfor­de­run­gen grund­sätz­li­cher Natur schreibt das Media­ti­ons­ge­setz vor. So heißt es direkt im §1 Abs. 2 „Ein Media­tor ist eine unabhän­gi­ge und neutra­le Person ohne Entschei­dungs­be­fug­nis, die die Partei­en durch die Media­ti­on führt.“. Daraus leiten sich die ersten Anfor­de­run­gen an einen Media­tor ab. Der Media­tor muss allpar­tei­lich sein und er muss den Prozess führen können. Weiter heißt es im §2 Abs. 3 Media­ti­onsG „Er fördert die Kommu­ni­ka­ti­on der Partei­en…“. Ausge­präg­te, kommu­ni­ka­ti­ve Fähig­kei­ten sind folglich eine weite­re Anfor­de­rung aus dem MediationsG.

Das Media­ti­ons­ge­setz stellt zudem sicher, dass ein Media­tor eine entspre­chen­de Ausbil­dung durch­lau­fen haben muss und sich auch in diesem Bereich regel­mä­ßig fortbildet.

Weite­re Skills

Abseits des Media­ti­ons­ge­set­zes werden Media­to­ren in die Reihen der Berater und Trainer einge­glie­dert, welche als Quali­täts­vor­aus­set­zun­gen Kompe­ten­zen in den Berei­chen Persön­lich­keit, Fach- und Feldkom­pe­ten­zen vorwei­sen sollten.

Die Fachkom­pe­tenz wird dabei durch die bereits im Media­ti­onsG vorge­schrie­be­ne Ausbil­dung vermit­telt und oft mit Kennt­nis­sen aus der Kommu­ni­ka­ti­on, Modera­ti­on und Psycho­lo­gie angerei­chert. Die Fach- und Feldkom­pe­ten­zen werden detail­liert im nachfol­gen­den Abschnitt analysiert.

Entschei­den­de und grund­sätz­li­che Anfor­de­rung an einen Media­tor ist nicht nur antrai­nier­te Technik, sondern vor allem Haltung. Media­to­ren sollten folglich nicht ausschließ­lich Theore­ti­ker sein, sondern vielmehr über Praxis- und Lebens­er­fah­rung verfü­gen, damit Sie von den Median­ten als respek­tier­te Autori­tä­ten wahrge­nom­men werden. Dazu kommen Soft Skills wie Geduld, Humor, Empathie, Authen­ti­zi­tät und Kreativität.

Im nächs­ten Artikel gehen wir auf die spezi­el­len Anfor­de­run­gen eines Media­tors bei Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen näher ein.

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