Die aktuellen Krisenzeiten, mit einem Ausmaß wie es sich wohl niemand hätte vorstellen können, erfordern auch für laufende Unternehmensnachfolge - Prozesse diverse Anpassungen. Denn auch wenn Sie nicht zu den am stärksten betroffenen Branchen wie Hotellerie/Gastgewerbe/Messe- und Veranstaltungswesen/Einzelhandel und Großhandel gehören, empfiehlt es sich doch, einige im Unternehmeralltag ohnehin wichtige Dinge noch stärker in den Fokus zu nehmen:
Taggenaues Forderungsmanagement
Warum ist das für die Unternehmensnachfolge in Zeiten der Corona-Krise notwendig? Auch wenn sie aktuell gut beschäftigt sind (zum Beispiel Baubranche/Handwerksbetriebe etc.) empfiehlt es sich doch, Tag genau zu wissen, welche offenen Forderungen bestehen und welche offenen Rechnungen zu begleichen sind. In Zeiten der Corona-Krise können Sie nicht sicher sein, dass alle ihre Forderungen wie bisher gewohnt, pünktlich bezahlt werden. So können auch Sie mit Ihrem Unternehmen schnell in Liquiditätsengpässe geraten.
Jahresabschluss
Wenn ihr zuständiger Steuerberater bereits mit dem Jahresabschlussarbeiten begonnen hat und dieser Jahresabschluss in eine zu erstellende Unternehmensbewertung einfließen soll, ist es ratsam einen “Jahresabschluss – Plan B“ zu erstellen. Das Ausmaß der Krise kann von keinem aktuell vorhergesagt werden.
Es könnte sinnvoll sein, Ihren Jahresabschluss 2019, natürlich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Bewertungsspielräume, so deutlich anzupassen, dass nicht unbedingt ein möglichst gutes Ergebnis herauskommt, sondern dass für die Zukunft hohe Steuerzahlungen und daraus resultierende zusätzliche Vorauszahlungen vermieden werden. Auch das schont die Liquidität. Aktuell gibt es nur Steuerstundungsmöglichkeiten aber noch keine Steuererlassprogramme. In einem laufenden Verkaufsprozess sollten die unterschiedlich angesetzten Maßnahmen natürlich zur Sprache kommen.
Ausgabenkontrolle
In diesen unsicheren Zeiten sollten Sie eine stringente Ausgabenkontrolle organisieren. In der Folge sollten Sie nicht unbedingt notwendige Ausgaben und Investitionen verschieben. In jedem Fall sollte der Unternehmer wissen, wer in welchem Umfang, Ausgaben im Unternehmen tätigen darf und hier proaktiv mit den Beteiligten sprechen.
Personalmanagement
Auch hier empfiehlt es sich, einen genauen Überblick über das zur Verfügung stehende Personal zu haben.
- Wer ist aktuell oder in Kürze im Urlaub?
- Wer ist krank?
- Wer ist in Mutterschutz?
Macht es Sinn, für sensible Unternehmensbereiche mehrere Einsatzteams zu bilden? Damit können Sie zum Beispiel im Falle eines akuten Infektionsfalls dafür sorgen, dass kein Unternehmensbereich zum Stillstand kommt, nur weil für bestimmte Mitarbeiter Quarantäne angeordnet wird.
Lieferanten-Check
Sind Sie sicher, dass alle ihre Lieferanten aktuell und auch in den nächsten Wochen lieferfähig sind? Haben Sie gegebenenfalls dringend notwendige Teile so bevorratet, dass Sie auch ohne Nachlieferungen für eine bestimmte Zeit Ihren Produktionsprozess aufrechterhalten können?
Staatliche Hilfsprogramme
Die zudem von staatlicher Seite in der Zwischenzeit vielfach aufgelegten
- Hilfsprogramme
- Sofort-Liquiditätshilfen
- Steueraussetzungen
- Sonderkredite
- Kurzarbeiterregelungen
sollten Sie ohnehin kennen und in Rücksprache mit den entsprechenden Beratern (Steuerberater / Rechtsanwalt) immer auf dem aktuellen Stand bleiben. Man weiß nie, wann man vielleicht doch davon Gebrauch machen muss. Hier erhalten Sie einen Überblick der Corona-Hilfen des Bundes. Die einzelnen Länderprogramme finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.
Fazit für die Unternehmensnachfolge:
Grundsätzlich gilt in jedem Fall, auch wenn das eigene Unternehmen aktuell nicht direkt von der Krise betroffen ist,
„Liquiditätssicherung hat oberste Priorität“.
Auch staatliche Hilfen sind nur so gut, so schnell sie bei Bedarf auf dem Konto sind.
Eine geplante Unternehmesnachfolge kann unter diesen Umständen auch in Krisenzeiten gelingen.
Tipps zum Weiterlesen:
Druckerei verkaufen: Wie geht das?
Familieninterne Unternehmensnachfolge verliert weiter an Bedeutung
Die Genossenschaft - Rettung für die Unternehmensnachfolge?