Letter of Intent (LoI)

Wichti­ge Aspek­te und Tipps für die Gestal­tung einer Absichtserklärung.

6. Dezem­ber 2024 von Götz Kehrein

Ein Unter­nehmens­verkauf ist eine der wichtigs­ten Entschei­dun­gen Ihres Lebens­werks. Der Letter of Intent (LoI) markiert dabei einen entschei­den­den Meilen­stein – er dokumen­tiert die ernst­haf­te Kaufab­sicht und schafft Vertrau­en zwischen Ihnen und dem Interessenten.

Als Exper­ten für M&A-Beratung mit Guaran­teed success haben wir bei KERN Unternehmens­nachfolge bereits über 2.000 Nachfol­ge­man­da­te erfolg­reich beglei­tet und dabei einen klaren Vorteil erkannt:

Ein profes­sio­nell gestal­te­ter LoI beschleu­nigt den Verkaufs­pro­zess erheb­lich und minimiert Missverständnisse.

In diesem Leitfa­den erfah­ren Sie, wie Sie eine Absichts­er­klä­rung optimal gestal­ten und welche recht­li­chen Aspek­te Sie unbedingt beach­ten sollten.

Letter of Intent Definition

Ein Letter of Intent (LoI) ist eine schrift­li­che Absichts­er­klä­rung beim Unter­nehmens­verkauf, die vor der Due Diligence unter­zeich­net wird. Er dokumen­tiert die Kaufab­sicht, zentra­le Eckda­ten und den Verhand­lungs­stand zwischen Verkäu­fer und Käufer. Der LoI ist recht­lich unver­bind­lich, schafft aber Vertrau­en und beschleu­nigt den M&A process.

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More Infor­ma­ti­on

Memoran­dum of Under­stan­ding - More than just an alter­na­ti­ve term to the Letter of Intent

Das Memoran­dum of Under­stan­ding (MoU), oft synonym mit dem Letter of Intent verwen­det, verdient eine geson­der­te Betrach­tung. Während der LoI im Kontext von Unter­neh­mens­käu­fen häufi­ger erwähnt wird, findet das MoU in einer breite­ren Palet­te von Verein­ba­run­gen Anwen­dung. Es geht hierbei nicht nur um den Kauf von Unter­neh­men, sondern kann auch in anderen Koope­ra­tio­nen oder Partner­schaf­ten zum Einsatz kommen.

Das MoU betont in der Regel die gegen­sei­ti­ge Absicht zur Zusam­men­ar­beit und legt die Grund­prin­zi­pi­en und den Rahmen der Koope­ra­ti­on fest. Obwohl es ähnli­che Funktio­nen wie der LoI erfüllt, kann es in manchen Kontex­ten als ein formel­le­rer Schritt gesehen werden, der die Grund­la­ge für weite­re detail­lier­te Verträ­ge bildet.


Recht­li­che Aspek­te der Absichtserklärung

Zunächst ist festzu­hal­ten, dass der LoI grund­sätz­lich No legal binding force besitzt. Der Abschluss eines Memoran­dum of Under­stan­ding ist keine Garan­tie für den Erfolg der weite­ren Verhandlungen.

Zwar können einzel­ne Passa­gen mit Verpflich­tun­gen einher­ge­hen – so könnte beispiels­wei­se ein vertrags­wid­ri­ger Umgang mit sensi­blen Daten recht­li­che Konse­quen­zen nach sich ziehen - eine überge­ord­ne­te Verbind­lich­keit entsteht jedoch nicht.

Häufig wird im M&A Prozess die Frage nach der Need for a Letter of Intent gestellt. Schließ­lich entste­hen Kosten und gerade mittel­stän­di­sche Unter­neh­men stellen dieses wichti­ge Erfolgs­in­stru­ment vorei­lig infra­ge. Die Erfah­run­gen zeigen jedoch, dass ein LoI sowohl für den Verkäu­fer als auch für den Käufer viel wert ist.

Der LoI ist zwar „nur“ eine Absichts­er­klä­rung, die im Hinblick auf den eigent­li­chen Vertrags­ab­schluss recht­lich unver­bind­lich ist, aber zugleich die Serious­ness and essen­ti­al corner­sto­nes of the negotia­ti­ons expresses.

An important compo­nent of an LoI is the consen­su­al documen­ta­ti­on of the state of negotia­ti­ons. Bei diesem Punkt kommt es öfter zu Missver­ständ­nis­sen, was schon als verein­bart wahrge­nom­men oder „nur mal angespro­chen wurde“. Deshalb ist es wichtig, das geplan­te Vorha­ben zu beschrei­ben und dessen Bestand­tei­le genau zu definieren.

Können durch einen LoI recht­li­che bzw. finan­zi­el­le Risiken entstehen?

Der Letter of Intent ist ledig­lich eine beson­de­re Bezeich­nung und ändert nichts an der Tatsa­che, dass es sich um eine Art Vertrag handelt. Alle in diesem Schrift­stück verein­bar­ten Klauseln haben Gültig­keit. Dies wird auch im sogenann­ten „harten LoI“ deutlich, der konkre­te und recht­lich binden­de Erklä­run­gen umfasst. Um Risiken auszu­schlie­ßen, sollte der LoI mit der Hilfe einer Unter­nehmens­verkauf Beratung and a lawyer.


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Nils Koerber

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Letter of Intent Templa­te / Sample (pdf)

Wir bieten Ihnen die Beispiel-Formu­lie­rung für einen Letter of Intent als Muster­vor­la­ge der IHK Frank­furt for download.

Gibt es einen Unter­schied zwischen Vertrag und Vorvertrag? 

The preli­mi­na­ry contract is alrea­dy a legal­ly binding document, das die Vertrags­par­tei­en dazu verpflich­tet, den abschlie­ßen­den Compa­ny purcha­se agree­ment abzuschlie­ßen. Diese Verpflich­tung kann nur aus im Vorver­trag festge­hal­te­nen Gründen bzw. mit festge­hal­te­nen Konse­quen­zen aufge­löst werden. Der Letter of Intent ist hinge­gen selbst in seiner harten Form nicht als Vorver­trag einzuordnen.


Absichts­er­klä­rung: Vortei­le und Einsatz­mög­lich­kei­ten im Unternehmensverkauf

Grund­sätz­lich ist anzumer­ken, dass der Letter of Intent für jeden Compa­ny sale empfeh­lens­wert ist. Obwohl Umfang und Inhal­te variie­ren können, sind die Vortei­le aus diesem Schrift­stück nicht von der Hand zu weisen. Der direk­te Nutzen der Absichts­er­klä­rung ergibt sich durch die Psycho­lo­gi­cal and moral impact. Beide Partei­en können sich der Ernst­haf­tig­keit des Gegen­übers ein wenig siche­rer sein. Sollten also Zweifel bestehen, können diese durch den LoI ausge­räumt oder zumin­dest gemin­dert werden.

Ein weite­rer prakti­scher Anwen­dungs­fall betrifft die Zeitpla­nung. Ein in der Absichts­er­klä­rung Joint­ly agreed schedu­le hilft, das Tempo für den Compa­ny acqui­si­ti­on zu halten oder sogar zu beschleu­ni­gen. Unsere Erfah­rung aus über 2.000 beglei­te­ten Nachfol­ge­pro­zes­sen zeigt: Ohne fest verein­bar­te Meilen­stei­ne im LoI verlän­gert sich der Verkaufs­pro­zess durch­schnitt­lich um 3-6 Monate. Bei KERN definie­ren wir daher standard­mä­ßig 30-45-Tage-Zyklen für die einzel­nen Phasen.

Gründe für Verzö­ge­run­gen können hierbei takti­sche „Spiele“ oder schlicht­weg eine Unent­schlos­sen­heit auf der Käufer- oder Verkäu­fer­sei­te sein. Die mögli­che Zusiche­rung einer Exklu­si­vi­täts­pha­se für den Käufer gibt z.B. dem Inter­es­sen­ten die Sicher­heit, sich mit dem LoI jetzt auf die folgen­den Schrit­te konzen­trie­ren zu können und nicht mehr weiter zwingend nach rechts und links schau­en zu müssen.

In the course of the negotia­ti­ons, the most intima­te compa­ny data is disclo­sed. There­fo­re, another point, the Agree­ment of absolu­te secre­cy, mit dem LoI präzi­ser zu verein­ba­ren als bei der Exposé-Überga­be, die bei Verlet­zung auch zur Durch­set­zung von Schadens­er­satz­an­sprü­chen führen kann.

When is a letter of intent useful and what does it secure - graphic overview

LoI im M&A-Prozess

Die bisher erwähn­ten Grund­la­gen zum Letter of Intent gelten auch für den Spezi­al­fall der Mergers & Acqui­si­ti­ons. Neben Purcha­se price and details on the struc­tu­re of the compa­ny sale (was genau wird verkauft?), enthält die Absichts­er­klä­rung hier Regelun­gen zur weite­ren Vorge­hens­wei­se (z.B. Umfang der Unter­neh­mens­prü­fung / Due Diligence), einen Zeitplan, eine Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung sowie Bestim­mun­gen zur Kosten­über­nah­me sowie zum mögli­chen Abbruch der Verhandlungen.

In vielen Fällen wird im LoI auch eine Exklu­si­vi­tät verein­bart, d.h. der Verkäu­fer darf in diesem Zeitraum mit keinem anderen Inter­es­sen­ten verhan­deln. Unsere Analy­se von über 2.000 Nachfol­ge­pro­zes­sen zeigt einen kriti­schen Fehler: Verkäu­fer gewäh­ren oft 6-12 Monate Exklu­si­vi­tät. Dabei belegt unsere Daten­aus­wer­tung von 500.000+ Kaufin­ter­es­sen­ten: Nach 90 Tagen sinkt die Abschluss­wahr­schein­lich­keit drastisch. KERN empfiehlt daher 60-90 Tage Exklu­si­vi­tät mit klar definier­ten Zwischen­mei­len­stei­nen. Paral­lel sollten weite­re Inter­es­sen­ten im “Stand-by-Modus” gehal­ten werden.

How is it negotia­ted and what should you look out for?

Der Verhand­lungs­pro­zess für einen Letter of Intent gleicht letzt­end­lich einer Diskus­si­on über die relevan­ten Punkte. Beide Partei­en bespre­chen Ihre Vorstel­lun­gen und einigen sich auf gewis­se Eckda­ten. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass auch Punkte bespro­chen werden, die für eine Partei als selbst­ver­ständ­lich oder bereits geklärt gelten. Oftmals stellt sich heraus, dass zuvor unver­bind­lich gemach­te Aussa­gen bei der Formu­lie­rung der Absichts­er­klä­rung keine Gültig­keit mehr haben.

Last but not least, the questi­on is often asked, wer die Kosten für den LoI übernimmt. Besser wäre hier die Frage, wer bestimmt, was darin steht? Denn eine gemein­sa­me Verein­ba­rung bindet beide Seiten und hat mehr Gewicht als eine mündli­che Absichtserklärung.

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Design LoI

Although the LoI brings with it some scope for design, a few key points are helpful.

Letter of Intent Contents

Ein wesent­li­cher Bestand­teil des Letter of Intent ist die klare Benen­nung und Identi­fi­ka­ti­on von Vertrags­part­nern, einschließ­lich deren Rolle und Verant­wor­tung im Rahmen der anvisier­ten Trans­ak­ti­on. Diese Defini­ti­on ist beson­ders in komple­xen Verhand­lun­gen wie Mergers & Acqui­si­ti­ons kritisch, um Missver­ständ­nis­se zu vermei­den und eine solide Basis für die folgen­den Schrit­te zu legen.

In additi­on to naming the contrac­tu­al partners, the follo­wing content is typical­ly included in the LoI:

  • Explana­ti­on of the interest in the respec­ti­ve transaction.
  • Recor­ding the current status of negotia­ti­ons: Dies umfasst konkre­te Aussa­gen über das M&A-Vorhaben, wie zum Beispiel den Verkauf der Firma, den Kaufpreis und weite­re Bestand­tei­le der Preisstruktur.
  • Schedu­ling: Dies beinhal­tet den Zeitrah­men für die Due Diligence und andere wichti­ge Meilensteine.
  • Vollmach­ten für Prüfun­gen durch Dritte: Regelun­gen zur Überprü­fung der Transaktion.
  • Reser­va­tions and special condi­ti­ons: Diese können spezi­fi­sche Anfor­de­run­gen oder Ausnah­men umfassen.
  • Confi­den­tia­li­ty obliga­ti­ons and regula­ti­ons on the disclo­sure of documents.
  • Indica­ti­ons of the lack of binding effect der Absichts­er­klä­rung sowie Gründe für eine mögli­che Beendi­gung der Verhandlungen.
  • Regelun­gen für Ausla­gen­er­satz und Klauseln bezüg­lich Exklusivität.
Letter of Intent Contents - graphic overview

NDA: Non-Disclo­sure Agreement

The Non-Disclo­sure Agree­ment will refer­red to in German as Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung and drawn up either in paral­lel with or as part of the Letter of Intent. The parties under­ta­ke to keep the contents of the negotia­ti­ons or even the existence of negotia­ti­ons themsel­ves confidential.

Da die Bedeu­tung der Vertrau­lich­keit sicher­lich nicht weiter erläu­tert werden muss, ergibt sich durch das NDA für alle Betei­lig­ten eine Vertrau­ens­ba­sis. Die beson­de­re Stellung der Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung führt zudem auch dazu, dass sie not placed without special positio­ning in the Letter of Intent wird. Bei Verstö­ßen lassen sich die Konse­quen­zen hierdurch leich­ter umsetzen.

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Conclu­si­on

Ein Letter of Intent (LoI) ist eine Absichts­er­klä­rung, die vor weite­ren Verhand­lun­gen und vor der Due Diligence-Phase unter­zeich­net wird. Obwohl der LoI grund­sätz­lich keine recht­li­che Verbind­lich­keit besitzt, signa­li­siert er den Ernst und die Eckpunk­te der Verhand­lun­gen. Es ist wichtig, den LoI präzi­se zu gestal­ten und den Verhand­lungs­stand einver­nehm­lich zu dokumen­tie­ren, um Missver­ständ­nis­se zu vermei­den. Durch einen LoI können psycho­lo­gi­sche und morali­sche Wirkun­gen erzielt werden, und er kann bei der Zeitpla­nung helfen. 

It is advisa­ble to LoI with profes­sio­nal Compa­ny sale consul­ting und Unter­stüt­zung eines Rechts­an­walts to compo­se, um recht­li­che und finan­zi­el­le Risiken auszu­schlie­ßen. Im M&A-Kontext enthält der LoI zusätz­li­che Regelun­gen zur weite­ren Vorge­hens­wei­se, Kosten­über­nah­me und mögli­cher­wei­se Exklusivität. 

A non-disclo­sure agree­ment (NDA) is often paral­lel to the LoI written in order to ensure the confi­den­tia­li­ty of the negotiations.

Bei KERN unter­stüt­zen wir Sie mit über 30 Jahren M&A-Erfahrung und unserer bewähr­ten LoI-Vorla­ge, die bereits in hunder­ten erfolg­rei­chen Trans­ak­tio­nen einge­setzt wurde.

Über den Autor

Götz Kehrein

Jahrgang 1963, Dipl.-Kaufmann, Fachrich­tun­gen: Wirtschafts­prü­fung, Steuer- und Wirtschafts­recht, zerti­fi­zier­ter Change Manager (IHK), zerti­fi­zier­ter Business-Coach & Bussi­ness-Trainer (nach DVCT-Standard). Exper­te für Unternehmens­nachfolge, Unter­nehmens­kauf, -verkauf und -bewer­tun­gen in Hamburg, Schles­wig-Holstein und Mecklen­burg-Vorpom­mern. Langjäh­ri­ge Geschäfts­füh­rungs­er­fah­rung bei einem inter­na­tio­na­len Finanz­dienst­leis­ter. Beson­de­re Exper­ti­sen: Verän­de­rungs­ma­nage­ment, Prozess­op­ti­mie­rung, Kriesen­ma­nage­ment und -kommu­ni­ka­ti­on, Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung, Restruk­tu­rie­rung, Strate­gie­ent­wick­lung und Start-Up Beglei­tung. Versier­te Routi­ne und Sachkennt­nis aus zahlrei­chen M&A Prozes­sen auf Käufer­sei­te und als Berater für Unternehmens­nachfolge, -bewer­tung, -kauf und -verkauf im Mittel­stand. Quali­fi­zier­ter Referent und Trainer zum Thema Unternehmens­nachfolge und Generations­wechsel. Mitglied im “Stabwech­sel-Team” der Handels­kam­mer Hamburg und der IHK Lübeck.

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