Bild mit Puzzle Stücken als Symbol für Unternehmensmakler und M&A Berater

Unter­neh­men verkau­fen: Unter­neh­mens­mak­ler oder M&A-Berater beauftragen?

Ein Unter­neh­mens­mak­ler spielt eine zentra­le Rolle bei der Unter­neh­mens­ver­mitt­lung, indem er als Vermitt­ler zwischen Verkäu­fer und poten­zi­el­lem Käufer fungiert. Er identi­fi­ziert mögli­che Käufer und kümmert sich jedoch nur bedingt um den gesam­ten Prozess einer Trans­ak­ti­on. In diesem Artikel erklä­ren wir die Unter­schie­de zwischen einem Unter­neh­mens­mak­ler und einem M&A-Berater, erörtern verschie­de­ne Vergü­tungs­mo­del­le und beleuch­ten, in welchen Situa­tio­nen die Diens­te eines M&A-Beraters mögli­cher­wei­se von Vorteil sind und einen wichti­gen Mehrwert bieten.

Lesen Sie in Kürze

  • Aufga­ben eines Unter­neh­mens­mak­lers: Erstel­lung oder zumin­dest Abstim­mung von Verkaufs­un­ter­la­gen mit dem Verkäu­fer, Vermitt­lung von Käufer und ggf. auch die Modera­ti­on von Verkaufsverhandlungen.
  • Abgren­zung zu einem spezia­li­sier­ten M&A-Berater: Vermitt­ler vs. Berater, Spezia­li­sie­rung auf den Prozess eines Firmen­ver­kaufs, u.a. mit einer fundier­ten Unter­neh­mens­be­wer­tung, Exposé-Erstel­lung und der Verant­wor­tung für den gesam­ten Prozess bis zur Überga­be, komple­men­tä­re Dienstleistungen.
  • Warum die Wahl eines M&A-Beraters vorteil­haft sein kann: Weitrei­chen­de Exper­ti­se im Prozess­wis­sen, Objek­ti­vi­tät und Unabhän­gig­keit, strate­gi­sche Beratung.
  • Fallstri­cke, die durch die Wahl eines spezia­li­sier­ten Beraters vermie­den werden können: Unzurei­chen­de Unter­neh­mens­be­wer­tung, fehlen­de Identi­fi­zie­rung poten­zi­el­ler Käufer, mangeln­de Erfah­rung in Verhand­lun­gen, unvoll­stän­di­ge Due Diligence, mangeln­de Kennt­nis von recht­li­chen Anfor­de­run­gen, verzö­ger­te oder geschei­ter­te Trans­ak­tio­nen, fehlen­de strate­gi­sche Ausrichtung.
  • Vergü­tung über Festpreis oder Provi­si­on: Festpreis (Trans­pa­renz, kein Inter­es­sen­kon­flikt, Planbar­keit), Provi­si­on (Leistungs­an­reiz, gerin­ge­res finan­zi­el­les Risiko, Exper­ti­se-Beweis), Misch­for­men von Honorarmodellen.

Inhalts­ver­zeich­nis

Was ist ein Firmenmakler?

Abgren­zung zu einem spezia­li­sier­ten M&A-Berater

Vergü­tung über Festpreis oder Provision?

Warum ist die Wahl eines M&A-Beraters in vielen Fällen vorteilhafter?

Fallstri­cke, die durch die Wahl eines fachkun­di­gen Beraters vermie­den werden können

Misch­for­men von Verkaufsberatern

Fazit

FAQ - Die häufigs­ten Fragen

Was ist ein Firmenmakler?

Ein Unter­neh­mens­mak­ler ist ein Exper­te im Bereich Unter­neh­mens­ver­käu­fe, der sich darauf spezia­li­siert hat, Käufer und Verkäu­fer zusam­men­zu­brin­gen, um den Verkaufs­pro­zess zu starten und Inter­es­sens­la­gen mitein­an­der zu verbin­den. Im Wesent­li­chen handelt es sich um einen Inter­me­di­är, der als Vermitt­ler zwischen beiden Partei­en agiert.

Aufga­ben eines Firmenmaklers:

  1. Identi­fi­zie­rung von Käufern: Unter­neh­mens­mak­ler verfü­gen über ein weitrei­chen­des Netzwerk und Ressour­cen, um poten­zi­el­le Käufer zu finden, die an Ihrem Unter­neh­men inter­es­siert sein könnten. Dies umfasst sowohl strate­gi­sche Inves­to­ren, Einzel­per­so­nen als auch Priva­te Equity-Firmen und weite­re Inter­es­sen­ten im Umfeld von Finanzinvestoren.
  2. Verhand­lun­gen: Der Makler moderiert ggf. die Verhand­lun­gen zwischen Unter­neh­mer und poten­zi­el­lem Käufer, um die bestmög­li­chen Bedin­gun­gen für beide Seiten auszu­han­deln. Vorsicht ist geboten, wenn beide Vertrags­sei­ten einen gemein­sa­men Makler beauf­tra­gen. Dann kann es zu gegen­sei­ti­gen Inter­es­sens­la­gen kommen.  Die mögli­che Exper­ti­se für die Umset­zung von Kaufprü­fungs­pro­zes­sen, wie z.B. eine DD (due diligence) die geschick­te Modera­ti­on von allen Akteu­ren, einschl. der Rechts­an­wäl­te, kann ebenfalls zu den Aufga­ben gehören. Dies ist von der Erfah­rung und dem Leistungs­um­fang eines Maklers abhängig.
  3. Abschluss des Verkaufs: Schließ­lich beglei­tet der Unter­neh­mens­mak­ler Sie durch den Abschluss­pro­zess oder hält sich aus den Verhand­lun­gen komplett raus. Das müssen die betrof­fe­nen Partei­en vorab unter­ein­an­der regeln.
Grafik zu den Merkmalen von Unternehmensmakler und M&A Berater im Vergleich

Abgren­zung zu einem spezia­li­sier­ten M&A-Berater

Die Welt der Unter­neh­mens­ver­käu­fe kann mit verschie­de­nen Fach- und Exper­ten­be­grif­fen verwir­rend sein. Einer der häufigs­ten Quellen für Verwir­rung ist die Unter­schei­dung zwischen einem Unter­neh­mens­mak­ler und einem spezia­li­sier­ten M&A-Berater (Mergers & Acquisitions).

Obwohl beide Fachleu­te in der Trans­ak­ti­ons­welt tätig und eng mitein­an­der verbun­den sind, gibt es entschei­den­de Unter­schie­de zwischen ihren Aufga­ben und ihrem Fokus. Hier erfah­ren Sie, wie sich ein Firmen­mak­ler von einem spezia­li­sier­ten M&A-Berater abgrenzt:

1. Vermitt­ler vs. Berater: Ein Unter­neh­mens­mak­ler agiert in erster Linie als Vermitt­le­zwi­schen Käufer und Verkäu­fer. Er hat die Aufga­be, passen­de Käufer zu suchen und zu präsen­tie­ren. Erwei­tert übernimmt er auch bei Bedarf Aufga­be als Modera­tor zwischen den betei­lig­ten Parteien.

Ein M&A-Berater hinge­gen ist ein Full-Service-Dienst­leis­ter und konzen­triert sich darauf, schon in der Vorbe­rei­tung strate­gi­sche Empfeh­lun­gen zu geben, um damit den gesam­ten M&A-Prozess im Vorfeld zu optimie­ren. Während der Firmen­mak­ler die Trans­ak­ti­on voran­treibt, bietet der M&A-Berater ein Rundum-Sorglos-Paket an, welches häufig mit einer Analy­se beginnt, mit einer quali­fi­zier­ten Unter­neh­mens­be­wer­tung weiter geht und mit einem Exposé sowie neutra­len Teaser dann die Vorbe­rei­tun­gen für einen Verkaufs­pro­zess perfekt abschließt. Dann beginnt die entschei­den­de Vertriebsphase.

2. Spezia­li­sie­rung: Ein Unter­neh­mens­mak­ler ist auf die Vermitt­lung von Unter­neh­mens­ver­käu­fen spezia­li­siert. Er hat ein Verständ­nis für den Prozess und verfügt i.d.R. über ein umfang­rei­ches Netzwerk von poten­zi­el­len Käufern.

Ein spezia­li­sier­ter M&A-Berater hinge­gen kann sich auf eine breite­re Palet­te von M&A-Aktivitäten konzen­trie­ren, einschließ­lich Fusio­nen, Übernah­men, Kapital­be­schaf­fung und strate­gi­sche Beratung. Dies bedeu­tet, dass M&A-Berater in der Regel eine breite­re Auswahl von Dienst­leis­tun­gen anbie­ten und in der Tiefe Prozess­be­ra­ter sind.

3. Fokus auf Trans­ak­ti­ons­aus­füh­rung: Der Haupt­fo­kus eines Firmen­mak­lers liegt auf der erfolg­rei­chen Vermitt­lung des Unter­neh­mens­ver­kaufs. Er arbei­tet mit den Partei­en zusam­men, um sicher­zu­stel­len, dass der Verkauf reibungs­los abläuft.

Ein spezia­li­sier­ter M&A-Berater hinge­gen kann eine strate­gi­sche­Rol­le einneh­men, die weit über die reine Trans­ak­ti­ons­aus­füh­rung hinaus­geht. Er hilft bei der Identi­fi­zie­rung von Chancen, der Bewer­tung von Unter­neh­men und der Entwick­lung von M&A-Strategien. Es ist Coach, Modera­tor, Media­tor und “Dolmet­scher” sowie Berater in einer Person.

4. Komple­men­tä­re Dienst­leis­tun­gen: Es ist wichtig zu beach­ten, dass Firmen­mak­ler und M&A-Berater sich nicht notwen­di­ger­wei­se ausschlie­ßen. Tatsäch­lich können sie in vielen Fällen zusam­men­ar­bei­ten, um den bestmög­li­chen Nutzen für den Kunden zu erzielen.

Ein Unter­neh­mens­mak­ler kann beispiels­wei­se einen M&A-Berater hinzu­zie­hen, um strate­gi­sche Vortei­le für den Verkaufs­pro­zess zu liefern. Diese Zusam­men­ar­beit kann dazu beitra­gen, den gesam­ten M&A-Prozess zu optimie­ren, ist aber eher selten.

Vergü­tung über Festpreis oder Provision?

Bei der Auswahl eines Firmen­mak­lers oder eines M&A-Beraters für die Unter­stüt­zung beim Unter­nehmens­verkauf muss nicht nur darüber nachge­dacht werden, welcher Exper­te am besten zu den jewei­li­gen Bedürf­nis­sen passt, sondern auch, wie die Dienst­leis­tun­gen dieser Fachleu­te vergü­tet werden sollen. Die Frage der Vergü­tung, ob über einen Festpreis oder eine Provi­si­on, ist von entschei­den­der Bedeu­tung und sollte sorgfäl­tig abgewo­gen werden. Hier werfen wir einen Blick auf die Vor- und Nachtei­le beider Vergütungsmodelle:

Festpreis:

Die Vergü­tung über einen Festpreis ist eine klare und vorher festge­leg­te Zahlung an den gewähl­ten Exper­ten, unabhän­gig vom Ergeb­nis der Trans­ak­ti­on. Nehmen wir an, es wurde ein Festpreis von 30.000 Euro festge­legt, um die Dienst­leis­tun­gen in Anspruch zu nehmen. Unabhän­gig davon, ob das Unter­neh­men letzt­end­lich für 0,5 Mio. Euro oder 1 Milli­on Euro verkauft wird, bleibt die Vergü­tung gleich. Dieses Modell hat seine eigenen Vorteile:

  • Trans­pa­renz: Von Anfang an ist genau bekannt, wie viel die Dienst­leis­tun­gen kosten werden, was eine besse­re Budget­pla­nung ermög­licht und je nach Umfang der Leistun­gen und Dauer ist der Verkäu­fer auf der siche­ren Seite
  • Kein Inter­es­sen­kon­flikt: Da die Vergü­tung unabhän­gig vom Verkaufs­er­geb­nis ist, besteht kein Inter­es­sen­kon­flikt zwischen dem Kunden und dem Dienst­leis­ter. Das Inter­es­se daran, den besten Preis für das Unter­neh­men zu erzie­len, ist mögli­cher­wei­se nicht ganz so stark ausge­prägt, wie mit einer Erfolgsvariante.

Provi­si­on:

Die Vergü­tung über eine Provi­si­on bedeu­tet, dass der Exper­te eine prozen­tua­le Gebühr am Verkaufs­preis erhält. Stellen wir uns vor, das Unter­neh­men wird für 2 Millio­nen Euro verkauft, und der Dienst­leis­ter erhält eine Provi­si­on von 5 % auf den Verkaufs­preis, was 100.000 Euro entspricht. In diesem Fall hängt die Vergü­tung direkt von einem erfolg­rei­chen Verkauf ab. Dieses Modell hat ebenfalls seine eigenen Vorteile:

  • Leistungs­an­reiz: Der Exper­te hat einen starken Anreiz, den höchst­mög­li­chen Verkaufs­preis für das Unter­neh­men zu erzie­len, da seine Vergü­tung direkt von diesem Preis abhängt.
  • Gerin­ge­res finan­zi­el­les Risiko: Es wird nur gezahlt, wenn der Verkauf tatsäch­lich erfolgt, was das finan­zi­el­le Risiko reduziert, wenn die Trans­ak­ti­on aus irgend­ei­nem Grund scheitert.
  • Exper­ti­se-Beweis: Wenn Berater bzw. Makler bereit sind, auf reiner Provi­si­ons­ba­sis zu arbei­ten, kann dies auf das Vertrau­en in eine erfolg­rei­che Trans­ak­ti­on hinwei­sen oder auch auf einen starken Erfolgs­druck seitens des Maklers.

Misch­for­men von Festpreis und Provision:

Für Verkäu­fer von Firmen ist dieses Modell beson­ders verläss­lich und sicher. Die Einzel­schrit­te im gesam­ten Verkaufs­pro­zess werden vorab bepreist und nur in Rechnung gestellt, wenn eine ordent­li­che Teillie­fe­rung der verspro­che­nen Leistung erfolgt ist.

Zusätz­lich erhält der Exper­te bei Erfolg eine Provi­si­on und verrech­net dann die Vorlauf­kos­ten mit der Provi­si­on (es gibt häufig eine Mindest­pro­vi­si­on als Untergrenze).

So zahlt der Verkäu­fer nichts doppelt und kann fair und trans­pa­rent den Erfolg mit seinem Exper­ten in der Bezah­lung bei Zieler­reich­nung nachvollziehen.

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Warum ist die Wahl eines M&A-Beraters in vielen Fällen vorteilhafter?

Bei der komple­xen Aufga­be des Unter­neh­mens­ver­kaufs ist die Auswahl des richti­gen Spezia­lis­ten von entschei­den­der Bedeu­tung. In dieser Hinsicht stellt sich die Frage: Wann und warum könnte die Beauf­tra­gung eines M&A-Beraters gegen­über anderen Optio­nen wie Firmen­mak­lern oder Eigen­ver­kauf die besse­re Wahl sein? Diese Überle­gung erfor­dert eine detail­lier­te Analy­se der spezi­el­len Anfor­de­run­gen und Ziele eines Unter­neh­mens­ver­kaufs, und es zeigt sich, dass M&A-Berater in vielen Fällen eine vorteil­haf­te Rolle spielen können.

Spezia­li­sier­te Exper­ti­se: M&A-Berater sind auf die komple­xen Nuancen von Fusio­nen und Übernah­men spezia­li­siert. Ihre umfas­sen­de Kennt­nis des M&A-Marktes, die Fähig­keit, poten­zi­el­le Käufer oder Verkäu­fer zu identi­fi­zie­ren, und ihre strate­gi­sche Heran­ge­hens­wei­se an den gesam­ten Trans­ak­ti­ons­pro­zess sind wertvol­le Ressour­cen. Diese Exper­ti­se kann dazu beitra­gen, optima­le Bedin­gun­gen und Chancen zu schaffen.

Objek­ti­vi­tät und Unabhän­gig­keit: M&A-Berater operie­ren in der Regel unabhän­gig und objek­tiv, ohne in Inter­es­sen­kon­flik­te verwi­ckelt zu sein. Diese Unpar­tei­lich­keit ermög­licht es ihnen, im besten Inter­es­se des Kunden zu handeln und den Fokus auf die Errei­chung der besten Ergeb­nis­se zu legen. Dies steht im Gegen­satz zu mögli­chen Inter­es­sen­kon­flik­ten, die bei anderen Vergü­tungs­struk­tu­ren auftre­ten könnten.

Strate­gi­sche Beratung: M&A-Berater bieten oft weit mehr als reine Trans­ak­ti­ons­dienst­leis­tun­gen. Sie können strate­gi­sche Beratung und Analy­sen liefern, um sicher­zu­stel­len, dass der Verkaufs­pro­zess im Einklang mit den langfris­ti­gen Zielen des Unter­neh­mens steht. Diese zusätz­li­che Perspek­ti­ve kann den Unter­schied zwischen einem einfa­chen Verkauf und einer strate­gisch wertvol­len Trans­ak­ti­on ausmachen.

Die Wahl eines M&A-Beraters ist nicht in jedem Fall die einzi­ge Option, und die indivi­du­el­len Anfor­de­run­gen beim Firmen­ver­kauf können variie­ren. Dennoch zeigt sich bei genau­er Analy­se, dass die spezia­li­sier­te Exper­ti­se, Unabhän­gig­keit und strate­gi­sche Beratung in vielen Fällen einen klaren Mehrwert für die Firma schaf­fen können. Die Entschei­dung sollte jedoch immer auf einer gründ­li­chen Evalu­ie­rung der spezi­fi­schen Bedürf­nis­se und Ziele des Unter­neh­mens beruhen.

Fallstri­cke, die durch die Wahl eines fachkun­di­gen Beraters vermie­den werden können

Grafik zu den vermeidbaren Fallstricken durch optimale Beratung im Unternehmensverkauf

1. Unzurei­chen­de Unter­neh­mens­be­wer­tung: Die genaue Bewer­tung Ihres Unter­neh­mens ist entschei­dend, um einen angemes­se­nen Verkaufs­preis festzu­le­gen. Ein M&A-Berater verfügt über das Wissen und die Ressour­cen, um eine fundier­te Bewer­tung durch­zu­füh­ren und so sicher­zu­stel­len, dass Ihr Unter­neh­men zu einem realis­ti­schen Markt­preis angebo­ten wird.

2. Fehlen­de Identi­fi­zie­rung poten­zi­el­ler Käufer: Die Suche nach geeig­ne­ten Käufern kann eine Heraus­for­de­rung darstel­len. M&A-Berater verfü­gen über ein weitrei­chen­des Netzwerk und können poten­zi­el­le Käufer, einschließ­lich strate­gi­scher Inves­to­ren und Priva­te Equity-Firmen, gezielt identi­fi­zie­ren und anspre­chen. Es kommt auf die Vorauswahl an und nicht jeder belie­bi­ge Inter­es­sent wird präsen­tiert. Das könnte sogar ein Sicher­heits­ri­si­ko sein.

3. Mangeln­de Erfah­rung in Verhand­lun­gen: Die Verhand­lun­gen über den Verkaufs­preis und die Vertrags­be­din­gun­gen erfor­dern Fachwis­sen und Erfah­rung. Ein M&A-Berater ist darauf spezia­li­siert, Verhand­lun­gen erfolg­reich zu führen und sicher­zu­stel­len, dass Ihre Inter­es­sen geschützt sind.

4. Unvoll­stän­di­ge Due Diligence: Eine gründ­li­che Due Diligence ist entschei­dend, um poten­zi­el­le Risiken und Proble­me zu identi­fi­zie­ren, bevor es zu spät ist. M&A-Berater unter­stüt­zen bei der Bereit­stel­lung von Dokumen­ten und Infor­ma­tio­nen, um sicher­zu­stel­len, dass die Due Diligence reibungs­los verläuft.

5. Mangeln­de Kennt­nis von recht­li­chen Anfor­de­run­gen: Der recht­li­che Rahmen für Unter­neh­mens­ver­käu­fe kann komplex sein. Ein M&A-Berater arbei­tet eng mit Rechts­an­wäl­ten zusam­men, um sicher­zu­stel­len, dass alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt sind und der Verkaufs­pro­zess reibungs­los verläuft.

6. Verzö­ger­te oder geschei­ter­te Trans­ak­tio­nen: Ohne erfah­re­ne Führung können Trans­ak­tio­nen ins Stocken geraten oder sogar schei­tern. Ein M&A-Berater ist darauf spezia­li­siert, Hinder­nis­se zu überwin­den und den Abschluss der Trans­ak­ti­on sicher­zu­stel­len. Und er kann final immer noch einen besse­ren Preis erzie­len und damit sogar seine Kosten für den Verkäu­fer neutralisieren.

7. Fehlen­de strate­gi­sche Ausrich­tung: Ein erfolg­rei­cher Unter­nehmens­verkauf sollte in die langfris­ti­gen Ziele des Unter­neh­mens passen. Ein M&A-Berater bietet strate­gi­sche Beratung, um sicher­zu­stel­len, dass der Verkaufs­pro­zess die langfris­ti­ge Vision des Unter­neh­mens unterstützt.

8. Missma­nage­ment von Vertrau­lich­keit: Die Wahrung der Vertrau­lich­keit ist von entschei­den­der Bedeu­tung, um den Geschäfts­be­trieb während des Verkaufs­pro­zes­ses aufrecht­zu­er­hal­ten. M&A-Berater haben bewähr­te Verfah­ren, um Vertrau­lich­keit zu wahren und Infor­ma­tio­nen vor ungewoll­ten Lecks zu schützen.

Misch­for­men von Verkaufsberatern

Im Bereich der Unter­neh­mens­ver­käu­fe gibt es keine Einheits­lö­sung, da die Anfor­de­run­gen von Unter­neh­men variie­ren können. Misch­for­men von Verkaufs­be­ra­tern sind flexi­ble und anpass­ba­re Ansät­ze, die verschie­de­ne Dienst­leis­tun­gen kombi­nie­ren, um maßge­schnei­der­te Lösun­gen für Kunden zu schaf­fen. Diese hybri­den Model­le können Elemen­te von Firmen­mak­lern, M&A-Beratern und anderen Fachleu­ten mitein­an­der verbin­den. Beispie­le für Misch­for­men sind:

  • Beratung durch M&A-Berater mit provi­si­ons­ba­sier­tem Ansatz: Hier bietet ein M&A-Berater strate­gi­sche Beratung und Trans­ak­ti­ons­un­ter­stüt­zung und behält einen Anreiz, indem ein Teil der Vergü­tung an den erfolg­rei­chen Abschluss der Trans­ak­ti­on geknüpft wird.
  • Unter­neh­mens­mak­ler mit erwei­ter­ten Dienst­leis­tun­gen: Einige Unter­neh­mens­mak­ler bieten zusätz­li­che Dienst­leis­tun­gen an, wie z.B. Due Diligence-Unter­stüt­zung oder strate­gi­sche Beratung, um ihren Kunden umfas­sen­de­re Unter­stüt­zung zu bieten.
  • Trans­ak­ti­ons­be­ra­ter mit langfris­ti­ger Ausrich­tung: Diese Berater entwi­ckeln langfris­ti­ge Bezie­hun­gen zu ihren Kunden und arbei­ten nicht nur an Einzel­trans­ak­tio­nen, sondern auch an langfris­ti­gen strate­gi­schen Zielen, wie z.B. der Identi­fi­zie­rung von Übernahmemöglichkeiten.

Fazit

Ein Unter­neh­mens­mak­ler und ein spezia­li­sier­ter M&A-Berater spielen unter­schied­li­che, aber entschei­den­de Rollen im Verkaufs­pro­zess eines Unter­neh­mens. Der Makler agiert vor allem als Unter­neh­mens­ver­mitt­ler und fokus­siert sich auf die Trans­ak­ti­ons­aus­füh­rung. M&A-Berater bringen dagegen tiefge­hen­de Exper­ti­se und strate­gi­sche Beratung in den Prozess ein, um optima­le Ergeb­nis­se in einem Rundum-Sorglos-Paket zu erzielen.

Die Wahl der Vergü­tungs­struk­tur – ob Festpreis oder Provi­si­on – hängt von indivi­du­el­len Präfe­ren­zen, Budget und Geschäfts­zie­len ab. Für komple­xe­re Verkaufs­pro­zes­se kann die Beauf­tra­gung eines M&A-Beraters vorteil­haf­ter sein, da er neben der Bewer­tung und Käufer­iden­ti­fi­ka­ti­on auch bei Verhand­lun­gen, Due Diligence und recht­li­chen Anfor­de­run­gen umfas­sen­de Unter­stüt­zung bietet.

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FAQ - Die häufigs­ten Fragen

Was macht ein Unter­neh­mens­mak­ler?

Ein Unter­neh­mens­mak­ler ist ein Exper­te, der sich darauf spezia­li­siert hat, Käufer und Verkäu­fer von Unter­neh­men zusam­men­zu­brin­gen und die beiden Akteu­re möglichst schnell zum Abschluss bringen will.

Was bedeu­tet M&A Beratung?

M&A-Beratung steht für “Mergers & Acqui­si­ti­ons-Beratung” und bezieht sich auf die profes­sio­nel­le Unter­stüt­zung und Beratung, die Unter­neh­men erhal­ten, wenn sie Fusio­nen, Übernah­men oder Verkaufs­pro­zes­se durch­füh­ren. M&A-Berater bieten eine durch­dach­te Exper­ti­se, unter­stüt­zen bei der Identi­fi­zie­rung von M&A-Gelegenheiten, führen Due Diligence-Prüfun­gen durch und beglei­ten den gesam­ten Trans­ak­ti­ons­pro­zess als Sparrings­part­ner und Ratge­ber an der Seite des Verkäufers.

Wie kann man eine Firma verkau­fen?

Um eine Firma zu verkau­fen, müssen verschie­de­ne Schrit­te unter­nom­men werden, darun­ter gibt es die Bewer­tung des Unter­neh­mens, die Identi­fi­zie­rung von poten­zi­el­len Käufern, Verhand­lun­gen über den Verkaufs­preis und die Vertrags­be­din­gun­gen, die Durch­füh­rung einer gründ­li­chen Due Diligence und die abschlie­ßen­de Abwick­lung des Verkaufs­ver­trags. Die Hilfe von Unter­neh­mens­mak­lern oder M&A-Beratern kann den Prozess erleich­tern und sicher­stel­len, dass er erfolg­reich abläuft.