Beitragsbild zu Asset Purchase Agreement (APA)

Asset Purcha­se Agree­ment: Der Wegwei­ser für den strate­gi­schen Unternehmenskauf

A Asset Purcha­se Agree­ment (APA), genutzt im Rahmen sogenann­ter Asset Deals, eröff­net Unter­neh­mern präzi­se Möglich­kei­ten beim Erwerb spezi­fi­scher Vermö­gens­wer­te – ohne die Risiken einer Komplettübernahme.

Diese Vertrags­form ermög­licht es Ihnen, gezielt werthal­ti­ge Unter­neh­mens­tei­le zu erwer­ben und gleich­zei­tig unerwünsch­te Verbind­lich­kei­ten beim Verkäu­fer zu belas­sen. Beson­ders bei Unter­neh­mens­nach­fol­gen, Carve-outs oder der strate­gi­schen Expan­si­on bietet der Asset Deal entschei­den­de Vortei­le gegen­über dem klassi­schen Share Deal.

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Was ist ein Asset Purcha­se Agree­ment (APA)? Grund­la­gen und Zweck

A Asset Purcha­se Agree­ment bietet eine Möglich­keit für strate­gi­sche Unter­neh­mens­ak­qui­si­tio­nen mit maxima­ler Flexibilität.

A Asset Purcha­se Agree­ment (APA), im Deutschen auch als Vermö­gen­s­kauf­ver­trag bezeich­net, ist die vertrag­li­che Grund­la­ge für den geziel­ten Kauf und Verkauf spezi­fi­scher Vermö­gens­wer­te eines Unter­neh­mens. Anders als beim Share Deal, wo Unter­neh­mens­an­tei­le erwor­ben werden, ermög­licht der APA den selek­ti­ven Erwerb von Einzel­wirt­schafts­gü­tern – dies kann ein entschei­den­der Vorteil für risiko­be­wuss­te Unter­neh­mer sein.

Ziel und Anwen­dungs­be­rei­che des APA

Der Asset Deal eröff­net Ihnen vier zentra­le Anwendungsfelder:

Selek­ti­ver Erwerb: Sie können gezielt werthal­ti­ge Assets auswäh­len – beispiels­wei­se Paten­te, Kunden­stäm­me oder moder­ne Maschi­nen – und ungewoll­te Verbind­lich­kei­ten beim Verkäu­fer belas­sen. Diese Risiko­mi­ni­mie­rung ist beson­ders bei komple­xen Unter­neh­mens­struk­tu­ren von Vorteil.

Umstruk­tu­rie­rung und Carve-out: Das geziel­te Heraus­lö­sen eines Geschäfts­be­reichs aus einem größe­ren Unter­neh­men wird durch den APA rechts­si­cher gestaltet.

Compa­ny succes­si­on: Als strate­gi­sche Option ermög­licht der Asset Deal die Übertra­gung eines Unter­neh­mens oder einzel­ner Berei­che, ohne die gesam­te Rechts­struk­tur zu übernehmen.

Insol­ven­cy procee­dings: Der Erwerb werthal­ti­ger Assets aus der Insol­venz­mas­se bietet Chancen für Unternehmenskäufer.

Abgren­zung zum Share Deal

Der funda­men­ta­le Unter­schied liegt im Kaufge­gen­stand: Während beim APA einzel­ne Assets erwor­ben werden, stehen beim Share Deal Gesell­schafts­an­tei­le im Fokus. Dies bedeu­tet Einzel­rechts­nach­fol­ge versus Gesamt­rechts­nach­fol­ge – mit erheb­li­chen Auswir­kun­gen auf Haftung und Risiko.

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Die Kernbe­stand­tei­le eines Asset Purcha­se Agree­ments: Eine Checkliste

Ein sorgfäl­tig ausge­ar­bei­te­ter Asset Purcha­se Agree­ment ist entschei­dend für eine erfolg­rei­che Trans­ak­ti­on und minimiert späte­re Streitigkeiten.

Achten Sie auf die präzi­se Formu­lie­rung der folgen­den Klauseln, um Ihre Inter­es­sen optimal zu schüt­zen und recht­li­che Klarheit zu schaffen.

Präam­bel und Vertrags­ge­gen­stand (Assets & Liabilities)

The Präam­bel (Recitals) definiert Hinter­grund und Ziele der Trans­ak­ti­on und schafft das notwen­di­ge Verständ­nis für alle Vertragsparteien.

Beson­de­re Aufmerk­sam­keit verdient die Defini­ti­on der verkauf­ten Vermö­gens­wer­te (Assets): Hier erfolgt die exakte Auflis­tung materi­el­ler Güter wie Maschi­nen, Immobi­li­en und Vorrä­te sowie immate­ri­el­ler Werte wie Paten­te, Marken, Kunden­ver­trä­ge und Know-how. Detail­lier­te Anhän­ge verhin­dern späte­re Auslegungsstreitigkeiten.

Paral­lel dazu regelt die Defini­ti­on der (nicht) übernom­me­nen Verbind­lich­kei­ten (Liabi­li­ties) klar, welche Schul­den und Verpflich­tun­gen auf den Käufer überge­hen und welche beim Verkäu­fer verblei­ben – ein entschei­den­der Baustein der Risikokontrolle.

Kaufpreis (Purcha­se Price) und Zahlungsmodalitäten

The Kaufpreisal­lo­ka­ti­on teilt den Gesamt­kauf­preis auf die einzel­nen erwor­be­nen Assets auf – wichtig für steuer­li­che Abschrei­bun­gen und EBIT-Optimie­rung (Gewinn vor Zinsen und Steuern).

Terms of payment umfas­sen Fällig­keit, Währung, Zahlungs­wei­se und gegebe­nen­falls Earn-Out-Klauseln für varia­ble Kaufpreisbestandteile.

Zusiche­run­gen und Garan­tien (Repre­sen­ta­ti­ons & Warranties)

Garan­tien des Verkäu­fers beinhal­ten Zusiche­run­gen über Zustand, Eigen­tum und Lasten­frei­heit der Assets sowie die Vollstän­dig­keit aller bereit­ge­stell­ten Informationen.

The Rechts­fol­gen bei Garan­tie­ver­let­zung regeln Schadens­er­satz, Rücktritts­rech­te und Haftungs­gren­zen (De-minimis, Basket, Cap) – wesent­li­che Schutz­in­stru­men­te für beide Parteien.

Vollzugs­be­din­gun­gen (Condi­ti­ons Prece­dent) und Closing

Bedin­gun­gen für den Vollzug umfas­sen notwen­di­ge Zustim­mun­gen von Kartell­be­hör­den, Vertrags­part­nern bei Vertrags­über­nah­men oder des Gläubi­ger­aus­schus­ses sowie die Bestä­ti­gung, dass keine wesent­li­chen negati­ven Verän­de­run­gen einge­tre­ten sind.

The Closing-Mecha­nis­mus definiert Zeitpunkt und Ort des Vollzugs, zu überge­ben­de Dokumen­te und erfor­der­li­che Erfüllungshandlungen.

The Interim Period regelt den kriti­schen Zeitraum zwischen Vertrags­un­ter­zeich­nung (Signing) und Vollzug (Closing).

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Asset Purcha­se vs. Share Purcha­se Agree­ment (SPA): Der entschei­den­de Unterschied

Die Wahl zwischen einem Asset Deal and a Share Deal ist eine der funda­men­tals­ten Entschei­dun­gen bei Corpo­ra­te transac­tions mit weitrei­chen­den Konsequenzen.

Diese strate­gi­sche Weichen­stel­lung beein­flusst nicht nur die recht­li­che Struk­tur Ihrer Trans­ak­ti­on, sondern auch die steuer­li­chen Auswir­kun­gen, Haftungs­ri­si­ken und die Komple­xi­tät des gesam­ten Kaufpro­zes­ses. Ein fundier­tes Verständ­nis der Unter­schie­de ist daher essen­ti­ell für eine erfolg­rei­che Unternehmensakquisition.

Haftungs­über­nah­me und Risiko

Asset Purcha­se Agree­ment (APA): Sie als Käufer überneh­men grund­sätz­lich nur die expli­zit im Vertrag genann­ten Verbind­lich­kei­ten. Dieses „Cherry-Picking“ ermög­licht maxima­le Risiko­kon­trol­le. Beach­ten Sie jedoch gesetz­li­che Ausnah­men wie § 613a BGB (Betriebs­über­gang) und § 25 HGB (Firmen­fort­füh­rung), die eine Haftungs­über­nah­me zur Folge haben können.

Grafik, die das Cherry Picking Prizip bei einem APA skizziert.

Share Purcha­se Agree­ment (SPA): Beim Share Deal erwer­ben Sie die Gesell­schafts­an­tei­le und damit das Unter­neh­men „as is“ inklu­si­ve aller bekann­ten und unbekann­ten Verbind­lich­kei­ten. Diese Gesamt­rechts­nach­fol­ge birgt höhere Risiken, bietet aber auch Verein­fa­chun­gen und häufig eine höhere Rechts­si­cher­heit hinsicht­lich der Übernah­me von (wichti­gen) Verträgen.

Komple­xi­tät der Trans­ak­ti­on und Übertragung

Asset Deal: Der Prozess ist aufwen­di­ger, da jedes Asset einzeln identi­fi­ziert und übertra­gen werden muss. Zustim­mun­gen Dritter – beispiels­wei­se bei Vertrags­über­nah­men – sind oft erfor­der­lich und können den Zeitplan beein­flus­sen. Ein Notar hinge­gen wird nicht benötigt, der Vertrag wird privat­recht­lich geschlossen.

Share Deal: Recht­lich einfa­cher in der Übertra­gung der Antei­le, da das Unter­neh­men als Rechts­trä­ger bestehen bleibt und keine einzel­nen Vermö­gens­wer­te trans­fe­riert werden müssen. Gleich­zei­tig ist beim Share Deal die Beglau­bi­gung des Kaufver­trags durch einen Notar erforderlich.

Steuer­li­che Implikationen

Asset Deal bietet Käufern die Möglich­keit zur Aufde­ckung stiller Reser­ven und Abschrei­bung der erwor­be­nen Assets (Step-up). Verkäu­fer müssen jedoch beach­ten, dass der Verkaufs­ge­winn oft der Körper­schaft­steu­er and Trade tax unterliegt.

Share Deal ermög­licht Käufern keine direk­te Abschrei­bung auf die Assets des Zielun­ter­neh­mens. Für Verkäu­fer ist diese Struk­tur oft steuer­lich vorteil­haf­ter durch das Teilein­künf­te­ver­fah­ren or § 8b KStG (Körper­schaft­steu­er­ge­setz).

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Vor- und Nachtei­le eines Asset Purcha­se Agreements

A Asset Purcha­se Agree­ment bietet spezi­fi­sche Vor- und Nachtei­le für Käufer und Verkäu­fer, die sorgfäl­tig abgewo­gen werden müssen.

Die strate­gi­sche Entschei­dung für oder gegen einen Asset Deal hängt von Ihren indivi­du­el­len Zielen, der Risiko­be­reit­schaft und den steuer­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen ab.

Aus Käufer­sicht

Advan­ta­gesThe geziel­te Erwerb gewünsch­ter Assets ermög­licht Ihnen maxima­le Flexi­bi­li­tät bei der Zusam­men­stel­lung Ihres Portfo­li­os. Sie vermei­den unerwünsch­te Verbind­lich­kei­ten durch effek­ti­ve Risiko­kon­trol­le und profi­tie­ren von der Möglich­keit zum steuer­li­chen Step-up mit höheren Abschreibungsmöglichkeiten.

Nachtei­le: Die komple­xe­re Übertra­gung jedes einzel­nen Assets kann zeitauf­wen­dig werden. Oft sind Zustim­mun­gen Dritter nötig, beispiels­wei­se bei wichti­gen Verträ­gen. Zudem kann sich ein mögli­cher­wei­se höherer Kaufpreis für ausge­wähl­te Assets ergeben.

Aus Verkäu­fer­sicht

Advan­ta­ges: Sie können unren­ta­ble Geschäfts­be­rei­che oder spezi­fi­sche Assets veräu­ßern und dabei das Kernun­ter­neh­men behal­ten. Die klare Abgren­zung der verkauf­ten Teile schafft Rechts­si­cher­heit für Ihre verblei­ben­den Geschäftsaktivitäten.

Nachtei­le: Der oft aufwen­di­ge­re Verkaufs­pro­zess erfor­dert mehr Ressour­cen. Verblei­ben­de Assets und Verbind­lich­kei­ten müssen weiter­ge­führt oder abgewi­ckelt werden. Steuer­lich kann ein Asset Deal ungüns­ti­ger sein als ein Share Deal.

Häufig gestell­te Fragen zum Asset Purcha­se Agreement

Was ist der Vermö­gen­s­kauf­ver­trag?

A Vermö­gen­s­kauf­ver­trag (Asset Purcha­se Agree­ment) regelt den Kauf spezi­fi­scher Vermö­gens­wer­te eines Unter­neh­mens, nicht den Kauf von Unter­neh­mens­an­tei­len. Er bietet maxima­le Flexi­bi­li­tät bei der Asset-Auswahl und ermög­licht Ihnen eine geziel­te Risikokontrolle.

Wie funktio­niert ein APA?

Ein APA detail­liert präzi­se, welche Assets und gegebe­nen­falls Liabi­li­ties übertra­gen werden, definiert den Purcha­se price und regelt umfas­sen­de Garan­tien. Jedes Asset wird einzeln auf den Käufer übertra­gen – im Gegen­satz zur Gesamt­über­tra­gung beim Share Deal.

Was ist der Unter­schied zwischen Asset Deal und Share Deal?

At Asset Deal werden einzel­ne Vermö­gens­wer­te gekauft (Einzel­rechts­nach­fol­ge), beim Share Deal Antei­le an der Gesell­schaft (Gesamt­rechts­nach­fol­ge mit allen Rechten und Pflich­ten). Diese Unter­schei­dung hat erheb­li­che Auswir­kun­gen auf Haftung, Steuern und Risiko.

Welche Risiken birgt ein Asset Purcha­se Agree­ment für den Käufer?

Risiken umfas­sen die komple­xe Einzel­über­tra­gung von Assets, mögli­che unent­deck­te Mängel trotz Due Diligence und die Notwen­dig­keit von Dritt­zu­stim­mun­gen für Vertrags­über­nah­men. Eine profes­sio­nel­le M&A-Beratung minimiert diese Risiken erheblich.

Muss ein Asset Purcha­se Agree­ment notari­ell beurkun­det werden?

Grund­sätz­lich not, aber wenn Real estate, GmbH-Geschäfts­an­tei­le oder das gesam­te Vermö­gen übertra­gen werden, ist eine notari­el­le Beurkun­dung gesetz­lich vorge­schrie­ben (§ 311b BGB).

Was bedeu­tet „Going Concern“ im Kontext eines APA?

Going Concern“ bezieht sich auf die Fortfüh­rung des erwor­be­nen Betriebs. Bei einer Geschäfts­ver­äu­ße­rung im Ganzen kann die Umsatz­steu­er­pflicht entfal­len (§ 1 Abs. 1a UStG) – ein steuer­li­cher Vorteil für beide Parteien.