Der Kaufvertrag - 17 Unternehmenskauf - Schritt 4.1
Sie sind jetzt kurz vor dem Ziel: Der finale Kaufvertrag wird auf der Basis des bereits unterzeichneten LoI erstellt und verhandelt. Möglicherweise fließen auch noch Erkenntnisse aus der due-diligence mit darin ein.
Im Kaufvertrag gilt es jetzt Wert auf das Detail zu legen. Wir empfehlen Ihnen dazu regional einen unserer erfahrenen Rechtsexperten zu wählen (häufig auch mit hohem steuerlichen Fachwissen) und entwerfen dann gemeinsam den ersten Entwurf. Wir raten ausdrücklich dazu, den Entwurf von Ihrer Seite als Investor erstellen zu lassen, da es dann leichter in der inhaltlichen und redaktionellen Gestaltung auch um Ihre wichtigsten Anliegen geht. Dieser Entwurf wird dann die Grundlage für die finalen Verhandlungen mit dem Verkäufer. Wir so oft, steckt bei einem solch umfassenden Vertragswerk der Teufel im Detail. Je nach Gesellschaftsform ist ein Notar zwingend vorgeschrieben oder kann gewählt werden.
Unsere dringende Empfehlung: Machen Sie solche Transaktionen nie mündlich und nie ohne professionelle Hilfe erfahrener (!) M&A-Begleiter.