Beitragsbild zum Ratgeber für Asset Deals

Asset Deal: Wichti­ge Aspek­te für einen siche­ren Unternehmenskauf

A Transa­ção de activos ist eine spezi­fi­sche Form des Unter­neh­mens­kaufs, bei der einzel­ne, ausge­wähl­te Vermö­gens­wer­te im Fokus stehen. Im Gegen­satz zum Share Deal, bei dem komplet­te Unter­neh­mens­an­tei­le erwor­ben werden, ermög­licht der Asset Deal eine geziel­te Auswahl spezi­fi­scher Wirtschafts­gü­ter wie Maschi­nen, Immobi­li­en, Paten­te oder Vorräte.

Diese Trans­ak­ti­ons­form gewinnt insbe­son­de­re in komple­xen M&A-Situationen an Bedeu­tung, da sie sowohl Käufern als auch Verkäu­fern erheb­li­che strate­gi­sche Vortei­le bieten kann. Als Exper­ten für M&A-Beratung mit Erfolgs­ga­ran­tie haben wir bereits über 2.000 erfolg­reich beglei­te­te Nachfol­ge­man­da­te durch­ge­führt und verfü­gen über 500.000+ geprüf­te Kaufin­ter­es­sen­ten in unserer eigenen Daten­bank. Im Folgen­den erläu­tern wir die wesent­li­chen Aspek­te eines Asset Deals, die Unter­schie­de zum Share Deal sowie typische Anwen­dungs­fäl­le, um Ihnen als Unternehmer:in oder Entscheider:in eine fundier­te Orien­tie­rung zu bieten.

Não tem muito tempo para ler?

  • Transa­ção de activos = Kauf einzel­ner Vermö­gens­wer­te statt komplet­ter Unternehmensanteile
  • Risiko­mi­ni­mie­rung für Käufer durch geziel­te Auswahl ohne Altverbindlichkeiten
  • Betriebs­über­gang nach § 613a BGB überträgt Arbeits­ver­hält­nis­se automatisch
  • Einzel­rechts­nach­fol­ge erfor­dert separa­te Übertra­gung aller Verträ­ge und Assets
  • Diligên­cia devida und detail­lier­tes Asset Purcha­se Agree­ment (APA) sind essenziell
  • Proces­sos de insol­vên­cia ermög­li­chen „übertra­gen­de Sanie­rung“ ohne Altlasten

Grund­la­gen – Was ist ein Asset Deal und wie unter­schei­det er sich vom Share Deal?

Asset Deal Bedeu­tung – Kauf einzel­ner Wirtschaftsgüter

A Transa­ção de activos steht für den geziel­ten Erwerb spezi­fi­scher Vermö­gens­wer­te (Assets) eines Unter­neh­mens. Dazu zählen beispiels­wei­se Maschi­nen, Immobi­li­en, Paten­te oder Vorrä­te. Anders als beim Partil­har negócio, bei dem Unter­neh­mens­an­tei­le (wie GmbH-Antei­le oder Aktien) erwor­ben werden, konzen­triert sich der Asset Deal auf einzel­ne Wirtschafts­gü­ter.

Diese geziel­te Auswahl – auch als „Cherry Picking“ bekannt – ermög­licht es dem Käufer, genau festzu­le­gen, welche Assets und gegebe­nen­falls welche Verbind­lich­kei­ten übernom­men werden sollen. Beim Asset Deal agiert das verkau­fen­de Unter­neh­men als juris­ti­sche Einheit, während die Gesell­schaf­ter nicht unmit­tel­bar den Verkaufs­pro­zess steuern.

Abbildung zum Cherry Picking beim Asset Deal

Abgren­zung zum Share Deal – Die Kernunterschiede

Der wesent­li­che Unter­schied zwischen einem Transa­ção de activos und einem Partil­har negócio liegt in der Übertra­gung des Eigen­tums. Beim Share Deal erfolgt der Kauf von Gesell­schafts­an­tei­len, wodurch der Käufer Mitei­gen­tü­mer des gesam­ten Unter­neh­mens wird. In diesem Fall bleibt die Gesell­schaft als Rechts­trä­ger bestehen, und sämtli­che Rechte sowie Pflich­ten gehen mit dem Eigen­tü­mer­wech­sel einher.

Im Gegen­satz dazu ändert sich beim Asset Deal nur der Eigen­tü­mer der einzel­nen Wirtschafts­gü­ter, während das kaufen­de Unter­neh­men genau festle­gen kann, welche Verträ­ge und Schul­den übernom­men werden sollen. Diese Diffe­ren­zie­rung wirkt sich nicht nur auf die Haftungs­über­nah­me aus, sondern betrifft auch die Komple­xi­tät der Vertragsübertragung.

Einen ausführ­li­chen Vergleich der beiden Deal-Struk­tu­ren finden Sie in unserem Artikel: Asset Deal vs. Share Deal

Gegenüberstellung zum Unterschied von Asset Deal & Share Deal

Typische Anwen­dungs­fäl­le für einen Asset Deal

Transac­ções de activos kommen insbe­son­de­re in spezi­el­len Situa­tio­nen zum Einsatz. So kann ein Unter­neh­men gezielt einzel­ne Geschäfts­be­rei­che (Carve-out) veräu­ßern, ohne die gesam­te Unter­neh­mens­struk­tur zu übertra­gen. In Insol­venz­sze­na­ri­en ermög­licht ein Asset Deal häufig die Rettungs­chan­ce für werthal­ti­ge Teile eines Unter­neh­mens, ohne sich mit den Altver­bind­lich­kei­ten vollstän­dig zu belasten.

Auch beim Verkauf von Einzel­un­ter­neh­men, bei denen keine Gesell­schafts­an­tei­le existie­ren, stellt der Asset Deal das übliche Verfah­ren dar. Darüber hinaus bietet diese Metho­de die Möglich­keit, strate­gisch wichti­ge Vermö­gens­wer­te zu erwer­ben, ohne die gesam­te Histo­rie und Struk­tur des Unter­neh­mens überneh­men zu müssen.

Solicite uma consulta gratuita sobre o tema das aquisições de empresas
Localizações principais na Europa

Vor- und Nachtei­le des Asset Deals für Käufer und Verkäufer

Die Entschei­dung für einen Asset Deal bringt sowohl spezi­fi­sche Vortei­le als auch Nachtei­le für Käufer und Verkäu­fer mit sich – insbe­son­de­re in Bezug auf Gestão do risco, Steuer­aspek­te und Vertragsübertragungen.

Vorteile und Nachteile Asset Deal und Share Deal

Vortei­le für den Käufer

Für Käufer bietet der Asset Deal vor allem das Poten­zi­al zur Risiko­mi­ni­mie­rung. Durch den geziel­ten Erwerb einzel­ner Vermö­gens­wer­te wird vermie­den, dass unbekann­te Verbind­lich­kei­ten oder Rechts­ri­si­ken der Zielge­sell­schaft automa­tisch übernom­men werden – ausge­nom­men spezi­el­ler gesetz­li­cher Regelun­gen wie etwa § 25 HGB oder § 75 AO. Zudem ermög­licht der selek­ti­ve Ansatz dem Käufer eine hohe Flexi­bi­li­tät: Es werden ausschließ­lich die gewünsch­ten Wirtschafts­gü­ter erwor­ben, was insbe­son­de­re bei strate­gi­schen Entschei­dun­gen von Vorteil ist.

Steuer­lich bieten sich oft positi­ve Perspek­ti­ven, da erwor­be­ne Assets in der Regel mit ihren Anschaf­fungs­kos­ten abgeschrie­ben werden können – ein sogenann­ter „Step-up“-Effekt kann hier die steuer­li­che Belas­tung spürbar reduzie­ren. Nicht zuletzt schafft der Asset Deal Klarheit über den exakten Umfang der erwor­be­nen Vermögenswerte.

Nachtei­le für den Käufer

Trotz der zahlrei­chen Vortei­le ist ein Asset Deal in der Praxis oft mit einem höheren adminis­tra­ti­ven Aufwand verbun­den. Jedes einzel­ne Asset muss detail­liert identi­fi­ziert, bewer­tet und vertrag­lich präzi­se übertra­gen werden. Diese Indivi­dua­li­sie­rung führt zu komple­xen Kaufver­trä­gen (Asset Purcha­se Agree­mentAPA), in denen sämtli­che Beson­der­hei­ten festzu­hal­ten sind.

Ein weite­rer kriti­scher Punkt sind die bestehen­den Verträ­ge: Kunden-, Liefe­ran­ten- oder Mietver­trä­ge gehen nicht automa­tisch über und erfor­dern häufig die Zustim­mung der jewei­li­gen Vertrags­part­ner – ein Umstand, der insbe­son­de­re nach § 415 BGB relevant ist. Außer­dem können Arbeits­ver­trä­ge im Rahmen eines Betriebs­über­gangs nach § 613a BGB automa­tisch auf den Erwer­ber überge­hen, was zusätz­li­che Abstim­mungs- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten mit sich bringt.

Vor- und Nachtei­le für den Verkäufer

Auch für den Verkäu­fer birgt der Asset Deal Vanta­gens. Er kann gezielt nur bestimm­te Teile des Unter­neh­mens veräu­ßern, während verblei­ben­de Assets und Verbind­lich­kei­ten beim Unter­neh­men verblei­ben. Dies ermög­licht eine fokus­sier­te Umstruk­tu­rie­rung.

Aller­dings weist der Asset Deal häufig steuer­li­che Nachtei­le auf. Auf Unter­neh­mens­ebe­ne können stille Reser­ven aufge­deckt und entspre­chend besteu­ert werden – ein Aspekt, der den gesam­ten Trans­ak­ti­ons­pro­zess komple­xer und kostspie­li­ger macht. Zudem entsteht nach dem Verkauf oft eine „leere Hülle“, deren weite­re Verwal­tung oder gegebe­nen­falls Liqui­da­ti­on zusätz­li­chen Aufwand verursacht.

Banner für Webinar Unternehmensverkauf

Recht­li­che Rahmen­be­din­gun­gen und Fallstri­cke beim Asset Deal

Ein Asset Deal ist recht­lich anspruchs­voll und birgt insbe­son­de­re beim Betriebs­über­gang und bei der Übertra­gung von Verträ­gen gewis­se Fallstri­cke, die es zu beach­ten gilt.

Der Betriebs­über­gang nach § 613a BGB

Ein zentra­ler recht­li­cher Aspekt im Rahmen eines Asset Deals ist der Betriebs­über­gang. Dieser liegt vor, wenn eine wirtschaft­li­che Einheit ganz oder teilwei­se an den Erwer­ber übergeht. Alle Arbeits­ver­hält­nis­se, die diesem Betrieb zugeord­net sind, gehen dann automa­tisch auf den neuen Inhaber über.

Dies verpflich­tet den alten wie auch den neuen Arbeit­ge­ber zu umfas­sen­den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gegen­über den betrof­fe­nen Arbeitnehmer:innen. Ferner besteht ein Wider­spruchs­recht: Betrof­fe­ne Mitarbeiter:innen können inner­halb eines Monats, nachdem sie über den Übergang infor­miert wurden, diesem widersprechen.

Übertra­gung von Verträ­gen, Forde­run­gen und Verbindlichkeiten

Im Rahmen eines Asset Deals gilt der Grund­satz der Einzel­rechts­nach­fol­ge: Jeder Vermö­gens­ge­gen­stand und jede Verbind­lich­keit muss separat übertra­gen werden. Dies betrifft beispiels­wei­se bestehen­de Verträ­ge, welche in der Regel nicht ohne Zustim­mung des jewei­li­gen Vertrags­part­ners übergehen.

Auch die Abtre­tung von Forde­run­gen erfolgt in Einzel­fäl­len – oft als stille Abtre­tung, um den Fortgang der Geschäfts­be­zie­hun­gen nicht zu stören. Beson­ders zu beach­ten sind dabei auch Daten­schutz­aspek­te, wenn etwa Kunden­da­ten übertra­gen werden. Die RGPD schreibt vor, dass entwe­der eine expli­zi­te Einwil­li­gung der Betrof­fe­nen oder ein überwie­gen­des berech­tig­tes Inter­es­se des Überneh­mers vorlie­gen muss.

Haftungs­fra­gen und Gewährleistung

Grund­sätz­lich übernimmt der Käufer im Rahmen eines Asset Deals keine Haftung für Altver­bind­lich­kei­ten des Verkäu­fers. Aller­dings bestehen gesetz­li­che Ausnah­men: So kann beispiels­wei­se bei einer Firmen­fort­füh­rung nach § 25 HGB eine Haftung eintre­ten, sofern diese nicht ausdrück­lich ausge­schlos­sen und im Handels­re­gis­ter vermerkt wurde.

Wichtig ist auch die Gewähr­leis­tung für die erwor­be­nen Assets. Diese wird üblicher­wei­se im Asset Purcha­se Agree­ment (APA) detail­liert festge­legt – hier sind klare Verein­ba­run­gen über Garan­tien und Haftungs­aus­schlüs­se essen­zi­ell, um späte­re Strei­tig­kei­ten zu vermeiden.

Der Asset Deal in der Praxis: Ablauf und Sonderfälle

Die Durch­füh­rung eines Asset Deals erfor­dert eine struk­tu­rier­te Vorge­hens­wei­se und beson­de­re Aufmerk­sam­keit in Sonder­kon­stel­la­tio­nen wie Insol­venz­fäl­len.

Typischer Ablauf eines Asset Deals

An erster Stelle steht immer die umfas­sen­de Prepa­ra­ção. Eine inten­si­ve Due Diligence sichert die Prüfung aller gewünsch­ten Assets sowie mögli­cher wirtschaft­li­cher und recht­li­cher Risiken. Auf dieser Basis werden detail­lier­te Vertrags­ver­hand­lun­gen geführt, bei denen das Asset Purcha­se Agree­ment (APA) alle zu übertra­gen­den Wirtschafts­gü­ter und eventu­el­le Verbind­lich­kei­ten genau spezifiziert.

Der Prozess gliedert sich typischer­wei­se in das Assina­tu­ra – die Unter­zeich­nung des Vertrags – und das anschlie­ßen­de Encer­ra­men­to, in dem nach Erfül­lung aller vertrag­li­chen Bedin­gun­gen die tatsäch­li­che Übertra­gung der Assets erfolgt. Bei bestimm­ten Vermö­gens­wer­ten, wie beispiels­wei­se Grund­stü­cken oder GmbH-Antei­len, ist zudem eine notari­el­le Beurkun­dung erforderlich.

Der Asset Deal im Insolvenzverfahren

Im Rahmen von Insol­venz­ver­fah­ren wird oft die „übertra­gen­de Sanie­rung“ prakti­ziert. Hierbei erfolgt der Kauf der werthal­ti­gen und unbelas­te­ten Assets direkt vom Insol­venz­ver­wal­ter. Dies bietet Käufern die Möglich­keit, gezielt „Rosinen zu picken“ – also nur jene Vermö­gens­wer­te zu erwer­ben, die frei von Altlas­ten sind.

Dennoch gilt es, mögli­che Risiken wie rufschä­di­gen­de Effek­te oder tiefe­re Komple­xi­tät im Insol­venz­recht zu berücksichtigen.

Asset Deal bei Einzel­un­ter­neh­men und Immobilien

Beson­ders im Verkauf von Einzel­un­ter­neh­men ist der Asset Deal die vorherr­schen­de Metho­de, da hier keine Gesell­schafts­an­tei­le existie­ren, die den Übertra­gungs­pro­zess verein­fa­chen könnten. Beim Immobi­li­en­kauf als Asset kommt zudem die notari­el­le Beurkun­dung des Kaufver­trags zum Tragen, und es fallen grund­er­werb­steu­er­li­che Verpflich­tun­gen an.

Diese spezi­el­len Regelun­gen machen deutlich, wie wichtig eine präzi­se vertrag­li­che Ausge­stal­tung im Rahmen eines Asset Deals ist.

Teaser für den Unternehmenswert Rechner von KERN

Fazit: Asset Deal als strate­gi­sches Instru­ment im M&A-Bereich

O Transa­ção de activos stellt eine wertvol­le Alter­na­ti­ve zum Share Deal dar, insbe­son­de­re wenn es um die geziel­te Übernah­me spezi­fi­scher Vermö­gens­wer­te geht. Während Käufer von der Risiko­mi­ni­mie­rung und der Flexi­bi­li­tät bei der Asset-Auswahl profi­tie­ren, müssen sie gleich­zei­tig den erhöh­ten adminis­tra­ti­ven Aufwand und die Komple­xi­tät bei der Vertrags­über­tra­gung berücksichtigen.

Beson­ders in Insol­venz­sze­na­ri­en oder beim Verkauf von Einzel­un­ter­neh­men erweist sich der Asset Deal als prakti­ka­ble Lösung. Die recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen – insbe­son­de­re der Betriebs­über­gang nach § 613a BGB und die Einzel­rechts­nach­fol­ge – erfor­dern jedoch eine sorgfäl­ti­ge Vorbe­rei­tung und profes­sio­nel­le Begleitung.

Eine umfas­sen­de Diligên­cia devida und ein detail­liert ausge­ar­bei­te­tes Asset Purcha­se Agree­ment sind unerläss­lich für den Erfolg der Trans­ak­ti­on. Angesichts der Komple­xi­tät sollten Unter­neh­mer auf die Exper­ti­se erfah­re­ner M&A-Berater setzen, um sowohl recht­li­che Fallstri­cke zu vermei­den als auch die optima­le Struk­tur für ihre spezi­fi­sche Situa­ti­on zu finden. Wir beraten Sie gern.