Az adásvé­te­li szerződés

Nach Abschluss der Due Diligence mündet der Verkaufs­pro­zess im Ideal­fall in den konkre­ten Kaufver­trags­ver­hand­lun­gen. Dabei ist insbe­son­de­re das Können eines erfah­re­nen Rechts­be­ra­ters gefragt. Wenn bereits im LOI bzw. verbind­li­chen Angebot die wesent­li­chen Elemen­te des Verkaufs verein­bart wurden und die ? gut vorbe­rei­te­te ? Due Diligence planmä­ßig verlau­fen ist, können die Vertrags­ver­hand­lun­gen zügig verlaufen.

Die Rechte und Pflich­ten von Verkäu­fer und Käufer

Zusätz­lich zu den Verein­ba­run­gen des LOI liegt der Schwer­punkt des Kaufver­trags auf den gegen­sei­ti­gen Rechten und Pflich­ten des Verkäu­fers und des Käufers. Hierzu zählen neben der Kaufpreis­ge­stal­tung und der Defini­ti­on der zu übertra­gen­den Vermö­gens­wer­te insbe­son­de­re Garan­tien des Verkäu­fers, aber auch Zusiche­run­gen des Käufers und selbst­ver­ständ­lich Regelun­gen zu Haftung und ggf. Schadens­er­satz. Je nach Vertrags­art ? man unter­schei­det zwischen dem Verkauf von Vermö­gens­wer­ten auf der einen Seite und dem Verkauf von Geschäfts­an­tei­len auf der anderen Seite ? muss der Kaufver­trag notari­ell beurkun­det werden. In vielen Fällen steht der Vollzug des Verkaufs auch unter aufschie­ben­den Bedin­gun­gen. Erst nachdem diese erfüllt sind, findet die Unter­neh­mens­ver­äu­ße­rung mit der Kaufpreis­zah­lung seinen erfolg­rei­chen Abschluss.