MBI-Finanzierung: Bargeld, eine Brille und ein Kugelschreiber auf dem Verhandlungstisch

Wieviel Eigen­ka­pi­tal brauche ich für ein Manage­ment-Buy-In (MBI)?

In nahezu jedem Gespräch eines Manage­ment-Buy-In-Kandi­da­ten (MBI) kommt relativ schnell die Frage, wieviel Eigen­ka­pi­tal er zur Finan­zie­rung für einen Unter­nehmens­verkauf benötigt. Die meisten Manage­ment-Buy-In Kandi­da­ten sind sich darüber im Klaren, dass ein gewich­ti­ger Teil der Kaufpreis­fi­nan­zie­rung aus Eigen­ka­pi­tal bestehen muss. Bei der Höhe der erfor­der­li­chen Eigen­mit­tel herrscht hinge­gen Unsicherheit.

Daumen­re­gel von 15-20 Prozent Eigenkapital

Um es vorweg zu sagen: eine exakte Formel für die Übernah­me­fi­nan­zie­rung existiert nicht. Als Daumen­re­gel gilt jedoch gemein­hin eine Quote von 15-20 Prozent Eigen­ka­pi­tal­an­teil an der Gesamt­fi­nan­zie­rung. Das können beim Erwerb auch eines kleinen Mittel­ständ­lers sehr schnell einige hundert­tau­send Euro sein. Die Fähig­keit des Manage­ment Buy In Kandi­da­ten, angemes­se­ne Eigen­mit­tel einzu­set­zen hat darüber hinaus unmit­tel­ba­re Rückwir­kun­gen auf die Bereit­schaft anderer Kapital­ge­ber, sich etwa in Form von Darle­hen zu engagieren.

Förder­mit­tel erhöhen Eigen­ka­pi­tal-Quote von Management-Buy-Ins

Doch es gibt Möglich­kei­ten, die Finan­zie­rungs­lü­cke aufgrund nicht ausrei­chend vorhan­de­nem Eigen­ka­pi­tals zu schlie­ßen. Eine Möglich­keit ist beispiels­wei­se, eigen­ka­pi­tal­ähn­li­che Darle­hen der staat­li­chen Förder­bank KfW anzuzap­fen. Diese werden von der finan­zie­ren­den Hausbank üblicher­wei­se als Eigen­ka­pi­tal im Rahmen der Gesamt­fi­nan­zie­rung anerkannt. In Hessen steht darüber hinaus die Wirtschafts- und Infra­struk­tur­bank (WI Bank) mit einer Reihe von Förder­mög­lich­kei­ten zur Verfü­gung. Fast jedes Bundes­land hat vergleich­ba­re Förder­insti­tu­te. Eigen­ka­pi­tal in Form von stillen Einla­gen stellen ebenfalls die Mittel­stän­di­schen Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten (MBG) in den jewei­li­gen Bundes­län­dern bereit. Derar­ti­ge stille Einla­gen haben im Regel­fall eine feste Verzin­sung und eine gewin­n­ab­hän­gi­ge Kompo­nen­te. Ihr Vorteil ist, dass sie in den ersten Jahren nach Übernah­me nicht getilgt werden müssen.

Größe­re Unter­neh­mens­nach­fol­gen ab etwa EUR 10 Mio. Kaufpreis sind auch für mittel­stän­di­sche Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten und Finanz­in­ves­to­ren von wachsen­dem Inter­es­se. Diese betei­li­gen sich sowohl mit einer Mehrheit als auch mit einer Minder­heit am Unternehmen.

Verkäu­fer­dar­le­hen kann Finan­zie­rungs­lü­cke überbrücken

Ein anderer Weg, die Finan­zie­rungs­lü­cke zu überbrü­cken ist ein so genann­tes Verkäu­fer­dar­le­hen, bei dem der Überge­ber ein Teil des Kaufprei­ses – beispiels­wei­se 20-30 Prozent – als Darle­hen gewährt. Auch dies hilft, die Bankfi­nan­zie­rung durch die Hausbank oder –sparkas­se sicher­zu­stel­len. Einige Banken legen auf die Bereit­schaft zur Gewäh­rung eines Verkäu­fer­dar­le­hens durch den Überge­ber sogar aller­größ­ten Wert.

Der angehen­de Nachfol­ger muss folglich nicht verza­gen, wenn die Eigen­ka­pi­tal­de­cke auf den ersten Blick nicht ausreicht. Es gibt viele Wege, ein Finan­zie­rungs­pa­ket zu schnü­ren. Über eines muss sich der MBI-Kandi­dat jedoch im Klaren sein: jegli­che Form der Darle­hens­auf­nah­me durch den Überneh­mer hat eine persön­li­che Haftung zur Folge. Die Abschir­mung des Privat­ver­mö­gens ist im Regel­fall nicht möglich. Hierüber sollte von Anbeginn der Finan­zie­rungs­ver­hand­lun­gen Klarheit herrschen.

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